Ein Unfall mit Schaden am Auto ist schon frustrierend genug – mit Sicherheit wollen Sie nicht auch noch bestimmen, wer Schuld hat, wie hoch der Schaden ist und wer dafür aufkommen muss. In diesen Fällen ist ein unabhängiger Gutachter bzw. ein unabhängiger Sachverständiger genau das Richtige. Aber was genau tut ein Kfz-Gutachter? Und woher weiß ich, dass der Gutachter in meinem Interesse handelt?
FAQ: Unabhängiger Gutachter
Ein unabhängiger Gutachter ist eine Fachperson, die nach einem Unfall die Schäden an einem Fahrzeug analysiert und in einem Kfz-Gutachten festhält. Der Vorteil: Ein unabhängiger Gutachter ist unparteiisch und bewertet objektiv, wie viel Schaden entstanden ist. Aufgrund seines Gutachtens wird auch die Schuldfrage geklärt.
Wenn Ihr Fahrzeug in einen Unfall verwickelt ist, kann ein unabhängiger Gutachter den Schaden bewerten und ein detailliertes Unfallgutachten erstellen. Außerdem kann ein unabhängiger Gutachter vor dem Kauf eines Gebrauchtwagens eine Fahrzeugbewertung durchführen, um den Zustand und den Wert des Fahrzeugs zu ermitteln.
Die Kosten eines Kfz-Gutachters variieren je nach Schwere des Schadens: Sie müssen mit rund 30 Prozent der Höhe des entstandenen Schadens rechnen. Liegt der Schadenswert bei 2.000 Euro, liegen die Kosten vermutlich bei rund 600 Euro.
Was tut ein unabhängiger Gutachter?
Inhalt
Nach einem Unfall stellt ein unabhängiger Gutachter den Schaden an Ihrem Fahrzeug genau fest und dokumentiert beispielsweise Beulen, Dellen, Schrammen und auch alle Schäden, die nicht auf den ersten Blick erkennbar sind.
Anschließend erstellt der Gutachter einen ausführlichen Bericht über den Schaden und den Reparaturbedarf. Aus dem Bericht geht in den meisten Fällen auch der Unfallhergang hervor – somit ist der Bericht ein wichtiges Dokument zur Klärung der Schuldfrage. Kurz gesagt: Der Bericht des unabhängigen Gutachters dient als Grundlage für Kfz-Versicherung, Werkstätten und Reparaturen entscheiden.
Darüber hinaus kann ein unabhängiger Kfz-Gutachter auch bei der Kommunikation mit der Versicherungsgesellschaft helfen und dafür sorgen, dass Sie Ihre Ansprüche angemessen geltend machen.
Beauftragen Sie selbst einen unabhängigen Gutachter
Die gegnerische Haftpflichtversicherung schlägt häufig vor, einen professionellen Sachverständigen zu beauftragen – dieser soll ein Schadensgutachten erstellen.
Das klingt erst einmal nicht schlecht. Sie müssen sich schließlich nicht selbst darum kümmern, einen Gutachter zu finden. Aber Achtung: Mitunter ist es nicht die beste Idee, dem Gutachter der Versicherung zuzustimmen.
Der Grund: Es kann vorkommen, dass der Versicherungsgutachter den Schaden an Ihrem Wagen geringer einschätzen und somit zugunsten der anderen Unfallpartei handeln bzw. dieser wohlwollender gesinnt ist. Sie können also unter Umständen nicht darauf vertrauen, dass der Gutachter der Gegenseite auch tatsächlich objektiv urteilt. Daher kann es durchaus sinnvoll sein, das Angebot der Gegenseite abzulehnen und stattdessen selbst einen unabhängigen Sachverständiger für Kfz zu beauftragen.
Wie finde ich einen Kfz-Gutachter?
“Gutachter” ist in Deutschland keine geschützte Berufsbezeichnung. Im Grunde kann sich jeder „unabhängiger Kfz-Sachverständiger“ nennen und ein Gutachten anfertigen. Sie können also auch einen Bekannten bitten, ein Gutachten zu schreiben.
Es ist aber in den meisten Fällen ratsam, einen offiziellen und vereidigten Gutachter zu beauftragen. Ein solcher unabhängiger Kfz-Gutachter wird von Gerichten nämlich als objektiver und vertrauenswürdiger angesehen.
Wie finde ich also einen solchen “offiziellen” Sachverständigen? Sie können sich an Ihre Versicherung wenden und um einen Gutachter bitten. Weitere Anlaufstellen sind die Verzeichnisse der örtlichen Industrie- und Handelskammern (IHK) oder des Bundesverbandes der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen (BVSK) sein.
Was kostet ein unabhängiger Kfz-Gutachter?
Wie hoch die Kosten für einen unabhängigen Kfz-Gutachter ausfallen, hängt von der Komplexität des Schadens ab. Normalerweise bewegen sich die Ausgaben zwischen mehreren hundert Euro bis hin zu vierstelligen Beträgen bei schweren Fällen.
In der Regel betragen die Gutachterkosten rund 30 Prozent des Unfallschadens. Bei einem Schaden von 2.000 Euro kann ein unabhängiger Gutachter demnach Kosten von etwa 600 Euro geltend machen.
Wer zahlt den unabhängigen Gutachter?
In der Regel werden die Gutachterkosten von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen. Sollte der Unfallgegner (also die andere am Unfall beteiligte Person) eine Mitschuld an dem Unfall haben, dann muss diese Person die Kosten am Gutachten anteilig übernehmen.
Bei leichteren Schäden bis zu 750 Euro kann die Versicherung auf einen Gutachter und ein Schadengutachten verzichten. Wenn Sie in diesem Fall einen Gutachter angefordert haben, dann bleiben Sie auf diesen Kosten sitzen!