Traktorführerschein: Unverzichtbar in der Land- und Forstwirtschaft

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Die Fahrerlaubnisklasse T ist die wohl wichtigste Führerscheinklasse im Bereich der Land- und Forstwirtschaft. In vielen landwirtschaftlichen Betrieben kommen Traktoren zum Einsatz, für die der Traktorführerschein beziehungsweise der Führerschein der Klasse T im Alltag benötigt wird. In welchen Fällen Sie auf jeden Fall einen Traktorführerschein benötigen, welches Mindestalter Sie haben müssen und welche Voraussetzungen und Kosten noch mit dem Führerschein der Klasse T verbunden sind, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

FAQ: Traktorführerschein

Welches Mindestalter gilt beim Traktorführerschein?

Ab 16 Jahren dürfen Jugendliche mit dem T-Führerschein Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h fahren. Schnellere Traktoren können mit dem T-Führerschein ab 18 Jahren geführt werden. Mehr zum Mindestalter erfahren Sie hier.

Muss ich vor dem Traktorführerschein einen anderen Führerschein besitzen?

Nein, der Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse ist nicht erforderlich.

Was kostet der Traktorführerschein?

Für den Erwerb der Führerscheinklasse T sollten Kosten von 600 bis 1000 Euro eingeplant werden.

Wofür wird der Führerschein der Klasse T benötigt?

Die Führerscheinklasse T wird am häufigsten in der Landwirtschaft benötigt.
Die Führerscheinklasse T wird am häufigsten in der Landwirtschaft benötigt.

Die Führerscheinklassen T und L bezeichnen den Führerschein für den Traktor beziehungsweise für Zugmaschinen.

Mit dem Traktorführerschein dürfen folgende Fahrzeuge gefahren werden:

  • Zugmaschinen, die aufgrund ihrer Bauart eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h erreichen können
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h
  • Fahrzeuge, die für Landwirtschaft oder Forstwirtschaft konstruiert sind und zu diesem Zweck benutzt werden
  • Anhänger sind ebenfalls erlaubt
Für den Traktorführerschein der Klasse T beträgt das Mindestalter 16 Jahre.
Für den Traktorführerschein der Klasse T beträgt das Mindestalter 16 Jahre.

Es ist im Grunde möglich, einen Traktor auch ohne Führerschein zu fahren. Dies gilt laut Fahrerlaubnisverordnung (FeV) jedoch nur für Fahrzeuge, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) von 6 km/h nicht überschreiten. Wichtig ist hierbei, dass es sich um die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit handelt. Es ist rechtlich nicht erlaubt, einen Traktor so umzubauen, dass die Höchstgeschwindigkeit reduziert wird.

Wer einen Traktor mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit über 6 km/h fährt und dafür keine gültige Fahrerlaubnis besitzt, der begeht eine Straftat und muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen.

Personen, die mindestens 15 Jahre alt sind, dürfen einen Traktor auch ohne Traktorführerschein steuern, allerdings nur auf Privatgrundstücken, auf denen kein öffentlicher Verkehr stattfindet. Als weitere Voraussetzung muss der Eigentümer des Grundstücks dem Traktorfahrer die Erlaubnis dazu erteilt haben.

Welche Voraussetzungen müssen für den Traktorführerschein erfüllt sein?

Wie bei anderen Fahrerlaubnisklassen sind auch für den Führerschein der Klasse T bestimmte Voraussetzungen gegeben, um den Antrag zum Erwerb des T-Führerscheins stellen zu können. Mit der Ausbildung für den Traktorführerschein kann wie bei anderen Führerscheinklassen in der Regel bereits ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

Das Mindestalter, um einen Antrag für den Traktorführerschein T zu stellen, beträgt 16 Jahre. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs dürfen jedoch nur solche Fahrzeuge der Klasse T gefahren werden, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) 40 km/h nicht überschreitet. Das Mindestalter, um einen Traktor ab 60 km/h zu steuern, beträgt 18 Jahre.

Den Traktorführerschein mit 15 Jahren kann man nur in seltenen Ausnahmefällen erwerben.
Den Traktorführerschein mit 15 Jahren kann man nur in seltenen Ausnahmefällen erwerben.

In seltenen Ausnahmefällen kann der Traktorführerschein mit 15 Jahren gemacht werden, zum Beispiel wenn die Mitarbeit im landwirtschaftlichen Betrieb unbedingt erforderlich ist. In diesem Fall kann es aber sein, dass die zuständige Führerscheinstelle eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) verlangt. Die MPU ist ein Verfahren, um die Fahreignung einer Person zu prüfen.

Bei dem Antrag sollten Anwärter unter 16 Jahren für den Traktorführerschein auch angegeben, welche Maschinen sie fahren möchten und Angaben zu deren bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit machen. Generell findet diese Sonderregelung jedoch nur in absoluten Ausnahmefällen Anwendung. Den Traktorführerschein mit 14 Jahren zu erwerben, ist in der Regel nicht möglich.

Um einen Antrag für den T-Führerschein zu stellen, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Sehtest
  • Nachweis über die Absolvierung eines Erste-Hilfe-Kurses
  • Personalausweis
  • Ein zusätzliches Lichtbild für das Führerscheindokument

Um den Traktorführerschein zu machen, ist der Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse nicht notwendig.

Welche Ausbildung ist für den T-Führerschein vorgesehen?

Im Gegensatz zum Führerschein der Klasse L beinhaltet die Ausbildung für den Führerschein der Klasse T sowohl theoretische, als auch praktische Lehrinhalte. Der theoretische Ausbildungsteil besteht aus 24 Theoriestunden, von denen die Hälfte auf Grundlagen, die andere Hälfte auf den Stoff, den nur die Führerscheinklasse L betrifft, entfällt.

Wer den T-Führerschein als Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse A1, M, B, L oder S) machen möchte, der benötigt in der Regel weniger theoretische Lehrstunden, da in diesen Fällen der Grundstoff schon weitgehend bekannt ist. Die Anzahl der praktischen Fahrstunden richten sich nach dem jeweiligen Kenntnisstand und Fähigkeiten des Fahrschülers und liegen im Ermessen des Fahrlehrers.

Wie läuft die Prüfung für den Traktorführerschein ab?

Wie die Ausbildung für den Traktorführerschein, besteht auch die Prüfung aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Beim theoretischen Teil muss der Anwärter auf den T-Führerschein einen Fragebogen mit 20 bis 30 Fragen beantworten.

Die praktische Prüfung darf frühestens einen Monat vor dem 16. Geburtstag gemacht werden. Der praktische Teil der Prüfung beinhaltet eine zirka einstündige Fahrprüfung, in der der Prüfling sein praktisches Können unter Beweis stellen muss.

Mögliche Inhalte der praktischen Prüfung sind:

  • Abfahrtkontrolle
  • Beantworten technischer Fragen zum Traktor
  • Anhänger ankuppeln/abkuppeln
  • Rückwärts fahren
  • Fahrt im öffentlichen Straßenverkehr

Wer die Prüfung beim ersten Mal nicht besteht, kann sie wiederholen, allerdings müssen die Prüfungsgebühren dann ein weiteres Mal bezahlt werden.

T-Führerschein: Mit welchen Kosten muss man rechnen?

Der T-Führerschein ist mit diversen Kosten verbunden.
Der T-Führerschein ist mit diversen Kosten verbunden.

Der Führerschein Klasse T ist mit einigen Kosten verbunden. Die Kosten hängen beispielsweise davon ab, in welcher Fahrschule der Führerschein der Klasse T erworben wird. Dementsprechend variieren die Kosten für den Führerschein der Klasse T je nach Fahrschulanbieter erheblich.

Die Kosten für die Fahrschule hängen natürlich auch davon ab, wie viele praktische Fahrstunden der Anwärter auf den T-Führerschein benötigt, bis er bereit für die praktische Prüfung ist. Ein weiterer Kostenfaktor sind die theoretische und praktische Prüfung, die für den Traktorführerschein absolviert werden müssen. Grundsätzlich muss für den Führerschein der Klasse T mit Kosten von 600 bis 1000 Euro gerechnet werden.

Traktorführerschein: Wie lange ist er gültig?

Die Fahrerlaubnis für die Führerscheinklasse T ist unbefristet gültig. Seit dem Jahr 2013 gilt jedoch eine gesetzliche Regelung. die beinhaltet, dass das Führerscheindokument (nicht der Führerschein selbst) nach 15 Jahren erneuert werden muss. Eine erneute Prüfung oder Ausbildung ist jedoch nicht notwendig. Lediglich das Foto auf dem Führerschein muss erneuert werden. Im Führerschein der Klasse T sind die Führerscheinklassen L und AM eingeschlossen.

Mehr Informationen zur Zulassungspflicht für Traktoren und andere landwirtschaftliche Fahrzeuge finden Sie auf dieser Seite.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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