Unfall: Wenn es bei der Probefahrt kracht

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Bevor sie sich für den Kauf eines neuen Fahrzeugs entscheiden, ist es gang und gäbe, dass Autofahrer zunächst einmal eine Runde mit dem potenziellen Gefährt drehen möchten. Doch was, wenn es bei der Probefahrt zum Unfall kommt? Wer haftet für die entstandenen Schäden? Wissenswertes zum Unfall bei einer Probefahrt finden Sie in unserem Ratgeber.

FAQ: Unfall bei der Probefahrt

Warum kommt es bei Probefahrten zu Unfällen?

Da die Kaufinteressenten zum ersten Mal mit einen fremden Fahrzeug unterwegs sind, kommt es gar nicht so selten vor, dass sich diese auf einer Probefahrt verschätzen und es dadurch zu einer Kollision kommt.

Wer haftet bei einem Unfall während der Probefahrt?

In den meisten Fällen kommt die Versicherung des Verkäufers für den Schaden auf. Welche Unterschiede dabei bei Händlern und Privatpersonen gelten können, erfahren Sie hier.

Wie muss ich mich bei einer Kollision auf der Probefahrt verhalten?

Sind Sie auf der Probefahrt in einen Unfall verwickelt, gelten grundsätzlich die allgemeinen Vorschriften zum Verhalten bei einem Unfall. Darüber hinaus sollten Sie den Verkäufer umgehend informieren.

Wie sollten Sie sich nach einem Unfall bei der Probefahrt verhalten?

Bei der Probefahrt ist ein Unfall geschehen: Wer zahlt den entstandenen Schaden?
Bei der Probefahrt ist ein Unfall geschehen: Wer zahlt den entstandenen Schaden?


Es ist durchaus keine Seltenheit, dass sich ein Unfall bei der Probefahrt ereignet. Schließlich handelt es sich um ein fremdes Fahrzeug, bei dem Bremsen oder Lenkung komplett anders reagieren können, als interessierte Käufer es von ihrem eigenen Kfz kennen. Zudem rückt das Verkehrsgeschehen möglicherweise in den Hintergrund, konzentrieren sich die meisten Testfahrer doch eher auf das Auto selbst.

Unabhängig davon, aus welchen Gründen es zu einem Unfall bei der Probefahrt kam, sollten Sie sich als Fahrer verhalten wie bei jedem anderen Verkehrsunfall auch:

  1. Sichern Sie die Unfallstelle ab: Schalten Sie die Warnblinkanlage ein, ziehen Sie eine Warnweste über und stellen Sie ein Warndreieck auf, um nachfolgende Fahrer auf die Unfallstelle hinzuweisen.
  2. Leisten Sie Erste Hilfe: Vergewissern Sie sich, ob jemand durch den Unfall bei der Probefahrt verletzt wurde und wenden Sie ggf. Erste-Hilfe-Maßnahmen an.
  3. Verständigen Sie den Notarzt: Informieren Sie den Notarzt unter der Telefonnummer 112 und stellen Sie sich darauf ein, die fünf W-Fragen zu beantworten (Wo, Was, Wie viele, Welche Verletzungen, Warten). Im Regelfall setzt die Notdienststelle die Polizei automatisch davon in Kenntnis, dass sich ein Unfall ereignet hat, damit die Beamten sich ebenfalls auf den Weg zum Unfallort machen können.
  4. Tauschen Sie die Daten mit dem Unfallgegner aus: Teilen Sie dem Unfallgegner Ihre Kontakt- sowie die jeweiligen Versicherungsdaten mit und lassen Sie sich im Austausch seine Daten geben. Sind Ihnen die Versicherungsdaten nicht bekannt, sollten Sie den Verkäufer zurate ziehen.
Sollte der Verkäufer nicht dabei gewesen sein, sollten Sie ihn natürlich so oder so davon in Kenntnis setzen, dass es zu einem Unfall bei der Probefahrt gekommen ist. Er kann dann bei weiteren Fragen behilflich sein.

Schaden bei der Probefahrt: Wer zahlt?

Ein Unfall bei der Probefahrt kann schlimmstenfalls sehr teuer werden.
Ein Unfall bei der Probefahrt kann schlimmstenfalls sehr teuer werden.

In den meisten Fällen fragen sich mögliche Autokäufer nach einem Unfall bei der Probefahrt wohl, wer dafür haftet. Hier muss differenziert werden, ob es sich um einen Händler oder eine private Person handelt, die das Fahrzeug zum Kauf anbietet.

Ereignete sich ein Unfall bei der Probefahrt mit einem Kfz von einem Händler, ist dieses in der Regel vollkaskoversichert. In diesem Fall haftet normalerweise der Verkäufer und nicht Sie als Interessent.

Bei grober Fahrlässigkeit, beispielsweise wenn Sie bei der Probefahrt alkoholisiert waren und einen Unfall verschuldeten, kann sich seine Versicherung jedoch weigern und Ihnen die Kosten für die Reparatur auferlegen. Liegt keine Vollkaskoversicherung vor, müssen Sie unter Umständen ohnehin für mögliche Schäden aufkommen.

Darauf sollte der jeweilige Händler Sie jedoch hinweisen, noch bevor Sie die Probefahrt antreten. Üblich sind teilweise auch Probefahrtvereinbarungen, in denen festgehalten wird, in welchem Zustand das Fahrzeug ist und wer nach einem Unfall bei der Probefahrt die Kosten trägt. Doch Vorsicht: Nicht selten liegt die Selbstbeteiligung bei 2.000 Euro oder mehr.

Kam es zu einem Unfall bei der Probefahrt mit einem Auto, das von einem privaten Verkäufer angeboten wird, haftet im Regelfall seine Versicherung. Sind Probefahrten allerdings in seiner Versicherungspolice ausgeschlossen, greift der Schutz nicht. Dies sollte der Verkäufer jedoch vorher in Erfahrung bringen. Es empfiehlt sich generell auch in diesem Szenario, vorab eine schriftliche Vereinbarung abzuschließen, wer nach einem Unfall bei der Probefahrt für mögliche Schäden aufkommt.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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