Überholverbot: Welches Schild kündigt es an?

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Obwohl täglich unzählige Überholmanöver auf deutschen Straßen stattfinden, gibt es immer wieder Unsicherheiten bezüglich der unterschiedlichen Verkehrszeichen, die ein Überholverbot ankündigen. Für wen gelten sie genau und für wie lange? Und womit müssen Kraftfahrer rechnen, die ein Überholverbot trotz Schild einfach ignorieren und dennoch zum Überholen ansetzen? Im Ratgeber gibt’s die Antworten.

Bußgeldtabelle: Überholverbot trotz Schild missachtet

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
Sie überholten im Überholverbot, obwohl das Verkehrszeichen 276 oder 277 ein solches anordnete70 €1
… mit Gefährdung85 €1
… mit Unfallfolge105 €1
Sie überholten, obwohl Sie eine Behinderung des Gegenverkehrs nicht ausschließen konnten und ignorierten dabei Verkehrsschilder zum Überholverbot150 €1
… mit Gefährdung250 €21 Monat
… mit Unfallfolge300 €21 Monat
Sie überholten bei unklarer Verkehrslage und ignorierten dabei das Überholverbotsschild 276 oder 277150 €1
… mit Gefährdung250 €21 Monat
… mit Unfallfolge300 €21 Monat

FAQ: Überholverbotsschilder

Was bedeutet das Schild zum Überholverbot?

Das Verkehrszeichen 276 bedeutet ein Überholverbot für alle Kraftfahrzeuge, auch wenn die zwei darauf abgebildeten Pkw etwas anderes vermuten lassen würden. Das Verkehrszeichen 277 wiederum beschreibt ein Überholverbot für alle Kfz, die mehr als 3,5 Tonnen wiegen (inkl. Anh‌änger) sowie für Zugmaschinen, wobei Autos und Busse ausgenommen sind.

Was gilt, wenn ein Verkehrsschild zum Überholverbot mit einem Zusatzschild versehen ist?

Ist ein Schild zum Überholverbot mit einem Zusatzschild ausgestattet, konkretisiert dieses sozusagen das Verbot. Das Zusatzzeichen 1060-33 etwa erweitert das durch Zeichen 277 angeordnete Überholverbot auf Kfz über 7,5 Tonnen (inkl. Anh‌änger). Das Zusatzzeichen 1001-32 weitet das Überholverbot durch Zeichen 277 auf Pkw mit Anh‌änger und Busse aus. Es gibt allerdings auch Zusatzzeichen, welche die Länge des Verbots angeben, wie beispielsweise das Zeichen 1060-30.

Was passiert, wenn Sie ein Überholverbot trotz Schild ignorieren?

Wurde ein Überholverbot durch ein Schild angekündigt und Sie setzen dennoch zum Überholmanöver an, kann ein Buß‌geld zwischen 70 und 300 Euro drohen. Auch ein bis zwei Pun‌kte in Flensburg sowie ein Fahrv‌erbot von einem Monat sind je nach Regelmissachtung möglich. Einen genauen Überblick über die Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog gibt Ihnen diese Tabelle.

Im Video: Wichtige Infos zum Überholverbot

Das Wichtigste zum Überholverbot erfahren Sie in diesem Video!
Das Wichtigste zum Überholverbot erfahren Sie in diesem Video!

Überholverbot: Welche Schilder welche Bedeutung haben

Nicht immer braucht es für ein Überholverbot ein Schild: Auch eine durchgezogene Linie verbietet das Überholen.
Nicht immer braucht es für ein Überholverbot ein Schild: Auch eine durchgezogene Linie verbietet das Überholen.

Wie bereits eingangs erwähnt, gibt es gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht nur ein Straßenschild, das ein Überholverbot ankündigt, sondern mehrere. Darüber hinaus existieren ebenfalls Verkehrszeichen für ein Überholverbot mit Zusatz sowie solche, die das Ende des Verbots kennzeichnen. Anschließend haben wir für Sie aufgelistet, welche Überholverbotsschilder welche Bedeutung haben:

  • Zeichen 276: Ab diesem Zeichen ist jeglichen Kraftfahrzeugen das Überholen verboten. Obwohl dieses Schild zwei Pkw zeigt, bezieht es sich dennoch auf alle Kfz.
  • Zeichen 277: Es gilt ein Überholverbot ab diesem Schild für alle Kfz, die mehr als 3,5 Tonnen wiegen (inkl. Anhänger) sowie für Zugmaschinen, wobei Autos und Busse eine Ausnahme bilden.
  • Zeichen 295 und 296: Hierbei handelt es sich nicht per se um Verkehrszeichen, sondern vielmehr um eine durchgezogene Linie auf der Fahrbahn. Da diese nicht überfahren werden darf, herrscht ein Überholverbot – auch ohne Schild.
  • Zusatzzeichen 1060-30, 1060-32 oder 1001-33: Diese Zeichen stellen Überholverbotsschilder mit Zusatz dar, die das Verbot durch Zeichen 277 entweder auf weitere Kraftfahrzeuge ausweiten oder die Länge des Überholverbots angeben können. Das Zusatzzeichen 1001-32 ziert besonders häufig Überholverbotsschilder auf der Autobahn.
  • Zeichen 280, 281 und 282: Das Überholverbot ist aufgehoben, sobald das Schild 280 passiert wurde. Dies gilt für alle Kfz. Das Zeichen 281 wiederum stellt das Ende des Verbots zum Überholen für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen dar. Sehen Sie das Verkehrszeichen 282, bedeutet dies das Ende jeglicher Geschwindigkeitsbeschränkungen sowie Überholverbote auf der jeweiligen Strecke.

Diese Grafik gibt Ihnen einen Überblick über einige Schilder zum Überholverbot:

Unter anderem zeigen diese Verkehrszeichen Überholverbote an.
Unter anderem zeigen diese Verkehrszeichen Überholverbote an.

Sie haben im Überholverbot trotz Schild überholt?

Haben Sie beispielsweise ein Überholverbot trotz Schild auf der Autobahn oder einer Landstraße ignoriert und dennoch einen anderen Fahrer überholt, können schwerwiegende Konsequenzen auf Sie zukommen. Je nachdem, welche Umstände genau vorlagen, sieht der Bußgeldkatalog für das Überholen im Überholverbot trotz entsprechendem Schild Bußgelder zwischen 70 und 300 Euro vor. Auch ein bis zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von einem Monat sind möglich. Genaueres verrät Ihnen diese Tabelle.

Wichtig: Auch wenn kein Verkehrsschild vorhanden ist, welches ein Verbot zum Überholen ankündigt, kann ein solches vorherrschen. War die Verkehrslage beispielsweise unklar, dürfen Sie keinesfalls überholen, auch wenn kein entsprechendes Schild zu sehen ist. Ansonsten müssen Sie auch hier mit Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog rechnen, wenn Sie in einer solchen Situation bei einem unerlaubten Überholmanöver erwischt wurden.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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