Kommt es auf einer Dienstfahrt oder bei der privaten Nutzung eines Dienstwagens zu einem Unfall, scheint die Haftungsfrage noch komplizierter, als sie eh schon ist. Doch welche Schäden übernimmt die Versicherung? Wer trägt die Haftung? Diese und andere Fragen zum Unfall mit dem Firmenwagen behandelt dieser Ratgeber.
Bußgeldtabelle: Unfall
Vorwurf | Folgen | Punkte |
---|---|---|
Keine Absicherung eines liegengebliebenen Fahrzeugs | 30 € | |
Keine/unzureichende Absicherung des Verkehrs nach einem Unfall bzw. Straße nach einem Bagatellschaden nicht geräumt | 30 € | |
... dabei Sachen beschädigt | 35 € | |
Unfallspuren beseitigt, ehe diese von der Polizei aufgenommen werden konnten | 30 € | |
Fahrlässige Körperverletzung | Geld-/Freiheitsstrafe | 3 |
Fahrerflucht | Geld-/Freiheitsstrafe | 3 |
Unterlassene Hilfeleistung | Geld-/Freiheitsstrafe | 3 |
Fahrlässige Tötung | Geld-/Freiheitsstrafe | 3 |
Bußgeldrechner: Unfall
FAQ: Unfall mit dem Dienstwagen
Wer haftet für einen Unfall mit dem Dienstwagen?
Grundsätzlich trägt derjenige Fahrer die Verantwortung, der den Unfall verursacht hat. Gewöhnlich kommt dessen Kfz-Versicherung für die Schäden des Unfallgegners auf.
Hafte ich oder haftet mein Chef bei einem Unfall mit dem Dienstwagen?
Der Arbeitgeber haftet höchstens, wenn sich der Unfall auf einer Dienstfahrt ereignet, und auch dann nur in bestimmten Fällen. Für grobe Fahrlässigkeit und vorsätzliche Verstöße des Mitarbeiters muss dieser selbst aufkommen.
Was muss ich tun, wenn ich mit dem Dienstwagen in einen Unfall verwickelt werde?
Hier gelten die gängigen Verhaltensregeln wie bei anderen Unfällen auch (Sicherung der Unfallstelle, Erste Hilfe etc.). Informieren Sie außerdem umgehend Ihren Arbeitgeber.
Mit dem Firmenwagen in einen Unfall verwickelt
Inhalt
Die Regelungen, die den Dienstwagen umfassen, können unterschiedlich ausfallen. In der Regel besteht eine Vereinbarung über die Nutzung zwischen dem Unternehmen (als Halter des Fahrzeugs) und dem Fahrer. Darüber hinaus herrscht in Deutschland das Prinzip der Fahrerhaftung, weswegen zuerst der Fahrer in der Verantwortung ist.
Doch in der Regel werden die Schäden bei einem Unfall mit dem Dienstwagen von den Versicherungen getragen. Ob und welche Kosten der Fahrer bzw. seine Versicherung tragen muss, hängt von den Umständen des Unfalls und der Versicherung ab.
Der unverschuldete Unfall mit dem Dienstwagen. Wer zahlt?
Wenn der Fahrer selbst nicht für den Unfall verantwortlich ist, muss meistens die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zahlen. Der Arbeitgeber setzt sich dann mit seiner Versicherung in Verbindung, die die Kosten wiederum beim Versicherer des Verursachers geltend macht.
Haben Sie einen Unfall mit dem Firmenfahrzeug, bleibt trotz der Ängste um den Job und die potenziellen Kosten immer noch ein Unfallort zu sichern. Auch wenn Sie den Unfall nicht verursacht haben, sind Sie dazu verpflichtet, Personalien auszutauschen oder Erste Hilfe zu leisten, falls es Verletzte gab.
Setzen Sie sich dann umgehend, nachdem der Unfall abgewickelt ist, mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung. So können die relevanten Stellen wie die Versicherung zeitnah informiert werden. Auch die Beschaffung eines neuen Fahrzeugs kann dann, falls nötig, in die Wege geleitet werden.
Schuld am Unfall mit dem Firmenwagen? Wer zahlt die Selbstbeteiligung?
Schuld an einem Unfall zu haben, bedeutet nicht immer eine grobe Missachtung der Verkehrsregeln. Auch kleine, scheinbar banale Schäden sind im Auge des Gesetzgebers Unfälle. So kann beim Ausparken ein Kratzer an einem umstehenden Auto ein relevanter Versicherungsfall sein. Gab es mit dem Dienstwagen einen Unfall, kann eine von drei Versicherungen greifen:
- Kfz-Haftpflicht (bei Schäden an fremdem Eigentum)
- Teilkaskoversicherung
- Vollkaskoversicherung
Die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflicht wird nur aktiv, wenn Sie selbst einen Schaden verursachen. Das Gesetz zur Pflichtversicherung für Kfz schreibt jedem Halter vor, das Fahrzeug und den Fahrer versichern zu lassen. Das gilt aber nur, wenn der Unfall mit dem Firmenwagen nicht bei einer Privatfahrt stattfand, die vom Arbeitgeber nicht erlaubt war.
Bei der Verwendung des Fahrzeugs außerhalb der vereinbarten Bedingungen kann der Arbeitgeber nicht zur Haftung herangezogen werden. Passiert dann mit dem Firmenfahrzeug ein Unfall zahlt der Fahrer.
Vollkasko für den Firmenwagen
Haben Sie oder Ihr Arbeitgeber für den Dienstwagen vor dem Unfall eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, können die meisten sogar selbstverschuldeten Schäden übernommen werden. Der Haken an dieser Versicherung ist dann allerdings die sogenannte Selbstbeteiligung: ein Betrag oder Anteil an der Schadenssumme, die der Versicherte selbst übernimmt, um von niedrigeren Versicherungsbeiträgen zu profitieren.
Wer bei einem Unfall mit einem Firmenwagen die Selbstbeteiligung trägt, hängt davon ab, was der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer über die Nutzung vereinbart haben und in welchem Rahmen der Schaden durch den Arbeitnehmer, der in diesem Moment auch der Fahrer war, abzuwenden war. Meistens existiert eine Überlassungsvereinbarung zwischen dem Unternehmen und dem Fahrer. Diese regelt genauer, wann der Fahrer selbst nach einem Unfall mit dem Firmenwagen zahlen muss.