Die Teilkasko – Leistungen, Selbstbeteiligung, Eignung

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Es ist nicht einfach, die angemessene Kfz-Versicherung für das geliebte Auto zu finden. Während die Vollkasko den besten Kfz-Rundumschutz in der Welt der Versicherungen bietet, finden viele Fahrzeughalter die Teilkasko für ihr Auto völlig ausreichend. Trotzdem ist keine pauschale Empfehlung abzugeben – einen ersten Überblick zu diesem kniffligen Thema finden Sie aber in unserem Ratgeber.

FAQ: Teilkasko-Versicherung

Welche Schäden deckt eine Teilkasko-Versicherung ab?

Die Teilkasko deckt in aller Regel Marder-, Wild- und Elementarschäden ab. Zudem ist in aller Regel der Diebstahl des Fahrzeugs versichert. Mehr dazu lesen Sie hier.

Wie teuer ist eine Teilkasko?

Das hängt davon ab, welches Fahrzeug Sie fahren, wie hoch Ihre Schadensfreiheitsklasse ausfällt und welche Leistungen in der Versicherung enthalten sind.

Muss ich eine Teilkasko für mein Auto abschließen?

Im Gegensatz zu einer Kfz-Haftpflichtversicherung, ist eine Teilkasko – und auch die Vollkasko – keine Pflichtversicherung.

Was ist die Kfz-Teilkasko?

Wann ist die Teilkasko als Kfz-Versicherung ausreichend? Wir geben Hinweise.
Wann ist die Teilkasko als Kfz-Versicherung ausreichend? Wir geben Hinweise.

Neben der Kfz-Haftpflicht als Pflichtversicherung gibt es außerdem zwei Kaskoversicherungen, die ein Fahrzeugbesitzer zusätzlich für seinen Wagen abschließen kann. Die Haftpflicht übernimmt nämlich lediglich Schäden, die am Eigentum anderer verursacht werden. Um das eigene Kfz zu versichern, braucht es die Vollkaskoversicherung – oder eben die Teilkasko.

Leistungen der Teilkasko – auch als Fahrzeugteilversicherung bezeichnet – sind ausschließlich Schäden am Auto, deren Ursache außerhalb der Gewalt des Fahrzeughalters liegen. Dennoch gibt es auch dabei Ausnahmen.

Was zahlt die Teilkasko wirklich?

Die Teilkaskoversicherung übernimmt, wenn Sie den Schaden fristgerecht melden.
Die Teilkaskoversicherung übernimmt, wenn Sie den Schaden fristgerecht melden.

Die Frage: „Was deckt die Teilkasko ab?“ kann im Grunde nur der Versicherungsanbieter selbst hundertprozentig beantworten. Jede Versicherung stellt ihre eigenen Tarife zusammen. Die Teilkasko versichert aber meist alle Schäden am Fahrzeug, die durch äußere Einflüsse entstehen – also alles, wofür der Kfz-Besitzer nichts kann. Essenziell ist dabei, dass der Versicherte den Schaden so schnell wie möglich bei seiner Kfz-Versicherung meldet. Die Teilkasko setzt dafür in vielen Fällen eine Frist von einer Woche.

Eine Übersicht zu den üblicherweise in der Teilkasko enthaltenen Leistungen finden Sie im Folgenden. Dennoch gibt es zu jedem Punkt wichtige Regeln und Ausnahmen, mit denen sich ein Versicherungskunde auseinandersetzen sollte.

  • Elementarschäden (d.h. Naturgewalten wie Stürme, Hagel, Blitzeinschläge, Hochwasser)
  • Marderschaden
  • Glasschaden (unter bestimmten Umständen)
  • Wildschaden
  • Diebstahl des Autos und/oder seiner Teile
  • Brände und Explosionen

Elementarschäden – wenn Wind und Wetter zuschlagen

Besonders wichtig wird die Teilkasko bei einem Sturmschaden. Sogenannte „Elementarschäden“ sind oft schwerwiegende Ursachen für Kfz-Beschädigungen. Dazu zählt bspw. auch ein Blitzeinschlag, eine Überschwemmung oder ein Hagelschaden – die Teilkasko springt in diesen Fällen ein. Liegt nach einem Sturm ein Baum auf der Straße und Sie fahren dagegen, zählt das allerdings nicht mehr als Sturmschaden – an diesem Unfall tragen Sie selbst die Schuld.

Marderschaden – Bisse in der Verkabelung

Als weitere häufige Schadensquelle wird auch ein Marderschaden durch die Teilkasko abgedeckt. Das heißt, wenn Sie z.B. in Ihrem Auto Beschädigungen an der Verkabelung feststellen, kann die Ursache oftmals ein Marderbiss sein. Die Teilkasko hat den Marderschaden aber nicht immer in ihrem Basis-Tarif inbegriffen.

Je nachdem, wie hoch Sie das Risiko eines Marderbisses an Ihrem Kfz einschätzen, können Sie meist einen Marderschaden zu Ihrem grundlegenden Tarif hinzubuchen, oder einen Premium-Tarif in Anspruch nehmen.

Glasschaden – Fenster und Beleuchtung

Was übernimmt die Teilkasko? Glasbruch z.B. nur in bestimmten Fällen.
Was übernimmt die Teilkasko? Glasbruch z.B. nur in bestimmten Fällen.

Sehr wichtig für viele Autofahrer ist darüber hinaus die Übernahme von Beschädigungen an den Scheiben und der Beleuchtung. So etwas entsteht gern durch kleine Steine, die bspw. von vorbeifahrenden Autos hochgeschleudert werden. Einen Steinschlag übernimmt die Teilkasko, wenn dieser Glasschaden durch ein Ereignis entstanden ist, über die der Fahrer keine Gewalt hatte (z.B. ein Sturm).

Anders verhält es sich, wenn ein Autounfall die Ursache für den Glasbruch ist. In diesem Fall muss die Haftpflichtversicherung des anderen Fahrers, der in den Unfall verwickelt ist, den Schaden bezahlen, sofern er die Schuld an dem Zusammenstoß trägt. Sind Sie selbst der Verursacher, übernimmt Ihre eigene Haftpflicht den Schaden am Wagen Ihres Unfallgegners, nicht aber die Defekte an Ihrem eigenen Wagen – in diesem Fall würde nur eine Vollkasko greifen.

Wildschaden – wenn Wildunfälle für Beschädigungen sorgen

Es gibt noch andere Voraussetzungen, unter denen ein Glasschaden von der Teilkasko übernommen wird. Denken Sie nur an einen Wildunfall. Die Teilkasko übernimmt einen solchen Schaden üblicherweise. Dennoch sollten Sie sich genau die Leistungen anschauen, die Ihre Teilkasko im Bereich Wildschaden anbietet. Dabei kann es gelegentlich zu Differenzen zwischen den Anbietern kommen. In den meisten Basis-Tarifen wird ein Wildschaden von der Teilkasko abgedeckt. Dabei ist aber oft nur die Rede von „Haarwild“ bzw. Tieren, die laut Bundesjagdgesetz als „Wildtiere“ definiert werden.

Dazu gehören:

  • Wildschweine
  • Rehe und anderes Rotwild
  • Elche
  • Füchse und Luchse
  • Dachse und Hasen
  • Murmeltiere
  • Marder und Wildkatzen
  • Fischotter

Aber Achtung: Läuft ein Wildschwein in das geparkte Fahrzeug, zählt das für die Teilkasko nicht als Wildunfall. Nur eine Vollkasko würde in diesem Fall den Schaden ersetzen. Bei entstandenen Schäden durch einen Zusammenstoß mit Luxustieren (z.B. Hunde) oder Nutztieren (z.B. Kühe) übernimmt in der Regel die Tierhalter-Haftpflicht des jeweiligen Tierbesitzers.

In manchen Fällen können Sie bei einer Versicherung den Schutz für Beschädigungen durch Tiere aller Art dazubuchen.

Diebstahl von fest am Auto angeschlossenen Teilen

Die Teilkasko übernimmt bei Diebstahl, sofern Sie nicht nachlässig waren.
Die Teilkasko übernimmt bei Diebstahl, sofern Sie selbst nicht nachlässig waren.

Unter Diebstahl versteht die Teilkasko allerdings nur den Raub von fest am Auto angeschlossenen Teilen sowie der vorgeschriebenen Ausrüstung, die ein Fahrer immer in seinem Wagen aufbewahren sollte. Das heißt, das eingebaute Autoradio oder das Warndreieck bekommen Sie ersetzt von der Teilkasko. Den Diebstahl Ihres im Wagen liegengelassenen Handys müssen Sie allerdings selbst ausgleichen. Eine detaillierte Liste der versicherten Teile finden Sie in ihrem Versicherungsvertrag.

Auch wenn direkt der ganze Wagen verschwunden ist, springt die Teilkaskoversicherung ein. Dabei müssen Sie aber genau vorgehen.

Wichtigste Voraussetzung: Es ist ausgeschlossen, dass Sie eine Mitschuld am Raub haben. So müssen Sie etwa nachweisen, dass sich noch alle Wagenschlüssel in Ihrem Besitz finden, Sie das Auto verschlossen hielten und beim Parken ihres gestohlenen Wagens nicht betrunken waren.

Außerdem heißt es im Falle eines Diebstahls: schnell sein! Anders als bei den anderen Schäden haben Sie hier keine ganze Woche Zeit, die Versicherung über den Vorfall zu benachrichtigen.

Haben Sie alles ordnungsgemäß gemeldet, zahlt die Autoversicherung, hier die Teilkasko, in der Regel nur den Wiederbeschaffungswert des verschwundenen Wagens. Das ist der Wert, den das Fahrzeug am Tag des Diebstahls hatte. Auf diese Weise sollte es Ihnen möglich sein, einen gleichwertigen Wagen zu beschaffen.

Brände, Explosionen und Kurzschluss

In diesem Fall kommt es wieder auf die genaue Ursache der Schäden an. An einem technischen Defekt hat niemand direkt Schuld. Fängt das Auto durch solch einen Defekt Feuer, übernimmt die Fahrzeugteilversicherung. Kann jedoch nachgewiesen werden, dass das Feuer von jemanden gelegt wurde, klassifiziert die Versicherung die Ursache als Vandalismus. Eine Teilkasko schließt Schäden durch Vandalismus normalerweise kategorisch aus.

Was beinhaltet die Teilkasko generell nicht?

Die Teilkasko springt bei einem Autounfall leider nicht ein.
Die Teilkasko springt bei einem Autounfall leider nicht ein.

Schäden, an deren Entstehung der Fahrer selbst eine Mitschuld trägt, werden von einer Teilkasko gewöhnlich nicht übernommen. Diese Leistungen sind in einer Vollkaskoversicherung enthalten.
Wie oben angesprochen, übernimmt die Teilkasko keine Vandalismus-Schäden. Wenn bspw. jemand Ihr Auto zerkratzt, haftet die Teilkasko dafür nicht. Kann der Schädiger ermittelt werden, muss dessen Haftpflicht den Schaden ausgleichen. Ist der Verursacher nicht auffindbar, würde nur eine Vollkasko für die Reparaturzahlungen aufkommen.

Genauso verhält es sich bei einem Autounfall, an dem Sie keine Schuld tragen: Die Kfz-Haftpflicht Ihres Unfallgegners muss in der Regel den Schaden an Ihrem Wagen übernehmen.

Optional: Teilkasko mit Selbstbeteiligung

Der Kunde einer Teilkaskoversicherung kann sich bei Vertragsabschluss für eine Selbstbeteiligung in individueller Höhe entscheiden. Gängig ist dabei ein Selbstbehalt in der Höhe von 150 Euro. Der Versicherte zahlt also bei jedem Schaden, den er der Kfz-Versicherung meldet, diese Summe aus eigener Tasche. Geht der Schaden darüber hinaus, übernimmt die Versicherung den anfallenden Restbetrag.

Der Vorteil einer Selbstbeteiligung bei der Teilkasko: Die zu zahlende Versicherungsprämie sinkt. Für eine Teilkasko ohne Selbstbeteiligung müssen Sie den vollen Betrag zahlen, denn vergünstigende Faktoren wie die Schadenfreiheitsklassen gibt es zwar in der Vollkasko, nicht aber in der Fahrzeugteilversicherung.

Ab wann ist die Teilkasko sinnvoll?

Ob die Teilkasko sinnvoll ist, hängt auch von den finanziellen Umständen ab.
Ob die Teilkasko sinnvoll ist, hängt auch von den finanziellen Umständen ab.

Weil bei jedem Auto und jedem Fahrzeughalter eigene Umstände und Bedürfnisse anfallen, ist auf diese Frage keine allgemeingültige Antwort zu geben. Jeder Kfz-Besitzer sollte sich darüber im Klaren sein, welche Risiken für sein Auto am höchsten sind – handelt es sich bspw. um einen Neuwagen und es gibt viele Fälle von Vandalismus in der Wohngegend, die eine Teilkaskoversicherung nicht übernimmt, kann der Fahrzeughalter über eine Vollkasko nachdenken. Allerdings ist die Vollkasko im Vergleich zur Teilkasko meist um einiges teurer.

Als ungefähre Richtlinie können Sie sich aber merken, dass die Teilkasko als Versicherung besonders dann infrage kommt, wenn es sich beim versicherten Auto um keinen Neuwagen mehr handelt (d.h. nach etwa fünf Jahren), oder Sie in der Vollkasko auch nicht mehr von einem sehr hohen Schadenfreiheitsrabatt profitieren können. Auch bei alten Autos sollten Sie sich überlegen, ob eine Kfz-Haftpflicht ausreichend ist, da die Fahrzeugteilversicherung normalerweise nur den Zeitwert eines Autos ersetzt.

Übrigens: Was außerdem die Höhe des Versicherungstarifs beeinflusst, sind die Versicherungsklassen (Typklassen und Regionalklassen), die einmal jährlich von dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft herausgegeben werden. Je nachdem, welches Automodell Sie versichern lassen möchten, und in welchem Zulassungsbezirk es gemeldet ist, kann sich das finanziell positiv oder negativ auf den zu zahlenden Beitrag auswirken.

Sie sollten außerdem beachten, dass Sie einen Wagen, den Sie durch einen Kredit oder durch Leasing finanziert haben, in jedem Fall mit einer Vollkasko versichern müssen.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.