Tödlicher Unfall: Kann es sich um fahrlässige Tötung handeln?

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2.693 Menschen kamen Angaben des Statistischen Bundesamtes zufolge in den ersten zehn Monaten des Jahres 2017 bei Verkehrsunfällen ums Leben. Im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres waren dies 1,9 Prozent bzw. 53 Verkehrstote weniger. Anhand welcher Faktoren bestimmt wird, wann ein tödlicher Unfall als fahrlässige Tötung angesehen wird, klären wir im Ratgeber.

FAQ: Tödlicher Unfall

Welches Fehlverhalten führt häufig zu einem tödlichen Unfall?

Zu den Fahrfehlern gehören unter anderem das Fahren mit unangepasster Geschwindigkeit, eine falsche Straßenbenutzung sowie das Fahren unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss.

Handelt es sich bei einem tödlichen Unfall um fahrlässige Tötung?

Dies ist grundsätzlich möglich, wenn ein fahrlässiges Fahrverhalten zur Kollision führte.

Was kann ich unternehmen, um einen tödlichen Unfall zu vermeiden?

Welche Verhaltensweise zu mehr Verkehrssicherheit führen, erfahren Sie hier.

Mögliche Ursachen für Verkehrsunfälle mit Todesfolge

Aus welchen Gründen geschieht ein tödlicher Unfall?
Aus welchen Gründen geschieht ein tödlicher Unfall?


Auch wenn sich in den ersten zehn Monaten des Jahres 2017 weniger tödliche Unfälle auf deutschen Straßen ereigneten als im gleichen Zeitraum des Vorjahres, könnte die Anzahl trotzdem noch geringer sein, denn die Mehrheit der schweren Verkehrsunfälle ist auf das Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmern zurückzuführen. Der häufigste Grund, weshalb es zu einem Verkehrsunfall mit Todesfolge kommt, ist und bleibt zu schnelles Fahren.

Vor allem Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden und ihre eigenen Fähigkeiten überschätzen oder ihren Freunden um jeden Preis etwas beweisen möchten, überschreiten oft die erlaubte Höchstgeschwindigkeit, worauf nicht selten ein tödlicher Unfall folgt. Doch auch Fehler beim Überholen können diese Konsequenz nach sich ziehen.

Wer beispielsweise seine Geschwindigkeit oder die des entgegenkommenden Fahrzeugs beim Überholen unterschätzt, findet sich schnell in einem frontalen Zusammenstoß wieder. Ein tödlicher Verkehrsunfall kann jedoch auch aus der Missachtung der Anschnallpflicht oder Fahrten mit Alkohol am Steuer resultieren.

Wann liegt eine fahrlässige Tötung im Straßenverkehr vor?

Was ist unter „fahrlässige Tötung“ zu verstehen?
Was ist unter „fahrlässige Tötung“ zu verstehen?

Damit ein tödlicher Unfall als fahrlässige Tötung ausgelegt werden kann, muss logischerweise vor allem eines vorliegen: Fahrlässigkeit. Hätte der betroffene Fahrer den Verkehrsunfall beispielsweise verhindern können, indem er ein höheres Maß an Umsicht und Sorgfalt an den Tag gelegt hätte, hätte er sich fahrlässig verhalten.

Wenn ein Autofahrer gegen allgemeingültige Verkehrsregeln verstößt, indem er sich eine Geschwindigkeitsüberschreitung leistet, den vorgeschriebenen Mindestabstand zum vorausfahrenden Kfz nicht einhält oder sich durch Gespräche mit seinem Beifahrer so stark ablenken lässt, dass er den Verkehr nicht mehr im Blick hat, liegt in der Regel Fahrlässigkeit vor.

Folgt darauf ein tödlicher Unfall, kann es sich also durchaus um eine fahrlässige Tötung im Straßenverkehr handeln. Um dies zu entscheiden, müssen allerdings stets die individuellen Umstände betrachtet und untersucht werden, die letztendlich zum Unfall und dem Tod eines anderen Menschen geführt haben.

Hätte ein tödlicher Autounfall z. B. durch eine angepasste Geschwindigkeit oder eine vorausschauende Fahrweise vermieden werden können, gilt der Tatbestand der fahrlässigen Tötung in der Regel als erfüllt. Doch wie wird ein tödlicher Verkehrsunfall in diesem Fall sanktioniert?

Fahrlässige Tötung: Welche Strafe droht?

Das Strafmaß für eine fahrlässige Tötung ist im Strafgesetzbuch (StGB) definiert. § 222 StGB besagt dazu:

Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Doch damit noch nicht genug: In einem solchen Fall wird ein tödlicher Unfall nicht nur nach dem Strafrecht, sondern auch nach dem Verkehrsrecht geahndet. Normalerweise drohen hier zusätzlich die Entziehung der Fahrerlaubnis sowie drei Punkte in Flensburg.

Verjährung: Eine fahrlässige Tötung verjährt normalerweise nach fünf Jahren.
Verjährung: Eine fahrlässige Tötung verjährt normalerweise nach fünf Jahren.

Wie lange die mit dem Führerscheinentzug einhergehende Sperrfrist andauert, legt das zuständige Gericht je nach Einzelfall fest.

In Ausnahmefällen kann davon abgesehen werden, die Fahrerlaubnis zu entziehen; hier kommen dann zwei Punkte auf den auffällig gewordenen Kraftfahrer zu.

Wichtig: Ein tödlicher Verkehrsunfall, der als fahrlässige Tötung angesehen wird, gilt als A-Verstoß.

Für Fahranfänger bedeutet dies neben den gerade genannten Sanktionen außerdem, dass die Probezeit von zwei auf insgesamt vier Jahre verlängert sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet wird.

Fahrlässige Tötung: Wann kommt es zur Verjährung?

Die entsprechenden Verjährungsfristen richten sich in Deutschland danach, wie schwer die jeweilige Tat sanktioniert wird und sind in § 78 StGB definiert. Droht bei einer Straftat z. B. eine lebenslange Freiheitsstrafe, liegt die Verjährung bei 30 Jahren. Ein Gesetzesverstoß, der mit einer Freiheitsstrafe von mehr als zehn Jahren einhergeht, verjährt nach 20 Jahren.

Da eine fahrlässige Tötung mit einer Freiheitsstrafe von maximal fünf Jahren geahndet wird, tritt die Verjährung laut § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB nach fünf Jahren ein. Mehr zur Verjährung von Straftaten wie der fahrlässigen Tötung, erfahren Sie im folgenden Video:

Wann verjähren Strafteten? Die Antwort gibt es im Video.
Im Video erfahren Sie, welche Verjährungsfristen für welche Straftaten gelten.

Wie kann ein tödlicher Unfall vermieden werden?

Fußgänger und Radfahrer gelten nicht ohne Grund als die schwächsten Teilnehmer im Verkehr – nur zu oft befinden sie sich im sogenannten „toten Winkel“ von Fahrzeugen und werden dementsprechend schlichtweg übersehen. Aus diesem Grund ist ein tödlicher Fahrradunfall beim Abbiegen oder Wenden durchaus keine Seltenheit.

Das Gleiche gilt für tödliche Lkw-Unfälle. Je mehr Gewicht ein Brummi auf die Waage bringt, desto größer ist im Regelfall die Verantwortung, die der betroffene Kraftfahrer trägt. Schließlich können beispielsweise bei einer Kollision mit einem Pkw, Radfahrer oder Fußgänger enorme Schäden entstehen.

Ein tödlicher Lkw-Unfall kann möglicherweise vermieden werden, wenn Sie den Schulterblick nicht vergessen.
Ein tödlicher Lkw-Unfall kann möglicherweise vermieden werden, wenn Sie den Schulterblick nicht vergessen.

Folgende Verhaltensweisen sollten Verkehrsteilnehmer verinnerlichen, damit ein tödlicher Unfall gar nicht erst entsteht:

  • Achten Sie stets auf eine rücksichtsvolle und vorausschauende Fahrweise.
  • Schulterblick nicht vergessen! Selbst wenn Sie der Meinung sind, ein kurzer Blick in den Rück- oder Seitenspiegel sei ausreichend, sollten Sie sich durch einen Schulterblick vergewissern, dass ein gefahrloses Losfahren wirklich möglich ist.
  • Auch wenn keine Helmpflicht für Fahrradfahrer existiert, sollten Sie auf einen solchen nicht verzichten. Ein tödlicher Unfall mit einem Radfahrer ergibt sich oft daraus, dass der betroffene Radler keinen Helm trug.
  • Halten Sie sich an die vorgeschriebene Maximalgeschwindigkeit und legen auch bei kürzeren Strecken den Sicherheitsgurt an.
  • Verzichten Sie darauf, sich alkoholisiert noch hinter das Steuer eines Kfz bzw. aufs Fahrrad zu setzen.
Bei all diesen Punkten handelt es sich jedoch nur um Maßnahmen, um das Risiko so gering wie möglich zu halten, dass sich ein tödlicher Unfall mit Lkw, Pkw oder Fahrrad ereignet. Eine Garantie dafür, dass es nicht dazu kommt, gibt es nicht. Bedenken Sie dennoch: Meist ist ein tödlicher Verkehrsunfall durch eine aufmerksame und vorsichtige Fahrweise vermeidbar, was im Interesse eines jeden Kraftfahrers sein sollte.

Im Video zusammengefasst: Die fahrlässige Tötung und ihre Folgen

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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