Am Unfall sind beide schuld: Doch wer zahlt was?

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Kam es zu einem Unfall im Straßenverkehr, stellt sich automatisch früher oder später die Frage, wer die Schuld daran trägt. Schließlich muss die Versicherung des Unfallverursachers für die entstandenen Schäden aufkommen. Doch wie verhält sich das Ganze, wenn nach einem Unfall beide Fahrer schuld sind? Wer zahlt was? Im Ratgeber erklären wir, welche Versicherung für welchen Schaden aufkommt und wie eine beidseitige Schuld überhaupt festgestellt wird.

FAQ: Wenn beide schuld sind am Unfall

Wessen Versicherung zahlt, wenn beide Fahrer schuld am Unfall sind?

Beide Versicherungen übernehmen zu einem bestimmten Prozentsatz den Schaden.

Wie wird ermittelt, welche Versicherung wie viel zahlen muss?

Dazu wird ein Gutachter herangezogen, der prüft, wie viel Anteil jeder Autofahrer an der Schuld hatte.

Wie ist es möglich, dass beide Autofahrer Schuld am Unfall tragen?

Dies passiert in der Regel dann, wenn beide die Verkehrsregeln missachtet haben, weil z. B. einer eine rote Ampel ignoriert hat und der andere zu schnell gefahren ist.

Am Unfall sind beide schuld: Welche Versicherung zahlt welchen Schaden?

Am Unfall tragen beide die Schuld: Aber wer zahlt was?
Am Unfall tragen beide die Schuld: Aber wer zahlt was?


Es ist keine Seltenheit, dass nach einem Unfall beide Fahrer schuld sind. Doch wer zahlt was? Die Antwort auf diese Frage liefert das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). In § 254 Absatz 1 BGB heißt es dazu:

Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist.“

Demzufolge haben zunächst einmal beide Parteien Anspruch auf einen Schadensersatz vom jeweils anderen, wenn am Unfall beide schuld sind. Aber wer zahlt genau was bzw. wie viel? Dies kann nur ein Gutachter nach einer genauen Klärung der Schuldfrage entscheiden. Ein solcher fertigt in einem solchen Fall ein Kfz-Gutachten an und stellt in diesem Zuge fest, wer zu wie viel Prozent die Schuld daran trägt, dass es gekracht hat.

Unfall gebaut: Wenn beide schuld daran sind, kommt es normalerweise zu einer Haftungsaufteilung.
Unfall gebaut: Wenn beide schuld daran sind, kommt es normalerweise zu einer Haftungsaufteilung.

Ist die Schuld beispielsweise gleichermaßen verteilt, zahlt sowohl die Versicherung des einen Fahrers als auch die des anderen 50 Prozent. Sind am Unfall zwar beide schuld, ein Autofahrer hat allerdings zu größeren Teilen zum Zusammen­stoß beigetragen, können ihm bzw. seiner Versicherung z. B. 70 oder 60 Prozent auferlegt werden und dem anderen Fahrer wiederum 30 oder 40 Prozent. Wer was zahlt, nachdem ein Unfall im Straßenverkehr von beiden Parteien verschuldet wurde, entscheidet demzufolge stets das jeweilige Gutachten.

Wie wird festgestellt, dass nach einem Unfall beide die Schuld tragen?

Normalerweise können nach einem Unfall nur beide schuld sein, wenn ein beidseitiges Missachten der jeweiligen Verkehrsregeln vorliegt. Ein gutes Beispiel dafür wäre der einzuhaltende Mindestabstand im Verkehr. § 4 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) schreibt vor, dass dieser zum Vordermann so groß sein muss, dass der nachfolgende Fahrer auch bei einem plötzlichen Bremsmanöver des Vorausfahrenden sein Fahrzeug noch rechtzeitig stoppen kann.

Dem vorausfahrenden Kraftfahrer ist es wiederum nicht erlaubt, ohne zwingenden Grund aus heiterem Himmel stark abzubremsen. Halten sich beide Fahrer nicht an diese Vorschriften aus der StVO, kommt es unweigerlich zu einem Auffahrunfall. An dieser Art von Unfall wären also beide schuld. Wer was zahlt, entscheidet, was auch immer bei der Anfertigung des entsprechenden Gutachtens herauskommt.

Über den Autor

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Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

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