Es gibt unterschiedliche Situationen, in denen Fahrzeugbesitzer den genauen Wert ihres Kfz ermitteln lassen wollen. Meist ist dies der Fall, wenn der Wagen verkauft werden soll. Doch auch nach einem Unfall ist ein Gutachten oft erforderlich. Dieses kann von einem TÜV-Gutachter erstellt werden. Welche Kriterien dieser dabei unter die Lupe nimmt, erfahren Sie in unserem Ratgeber.
FAQ: TÜV-Gutachter
In welchen Fällen sollte ich mich an einen TÜV-Gutachter wenden?
Der TÜV-Gutachter kann den Restwert eines Fahrzeugs zuverlässig ermitteln. Durch seine Objektivität wird er häufig für ein Unfallgutachten angefordert. Doch auch für ein Wertgutachten, welches als Grundlage für den Kaufpreis eines Fahrzeugs dienen kann, können Sie sich an einen TÜV-Sachverständigen wenden.
Übernimmt die Versicherung die Kosten für einen TÜV-Gutachter?
In aller Regel ist die Versicherung des Unfallverursachers verpflichtet, für einen TÜV-Gutachter aufzukommen. Allerdings gilt dies nur, wenn eine Bagatellgrenze von 750 Euro bezogen auf den Schadenswert überschritten wird. Bei einem kleinen Lackschaden ist ein Gutachten im Regelfall nicht erforderlich.
Welche Angaben sind in einem TÜV-Gutachten enthalten?
Welche Angaben die Ausführungen von einem TÜV-Gutachter umfassen, können Sie hier nachlesen.
Wann sollten Sie einen TÜV-Gutachter beauftragen?
Kam es zu einer Kollision im Straßenverkehr, muss zunächst erst einmal die Schuldfrage geklärt werden. Konnte der Unfallverursacher ermittelt werden, muss dessen Versicherung für die Schäden an den anderen Kfz aufkommen, die beteiligt waren.
In diesem Zusammenhang kann es notwendig sein, einen TÜV-Gutachter zu beauftragen. Dieser kann ermitteln, wie hoch der Schaden ausfällt. Daraus ergeben sich in aller Regel auch die zu erwartenden Reparaturkosten.
Zudem kann der TÜV-Gutachter zuverlässig einschätzen, inwiefern die Unfallschäden eine Wertminderung begründen. Auch für diese muss die Versicherung einen Ausgleich schaffen. Der Geschädigte kann ein entsprechendes Gutachten erstellen lassen und der Versicherung in Rechnung stellen.
Wichtig: Die Haftpflichtversicherung ist nur verpflichtet, die Kosten für einen TÜV-Gutachter zu übernehmen, wenn die Schadenssumme eine Bagatellgrenze von 750 Euro übersteigt.
Der TÜV-Gutachter kann auch ein Wertgutachten erstellen
Nicht immer muss ein Unfall den Ausschlag dafür geben, dass ein TÜV-Gutachter tätig wird. Dessen Dienste können auch angefordert werden, wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen und dafür herausfinden wollen, wie viel der Wagen eigentlich wert ist.
Egal, ob es sich um ein Unfall- oder ein Wertgutachten handelt, die Ausführungen vom TÜV-Gutachter enthalten in aller Regel die nachfolgenden Punkte:
- Fahrzeugart/Aufbau
- Hersteller
- Anzahl Türen/Sitzplätze
- Motor-, Kraftstoffart/Schadstoffklasse
- Hubraum/Leistung
- Erste Zulassung
- Letzte Zulassung/Vorbesitzer
- Nächste Hauptuntersuchung (HU)
- Farbe/Lackierung
- Leergewicht in kg
- zul. Gesamtgewicht in kg
- Anzahl Achsen/Anzahl angetriebener Achsen
- Gesamtlaufleistung abgelesen
- Gesamtlaufleistung geschätzt
- Bereifung
- Unterlagen zum Fahrzeug
- Serienausstattung
- Minderwertermittlung (Reparaturkosten)
- Gutachterliche Stellungnahme (Allgemeinzustand, Lackschichtdickenmessung/-prüfung, Fahrzeugidentifizierung, Besichtigungsbedingungen, Probefahrt, Probelauf, Verkehrssicherheit, Werterhaltende-/werterhöhende Reparaturen, reparierte Vorschäden, Besonderes/Sonstiges)
- Schlusswort
Während sich einige dieser Informationen schon am Fahrzeugbrief für jedermann ablesen lassen, ist vor allem die gutachterliche Stellungnahme der Kernpunkt des Gutachtens. Hier gibt der TÜV-Gutachter eine zuverlässige Einschätzung zum Restwert des Fahrzeugs ab. Diese kann im Streitfall auch vor Gericht als Beweismittel dienen.