Überführungskennzeichen: Wie das nicht angemeldete Kfz zum Bestimmungsort kommt

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (23 Bewertungen; 4,52 von 5)
Loading ratings...Loading...

Wollen Sie Ihr Fahrzeug von einem Ort zum anderen fahren, ohne dass es bereits angemeldet ist, brauchen Sie ein Überführungskennzeichen. Allerdings ist Überführungskennzeichen nicht gleich Überführungskennzeichen – es gibt mehrere Varianten davon. Wann genau Sie welches Autokennzeichen benötigen, das erfahren Sie in diesem Ratgeber.

FAQ: Überführungskennzeichen

Was ist ein Überführungskennzeichen?

Wenn ein Auto noch nicht angemeldet ist, muss es manchmal trotzdem von einem Ort zum anderen gebracht werden. Dafür ist ein Überführungskennzeichen notwendig. Unterschieden werden kann zwischen einem Kurzzeit- und einem Tageskennzeichen.

Was kostet ein Überführungskennzeichen?

Ein Überführungskennzeichen kann bis zu 40 Euro kosten. Hinzu kommen kosten für die Kfz-Haftpflichtversicherung (30 bis 130 Euro) und die Verwaltung (10 bis 15 Euro).

Wo beantrage ich ein Überführungskennezeichen?

Um ein Überführungskennzeichen zu erhalten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag bei der Zulassungsstelle stellen.

Wann brauche ich ein Ausfuhrkennzeichen?

Ein Ausfuhrkennzeichen ist notwendig, wenn Sie ein nicht angemeldetes Auto von Deutschland ins Ausland überführen wollen.

Was ist das Überführungskennzeichen und welche Varianten gibt es?

Nach einem Autokauf muss der Käufer seinen neu erworbenen Wagen nach Hause bringen - häufig benötigt er dazu ein Überführungskennzeichen.
Nach einem Autokauf muss der Käufer seinen neu erworbenen Wagen nach Hause bringen – häufig benötigt er dazu ein Überführungskennzeichen.

Der Name ist bezeichnend für seine Aufgabe: Das Überführungskennzeichen wird in der Regel gebraucht, um Fahrzeuge von einem Ort zum anderen zu überführen, wenn das Kfz noch nicht angemeldet ist. Da wie es verschiedene Situationen beim Überführen gibt, bedarf es auch verschiedene Versionen vom entsprechenden Kennzeichen.

So gibt es einmal das Kurzzeitkennzeichen, auch Tageskennzeichen genannt. Diese Art von Überführungskennzeichen brauchen Sie bspw., um nach einem Kauf das neue Auto vom Verkäufer in die Heimat zu schaffen, wenn es noch nicht angemeldet ist.

Es ist insbesondere für Fahrten innerhalb der Landesgrenzen üblich, doch auch das EU-Ausland darf Ziel der Reise sein. Hierbei sollten Sie aber vor der Überführungsfahrt noch einmal nachprüfen, ob das jeweilige Zielland auch wirklich das deutsche Kurzzeitkennzeichen anerkennt.
Ein Tageskennzeichen kann bspw. für Probefahrten beantragt werden.
Ein Tageskennzeichen kann bspw. für Probefahrten beantragt werden.

Ein solches Tageskennzeichen kann übrigens nicht nur für Überfahrten, sondern auch für Prüf- und Probefahrten benutzt werden und gilt nicht nur für Privat-Kfz, sondern ebenfalls für gewerbliche Fahrzeuge.

Wollen Sie ein noch nicht angemeldetes Fahrzeug von Deutschland ins Ausland überführen, benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen.

Typisch ist diese Variante vom Überführungskennzeichen für das Nicht-EU-Ausland. Sie sollten sich trotzdem informieren, welches Kennzeichen Ihr Zielland tatsächlich akzeptiert.

Im Folgenden werden wir Ihnen detailliertere Informationen rund um die beiden Varianten vom Überführungskennzeichen zur Verfügung stellen.

Das Kurzzeitkennzeichen – Fahren für nur einige Tage

Diese Art von Überführungskennzeichen ist nur für wenige Tagemaximal fünf – gültig (inkl. der Tag der Anmeldung) und erlaubt es dem Fahrer, das Kfz für kurze Zeit legal auf Deutschlands Straßen zu führen.

Die Gültigkeit ist auch auf dem Nummernschild des kurzzeitig zugelassenen Fahrzeugs festgehalten. Das Überführungskennzeichen für Privatpersonen (sie unterscheiden sich vom roten Überführungskennzeichen, die gewerbliche Händler beantragen müssen, wenn Sie kostenlose Probefahrten oder Zulassungsfahrten benötigen), besteht aus der Kennung des Zulassungsbezirks und einer Nummer, die mit null-drei oder null-vier beginnt. Im gelben Feld rechts ist die Geltungsdauer festgehalten.

Dort sind drei Nummernblöcke verzeichnet, die in der Reihenfolge Tag – Monat – Jahr den Geltungszeitraum bestimmen. Nach Ablauf des angegebenen Datums auf dem Schild darf das Fahrzeug nicht mehr am öffentlichen Verkehr teilhaben. Während des Geltungszeitraums darf ausschließlich der Versicherungsnehmer hinter dem Lenkrad sitzen.

Achtung: Das Überführungskennzeichen ist zu unterscheiden von der reinen Tageszulassung – diese wird als Trick beim Autoverkauf verwendet. Der Verkäufer meldet das Fahrzeug dann für nur einen Tag auf sich selbst an. Im Nu ist aus dem Neuwagen ein junger Gebrauchtwagen geworden, auf den der Verkäufer einen bemerkenswerten Rabatt geben kann – Neuwagen können bis zu 30 Prozent weniger nach der Tageszulassung kosten.

Was kann solch ein kurzeitiges Überführungskennzeichen kosten?

Was kosten Überführungskennzeichen? Lesen Sie es bei uns nach.
Was kosten Überführungskennzeichen? Lesen Sie es bei uns nach.

Die Kosten für das Überführungskennzeichen setzt sich aus drei Teilkosten zusammen:

  1. Kosten für das Nummernschild: Hier müssen Sie mit 15 bis 40 Euro rechnen. Sollten Sie mehrere Dienste in Ihrer Nähe haben, sollten Sie unbedingt die Anbieter und ihre Preise vergleichen.
  2. Kosten für die Kfz-Versicherung: Typisch ist für ein derartiges Überführungskennzeichen eine Haftpflicht-Versicherung – die wenigsten Versicherer bieten eine Kaskoversicherung für Kurzzeitkennzeichen an. Die Police wird mit etwa 30 bis 130 Euro in Rechnung gestellt.
    Dabei erhalten Sie die eVB-Nummer, die Sie für die Beantragung brauchen, in der Regel zunächst kostenfrei. Das bleibt sie aber nur, wenn Sie danach das Fahrzeug auch bei dem selben Anbieter versichern.
  3. Kosten für die Verwaltung: Hier unterscheiden sich die Zulassungsbezirke geringfügig. Üblich sind Preise zwischen 10 bis 15 Euro.

Was benötigen Sie, um ein Überführungskennzeichen für wenige Tage zu beantragen?

Als allererstes brauchen Sie von Ihrer Versicherung eine eVB-Nummer. Diese ist essentiell, wenn Sie bei der Zulassungsstelle das Überführungskennzeichen bestellen. Folgende weitere Unterlagen sind notwendig:

  • einen gültigen Nachweis vom TÜV
  • die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher: Fahrzeugschein)
  • Ihren Personalausweis bzw. einen Reisepass mit Meldebestätigung
  • wenn Sie im Auftrag einer dritten Person tätig sind: eine Vollmacht
  • wenn Sie das Kennzeichen für ein gewerbliches Fahrzeug benötigen: der Handelsregisterauszug bzw. die Gewerbeanmeldung
Wollen Sie ein Überführungskennzeichen beantragen, brauchen Sie bspw. die eVB-Nummer von der Versicherung.
Wollen Sie ein Überführungskennzeichen beantragen, brauchen Sie bspw. die eVB-Nummer von der Versicherung.

Von der Zulassungsstelle erhalten Sie dann ein Dokument, auf dem die Nummer vom Überführungskennzeichen verzeichnet ist. Diese benötigen Sie, um beim Schilderdienst Ihr Kennzeichen prägen zu lassen. Mit dem frisch geprägten Stück geht es zurück zur Zulassungsstelle, welche den Zulassungsstempel aufdruckt. Nun können Sie mit dem neuen Überführungskennzeichen für den Zulassungszeitraum Ihr Kfz führen.

Obwohl ein Überführungskennzeichen ohne TÜV in der Regel nicht möglich ist – dadurch soll dem Kennzeichenmissbrauch vorgebeugt werden – sind diese in nur wenigen Fällen erlaubt und notwendig:

  1. Direktfahrten zur Hauptuntersuchung
  2. Fahrten zur Mängelbeseitigung, die bspw. der Hauptuntersuchung im Weg stehen würden

Das Ausfuhrkennzeichen – für die Überführung ins Ausland

Diese Autokennzeichen sind notwendig, wenn Sie ein motorisiertes Kfz von Deutschland ins Ausland befördern wollen. Je nachdem, welchen genauen Zweck der Fahrer damit verfolgt, wird dieses Überführungskennzeichen auch Export- oder Transitkennzeichen (in der Regel für Überfahrten ins EU-Ausland) oder Zollkennzeichen genannt (die Überführung in Länder außerhalb der EU, wo die Fahrzeuge dann verzollt werden müssen).

In einigen Ländern der EU sind jedoch, wie gesagt, auch die oben beschriebenen Kurzzeitkennzeichen ausreichend. Sie sollten sich rechtzeitig darüber informieren, ob in Ihrem Zielland das deutsche 5-Tages-Kennzeichen anerkannt ist – zudem dürfen Sie dabei die Grüne Karte nicht vergessen.

Im Gegensatz zum kurzzeitigen Überführungskennzeichen ist das Ausfuhrkennzeichen mindestens 14 Tage gültig mit der Möglichkeit, den Geltungszeitraum auf bis zu einem Jahr zu verlängern.

Wichtig: Ein jedes Überführungskennzeichen dieser Art ist an ein einziges Kfz gebunden. Verwendet jemand rechtswidrig das gleiche Kennzeichen für mehrere Fahrzeuge, wird mit einem Bußgeldbescheid belohnt, der ein 50-Euro-Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg verhängt. Dieselbe Strafe droht übrigens, wenn der Halter mit einem abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen fährt.

Das Überführungskennzeichen für die Fahrt ins Ausland hat zum einen keine Buchstaben in seiner Erkennungsnummer, zum anderen hat es rechts einen roten Balken, in dem abermals durch drei Zahlenblöcke das Ablaufdatum notiert ist.

Was wird mich ein Ausfuhrkennzeichen kosten?

Weil das Ausfuhrkennzeichen zu den Sonderkennzeichen gehört, kann die Prägung etwas mehr kosten.
Weil das Ausfuhrkennzeichen zu den Sonderkennzeichen gehört, kann die Prägung etwas mehr kosten.

Dieses Überführungskennzeichen wird etwas teurer als sein kleiner Fünf-Tages-Bruder – zu den drei oben genannten Kostenpunkten kommen nämlich auch anteilige Kfz-Steuern sowie einige andere Zahlungsverpflichtungen hinzu, die Sie (ggf.) zahlen müssen.

Hier sind noch einmal die Kosten im Überblick:

  • Prägung des Schildes: An dieser Stelle zählt wieder: Vergleichen Sie die Anbieter! Da es sich um ein Sonderkennzeichen handelt, sind Preise zwischen 30 bis 35 Euro üblich.
  • Versicherung: Es wird eine Kfz-Haftpflicht benötigt, die auch für Schäden im Ausland aufkommt. Je größer der Geltungszeitraum, desto höher die Kosten. Bei einem (mindestens möglichen) 15-Tage-Zeitraum können Sie mit 60 bis 70 Euro für ein Auto rechnen.
  • Verwaltung: Die Zulassungsstelle wird mindestens 35 Euro für die administrative Zulassung verlangen.
  • die nötigen Dokumente: Falls es noch keine Zulassungsbescheinigungen für das Fahrzeug gibt, benötigen Sie für den Umtausch in EU-Papiere etwa acht bis zehn Euro.
    Sollte Sie die Reise außerhalb der EU führen, ist zudem ein Internationaler Führerschein für rund zehn Euro zu beantragen.
  • Kfz-Steuern: Für den Geltungszeitraum vom Überführungskennzeichen fallen Kfz-Steuern an. Diese können Sie vom deutschen Girokonto per Lastschrift zahlen, oder mithilfe der IBAN und BIC von einem Konto aus dem Ausland.

Überführungskennzeichen für das Ausland beantragen – was brauche ich?

Um ein Überführungskennzeichen zu erhalten, möchte die Zulassungsstelle manchmal die alten Nummernschilder haben.
Um ein Überführungskennzeichen zu erhalten, möchte die Zulassungsstelle manchmal die alten Nummernschilder haben.

Zusätzlich zu den oben aufgeführten Dokumenten (die Sie für das Kurzzeitkennzeichen brauchen) benötigen Sie:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (zusätzlich zum Fahrzeugschein)
  • SEPA-Einzugsermächtigung
  • Gelbe Versicherungskarte (für Fahrten außerhalb der EU, ansonsten genügt die eVB-Nummer bzw. die Grüne Karte)
  • Abmeldebestätigung (falls Sie ein abgemeldetes Fahrzeug überführen)
  • ggf. alte Nummernschilder (einige Zulassungsstellen verlangen dies)
  • ggf. Vorführung des Kfz (notwendig, wenn dem Fahrzeug bereits in der Vergangenheit ein Überführungskennzeichen für die Fahrt ins Ausland zugeteilt war oder wenn es vorher nicht im Bundesgebiet zugelassen war)
Alternativ zum Gang in die Zulassungsstelle gibt es die Möglichkeit, ein Überführungskennzeichen online zu beantragen – gleichgültig, ob es sich um ein Ausfuhr- oder Kurzzeitkennzeichen handelt. Einige Zulassungsstellen können mit einem solchen Online-Angebot aufwarten. Es gibt jedoch auch einige private Anbieter, welche online die Anmeldung übernehmen.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

Bildnachweise