Der Unfall mit dem Firmenwagen: Wie sieht es mit der Haftung aus?

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Kommt es auf einer Dienstfahrt oder bei der privaten Nutzung eines Dienstwagens zu einem Unfall, scheint die Haftungsfrage noch komplizierter, als sie eh schon ist. Doch welche Schäden übernimmt die Versicherung? Wer trägt die Haftung? Diese und andere Fragen zum Unfall mit dem Firmenwagen behandelt dieser Ratgeber.

Bußgeldtabelle: Unfall

Vor­wurfFol­gen Punk­te
Keine Ab­siche­rung eines liegen­geblie­benen Fahr­zeugs30 €
Keine/unzu­reichende Absiche­rung des Verkehrs nach einem Unfall bzw. Straße nach einem Bagatell­schaden nicht geräumt30 €
... dabei Sachen beschä­digt35 €
Unfall­spuren beseitigt, ehe diese von der Poli­zei aufgenom­men werden konn­ten30 €
Fahr­lässige Körper­verletzungGeld-/Frei­heits­strafe3
Fahrer­fluchtGeld-/Frei­heits­strafe3
Unter­lassene Hilfe­leistungGeld-/Frei­heits­strafe3
Fahr­lässige Tö­tungGeld-/Frei­heits­strafe3

Bußgeldrechner: Unfall

FAQ: Unfall mit dem Dienstwagen

Wer haftet für einen Unfall mit dem Dienstwagen?

Grundsätzlich trägt derjenige Fahrer die Verantwortung, der den Unfall verursacht hat. Gewöhnlich kommt dessen Kfz-Versicherung für die Schäden des Unfallgegners auf.

Hafte ich oder haftet mein Chef bei einem Unfall mit dem Dienstwagen?

Der Arbeitgeber haftet höchstens, wenn sich der Unfall auf einer Dienstfahrt ereignet, und auch dann nur in bestimmten Fällen. Für grobe Fahrlässigkeit und vorsätzliche Verstöße des Mitarbeiters muss dieser selbst aufkommen.

Was muss ich tun, wenn ich mit dem Dienstwagen in einen Unfall verwickelt werde?

Hier gelten die gängigen Verhaltensregeln wie bei anderen Unfällen auch (Sicherung der Unfallstelle, Erste Hilfe etc.). Informieren Sie außerdem umgehend Ihren Arbeitgeber.

Mit dem Firmenwagen in einen Unfall verwickelt

Wer zahlt bei einem Unfall mit dem Firmenwagen?
Wer zahlt bei einem Unfall mit dem Firmenwagen?

Die Regelungen, die den Dienstwagen umfassen, können unterschiedlich ausfallen. In der Regel besteht eine Vereinbarung über die Nutzung zwischen dem Unternehmen (als Halter des Fahrzeugs) und dem Fahrer. Darüber hinaus herrscht in Deutschland das Prinzip der Fahrerhaftung, weswegen zuerst der Fahrer in der Verantwortung ist.

Für Schäden an anderen Fahrzeugen haftet immer der Fahrer bzw. seine Haftpflichtversicherung. Schäden am eigenen Fahrzeug, sofern sie nicht von der Haftpflicht des Unfallgegners getragen werden, können höchstens über die Kaskoversicherung geltend gemacht werden.

Doch in der Regel werden die Schäden bei einem Unfall mit dem Dienstwagen von den Versicherungen getragen. Ob und welche Kosten der Fahrer bzw. seine Versicherung tragen muss, hängt von den Umständen des Unfalls und der Versicherung ab.

Der unverschuldete Unfall mit dem Dienstwagen. Wer zahlt?

Wenn der Fahrer selbst nicht für den Unfall verantwortlich ist, muss meistens die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zahlen. Der Arbeitgeber setzt sich dann mit seiner Versicherung in Verbindung, die die Kosten wiederum beim Versicherer des Verursachers geltend macht.

Bei einem unverschuldeten Unfall mit dem Firmenwagen kann der Fahrer nicht durch den Arbeitgeber in die Haftung genommen werden. Solche Ansprüche ergeben sich möglicherweise bei Fahrlässigkeit oder Vorsatz. So kann der Arbeitgeber über seine Versicherung nur den Verursacher zur Verantwortung ziehen.
Haben Sie mit dem Firmenwagen einen Unfall, sollte der Arbeitgeber zeitnah informiert werden
Haben Sie mit dem Firmenwagen einen Unfall, sollte der Arbeitgeber zeitnah informiert werden.

Haben Sie einen Unfall mit dem Firmenfahrzeug, bleibt trotz der Ängste um den Job und die potenziellen Kosten immer noch ein Unfallort zu sichern. Auch wenn Sie den Unfall nicht verursacht haben, sind Sie dazu verpflichtet, Personalien auszutauschen oder Erste Hilfe zu leisten, falls es Verletzte gab.

Setzen Sie sich dann umgehend, nachdem der Unfall abgewickelt ist, mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung. So können die relevanten Stellen wie die Versicherung zeitnah informiert werden. Auch die Beschaffung eines neuen Fahrzeugs kann dann, falls nötig, in die Wege geleitet werden.

Schuld am Unfall mit dem Firmenwagen? Wer zahlt die Selbstbeteiligung?

Schuld an einem Unfall zu haben, bedeutet nicht immer eine grobe Missachtung der Verkehrsregeln. Auch kleine, scheinbar banale Schäden sind im Auge des Gesetzgebers Unfälle. So kann beim Ausparken ein Kratzer an einem umstehenden Auto ein relevanter Versicherungsfall sein. Gab es mit dem Dienstwagen einen Unfall, kann eine von drei Versicherungen greifen:

Die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflicht wird nur aktiv, wenn Sie selbst einen Schaden verursachen. Das Gesetz zur Pflichtversicherung für Kfz schreibt jedem Halter vor, das Fahrzeug und den Fahrer versichern zu lassen. Das gilt aber nur, wenn der Unfall mit dem Firmenwagen nicht bei einer Privatfahrt stattfand, die vom Arbeitgeber nicht erlaubt war.


Bei der Verwendung des Fahrzeugs außerhalb der vereinbarten Bedingungen kann der Arbeitgeber nicht zur Haftung herangezogen werden. Passiert dann mit dem Firmenfahrzeug ein Unfall zahlt der Fahrer.

Vollkasko für den Firmenwagen

Bei einem Unfall mit dem Firmenwagen: Wer zahlt die Selbstbeteiligung?
Bei einem Unfall mit dem Firmenwagen: Wer zahlt die Selbstbeteiligung?

Haben Sie oder Ihr Arbeitgeber für den Dienstwagen vor dem Unfall eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, können die meisten sogar selbstverschuldeten Schäden übernommen werden. Der Haken an dieser Versicherung ist dann allerdings die sogenannte Selbstbeteiligung: ein Betrag oder Anteil an der Schadenssumme, die der Versicherte selbst übernimmt, um von niedrigeren Versicherungsbeiträgen zu profitieren.

Wer bei einem Unfall mit einem Firmenwagen die Selbstbeteiligung trägt, hängt davon ab, was der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer über die Nutzung vereinbart haben und in welchem Rahmen der Schaden durch den Arbeitnehmer, der in diesem Moment auch der Fahrer war, abzuwenden war. Meistens existiert eine Überlassungsvereinbarung zwischen dem Unternehmen und dem Fahrer. Diese regelt genauer, wann der Fahrer selbst nach einem Unfall mit dem Firmenwagen zahlen muss.

Über den Autor

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Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

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