THC-Grenzwert: Erhöhung für den Straßenverkehr vom Verkehrsgerichtstag empfohlen

Vom 17. bis zum 19. August 2022 fand der Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar statt. Aus Experten bestehende Arbeitskreise haben sich im Rahmen dieser Tagung mit vielen verschiedenen Themen rund um das Verkehrsrecht befasst – unter anderem auch mit dem Konsum von Cannabis im Straßenverkehr. Das Ergebnis: Der Deutsche Verkehrsgerichtstag empfiehlt für den THC-Grenzwert eine Erhöhung.

Wann wirkt sich der Konsum von Cannabis auf die Fahrsicherheit aus?

THC-Grenzwert: Eine Erhöhung wird vom Deutschen Verkehrsgerichtstag gefordert.
THC-Grenzwert: Eine Erhöhung wird vom Deutschen Verkehrsgerichtstag empfohlen.

Schon seit Längerem fordern verschiedene Gruppen in Deutschland eine Legalisierung von Cannabis, wie sie etwa in den Niederlanden bereits stattgefunden hat. In diesem Zusammenhang ist es auch wichtig festzulegen, wie im Falle einer Legalisierung mit Cannabis im Straßenverkehr umgegangen werden soll.

Momentan gilt ein Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Dieser ist vergleichsweise niedrig angesetzt und kann oftmals auch noch Tage später nachgewiesen werden, obwohl die betreffende Person schon wieder fahrtüchtig ist.

Aus diesem Grund empfiehlt der deutsche Verkehrsgerichtstag für den THC-Grenzwert eine Erhöhung. Eine genaue Angabe wurde jedoch noch nicht gemacht. Es wird lediglich von einer „angemessenen Heraufsetzung“ gesprochen:

Der Arbeitskreis empfiehlt, dem Gesetzgeber aufzugeben, den derzeit angewandten Grenzwert für die THC-Konzentration von 1,0 ng THC pro ml Blutserum angemessen heraufzusetzen.

Außerdem: Bei Cannabis auf Rezept dürfen Patienten zwar Auto fahren, jedoch kann die Einnahme zu Schwindel sowie einer verspäteten Reaktionsfähigkeit führen.

In den Niederlanden gilt etwa ein Grenzwert von 3 Nanogramm THC pro Milliliter Blut. Dies könnte unter Umständen ein Anhaltspunkt sein, wenn für den THC-Grenzwert tatsächlich eine Erhöhung in Deutschland festgelegt werden sollte.

Diese Sanktionen drohen aktuell, wenn Sie unter dem Einfluss von Drogen Auto fahren?

Nehmen Sie am Straßenverkehr teil, obwohl Sie zuvor Drogen wie Cannabis konsumiert haben, müssen Sie mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Werden Sie zum ersten Mal erwischt, liegt das Bußgeld bei 500 Euro. Zudem kommen zwei Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot hinzu.

Fallen Sie wiederholt auf, werden härtere Sanktionen angesetzt, wie Sie der folgenden Bußgeldtabelle entnehmen können:

TatbestandBußgeld in EuroPunkte in FlensburgFahrverbot
Zum ersten Mal mit Drogen am Steuer erwischt50021 Monat
Zum zweiten Mal mit Drogen am Steuer erwischt1.00023 Monate
Zum dritten Mal mit Drogen am Steuer erwischt1.50023 Monate
Gefährdung des Straßenverkehrs3Entziehung der Fahrerlaubnis, Freiheits- oder Geldstrafe

Kommt es zukünftig beim THC-Grenzwert zu einer Erhöhung, werden diese Sanktionen nicht mehr bei jeder Fahrt unter dem Einfluss von Cannabis fällig, wie es etwa auch bei Alkohol der Fall ist. Wer nur eine geringe Alkoholkonzentration im Blut hat und nicht auffällig wird, darf nämlich ungestraft am Straßenverkehr teilnehmen.

Weitere Empfehlungen des Deutschen Verkehrsgerichtstages

Cannabis am Steuer ist nicht mehr per se verboten, wenn für den THC-Grenzwert eine Erhöhung festgelegt wird.
Cannabis am Steuer ist nicht mehr per se verboten, wenn für den THC-Grenzwert eine Erhöhung festgelegt wird.

Der Deutsche Verkehrsgerichtstag hat sich nicht nur dafür ausgesprochen, für den THC-Grenzwert eine Erhöhung festzulegen. Auch viele andere Themen wurden besprochen und unter anderem die folgenden Empfehlungen veröffentlicht:

  • Es sollen Personen mehr Möglichkeiten gegeben werden, Fahrverbote zu ersetzen – etwa durch die Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining.
  • Radwege sollen sicherer und sowohl Gewicht als auch Maße von Fahrrädern begrenzt werden.
  • Radfahrer, die alkoholisiert unterwegs sind, sollen härter sanktioniert werden.
  • Fahrer von E-Scootern können momentan bei Unfällen nur in bestimmten Fällen haftbar gemacht werden. Diese Regelung müsse reformiert werden.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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