Unfall in Griechenland: Was Sie tun sollten

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Griechenland ist noch immer ein beliebtes Urlaubsziel. Gyros, Ouzo und dabei noch ein schöner Blick auf das Meer locken jährlich zahlreiche Urlauber in das Land der Götter und Helden. Viele Touristen greifen auf einen Mietwagen zurück oder bereisen das Land mit dem eigenen Kfz. Doch wie sollten Sie sich verhalten, wenn es zu einem Unfall in Griechenland kommt? Unser Ratgeber liefert die Antwort auf diese Frage.

FAQ: Unfall in Griechenland

Wie sollte ich mich bei einem Unfall in Griechenland verhalten?

Wenn es zu einem Unfall in Griechenland kam, sollten Sie zunächst einmal die Rettungskette einhalten. Welche Schritte Sie genau einleiten sollten, erfahren Sie hier.

Bin ich verpflichtet, die Polizei zu rufen?

Grundsätzlich empfiehlt es sich, bei einem Unfall, der sich im Ausland ereignet, stets die Polizei zu rufen. In Griechenland sind Sie zu diesem Schritt verpflichtet, wenn Personen bei der Kollision verletzt wurden.

Welche Ansprüche habe ich, wenn es in Griechenland zu einem Autounfall kam?

Zwar gilt bei einem Unfall in Griechenland grundsätzlich das griechische Recht, allerdings ähneln die Ansprüche denen in Deutschland. Dazu gehört beispielsweise die Übernahme der Reparaturkosten für Ihr Kfz durch den Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung.

Auch in Griechenland sind Unfälle keine Seltenheit

Was nach einem Unfall in Griechenland zu tun ist, erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Was nach einem Unfall in Griechenland zu tun ist, erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Wenn Sie mit einem Kraftfahrzeug Griechenland bereisen, müssen Sie sich regeltechnisch nicht sonderlich umstellen. Zwar gelten vor Ort teils höhere Bußgelder als in Deutschland, die Verkehrsregeln sind allerdings in großen Teilen dieselben.

Dennoch halten sich nicht immer alle Verkehrsteilnehmer an diese, sodass es schnell zu einem Unfall in Griechenland kommen kann. Fahren Sie ohne Sicherheitsgurt, kann das richtig teuer werden. Ein Bußgeld von 350 Euro ist für diese Regelmissachtung angesetzt. Zudem erhöht sich dadurch das Risiko, schwere Verletzungen zu erleiden, signifikant.

Gut zu wissen: Damit Sie nach einem Unfall in Griechenland richtig handeln können, schreibt der Gesetzgeber vier Dinge vor, die Sie stets im Wagen mitführen müssen: eine Warnweste, das Warndreieck, einen Verbandskasten sowie einen Feuerlöscher.

Richtiges Verhalten bei einem Unfall in Griechenland

Kam es zu einem Unfall in Griechenland, sollten Sie die Rettungskette einhalten.
Kam es zu einem Unfall in Griechenland, sollten Sie die Rettungskette einhalten.

Sind Sie in einen Unfall in Griechenland verwickelt, ist schnelles Handeln gefragt. Dabei gilt es, die Rettungskette einzuhalten. Das Land der Götter und Philosophen hat dabei keine anderen Vorgaben als in Deutschland.

Kam es also zu einer Kollision, sollten Sie umgehend anhalten und die nachfolgenden Schritte ergreifen:

  • Schalten Sie das Warnblinklicht ein, um andere Verkehrsteilnehmer auf den Unfall hinzuweisen.
  • Legen Sie die Warnweste an und stellen Sie ein Warndreieck auf (damit haben Sie die Unfallstelle abgesichert).
  • Leiten Sie anschließend, wenn nötig, Erste-Hilfe-Maßnahmen bei verunfallten Personen ein und setzen Sie einen Notruf ab.

Gut zu wissen: Wenn es bei einem Unfall in Griechenland zu Personenschäden kam, sind Sie verpflichtet, die Polizei zu rufen. Handelt es sich lediglich um Blechschäden, besteht diese Pflicht nicht. Allerdings ist es ratsam, die Beamten zum Unfallort zu rufen, da diese ggf. die Schuldfrage für die Kollision klären können.

Unfall in Griechenland: Welche Ansprüche haben Sie?

Ein unverschuldeter Unfall in Griechenland trübt natürlich häufig die Urlaubsfreude. Um nicht auch noch finanziell einen großen Nachteil davonzutragen, sollten Sie Ihre Schadensersatzansprüche so schnell wie möglich geltend machen.

In Griechenland verjähren diese nämlich bereits nach zwei Jahren. Doch welche Ansprüche haben Sie konkret? Zunächst einmal muss die Versicherung des Unfallverursachers für die Reparaturkosten an Ihrem Kfz aufkommen.

Er ist außerdem verpflichtet, die Abschleppkosten zu übernehmen und einen Ausgleich für die entstandene Wertminderung zu zahlen. Haben Sie sich bei der Kollision verletzt, besteht zudem ein Anspruch auf die Erstattung der Arzt- und Pflegekosten, einen Ausgleich für den Verdienstausfall und ggf. Schmerzensgeld.

Wichtig: Um Ihre Ansprüche nach einem Unfall in Griechenland in vollem Umfang durchzusetzen, empfiehlt es sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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