Die Kfz-Typklassen – ihre Ermittlung und Auswirkung auf die Autoversicherung

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Alle Jahre wieder kommt das … Typklassenverzeichnis des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Der Verband macht sich jährlich die Mühe, wertet jedes Automodell auf den deutschen Straßen hinsichtlich Unfällen, Verwicklung in Diebstählen und Reparaturkosten erneut aus und ordnet diese den Typklassen zu. Das kann manchmal Auswirkungen auf die Prämie der Kfz-Versicherung des jeweiligen Autobesitzers haben.

FAQ: Typklassen

Welche Bedeutung haben die Typklassen?

Die Typklassen spielen für die Kfz-Versicherung eine Rolle. Sie besagen z. B. wie häufig bestimmte Fahrzeugmodelle beschädigt werden. Auch weitere Kfz-Versicherungsklassen spielen bei der Bewertung und den Versicherungskosten eine Rolle.

Wer bestimmt die Typklassen?

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) veröffentlicht jährlich das Typklassenverzeichnis.

Was beeinflusst die Typklasse?

Die GDV betrachtet, wie häufig bestimmte Fahrzeugmodelle gestohlen werden oder in Unfälle verwickelt werden. Auch die Häufigkeit von Reparaturen beeinflusst die Typklasse.

Was genau sind die Typklassen des GDV?

Die Typklassen spiegeln die Schadensbilanz je Automodell wieder.
Die Typklassen spiegeln die Schadensbilanz je Automodell wieder.

Alljährlich aufs Neue wertet der GDV jedes Automodell in Deutschland neu aus und gibt ein Typklassenverzeichnis heraus, in dem alle Typklassen in einer Tabelle dargestellt sind.

Für dieses Verzeichnis fließen alle vorliegenden Daten zum Schadenbedarf eines Modells, das heißt zu Autodiebstählen, Reparaturen und Unfällen, in die Wertung ein. Schlussendlich wird daraus ein Indexwert gebildet, der das Verhältnis des Schadenbedarfs eines Fahrzeugtyps insgesamt zu den anderen darstellt. Weist ein Fahrzeugtyp im Gegensatz zu anderen Modellen mehr Unfälle, Verwicklungen in Diebstähle oder Ähnliches auf, wird es in eine höhere Typenklasse eingestuft. Weist es weniger Schadenbedarf auf, wird es in eine niedrigere Klasse einsortiert.

Darüber hinaus dient dieser Indexwert für die Kfz-Versicherungen als Orientierung bei der Berechnung einer Versicherungsprämie – der Wert spiegelt im Grunde das Risiko für die Versicherer wieder, das jeweilige Auto zu versichern. Zwar ist die Bewertung der Typklassen in der Liste des GDV nicht bindend für die Kfz-Versicherungsanbieter, jedoch weichen sie nur äußerst selten davon ab.

Dabei hat allerdings jeder Fahrzeugtyp drei voneinander unabhängige Typenklassen: eine für jede Versicherungsart. Das wäre zum einen die Kfz-Haftpflichtversicherung, zum anderen wären das die zwei Arten der Kaskoversicherung.

Dabei gibt es in jeder dieser Versicherung unterschiedlich viele Typklassen:

  • In der Kfz-Haftpflicht zählen 16 Typklassen für das Auto. Sie bewegen sich auf eine Skala von 10 bis 25.
  • In der Teilkasko-Versicherung gibt es Typklasse 10 bis 33, insgesamt also 24 Klassen.
  • Die Vollkasko arbeitet auf einer Skala von 10 bis 34. Demnach gibt es hier 25 Typklassen für diese Kfz-Versicherung.

Im folgenden Video wird Ihnen noch einmal anschaulich und verständlich zusammengefasst, was genau eine Kfz-Typklasse ist:

https://www.youtube.com/watch?v=W40q6AqamLU

Wie wird die Kfz-Typklasse für eine Autoversicherung ermittelt?

Wie sich bereits in der Auflistung oben widerspiegelt, werden unterschiedliche Faktoren bei der Ermittlung der Typklassen von jeder Versicherung berücksichtigt. Dabei spielen technische Merkmale wie bspw. die Motorleistung keine große Rolle mehr.

Vielmehr stützen sich die Forscher auf eine empirische Arbeitsweise und untersuchen das Fahrverhalten der Fahrzeughalter. Der GDV prüft jedoch in jedem Fall die Schadensbilanzen der letzten drei Jahre eines jeden in Deutschland zugelassenen Modells.

Die Folge dieser Arbeitsweise ist, dass in der Haftpflicht die Typklasse für ein Kfz-Modell, welches bspw. von Fahranfängern gern gefahren wird, häufig höher ist, da die Neulinge auf der Straße noch ein recht unerfahrenes Fahrverhalten an den Tag legen und öfter in selbstverschuldete Unfälle verwickelt sind – und somit auch für besonnene und erprobte Fahrer die Typklassen in die Höhe treiben.

Auch sind es eher die hochwertigen Fahrzeugmodelle, die in der Kfz-Kasko-Versicherung eine höhere Typklasse einnehmen, da solche eher gestohlen werden als Fahrzeuge aus einem niedrigeren Preissegment.

Bei der Haftpflicht sind für die Kfz-Typenklassen vor allem die Versicherungsleistungen für geschädigte Dritte nach einem Verkehrsunfall ausschlaggebend. Währenddessen werden bei der Vollkasko für eine Typklasse die Versicherungsleistungen einberechnet, die für Beschädigungen am eigenen Fahrzeug nach einem selbstverschuldeten Unfall zum Einsatz kommen. Auch Teilkasko-Schäden werden von einer Vollkaskoversicherung abgedeckt. Dies können bspw. Diebstähle, Schäden durch Naturereignisse (wie z. B. Stürme, Hochwasser), oder Glasschäden sein.

Dementsprechend werden für die Typklassen der Teilkasko-Autoversicherung nur die Teilkasko-Schäden berücksichtigt.

Welche Typklasse hat mein Auto?

Das Typklassenverzeichnis können Sie sich bspw. per Post zuschicken lassen.
Das Typklassenverzeichnis können Sie sich bspw. per Post zuschicken lassen.

Meist ungefähr im Oktober wird vom GDV das Typklassenverzeichnis für das folgende Jahr herausgegeben. Dies können Sie sich zum einen auf der Seite des GDV als Printausgabe bestellen. Die Bestellung kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen, das Verzeichnis kostet 12 Euro.

Alternativ können Sie auf der Webseite jedoch die einfache Suche der GDV nutzen, um herauszufinden, in welche Typklasse Ihr Wagen eingeordnet wird. Dafür benötigen Sie jedoch die Schlüsselnummer des Fahrzeugs, die Sie auf den Zulassungsbescheinigungen finden. Sie ist dazu da, das Fahrzeug exakt zu bestimmen. Dabei gibt es zum einen die Herstellerschlüsselnummer (vierstellig, besteht nur aus Ziffern).

Zum anderen braucht es für die Ermittlung der Typklassen den Typenschlüssel, der das Kfz zunächst mit einem dreistelligen Code (Ziffern oder Buchstaben) als einen bestimmten Fahrzeigtyp identifiziert. Daneben steht noch eine fünfstellige Nummer, welche die Variante und die Version des Typs näher angibt.

Der Kfz-Typenschlüssel wird meist nur in Kombination mit der Herstellerschlüsselnummer angegeben und ergibt auch nur mit ihr gemeinsam Sinn. Nur zusammen stellen sie eine eindeutige Identifizierung des Fahrzeugs dar und werden somit auch in der Regel zusammen (mit einer einstelligen Prüfnummer am Ende) angeben in der Form: 1012/AAA001162.

Daher zieht die Versicherung ebenjene Schlüsselnummer heran, wenn Sie anhand der Typklassen des GDV eine Versicherungsprämie berechnet.

Welche Auswirkungen haben die Typklassen auf meine Kfz-Versicherung – und welche Rechte habe ich dabei?

Die Typklasse Ihres Wagens kann sich auf die Prämie auswirken, die Sie Ihrer Kfz-Versicherung zahlen.
Die Typklasse Ihres Wagens kann sich auf die Prämie auswirken, die Sie Ihrer Kfz-Versicherung zahlen.

Wie oben bereits erwähnt, kann sich eine solche Typklasse auf Ihre Kfz-Versicherung auswirken. Dabei können Sie sich merken: Je niedriger die Kfz-Typenklasse von Ihrem Auto, desto niedriger im Normalfall auch die Versicherungsprämie, die Ihr Anbieter von Ihnen verlangen wird. Zwar ist das von dem GDV herausgegebenen Verzeichnis, das jedem Auto eine Typklasse zuordnet, unverbindlich. Trotzdem orientieren sich die Anbieter bei der Berechnung in der Regel daran.

Das Verzeichnis wird jeden Herbst neu herausgegeben. Die Versicherer können die frisch ermittelten Typklassen dann sofort für bestehende Verträge oder für neue Abschlüsse zur Hauptfälligkeit nutzen – das ist meist der 01. Januar des kommenden Jahres.

Aber Achtung: Nicht nur die Pkw-Typklassen haben einen Einfluss auf den zu zahlenden Beitrag. Die Versicherungen berücksichtigen bei der Berechnung darüber hinaus auch andere Faktoren, bspw. die Regionalklassen der Fahrzeuge. Das bedeutet, für den Anbieter zählt auch, wo ihr Auto meist unterwegs ist. Gibt es in dieser Gegend verhältnismäßig viele Autodiebstähle oder Unfälle, kann sich auch dies negativ auf die Prämie auswirken.

Andere Faktoren, die in die Berechnung eines Kfz-Versicherungstarifs einfließen, sind u. a.:

  • das Alter des Fahrzeughalters
  • sein Beruf
  • andere zugelassene Fahrzeugführer (wie bspw. das Kind, das gerade frisch den Führerschein bekommen hat)
  • die Anzahl der bisher unfallfreien Jahre (Schadenfreiheitsklassen)
Ändert sich der Betrag Ihrer Kfz-Versicherung mit den neuen Typklassen, können Sie nach § 40 des VVG den Versicherungsvertrag kündigen.
Ändert sich der Betrag Ihrer Kfz-Versicherung mit den neuen Typklassen, können Sie nach § 40 des VVG den Versicherungsvertrag kündigen.

Sie selbst sind aber aufgrund dieser jährlich neu herausgegebenen Werte nicht komplett machtlos. Sollten Sie sich nun in der Lage befinden, dass sich der Beitrag Ihrer Kfz-Versicherung aufgrund veränderter Typklassen (oder anderer Kfz-Versicherungsklassen wie die Regionalklasse) erhöht, haben Sie nach Paragraf 40 des Versicherungsvertragsgesetz (VVG) die Möglichkeit, Ihre Versicherung außerordentlich zu kündigen. Die Klausel über die Kündigung bei der Prämienerhöhung besagt:

Erhöht der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel die Prämie, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, kündigen.

Darüber hinaus hat der Anbieter die Pflicht, den Versicherungsnehmer bei der Erhöhung des Beitrags aufgrund der neuen Typklassen auf ebenjenes außerordentliche Kündigungsrecht hinzuweisen, und ihm die entsprechenden Mitteilungen spätestens einen Monat bevor die Erhöhung des Beitrags wirksam wird zu schicken.

Das Gleiche gilt übrigens, wenn die Versicherung den Schutzumfang hinuntersetzt, ohne dabei die Prämie ebenfalls zu mindern.

Die Änderung der Typklassen für Pkw innerhalb von einem Jahr sind jedoch in der Regel nicht über die Maßen dramatisch. Dennoch lassen sich über die drei Jahre hinweg oft deutliche Aufwärts- oder Abwärtstrends ausmachen.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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