TÜV überziehen – Welche Sanktionen drohen bei abgelaufener Plakette?

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Sind Teile eines Autos defekt, können schwere, im schlimmsten Fall sogar tödliche, Unfälle die Folge sein. Aus diesem Grund müssen sich alle Kfz in regelmäßigen Abständen der sogenannten Kfz-Hauptuntersuchung – umgangssprachlich meist TÜV genannt – unterziehen. Was passiert jedoch, wenn Fahrzeughalter den Termin für die nächste Hauptuntersuchung (HU) verpassen und den TÜV überziehen?

Bußgeldtabelle: Diese Konsequenzen drohen, wenn Sie den TÜV überziehen

VerstoßBußgeldPunkte
HU um 2 bis 4 Monate überzogen15 €
HU um 4 bis 8 Monate überzogen25 €
HU um mehr als 8 Monate überzogen60 €1

Bei Kfz, für die eine Sicherheitsprüfung vorgegeben ist, sind strengere Sanktionen zu erwarten:

VerstoßBußgeld Punkte
HU um bis zu 2 Monate überzogen15 €
HU um 2 bis 4 Monate überzogen25 €
HU um 4 bis 8 Monate überzogen60 €1
HU um mehr als 8 Monate überzogen75 €1

Bußgeldrechner für die überfällige HU

Sie wurden von der Polizei angehalten, weil an Ihrem Fahrzeug der TÜV abgelaufen ist und möchten nun wissen, welche Konsequenzen Ihnen drohen? Nutzen Sie unseren Bußgeldrechner, um mehr zu erfahren.

FAQ: Hauptuntersuchung nicht pünktlich durchführen lassen

Wie häufig müssen Sie Ihr Fahrzeug beim TÜV vorführen?

In Neuwagen muss drei Jahre nach seiner Erstzulassung das erste Mal zur Hauptuntersuchung. Danach muss das Kfz alle zwei Jahre zum TÜV. Gewisse Fahrzeuge, zum Beispiel Wohnmobile (ab 3,5 t), Lkw und Busse, müssen jedes Jahr vorstellig werden.

Woher weiß ich, wann ich wieder zur Hauptuntersuchung muss?

Am einfachsten ist wohl der Blick auf die TÜV-Plakette, welche auf dem hinteren Kfz-Kennzeichen zu finden ist. Dem mittleren Kreis ist zu entnehmen, in welchem Jahr die nächste Prüfung fällig wird. Die Zahl, die ganz oben steht, weist auf den korrekten Monat hin. Den nächsten Termin können Sie aber auch dem Prüfbericht, der bei der letzten HU ausgestellt wurde, entnehmen.

Wie teuer ist es, den TÜV zu überziehen?

Das kommt darauf an, um wie viele Monate die HU überzogen wurde und um welche Art von Kfz es sich handelt. Bei Pkw und einer Überschreitung von zwei bis vier Monaten beträgt das Bußgeld 15 Euro. Es steigt auf 25 Euro, wenn vier bis acht Monate abgelaufen sind. Danach erhöht sich das Bußgeld auf 60 Euro, außerdem kommt es zu einem Punkt in Flensburg.

Im Video: Was droht, wenn Sie Ihren TÜV-Termin überziehen?

Was passiert, wenn Sie den TÜV überziehen, erfahren Sie im Video.
Was passiert, wenn Sie den TÜV überziehen, erfahren Sie im Video.

Spezifische Ratgeber zum Thema „TÜV überziehen“

Wann ist die Hauptuntersuchung für ein Kfz fällig?

HU fällig? Die Untersuchung muss in der Regel alle zwei Jahre erfolgen.
HU fällig? Die Untersuchung muss in der Regel alle zwei Jahre erfolgen.
Besteht Ihr Kfz die Hauptuntersuchung, wird eine neue Plakette angebracht.
Besteht Ihr Kfz die Hauptuntersuchung, wird eine neue Plakette angebracht.

In regelmäßigen Abständen muss jedes Fahrzeug zum TÜV bzw. zur Hauptuntersuchung, damit festgestellt werden kann, ob es sich in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Wann ist dies jedoch genau der Fall?

Grundsätzlich müssen Neuwagen drei Jahre nach deren Erstzulassung das erste Mal zur HU. Danach gilt die gleiche Regelung wie für alle anderen Kfz: Möchten Sie den TÜV nicht überziehen, müssen Sie für das Fahrzeug alle zwei Jahre zum Termin für die Untersuchung.

Ausnahmen gibt es jedoch für Wohnmobile, die zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen wiegen, und die schon älter als sechs Jahre sind. Diese müssen sich alle 12 Monate eine frische HU-Plakette abholen. Und auch Lkw und Busse sowie andere gewerblich genutzte Fahrzeuge müssen früher zum TÜV als andere Kfz. Bei ihnen steht die HU jährlich an. Des Weiteren muss eine spezielle Sicherheitsprüfung durchgeführt werden.

In der Vergangenheit gab es zwei Plaketten: eine für die HU und eine für die Abgasuntersuchung (AU). Letztere wurde auf dem vorderen Kennzeichen eines Pkw angebracht. Seit dem Jahr 2010 ist die Abgasuntersuchung (AU) jedoch ein Teil der Hauptuntersuchung, weshalb die AU-Plakette nicht mehr verwendet wird.

Woran erkenne ich, dass der TÜV überfällig ist?

Um den TÜV nicht zu überziehen, müssen Sie natürlich wissen, wann die nächste Untersuchung fällig ist. Wie können Sie dies jedoch herausfinden? Zum einen können Sie einen Blick in den letzten Prüfbericht zur Hauptuntersuchung für Ihr Auto werfen. Zum anderen verschafft auch die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein genannt) bezüglich der nächsten TÜV-Untersuchung Gewissheit.

Sie möchten den TÜV nicht überziehen? Achten Sie auf die Plakette!
Sie möchten den TÜV nicht überziehen? Achten Sie auf die Plakette!

Am einfachsten ist es aber wohl, die Fälligkeit des anstehenden Termins am Kfz selbst zu überprüfen. Wie lesen Sie die TÜV Plakette aber richtig? Die HU- bzw. TÜV-Plaketten für Fahrzeuge werden jeweils auf dem hinteren Kennzeichen angebracht. Im Kreis, der sich in der Mitte der Plakette befindet, steht das Jahr, in welchem die nächste Prüfung durchgeführt werden muss.

Rund um diesen Kreis sind die Zahlen von 1 bis 12 – diese stehen für die zwölf Monate des Jahres – angeordnet. Bei der Zahl, die ganz oben steht, handelt es sich um den Monat, in dem Ihr Auto zur Hauptuntersuchung muss. Ist dies beispielsweise die 8, müssen Sie also im August einen Termin zur HU machen, wenn Sie den TÜV nicht überziehen möchten.

Nicht nur der TÜV führt die HU durch. Auch andere Prüforganisationen sind dazu berechtigt, die Hauptuntersuchung vorzunehmen. Hierzu gehören die DEKRA, die GTÜ, die KÜS sowie die FSP.

Konsequenzen, wenn die TÜV-Plakette abgelaufen ist

Wenn Sie den TÜV für Ihr Auto überziehen, kann dies laut Bußgeldkatalog Folgen haben. Fallen Sie der Polizei beispielsweise bei einer Kontrolle auf, so müssen Sie innerhalb der ersten zwei Monate mit keinen Sanktionen rechnen. Die Beamten werden Sie jedoch auf die Fälligkeit der HU hinweisen.

Ist der TÜV bereits mehr als zwei, jedoch maximal vier Monate abgelaufen, müssen Sie mit einem Bußgeld von 15 Euro rechnen. Dieses erhöht sich auf 25 Euro, wenn die Hauptuntersuchung für das Auto oder ein anderes Kfz um mehr als vier bis maximal acht Monate überschritten wurde.

Wenn Sie den TÜV überziehen und der eigentliche Termin mehr als acht Monate zurückliegt, wird ein Bußgeld von 60 Euro angesetzt. Außerdem müssen Sie mit einem Punkt in Flensburg rechnen. Für Fahranfänger, die sich in der Probezeit befinden, ergibt sich noch ein weiteres Problem. Ist der TÜV so lange abgelaufen, wird dies als B-Verstoß gewertet. Sollte noch eine weitere Auffälligkeit dieser Art oder aber ein schwerwiegenderer A-Verstoß auftreten, wird die Probezeit verlängert und außerdem die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet.

Auch Ihr Motorrad muss zum TÜV. Ansonsten droht ein Bußgeld.
Auch Ihr Motorrad muss zum TÜV. Ansonsten droht ein Bußgeld.

Bei Fahrzeugen, für die eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, werden sogar strengere Sanktionen angesetzt, wenn Halter den TÜV überziehen. Dies bezieht sich beispielsweise auf Lkw. Hier wird ein Bußgeld sofort fällig. Ist die HU seit bis zu zwei Monaten abgelaufen, beträgt die Geldbuße 15 Euro. Bei einem Zeitraum von zwei bis vier Monaten erhöht sich diese auf 25 Euro.

Bei einer Überziehung um vier bis acht Monate steigt das Bußgeld auf 60 Euro. Außerdem fällt ein Punkt in Flensburg an. Ist der TÜV sogar schon mehr als acht Monate abgelaufen, liegt das Bußgeld bei 75 Euro. Des Weiteren wird auch hierbei ein Punkt in das Fahreignungsregister eingetragen.

Wann ist eigentlich die nächste HU fällig, wenn Sie den TÜV überziehen? Verkürzt sich dann der jeweilige Zeitraum? Wir können alle betroffenen Fahrzeughalter beruhigen: Der nächste Termin wird nicht mehr zurückdatiert. Es ist also egal, wie lange der TÜV abgelaufen ist, nach der Prüfung müssen Sie erst wieder nach zwei Jahren bzw. bei speziellen Fahrzeugen nach einem Jahr zur HU.

Mängel bei der HU: Wenn Ihr Auto zur Nachuntersuchung muss

Egal, ob Sie den TÜV überziehen oder pünktlich zum Termin erscheinen: Werden bei der Untersuchung Mängel an Ihrem Fahrzeug festgestellt, erhalten Sie in der Regel einen Monat Zeit, um diese beheben zu lassen. Zur Überprüfung müssen Sie dann erneut zur Prüforganisation – also beispielsweise zum TÜV – um eine Nachuntersuchung vornehmen zu lassen. Diese ist günstiger als die ursprüngliche Hauptuntersuchung.

Verpassen Sie jedoch diesen Termin und erscheinen nicht fristgerecht zur Nachuntersuchung, wird erneut eine herkömmliche HU durchgeführt. Sie müssen also mit zusätzlichen Kosten rechnen.

Wird festgestellt, dass sich Ihr Fahrzeug in keinem verkehrssicheren Zustand befindet, weil es schwerwiegende technische Mängel aufweist, dürfen Sie nicht mehr weiterfahren. Der Prüfer muss dann die alte Plakette entfernen und die Zulassungsbehörde darüber informieren.

Vertiefte HU für Auto, Motorrad & Co. – Was bedeutet das?

Ist der TÜV abgelaufen, steht häufig eine vertiefte HU bevor.
Ist der TÜV abgelaufen, steht häufig eine vertiefte HU bevor.

Wenn Sie den TÜV überziehen und dabei erwischt werden, müssen Sie neben dem Bußgeld und einem etwaigen Punkt in Flensburg zusätzlich mit einer weiteren Sanktion rechnen. Hierbei handelt es sich um die Auflage einer sogenannten vertieften bzw. erweiterten HU.

Sind mehr als zwei Monate vergangen, seitdem der TÜV abgelaufen ist, wird diese verschärfte Überprüfung angeordnet. Hierbei wird das Auto auf Herz und Nieren getestet.

So werden bei den Bremsschläuchen beispielsweise zusätzliche Knick- und Drehprüfungen durchgeführt. Dieser Aufwand hat seinen Preis. Sie müssen mit Kosten rechnen, die etwa 20 Prozent über einer herkömmlichen TÜV-Untersuchung liegen.

Viele Fahrzeughalter befürchten, dass der TÜV bzw. eine andere Prüforganisation das Bußgeld anordnet, wenn sie die Hauptuntersuchung überziehen und zu spät zur Begutachtung erscheinen. Diese Sorge ist allerdings unbegründet, der Prüfer kann – im Gegensatz zur Polizei – kein Bußgeld anordnen.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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