Tempolimit: In Finnland werden Geschwindigkeitsverstöße teuer

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Zu den wichtigsten Informationen im Urlaub zählen die Verkehrsregeln – so auch in Finnland. Neben der Vermeidung von Bußgeldern sind Urlauber zudem auch sicherer unterwegs, wenn sie wissen welche Regelungen zu beachten sind. Infos beispielsweise zum Tempolimit in Finnland sollten daher zur Urlaubsvorbereitung dazu gehören.

Bußgeldkatalog Finnland für Geschwindigkeitsverstöße

VerstoßGeldbuße
(in Euro)
bis 20 km/h zu schnell200
ab 50 km/h zu schnellab 14 Tagessätze

FAQ: Tempolimit in Finnland

Welches Tempolimit gilt in Finnland?

Innerorts dürfen Sie wie in Deutschland 50 km/h fahren – unabhängig davon, mit welchem Kraftfahrzeug Sie unterwegs sind. Außerorts kommt das einzuhaltende Tempolimit auf Ihre Fahrzeugklasse an. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Wie hoch sind die Sanktionen für eine Geschwindigkeitsüberschreitung in Finnland?

Überschreiten Sie das Tempolimit um bis zu 20 km/h, müssen Sie mit einem Bußgeld über bis zu 200 Euro rechnen. Fahren Sie mindestens 50 km/h zu schnell, kommen 14 oder mehr Tagessätze auf Sie zu, deren Höhe sich an Ihrem Gehalt berechnet.

Kann ein Bußgeld aus Finnland in Deutschland vollstreckt werden?

Ja, wenn es eine Höhe von mindestens 70 Euro hat. Sie sollten einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland daher nicht ignorieren.

Welche Geschwindigkeitsbegrenzung gilt in Finnland?

Wie ist das Tempolimit in Finnland geregelt?
Wie ist das Tempolimit in Finnland geregelt?

Wie in allen Ländern Europas gilt es auch in Finnland sich an bestimmte Geschwindigkeiten zu halten. Sowohl innerorts als auch außerhalb geschlossener Ortschaften geben die Verkehrsregeln allgemeine Geschwindigkeiten vor, die dann zu beachten sind, wenn das zulässige Tempo nicht durch ein Verkehrszeichen definiert ist.

Innerorts liegt das Tempolimit in Finnland für alle Kraftfahrzeuge bei 50 km/h. Außerorts kommt es darauf an wo, wann und mit welchem Fahrzeug Reisende unterwegs sind. So dürfen PKW und Motorräder auf Landstraßen zwischen 80 und 100 km/h schnell sein, Gespanne jedoch nur mit 80 km/h. Für LKW liegt hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Finnland bei 80 km/h (bis 3,5 t) bzw. 60 km/h (über 3,5 t).

Auf Schnellstraßen und Autobahnen gilt für PKW 100 bzw. 120 km/h als zulässiges Tempolimit. LKW in Finnland dürfen hier höchstens mit 80 km/h fahren.

Wichtig im Zusammenhang mit einem Tempolimit in Finnland ist, dass zwischen Ende Oktober und Ende Februar außerorts und auf den Autobahnen niedrigere Geschwindigkeiten gelten. So dürfen PKW beispielsweise auf Landstraßen dann nur noch 80 km/h und auf der Autobahn 100 km/h fahren.

Missachten Reisende ein Finnland das Tempolimit mit vergleichsweise hohen Sanktionen zu rechnen. Ab bestimmten Werten werden nämlich keine festgelegten Bußgelder mehr verhängt, sondern die Sanktion anhand eines Tagessatzes und des Gehalts ermittelt.

Die Geschwindigkeitsbegrenzung ist in Finnland etwas anders geregelt als in Deutschland.
Die Geschwindigkeitsbegrenzung ist in Finnland etwas anders geregelt als in Deutschland.

Ein Tempolimit wird in Finnland, wie erwähnt, durch die allgemeinen Verkehrsregeln oder Verkehrszeichen festgelegt. Ignorieren Reisende diese oder wissen sie nicht, welche Vorgaben gemäß der Verkehrsregeln gelten, kann das neben Bußgeldern auch Fahrverbote zur Folge haben.

Bis zu einem Verstoß von 20 km/h zu viel müssen Verkehrssünder mit bis zu 200 Euro an Sanktionen rechnen. Bei 50 km/h oder mehr zu schnell beginnen die Bußgelder ab 14 Tagessätzen. Je nach Einkommen fallen die zu zahlenden Summen dann unterschiedlich hoch aus. Das bedeutet auch, dass Sanktionen durchaus mehrere hundert und auch tausend Euro betragen können. Je nach Einzelfall und dem überschrittenen Tempolimit sind in Finnland die Bußgelder für die Urlaubskasse doch eine größere Belastung.

Vollstreckung in Deutschland

Bußgelder, die aufgrund der Missachtung von einem Tempolimit in Finnland verhängt wurden, können in Deutschland vollstreckt werden. Als Mitglied der Europäischen Union hat Finnland den EU-Rahmenbeschluss zur Geldsanktionenvollstreckung (RBGeld) in nationales Recht umgesetzt. Demnach kann ein Bußgeld ab einer Höhe von 70 Euro in Deutschland ein Amtshilfegesuchen beantragt werden.

Einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland zu ignorieren ist in diesem Fall dann keine gute Idee. Vollstreckt werden können allerdings nur Geldsanktionen. Haben Urlauber durch die Missachtung von einem Tempolimit in Finnland ein Fahrverbot erhalten, ist dieses nur in Finnland gültig.

Im Zweifelsfall oder wenn der Bescheid Fehler enthält, ist eine Konsultation bei einem Anwalt für Verkehrsrecht ratsam. Dieser kann, wenn er sich mit dem finnischen Recht auskennt, über bestehende Möglichkeiten aufklären.

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik an der Universität Potsdam. Sie gehört seit 2016 zum Redaktionsteam von bussgeldkataloge.de. Ihr thematischer Schwerpunkt liegt unter anderem bei ausländischen Verkehrsregeln sowie besonderen Vorschriften für Fahrer von Lastwagen.

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