TÜV-Plakette richtig lesen: Ratgeber inklusive Beispiel

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Nicht nur bei Fahranfängern, auch bei langjährig erprobten Fahrern kann es vorkommen, dass sie diesen farbigen kreisrunden Aufkleber hinten auf dem Fahrzeug nicht richtig interpretieren können. Dabei ist dieser ungemein wichtig für die Verkehrssicherheit, lässt er sie doch wissen, wann für ihr Kfz der nächste Allround-Check ansteht. Einmal gelernt, ist es keine Kunst, die TÜV-Plakette zu lesen. Wir erklären in unserem Ratgeber, wie Sie das anstellen, damit Sie keinen HU-Termin (umgangssprachlich TÜV genannt) mehr verpassen.

FAQ: TÜV-Plakette lesen

Wie erkenne ich, wann ich zum TÜV muss?

Die Zahl in der Mitte der Plakette gibt das Ablaufjahr an. Die Zahl, die ganz oben auf „12 Uhr“ steht, zeigt den Monat an. Mehr Beispiele finden Sie hier.

Wie lange hat man Zeit zum TÜV zu gehen?

Bis zu 2 Monaten nach Ablauf der Plakette können Sie die Hauptuntersuchung nachholen, ohne dass Sie ein Bußgeld riskieren.

Wann ist der TÜV abgelaufen?

Der TÜV ist abgelaufen, wenn Sie den Termin zur Hauptuntersuchung, der auf der TÜV-Plakette angegeben ist, überziehen.

Wie liest man die TÜV-Plakette am Auto ab?

Wie liest man eine TÜV-Plakette richtig ab? In unserem Ratgeber erfahren Sie es.
Wie liest man eine TÜV-Plakette richtig ab? In unserem Ratgeber erfahren Sie es.

Die TÜV-Plakette zu lesen, das ist eigentlich keine Kunst. Einmal gelernt funktioniert das Ganze auch aus größerer Entfernung – sehr praktisch bspw. für die hinterherfahrenden Gesetzeshüter von der Polizei oder vom Ordnungsamt, die auf diese Weise sehr schnell erkennen können, wenn jemand bereits den TÜV überzogen hat. Die ganzen Zahlen und Striche sind für viele Kfz-Führer verwirrend – im Endeffekt aber sehr logisch.

Die TÜV-Plakette ist zunächst einmal kreisrund. In der Mitte prangt eine große Zahl, die zusätzlich noch eingekreist ist. Um diese Zahl herum sind wie bei einer Uhr die Zahlen von 1 bis 12 angeordnet – allerdings entgegengesetzt dem Uhrzeigersinn. Wollen Sie nun die TÜV-Prüfplakette lesen, müssen Sie Folgendes wissen:

  • Die große eingekreiste Zahl in der Mitte steht für das Jahr, in dem die nächste Untersuchung gemacht werden muss. Ist dies, wie im obigen Bild, eine 16, war der TÜV bereits 2016 fällig.
  • Die Zahlen drumherum stehen für die zwölf Monate. Hier wird Ihnen auffallen, dass die Zwölf oftmals nicht auf Ihrer gewohnten Zwölf-Uhr-Position steht. Oben kann stattdessen eine andere Zahl stehen, bspw. eine Acht. Diese steht für den Monat August.

Die breiten schwarzen Blöcke, die unter der Zwölf (und noch teilweise unter der Eins und der Elf) liegen, haben keine besondere Aussagekraft für die TÜV-Fälligkeit. Das Ablesen dieser erfolgt vor allem über die Zahlen.

Dennoch dienen diese Balken zur Orientierung, möchte jemand die TÜV-Plakette lesen und kann dabei nicht allzu nahe kommen. Anhand dieser Balken kann sich orientiert werden, wo sich die Zwölf befindet. Davon ist abzuleiten – auch wenn die Zahlen nicht genau zu erkennen sind – welcher Monat oben auf der 12-Uhr Position steht.

Auch die Farben sind für das Ablesen der TÜV-Plakette wichtig

HU-Plakette: Den nächsten Termin zum TÜV können Sie hier ablesen.
HU-Plakette: Den nächsten Termin zum TÜV können Sie hier ablesen.

Wann Sie zum TÜV müssen, lesen Sie auf der Plakette nicht allein an den Zahlen ab. Auch die Farbe hat ihre Bedeutung.

Diese ist jedoch für den normalen Autofahrer erstmal irrelevant, denn sie dient nur dazu, dass bereits aus der Entfernung erkannt werden kann, ob die letzte Hauptuntersuchung bereits zu lange her ist.

Verschiedene Farben stehen dabei für verschiedene Jahre. So steht bspw. grün für 2018, orange für 2019 und blau für 2020. Es gibt sechs Farben, die sich alle sechs Jahre wiederholen (in dieser Reihenfolge):

  1. Braun
  2. Rosa
  3. Grün
  4. Orange
  5. Blau
  6. Gelb
Ist das Jahr abgelaufen, verliert die Plakette demnach ihre Gültigkeit. Somit lässt sich auch ohne genaues Hinschauen am Auto die TÜV-Plakette ablesen. So stand Rosa für 2017. Sieht im Jahr 2018 jemand eine rosa Plakette, ist sofort ersichtlich, dass die Hauptuntersuchung im Jahr 2017 hätte stattfinden müssen, dieser Termin aber offenbar nicht wahrgenommen wurde – andernfalls hätte der Betroffene einen neuen, andersfarbigen TÜV-Aufkleber bekommen.

Die TÜV-Plakette richtig ablesen – ein Beispiel

Die TÜV Plakette richtig lesen: So geht´s!
Die TÜV Plakette richtig lesen: So geht’s!

Um noch einmal zu veranschaulichen, wie Sie die TÜV-Plakette lesen müssen, wollen wir nun auf ein konkretes Beispiel eingehen. So sehen Sie hier an der Seite eine Grafik, die drei verschiedene Beispiele verdeutlicht, um das Lesen der TÜV-Plakette zu erklären. Wir wollen uns auf das erste Beispiel konzentrieren.

Im ersten Beispiel ganz links ist die Plakette grün – wie erwähnt steht das für das Jahr 2018. Da die Farbe allerdings auch sechs Jahre später für 2024 stehen könnte, ist die Zahl noch einmal in der Mitte ausgeschrieben. Der TÜV muss also im Jahr 2018 stattfinden. Die Ziffer Drei steht ganz oben und markiert auf diese Weise den Monat, in dem die Hauptuntersuchung ansteht. Diese muss demnach bis März 2018 stattfinden. Nach Ablauf des Monats ist die Plakette abgelaufen und Sie sind ohne gültigen TÜV unterwegs. Die beiden nebenstehenden Beispiele funktionieren nach dem gleichen Prinzip.

Video: Ablesen der TÜV-Plakette – schnell und einfach erklärt

Wie man eine TÜV-Plakette richtig liest erfahren Sie in diesem Video.
Wie man eine TÜV-Plakette richtig liest erfahren Sie in diesem Video.

Was, wenn ich den TÜV-Aufkleber nicht lesen konnte und den HU-Termin verpasst habe?

Wann muss ich zum TÜV? Auf der Plakette lesen Sie den Termin.
Wann muss ich zum TÜV? Auf der Plakette lesen Sie den Termin.

Kommen die Infos zur TÜV-Plakette – wie das Lesen dieser funktioniert etc. – zu spät und Sie stellen fest, dass Sie bereits den TÜV überzogen haben, müssen Sie nicht gleich mit dem Schlimmsten rechnen.

Gemäß Verkehrsrecht haben Sie auch danach noch eine Frist von zwei Monaten, in denen Sie Ihr Fahrzeug einem staatlich anerkannten Prüfer vorführen können.

Diesen finden Sie bei entsprechenden Organisationen wie bspw. DEKRA, TÜV Süd, TÜV Nord, KÜS, und GTÜ.

Hier wird Ihr Kfz nun einem Allround-Check unterzogen, um festzustellen, ob es noch immer verkehrstauglich ist. Ist dies der Fall, bekommen Sie an Ihr Auto eine neue TÜV-Plakette. Von dieser lesen Sie nun den neuen Termin für die nächste Hauptuntersuchung ab. Zu dieser Hauptuntersuchung gehört übrigens inzwischen auch die Abgasprüfung. Hier wird untersucht, ob Ihr Wagen den gesetzlichen Umweltvorschriften entspricht.

Werden an Ihrem fahrbaren Untersatz Mängel festgestellt, haben Sie einen Monat Zeit, diese Fehler zu beheben und bei der anschließenden Nachprüfung doch noch einen neuen Aufkleber zu bekommen.

Haben Sie aber auch diese Frist verpasst und ein Polizist oder ein Beamter vom Ordnungsamt kann von Ihrer TÜV-Plakette am Auto ablesen, dass die letzte Hauptuntersuchung mehr als zwei Monate her ist, müssen Sie ein Bußgeld zahlen wie folgt:

  • bis vier Monate: 15 Euro
  • bis acht Monate: 25 Euro
  • mehr als acht Monate: 60 Euro plus 1 Punkt in Flensburg
Übrigens: Sie können die Fälligkeit der Hauptuntersuchung nicht nur an der TÜV-Plakette ablesen – es steht zudem in der Zulassungsbescheinigung oder im Fahrzeugschein.

Wie lang ist eine TÜV-Plakette gültig?

TÜV Plakette richtig lesen: Es gibt unterschiedliche Intervalle für die Hauptuntersuchung.
TÜV Plakette richtig lesen: Es gibt unterschiedliche Intervalle für die Hauptuntersuchung.

Bekommen Sie einen neuen Aufkleber, besitzt dieser eine erneute Gültigkeit. Zwar können Sie nun von der TÜV-Plakette ablesen, wann Sie wieder zur Untersuchung müssen, dennoch stellt sich generell die Frage, wie oft ein Kfz-Halter eigentlich mit seinem Fahrzeug zum TÜV muss.

Dies unterscheidet sich von Kfz zu Kfz. Ein Neuwagen muss sich nach der Erstzulassung erst nach drei Jahren sich wieder durchchecken lassen. Danach geht es – wie normalerweise bei jedem Pkw – mit einem Intervall von zwei Jahren weiter. Alle anderen Fahrzeuge haben keine verlängerte Frist nach der Erstzulassung. Hier gilt es wie folgt:

  • Taxis und Mietfahrzeuge müssen alle 12 Monate zum TÜV.
  • Lkw bis 3,5 Tonnen haben ein Intervall von 24 Monaten einzuhalten.
  • Lkw über 3,5 Tonnen müssen einmal im Jahr zur Prüfung.
  • Motorräder und Leichtkrafträder haben sich alle 24 Monate bei einer entsprechenden Organisation vorzustellen.
  • Omnibusse (ab acht Sitzplätze) sind ebenfalls einmal im Jahr zu untersuchen.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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