Nicht selten kommt es dazu, dass überstehende Ladung nicht ausreichend oder überhaupt nicht gesichert wird. Außerdem wird häufig auch die Kennzeichnung nicht ordentlich umgesetzt. Vielen Fahrzeugführern von Pkw und Lkw ist offenbar nicht bewusst, welche Gefahrenquelle ungesichertes und schlecht erkennbares Transportgut sein kann. Im folgenden Ratgeber können Sie nachlesen, was bei der Ladungssicherung zu beachten ist und welche Sanktionen bei Nichteinhaltung gesetzlicher Regeln drohen.
Bußgeldtabelle bei überstehender Ladung
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Ladung hat nach vorne über das Fahrzeug hinaus geragt | 20 € | |
Zulässige Höhe/Breite der Ladung wurde überschritten | 20 € | |
Seitliches Hervorragen schlecht zu erkennender Transportgüter | 25 € | |
Ladung wurde transportiert, ohne ordentlich gesichert zu sein | 25 € | |
Ladung nicht verkehrssicher gepackt | 35 € | |
...mit Gefährdung | 60 € | 1 |
...mit Unfall | 75 € | 1 |
Wegen zu hoher Beladung wurde die (weniger als 4 m) automatische Höhenkontrolle auf einer Autobahn/Kraftfahrstraße ausgelöst und der betreffende Fahrstreifen musste gesperrt werden | 160 € | |
Es wurde aufgrund zu hoher Ladung (über 4 m) die automatische Höhenkontrolle auf einer Autobahn/Kraftfahrstraße ausgelöst und der betreffende Fahrstreifen musste gesperrt werden | 240 € |
FAQ: Überstehende Ladung
Fahrzeug und Fracht dürfen zusammen nicht höher als 4 Meter und nicht breiter als 2,55 Meter sein. Ansonsten drohen Bußgelder. Deren Höhe können Sie hier nachlesen.
Eine Kennzeichnung ist erforderlich, sobald die Ladung mehr als einen Meter über die Rückfahrscheinwerfer hinausragt.
Sowohl der Fahrer als auch der Verlader haben dafür zu sorgen, dass die Ladung gesichert und vorschriftsmäßig verstaut ist. Auch der Halter kann bei einem Verstoß zur Verantwortung gezogen werden.
Video: Die Vorschriften zur Ladungssicherung
Was bei überstehender Ladung zu beachten ist
Inhalt
- Bußgeldtabelle bei überstehender Ladung
- FAQ: Überstehende Ladung
- Video: Die Vorschriften zur Ladungssicherung
- Was bei überstehender Ladung zu beachten ist
- Bis zu welcher Höhe darf überstehende Ladung aus dem Fahrzeug ragen?
- Überstehende Ladung bei Pkw mit Anhänger: Was ist hier vorgeschrieben?
- Ist überstehende Ladung auch für Lkw von Bedeutung?
Zum Teil chaotische Szenen spielen sich vor allem auf Parkplätzen von Möbelhäusern oder Baumärkten ab. Egal ob Auto, Pkw mit Anhänger oder Lkw, die zu transportierenden Gegenstände werden oft nur nach einer Prämisse verstaut: Was nicht passt, wird passend gemacht.
Die Erleichterung ist groß, wenn die Einkäufe alle untergebracht sind. Deshalb vergessen viele Fahrer – bevor die Fahrt zurück nach Hause angetreten wird – für eine ausreichende Sicherung zu sorgen. Ragt überstehende Ladung zum Beispiel nach hinten aus dem Fahrzeug, dann wird es schnell gefährlich.
Warum Sie überstehende Ladung unbedingt kennzeichnen müssen und weshalb eine notdürftige Sicherung auf keinen Fall ausreicht, belegen zahlreiche Unfälle, die in der Vergangenheit durch schlecht befestigte und überstehende Ladung verursacht wurden.
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt für überstehende Ladung im Straßenverkehr folgende Regelung:
§ 22 Abs. 1 StVO: Die Ladung sowie die Geräte zur Ladungssicherung und Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei einer Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegungen nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
Bis zu welcher Höhe darf überstehende Ladung aus dem Fahrzeug ragen?
Überstehende Gegenstände dürfen weder die Sicht noch das Gehör anderer Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen. Grundsätzlich darf die Verkehrssicherheit auch bei überstehender Ladung nicht gefährdet werden.
Aus diesem Grund sind bestimmte Maximalwerte gesetzlich festgelegt, die hinsichtlich der Höhe und Breite von Transportgut gelten. Fahrzeug und zu transportierende Güter dürfen gemeinsam eine Höhe von 4 Metern nicht überragen. Hinsichtlich der Breite liegt die einzuhaltende Grenze bei 2,55 Metern.
Viele Verkehrsteilnehmer fragen sich: Ab wann muss überstehende Ladung speziell gekennzeichnet werden und welche Mittel kommen hierfür in Frage? Sobald beispielsweise Möbelstücke oder Gegenstände zur Einrichtung des Gartens mehr als einen Meter über die Rückfahrscheinwerfer eines Autos oder Lkw hinausragen, müssen diese wie folgt kenntlich gemacht werden. Als Fahrer müssen Sie…
- …die überstehende Ladung durch eine rote Fahne sichtbar machen, die 30 x 30 Zentimeter misst.
- …eine Warntafel an die überstehende Ladung anbringen.
- …die Kennzeichnung überstehender Ladung durch einen hellroten zylindrischen Körper vornehmen, der mindestens einen Durchmesser von 35 Zentimetern hat.
Überstehende Ladung bei Pkw mit Anhänger: Was ist hier vorgeschrieben?
Hervorragende oder seitlich herausragende Fracht ist auch bei einem Anhänger ein heikles Thema. Fahrzeugführer müssen deshalb darauf achten, dass auch beim Pkw-Anhänger die überstehende Ladung richtig verladen und befestigt wird. Die Länge des gesamten Zuges darf laut Gesetzgeber nicht mehr als 20,75 Meter betragen.
Andernfalls droht laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld. Die Gewährleistung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer steht immer an erster Stelle, deshalb können Verstöße gegen geltendes Recht von den zuständigen Verkehrsbeamten geahndet werden. Neben den genannten Punkten sind außerdem folgende Hinweise zu beachten, wenn es um überstehende Ladung geht.
- Fahrer müssen verlorene Fracht nach Möglichkeit umgehend beseitigen.
- Auch die Dachlast sowie das zulässige Gesamtgewicht spielen eine Rolle.
- Weder Kennzeichen noch Scheinwerfer dürfen durch überstehende Ladung verdeckt sein.
- Bei Haltevorrichtungen ist immer auch die Anleitung des Herstellers zu berücksichtigen.
Ist überstehende Ladung auch für Lkw von Bedeutung?
Auch für Lastkraftwagen gilt bei überstehender Ladung: Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer muss gewährleistet werden. Um dieser Forderung nachzukommen, müssen also auch Lkw-Fahrer vor Fahrtantritt genau darauf achten, dass sämtliche Transportgegenstände richtig verstaut, ausreichend gesichert und bei gegebenem Anlass besonders gekennzeichnet werden.
Zulässige Achslasten und Abmessungen müssen exakt eingehalten werden, um absolute Sicherheit zu garantieren. Die genauen Vorschriften sind im Lkw-Bußgeldkatalog festgehalten.