TÜV-Nachprüfung – Nachuntersuchung wegen mangelhafter HU

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Für Verkehrsteilnehmer, die auf deutschen Straßen unterwegs sind, ist die Hauptuntersuchung bei einer Prüfstelle in regelmäßigen Abständen Pflicht. Die Fahrzeugprüfung wird kurz auch HU– oder umgangssprachlich einfach nur TÜV genannt. Sie soll gewährleisten, dass der Zustand sämtlicher Kraftfahrzeuge im Sinne der Verkehrssicherheit ist. Ferner wird auch die Umweltverträglichkeit von Verkehrsmitteln überprüft. Letztlich sollen im Straßenverkehr nur solche Fahrzeuge unterwegs sein, die sowohl sicher als auch umweltfreundlich gefahren werden können.

FAQ: TÜV-Nachprüfung

Wann ist eine TÜV-Nachprüfung notwendig?

Eine Nachprüfung muss immer dann erfolgen, wenn bei der Hauptuntersuchung Mängel festgestellt wurde. Sind die behoben, muss eine Nachprüfung stattfinden.

Ist die Frist für eine Nachprüfung gesetzlich festgelegt?

Ja, die Nachprüfung muss binnen eines Monats erfolgen.Das heißt, die Mängel müssen in dieser Zeit ebenfalls beseitig werden.

Was passiert, wenn die Frist zur Nachprüfung nicht eingehalten wird?

In diesem Fall muss erneut eine komplette Hauptuntersuchung erfolgen.

Prüfingenieure gehen auf Fehlersuche

Wenn die Hauptuntersuchung Mängel aufdeckt, muss das Fahrzeug zur TÜV-Nachprüfung.
Wenn die Hauptuntersuchung Mängel aufdeckt, dann muss das Fahrzeug zur TÜV-Nachprüfung.

In Deutschland sind Fahrzeugführer per Gesetz dazu verpflichtet, ihre Fahrzeuge in regelmäßigen Abständen im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) vorzuführen. Dies gilt für alle Kraftfahrzeuge, die über ein amtliches Kennzeichen verfügen. Wird der TÜV überzogen, drohen Sanktionen. Anerkannte Sachverständige, Prüfer oder Prüfingenieure sind befugt, die HU durchzuführen. Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit stehen im Fokus der Überprüfung. Folgende Liste gibt einen Überblick darüber, was u.a. begutachtet wird:

  • Bremsen werden auf Funktionstüchtigkeit und Abnutzungsgrad geprüft
  • Bei Rädern und Reifen wird u.a. Luftdruck, Profiltiefe und der Gesamtzustand gecheckt
  • Rahmen und Karosserie werden hinsichtlich möglicher Schäden untersucht
  • Bei der Auspuffanlage wird geprüft, ob diese den geltenden Auflagen entspricht
  • Hat die Lenkung zu viel Spiel, wird dies im Mängelbericht festgehalten

Durch die Überprüfung der genannten sowie weiterer Punkte soll die Sicherheit auf deutschen Straßen gewährleistet werden. Fahrzeuge, die wegen Mängeln die Verkehrssicherheit gefährden würden, können bei der HU erkannt und aus dem Verkehr gezogen werden.

Bevor es dazu kommt, haben Verbraucher jedoch die Chance auf eine TÜV-Nachprüfung. Welche Fristen hier gelten, mit welchen Kosten in der Regel gerechnet werden muss und wo die Nachprüfung des TÜV stattfinden kann, erfahren Sie in folgendem Ratgeber.

Welche Unzulänglichkeiten rechtfertigen eine TÜV-Nachprüfung?

Die TÜV-Nachprüfung droht, wenn die HU nicht bestanden wird. Zum Beispiel wegen Schäden am Fahrzeugrahmen.
Die TÜV-Nachprüfung droht, wenn die HU nicht bestanden wird. Zum Beispiel wegen Schäden am Fahrzeugrahmen.

Bei der Hauptuntersuchung werden Fahrzeuge sozusagen auf Herz und Nieren geprüft. Sämtliche Bereiche werden genau unter die Lupe genommen, um Mängel feststellen zu können.

Aber wie wird zwischen leichten und schwerwiegenden Mängeln unterschieden? Grundsätzlich gilt bei der HU folgende Einteilung:

  • Keine Mängel vorhanden
  • Fahrzeug weist geringe Mängel auf
  • Schäden am Kraftfahrzeug sind erheblich
Eine Plakette erhalten Fahrzeugführer nur dann, wenn ihr fahrbarer Untersatz nach genauer Prüfung vom Sachverständigen als einwandfrei erachtet wird. Andernfalls droht die TÜV-Nachprüfung. Nur Fahrzeuge, die alle Vorschriften für die sichere Teilnahme am Straßenverkehr erfüllen, bekommen umgehend das Gütesiegel des TÜV und haben somit die HU bestanden.

TÜV-Nachuntersuchung: Ist die Frist gesetzlich festgelegt?

Der für die TÜV-Nachprüfung festgelegte Termin muss eingehalten werden. Die Frist beträgt vier Wochen.
Der für die TÜV-Nachprüfung festgelegte Termin muss eingehalten werden. Die Frist beträgt vier Wochen.

Wer bei der HU durchgefallen ist, bekommt für die TÜV-Nachprüfung einen Termin. Bezüglich der Nachuntersuchung gilt beim TÜV die Frist von einem Monat.

Wer also Mängel an seinem Auto aufgezeigt bekommen hat, sollte diese innerhalb des genannten Zeitraums in einer Werkstatt beheben lassen.

Denn bis zur TÜV-Nachprüfung ist die Zeit von vier Wochen schnell vergangen.

Wird der Zeitraum von einem Monat nicht eingehalten, muss das beanstandete Fahrzeug die komplette HU erneut durchlaufen. Auch die Kosten müssen dann vom Verbraucher erneut entrichtet werden. Nicht zuletzt wegen der finanziellen Doppelbelastung sollten Sie die vorgegebene Zeitspanne ernst nehmen.

Viele Fahrzeugführer fragen sich in diesem Zusammenhang: Kann ich bei der TÜV-Nachprüfung die Frist unter Umständen verlängern? Wenn die Frist überschritten ist, kommt eine Verlängerung in keinem Fall in Frage. So ist es im Regelwerk der Prüfstellen festgehalten.

Wie hoch sind die TÜV-Gebühren bei einer Nachprüfung?

Die Höhe der Gebühren für die Nachuntersuchung beim TÜV variiert mitunter. Abhängig davon in welchem Bundesland die Prüfstelle ansässig ist und um welche Prüforganisation es sich handelt, kann eine TÜV-Nachprüfung unterschiedlich teuer sein. Zu den amtlich anerkannten Prüforganisationen gehören u.a.:

Die TÜV-Nachprüfung ist nicht kostenlos, sondern es entstehen Gebühren zwischen 12 und 30 Euro.
Die TÜV-Nachprüfung ist nicht kostenlos, sondern es entstehen Gebühren zwischen 12 und 30 Euro.
  • TÜV,
  • DEKRA,
  • KÜS
  • und GTÜ

Im Allgemeinen belaufen sich die Kosten auf einen Betrag zwischen 12 und 30 Euro. In manchen Fällen gilt auch die Regel, dass 50 Prozent des Preises der HU entrichtet werden müssen.

Es lohnt sich daher, die Preise bei den verschiedenen Prüfstellen im Vorfeld zu vergleichen.

TÜV-Nachprüfung – Bei anderer Prüfstelle das Fahrzeug vorführen?

Grundsätzlich sind Verbraucher hinsichtlich der Nachuntersuchung nicht standortgebunden. Dementsprechend muss die TÜV-Nachprüfung nicht zwingend bei der gleichen Prüfstelle durchgeführt werden, wo auch die HU abgenommen wurde. Das betroffene Fahrzeug kann zum Zweck der TÜV-Nachprüfung problemlos woanders vorgeführt werden.

Durch den vom zuständigen Fachpersonal erstellten Prüfbericht sind alle Punkte der Hauptuntersuchung genau dokumentiert, weshalb mit der TÜV-Nachprüfung auch eine andere Prüfstelle beauftragt werden kann.
TÜV-Nord & TÜV-Süd: Bei der TÜV-Nachprüfung ist es egal, wo diese stattfindet.
TÜV-Nord & TÜV-Süd: Bei der TÜV-Nachprüfung ist es egal, wo diese stattfindet.

Wichtig ist in diesem Fall nur, dass Sie das Prüfprotokoll zum Termin der Nachuntersuchung mitbringen. So können die Sachverständigen nachvollziehen, was bei der Hauptuntersuchung beanstandet wurde.

Ferner ist auch der Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil 1 bei der TÜV-Nachprüfung vorzulegen.

Dass Sie die TÜV-Nachuntersuchung auch woanders durchführen lassen können, ist vor allem in Anbetracht der einzuhaltenden Frist vorteilhaft. Denn es kann unter Umständen vorkommen, dass die Werkstatt, wo die Hauptuntersuchung vorgenommen wurde, keine freien Termine mehr innerhalb des vorgeschriebenen Zeitraums anbieten kann.

Bei der TÜV-Nachprüfung durchgefallen – Wiederholung erlaubt?

Wenn im Rahmen der TÜV-Nachprüfung festgestellt wird, dass trotz einer Beseitigung von Mängeln in der Werkstatt nach wie vor Schäden am Fahrzeug zu bemängeln sind, ist die nachträgliche Untersuchung nicht bestanden. Einige Verbraucher fragen sich dann: Was mache ich, wenn bei der TÜV-Nachprüfung neue Mängel gefunden werden?

Bei der TÜV-Nachprüfung durchgefallen? In der Regel ist ein Zweitversuch möglich.
Bei der TÜV-Nachprüfung durchgefallen? In der Regel ist ein Zweitversuch möglich.

In der Regel haben Sie in diesem Fall die Möglichkeit, beim TÜV eine zweite Nachuntersuchung vornehmen zu lassen.

Dies muss jedoch innerhalb der vorgeschriebenen vierwöchigen Frist geschehen.

Im Allgemeinen werden bei einer nachträglichen Prüfung nur die Mängel im Hinblick auf deren Behebung begutachtet, die im Mängelbericht dokumentiert worden sind.

Finden die Prüfingenieure zusätzliche Fehlerquellen, dann wird eine erneute TÜV-Nachprüfung für die neu ausgemachten Fehler angeordnet.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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