Tagfahrlicht und Nebelscheinwerfer: Worin sich die Leuchten unterscheiden

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Damit Autofahrer in allen Situationen den Durchblick behalten, befinden sich an einem Pkw verschiedene Arten von Leuchten. Doch Fahrern ist nicht immer vollständig klar, wann genau welche davon zum Einsatz kommen soll. So besteht etwa häufig Unsicherheit darüber, ob Tagfahrlicht mit dem Nebelscheinwerfer zusammen genutzt werden darf bzw. wann ein Einsatz überhaupt erlaubt ist.

Bußgeldrechner zur Beleuchtung

FAQ: Tagfahrlicht und Nebelscheinwerfer

Kann ich Tagfahrlicht und Nebelscheinwerfer immer einschalten?

Das Tagfahrlicht kann immer eingeschaltet sein, sobald das Kfz in Bewegung ist. Nebelscheinwerfer hingegen dürfen wirklich nur bei starker Sichtbeeinträchtigung durch Nebel oder Regen verwendet werden.

Darf ich das Tagfahrlicht anstelle der Nebenscheinwerfer einschalten?

Sie können zwar das Tagfahrlicht einschalten. Es ersetzt aber nicht die Nebelscheinwerfer bei schlechter Sicht aufgrund der Witterungsverhältnisse.

Kann ich die Nebelscheinwerfer wie ein Tagfahrlicht benutzen?

Nein. Weil diese Beleuchtung sehr hell ist, kann sie andere Verkehrsteilnehmer blenden. Nebelscheinwerfer dürfen daher nur bei einer tatsächlichen witterungsbedingten Sichtbeeinträchtigung eingeschaltet werden.

Welche Leuchte wird wann gebraucht?

Viele Fahrer sind unsicher, ob Sie die Nebelscheinwerfer mit dem Tagfahrlicht zusammen verwenden können
Viele Fahrer sind unsicher, ob Sie die Nebelscheinwerfer mit dem Tagfahrlicht zusammen verwenden können


Zunächst einmal eine kurze Auffrischung, was das Tagfahrlicht und die Nebelscheinwerfer überhaupt sind:

  • Das Tagfahrlicht: Seit dem Jahr 2011 ist Tagfahrlicht ist eine europaweite Auflage, weshalb Neuwagen standardmäßig eine solche Beleuchtung aufweisen. Für frühere Wagen gilt Bestandsschutz. Ziel ist eine verbesserte Sichtbarkeit des Wagens.
  • Die Nebelscheinwerfer: Auch Nebellichter oder Nebelleuchten genannt. Sie dürfen nur dann zum Einsatz kommen, wenn die Sicht beim Fahren durch starke Witterungsbedingungen, wie Regen und Nebel, vermindert wird.
Während das Tagfahrlicht immer eingeschaltet sein kann, sobald das Fahrzeug bewegt wird, ist die Benutzung der Nebelscheinwerfer an starke Sichtbeeinträchtigung gebunden.

Kann ich das Tagfahrlicht statt der Nebelscheinwerfer verwenden – und umgekehrt?

Bei schlechter Sicht sollten Nebelscheinwerfer benutzt werden; Tagfahrlicht kann durchgängig eingeschaltet sein
Bei schlechter Sicht sollten Nebelscheinwerfer benutzt werden; Tagfahrlicht kann durchgängig eingeschaltet sein

Grundsätzlich gilt: Sie sollten stets die Leuchten an Ihrem Wagen benutzen, welche für die jeweilige Witterung angebracht sind. Wie die obigen Beschreibungen zeigen, könnte das Tagfahrlicht grundsätzlich die ganze Zeit eingeschaltet sein. Dennoch kann das Tagfahrlicht die Nebelschlussleuchten nicht ersetzen.

Ähnlich sieht es hingegen mit den Nebelscheinwerfern aus, die anstatt des Tagfahrlichtes oder zusammen mit diesem verwenden werden sollen. Da diese deutlich heller sind und andere Fahrer blenden können, sollten diese auch wirklich nur dann benutzt werden, wenn die Sicht erschwert ist. Sind Sie tagsüber ohne triftigen Grund mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern unterwegs und werden kontrolliert, dann erhalten Sie im Regelfall den Hinweis, diese auszuschalten. Auch eine Geldbuße droht, denn das unrechtmäßige Einschalten der Nebelscheinwerfer ist laut Bußgeldkatalog mit mindestens 20 Euro belegt. Dieser Betrag kann sich erhöhen, wenn es nachweislich zu einer Gefährdung oder gar einem Unfall kam.

Welcher Kfz-Scheinwerfer ist zu nutzen? – Erklärung im Video

Video: Wann müssen Sie Abblendlicht, Fernlicht und Co. einschalten?
Video: Wann müssen Sie Abblendlicht, Fernlicht und Co. einschalten?

Tagfahrlicht in die Nebelscheinwerfer einbauen – erlaubt oder nicht?

Bei Neuwagen ist das Einbauen des Tagfahrlichts in die Nebelscheinwerfer in den allermeisten Fällen nicht erlaubt. Bei jedem Tuning ist es wichtig, die individuelle Bauartgenehmigung zu beachten. Diese sieht es in der Regel nicht vor, dass Nebelscheinwerfer zusammen mit dem Tagfahrlicht verbaut sind. Nehmen sie trotzdem eine entsprechende Änderung vor, dann erlischt die Betriebserlaubnis Ihres Wagens. Bei einer Kontrolle müssen Sie sich dann ggf. nicht nur für einen Fahren ohne Betriebserlaubnis verantworten, sondern die entsprechende Änderung im Normalfall auch rückgängig machen.

Handelt es sich um einen älteren Wagen, bei welchem Tagfahrlicht und/oder Nebelscheinwerfer nachgerüstet werden sollen, dann achten Sie auf die etwaigen modellspezifischen Hinweise! Zudem sollten Sie sich vorher bei dem TÜV oder einer ähnlichen Stelle erkundigen, ob die von Ihnen geplante Tuningmaßnahme rechtens ist oder nicht. Tagfahrlicht und Nebelscheinwerfer sollten nicht kombiniert als eine Leuchte verbaut werden, auch nicht, wenn Sie den Wagen nachrüsten.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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