Umweltplakette & Umweltzonen: Balsam für die Luft

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Deutschland überschreitet regelmäßig die geltenden EU-Grenzwerte für die Stickstoffoxid-Belastung in der Luft. Feinstaub und Stickstoffdioxid können gesundheitsgefährdend sein, vor allem langfristig sind besonders die Atemwege betroffen. Durch die Einführung von Umweltzonen und die Kennzeichnung aller Kraftfahrzeuge hinsichtlich ihrer Schadstoffgruppen soll eine Reduzierung schädlicher Luftverunreinigungen erreicht werden.

Bußgeldtabelle: So wird das Fahren ohne zulässige Umweltplakette geahndet

VerstoßBußgeld
Befahren einer Umweltzone (Zeichen 270.1, 270.2) ohne gültige Feinstaubplakette100 €
Belästigung Anderer durch überflüssiges Hin- und Herfahren innerorts100 €
Unnötige Abgas-/ Lärmbelästigung80 €
Straße beschmutzt und dadurch verkehrswidrigen Zustand geschaffen10 €

FAQ: Umweltplakette

Welche Umweltplaketten gibt es?

Es gibt die Umweltplaketten in verschiedenen Farben: Rot, gelb und grün. Umweltzonen dürfen Sie in den meisten Fällen nur mit einer grünen Plakette befahren.

Was kostet es, wenn ich ohne Umweltplakette in die Umweltzone fahre?

Sowohl das Befahren als auch das Parken in einer Umweltzone ohne Umweltplakette kostet 100 Euro.

Was kostet die Umweltplakette?

Eine Umweltplakette kostet zwischen 5 und 8 Euro.

Video: Alles Wichtige zur Umweltplakette

Wissenswertes zur Umweltplakette bietet Ihnen auch dieses Video.
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Hohe Luftverschmutzung: Die Umweltplakette soll helfen

Die Umweltplakette soll die hohe Luftverschmutzung reduzieren.
Die Umweltplakette soll die hohe Luftverschmutzung reduzieren.

Spezifische Informationen zu den Umweltplaketten

Hintergrund der Umweltplaketten

Die Stickstoffoxid-Belastung und die Feinstaubbelastung in der Luft in Deutschland bergen gesundheitliche Risiken für Mensch, Tier und Umwelt. Die Feinstaubbelastung ließ in den letzten Jahren nach und erreichte 2016 den niedrigsten Wert seit 2000. Die Belastung mit Stickstoffdioxid nahm hingegen nur leicht ab über die Jahre. Sie überschritt an mehr als der Hälfte der Messstationen im letzten Jahr den Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³). Aber auch die Feinstaubbelastung überschreitet die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlenen Werte deutlich; diese sind strenger als die geltenden EU-Grenzwerte.

In den Städten sind vor allem alte Diesel-Autos für die hohe Stickstoff-Belastung verantwortlich: die Umweltplakette soll helfen.
In den Städten sind vor allem alte Diesel-Autos für die hohe Stickstoff-Belastung verantwortlich: Die Umweltplakette soll helfen.

Das Umweltbundesamt warnt, dass Stickstoffdioxid seit Jahrzehnten unsere Gesundheit gefährdet. Schuld seien in den Städten vor allem alte Diesel-Autos mit einem hohen Ausstoß. Die bedrohlichen Stickoxide können Kopfschmerzen, Schwindel oder sogar Atemnot auslösen; besonders betroffen sind Asthmatiker. Auch das Schlaganfall-Risiko steigt bei hoher Konzentration.

Autohersteller haben darauf reagiert, indem sie spezielle Katalysatoren in die Fahrzeuge einbauen, die das bedenkliche Nebenprodukt herausfiltern sollen. Wie aber beispielweise der VW-Abgasskandal zeigte, funktioniert diese Maßnahme durch Rußfilter oftmals nur auf dem Prüfstand und meist nicht ohne rechtliche Reglementierungen.

Weitere Informationen zu Umweltthemen

Umweltzonen als Lösung des Problems

Diese Verkehrszeichen kennzeichnen alle Umweltzonen in Deutschland.
Diese Verkehrszeichen kennzeichnen alle Umweltzonen in Deutschland.

Im Jahr 2007 reagierte die Bundesregierung auf das Problem der hohen Luftverschmutzung mit der Verabschiedung der „Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung“ (35. BImSchV) innerhalb des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Diese Verordnung soll Ausnahmen von Verkehrsverboten regeln. Außerdem organsiert es die Zuordnung von Kraftfahrzeugen zu bestimmten Schadstoffgruppen und die jeweiligen Anforderungen an diese.

Durch diese Verordnung wurde die Einführung von sogenannten Umweltzonen in deutschen Städten ermöglicht. Diese Umweltzonen bzw. auch Niedrig-Emmissions-Gebiete finden sich meist in städtischen Ballungszentren; den Großstädten. Der Betrieb von nicht als schadstoffarm gekennzeichneten Kraftfahrzeugen ist hier verboten bzw. eingeschränkt, um die lokale Luftqualität zu verbessern. Eine Umweltzone ist gekennzeichnet durch Verkehrszeichen und Zusatzzeichen.

Daneben gibt es auch den Begriff der Null-Emmissions-Zone (NEZ), in der lediglich das Fahren mit Elektro-Autos zugelassen ist. Einen Versuch hierzu startete der Iran in seiner Hauptstadt Teheran im letzten Jahr.

Allerdings lässt der Gesetzgeber einen Spielraum für Ausnahmen. Wenn beispielsweise die Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern oder Dienstleistungen gewährleistet werden muss, gilt das Verkehrsverbot nicht in vollem Umfang. Aber auch bei „unaufschiebbaren Interessen Einzelner“, z.B. wenn Fertigungs- oder Produktionsprozesse aufrechterhalten werden müssen, gelten Ausnahmen.

Einen Überblick über alle deutschen Umweltzonen liefert das Umweltbundesamt hier.

Die Umweltplakette als Eintrittskarte in die Umweltzonen

Die Umweltplakette wird an der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht.
Die Umweltplakette wird an der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht.

In Deutschland gibt es bisher 58 Umweltzonen, die das Befahren einer Stadt mit einem Kraftfahrzeug regulieren. Nur ein Fahrzeug, welches bestimmte Abgasstandards einhält, darf diese Gebiete befahren. Damit sofort erkenntlich ist, welches Fahrzeug den Standards entspricht und welches nicht, wurde die sogenannte Umweltplakette eingeführt.

Diese Plakette, auch Feinstaubplakette genannt, wird auf der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht und ist somit auf einen Blick erkennbar. Die jeweilige Umweltplakette ist in allen deutschen Umweltzonen gültig und beschränkt sich nicht nur auf eine Stadt. Es gibt aber regionale Abstufungen hinsichtlich des Befahrens von Umweltzonen abhängig von der Feinstaubplakette. Auch gibt es seit längerem das Bestreben, die Umweltplakette staatenübergreifend einzurichten bzw. anzuerkennen.

Die Umweltplakette ist abhängig von der Schadstoffgruppe

Von möglichen Fahrverboten in den Umweltzonen betroffen sind alle PKW, LKW und Busse. Ausnahmen gibt es für Motorräder und dreirädrige Kraftfahrzeuge, für Arbeitsmaschinen, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, mobile Maschinen bzw. Geräte, Oldtimer, Behinderten-Kraftfahrzeuge sowie Kraftfahrzeuge, für die Sonderrechte gelten. Bei Fahrzeugen von Schwerbehinderten ersetzt der Schwerbehindertenausweis bei einer Kontrolle die Umweltplakette.

Mit welcher Feinstaubplakette welche Umweltzone befahren werden darf, ist auf einen Blick erkennbar.
Mit welcher Feinstaubplakette welche Umweltzone befahren werden darf, ist auf einen Blick erkennbar.

Kraftfahrzeuge werden nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz in verschiedene Schadstoffgruppen unterteilt. Diese richten sich nach der Feinstaubemission. Je geringer diese ist, desto höher ist die Schadstoffgruppe. Es gibt die Feinstaubplakette je nach Schadstoffgruppe in den Farben rot, gelb und grün. Die Schadstoffgruppen unterteilen sich in die Gruppen 1-4.

Die im Fahrzeugschein eingetragene Steuerklasse und die EURO-Schadstoffnorm sind Grundlagen der Kennzeichnung, die in § 6 der Kennzeichnungsverordnung geregelt wird. Wird aus den Fahrzeugpapieren die europäische Abgasstufe nicht erkenntlich, ist das Datum der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs ein erstes Indiz für die jeweilige Schadstoffgruppe. Ein Dieselfahrzeug kann mit Hilfe eines Partikelminderungssystems, z.B. eines Partikelfilters, nachgerüstet werden und die nächst höhere Schadstoffgruppe erreichen. Eine solche Nachrüststufe muss aber durch eine Bescheinigung der Werkstatt nachgewiesen werden.

Zur Schadstoffgruppe 1 gehören PKW ohne Katalysator, Diesel-PKW, die zur Emissionsklasse EURO 1 oder schlechter gehören und LKW dieser Art. Dies betrifft nur ungefähr zwei Prozent des Bestands von 2015; diese Fahrzeuge können keine Umweltplakette erhalten.

Zur Schadstoffgruppe 2 gehören Fahrzeuge, die der EU-Abgasnorm EURO 2 entsprechen; sie erhalten die rote Plakette.

Schadstoffgruppe 3 umfasst Diesel-Pkw mit Partikelfilter, bzw. mit EURO 3 Abgasnorm, die die gelbe Plakette erhalten.

Die Schadstoffgruppe 4 umfasst bspw. Diesel-Pkw mit Euro 4 Norm bzw. Pkw mit Ottomotor und geregeltem Katalysator und Kfz ohne Verbrennungsmotor; sie bekommen die grüne Plakette. Zur Schadstoffgruppe 4 gehören ebenfalls Fahrzeuge der Euronorm 5, 6 oder 7.

Umweltplakette ermitteln: Welche Umweltplakette bekommt mein Auto?

In der ersten Stufe der Umsetzung von Umweltzonen und –plaketten bestanden Fahrverbote lediglich für Fahrzeuggruppen, die keine Plakette tragen. In den nächsten Jahren wurden, zeitlich gestaffelt, auch Fahrzeuggruppen mit roter und gelber Feinstaubplakette in das Verbot mit einbezogen. Es besteht keine Verpflichtung, eine Feinstaubplakette zu erwerben, allerdings ist die Einfahrt in den meisten Umweltzonen in Deutschland lediglich mit einer grünen Umweltplakette zulässig.

  • Rote Umweltplakette: Die rote Plakette erhalten Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 2. Dazu gehören nur Dieselfahrzeuge. Das Befahren mit einer roten Umweltplakette ist in allen Umweltzonen untersagt.
  • Gelbe Umweltplakette: Die gelbe Plakette wird an Fahrzeuge ausgegeben, die zur Schadstoffgruppe 3 gehören. Neu-Ulm ist die einzige deutsche Stadt, in der das Fahren mit einer gelben Feinstaubplakette (noch) erlaubt ist.
  • Grüne Umweltplakette: Die grüne Plakette bekommen Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 4. Hierzu gehören auch Kraftfahrzeuge mit Antrieb ohne Verbrennungsmotor, wie z.B. Elektroautos. Mit dem Erwerb der grünen Umweltplakette ist das Befahren aller Umweltzonen erlaubt.
SchadstoffgruppeEuronormUmweltplakette
Schadstoffgruppe 1Euro 0 und Euro 1Keine Plakette
Schadstoffgruppe 2
Euro-1-Diesel mit Partikelfilter oder Euro-2-DieselRote Plakette
umweltplakette-2 rot
Schadstoffgruppe 3Euro-2-Diesel mit Partikelfilter oder Euro-3-DieselGelbe Plakette
umweltplakette-3 gelb
Schadstoffgruppe 4Euro-1-Benziner mit Partikelfilter, Euro-3-Diesel mit Partikelfilter, Euro 4, Euro 5, Euro 6
Grüne Plakette
umweltplakette-4 gruen

Die blaue Umweltplakette: Zukünftige Realität?

Die Einführung einer blauen Umweltplakette ist umstritten.
Die Einführung einer blauen Umweltplakette ist umstritten.

Um auf die stetigen Überschreitungen von umweltrechtlichen Grenzwerten zu reagieren, erhob die Europäische Union in insgesamt 16 Fällen Klage gegen Deutschland. In puncto Stickoxide sah sich die Europäische Kommission 2015 gezwungen, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten. Eine Idee zur Lösung des Problems der weiterhin konstant überschrittenen Grenzwerte ist die Einführung einer vierten Umweltplakette: der blauen Plakette.

Das Umweltbundesamt denkt schon seit längerem über die Einführung der blauen Plakette in Verbindung mit neuen Umweltzonen nach. Diese dürften dann nur noch mit einer blauen Feinstaubplakette befahren werden. Fahrzeuge mit Abgasnorm EURO 4 oder 5 dürften dann, obwohl sie über eine grüne Plakette verfügen, in einigen deutschen Städten nicht mehr fahren.

Im Falle einer Umsetzung würden folgende Fahrzeuge die blaue Plakette erhalten:

  • Dieselfahrzeuge (Abgasnorm EURO 6)
  • Benzinfahrzeuge (Abgasnorm EURO 3)
  • Elektroautos

Eine Nachrüstung mit einem Diesel-Partikelfilter, um eine grüne Feinstaubplakette zu erhalten ist vergleichsweise einfach und wurde seit Einführung der Umweltzonen oft durchgeführt. Anders würde es sich bei der blauen Umweltplakette verhalten. Hierbei müsste nicht nur ein Katalysator eingebaut werden, sondern die Motorsteuerung umgebaut. Das ist zwar rein technisch möglich, würde aber in keinem Verhältnis zum Aufwand und vor allem den Kosten stehen. Bei einigen Fahrzeugen würden die Kosten für eine Umrüstung sogar höher sein, als der Wert des Fahrzeugs.

Noch existiert keine gesetzliche Grundlage für neue Umweltzonen und für die neue Plakette, aber das Umweltministerium fordert eine rasche Entscheidung. Doch es gibt massiven Widerstand gegen das Vorhaben, vor allem seitens der Automobilhersteller und des Verkehrsministeriums, die den Vorschlag als nicht praktikabel ablehnen.

Wo und wie erhalte ich eine Feinstaubplakette?

Für die Ausstellung der Umweltplakette sind die jeweiligen Städte und Kommunen verantwortlich. In der Regel sind die Ausgabestellen die entsprechenden Zulassungsbehörden sowie die zur Durchführung von Abgasuntersuchungen anerkannten Stellen. Dazu gehören beispielsweise Kraftfahrzeugwerkstätten, Tankstellen mit Werkstatt, Überwachungsorganisationen wie z.B. Dekra und TÜV oder gegebenenfalls auch die Auslandsvertretungen der Überwachungsorganisationen.

Die Umweltplakette ist in den entsprechenden Zulassungsbehörden und anderen anerkannten Stellen erhältlich.
Die Umweltplakette ist in den entsprechenden Zulassungsbehörden und anderen anerkannten Stellen erhältlich.

In der jeweiligen Ausgabestelle müssen Sie Ihren Fahrzeugschein (oder eine Kopie davon) vorlegen, woraufhin Ihr Plakettenanspruch geprüft wird. Nachdem der Anspruch und die jeweilige Plakettenfarbe geklärt sind, wird das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs in das weiße Feld auf der Umweltplakette eingetragen. Da das Kennzeichen dem Fahrzeugbrief entnommen wird, ist eine Vorführung des Fahrzeuges, bzw. eine Besichtigung durch die Ausgabestelle, nicht notwendig.

Es gibt auch die Möglichkeit, die Feinstaubplakette bequem online oder über den Postweg zu bestellen. Dafür werden die Fahrzeugpapiere über Fax, E-Mail (eingescanntes Dokument) oder Kopie auf dem Postweg vorgelegt und die Plakette wird per Post versandt. In diesem Fall muss der Fahrzeughalter selbst die Plakette an der Innenseite der Windschutzscheibe anbringen.

Gültigkeit der Umweltplakette

Ohne ein eingetragenes Kennzeichen ist die Feinstaubplakette ungültig. Die Plakette gilt nur für das Fahrzeug, dessen amtliches Kennzeichen im weißen Feld eingetragen ist; sie ist also nicht übertragbar auf andere Kraftfahrzeuge. Ohne amtliches Kennzeichen, können Sie auch keine Umweltplakette erwerben. Gültig ist sie auch nur mit dem Siegel der jeweiligen Ausgabestelle. Das Siegel wird von der ausgebenden Stelle in das runde Siegelfeld der Feinstaubplakette gestempelt oder ist schon vorab darin eingedruckt.

Die Gültigkeit der Plakette ist nicht befristet. Eine neue Feinstaubplakette wird notwendig, wenn

  • das Fahrzeug umgemeldet wird und sich das Kennzeichen ändert; dieses muss mit dem auf der Plakette angegebenen Kennzeichen übereinstimmen, damit eine Identifikation möglich ist.
  • das auf der Umweltplakette eingetragene Kennzeichen, z.B. durch Verblassen, nicht mehr lesbar ist.
  • die Windschutzscheibe bzw. Frontscheibe erneuert werden muss, beispielweise aufgrund eines Steinschlages o.ä.
Der Akt der Ausgabe einer Umweltplakette ist ein hoheitlicher Akt, also eine Anordnung, die der Staat „von oben herab“ (hoheitlich) beschließt. Er ist vergleichbar mit der Hauptuntersuchung (HU).

Kosten für die Umweltplakette

Die Kosten für eine Umweltplakette variieren je nach Anbieter. Die Zulassungsbehörden verlangen in der Regel 5 Euro.
Die Kosten für eine Umweltplakette variieren je nach Anbieter. Die Zulassungsbehörden verlangen in der Regel 5 Euro.

Da die Feinstaubplakette in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) nicht erwähnt wird, ist ein einheitlicher Preis für die Plakette amtlich nicht geregelt. Die kommunalen Träger ermitteln die jeweilige Gebühr nach dem wahrscheinlichen Ausgabeaufwand. Dies kann zu regionalen Unterschieden führen. In der Regel liegt der Preis für die einfachste Ausführung bei 5 bis 10 Euro, je nachdem wie jeder Anbieter seinen Ausgabeaufwand kalkuliert. Wenn Sie eine Feinstaubplakette online kaufen, kostet es meist etwas mehr als der direkte Kauf bei der Kfz-Zulassungsbehörde.

Der Preis hängt zudem davon ab, ob das jeweilige Fahrzeug in Deutschland oder der EU oder sogar außerhalb der EU zugelassen ist. Außerdem kommen bei einer Online- bzw. Postbestellung noch die jeweiligen Portokosten hinzu. Andere Zusatzleistungen, wie z.B. das maschinelle Eindrucken des Kennzeichens in die Umweltplakette oder auch Express-Optionen beim Versand ziehen entsprechend höhere Kosten nach sich.

Wenn Sie direkt bei der Kfz-Zulassungsbehörde eine Umweltplakette kaufen, kostet der Erwerb in der Regel 5 Euro. Private Anbieter, wie z.B. zahlreiche Internetfirmen, die sich auf den Plaketten-Verkauf spezialisiert haben, können Preise bis 15 Euro verlangen.

Sanktionen beim Fahren ohne Umweltplakette

Das Fahren ohne gültige Umweltplakette wird mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro geahndet.
Das Fahren ohne gültige Umweltplakette wird mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro geahndet.

Das Befahren von Umweltzonen ohne (gültige) Feinstaubplakette stellt einen Verstoß dar, der mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro geahndet wird. Es stellt den Tatbestand des Befahrens einer Umweltzone trotz Verkehrsverbot zur Reduzierung schädlicher Luftverunreinigungen dar.

Dies gilt aber nicht nur für das Befahren einer solchen Zone. Seit April 2013 ist die vorgeschriebene Feinstaubplakette auch bei parkenden Autos innerhalb einer Umweltzone Kontrollgegenstand. Das bedeutet, wer ohne entsprechende Plakette in einer Umweltzone parkt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Deshalb ist es empfehlenswert, sich eine grüne Plakette zu kaufen, vorausgesetzt, das Fahrzeug erfüllt die entsprechenden Anforderungen.

Seit dem 09. November 2021 wird das Fahren ohne zulässige Umweltplakette innerhalb einer Umweltzone in Deutschland mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro geahndet.

Bußgeldbescheid erhalten: Was tun?

Oft kommt es schon zu einem Bußgeldbescheid, weil das amtliche Kennzeichen auf der Plakette unleserlich ist.
Oft kommt es schon zu einem Bußgeldbescheid, weil das amtliche Kennzeichen auf der Plakette unleserlich ist.

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, sind aber der Meinung, dass dieser nicht rechtens ist? Wenn Sie denken, dass es sich dabei um einen Fehler handelt, wenden Sie sich schnellstmöglich an die zuständige Behörde vor Ort! Oft ist in solchen Fällen das eingetragene Kennzeichen auf der Umweltplakette nicht oder nicht genug leserlich. In diesem Fall liegt es in der Verantwortung des Fahrzeughalters selbst, für die erkenntliche Kennzeichnung zu sorgen und gegebenenfalls eine neue Feinstaubplakette zu kaufen.

Alles Wichtige zur Umweltzone noch einmal im Video

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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