Tageskennzeichen: Wie kann es genutzt werden?

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Ein Kfz-Kennzeichen verbleibt üblicherweise am Fahrzeug. Doch nicht für alle Varianten gilt das: Wird es nur für einen kurzen Zeitraum benötigt, ist die Beantragung eines Tageskennzeichens für ein Auto oder Motorrad möglich. Dies ist etwa bei Probefahrten und Fahrten zulässig, die nur zur Überführung dienen.

FAQ: Tageskennzeichen

Ist das Tageskennzeichen ein Kurzzeitkennzeichen?

Ja, die Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr für nur einen Tag zählt unter die Kurzzeitkennzeichen.

Wann kommen Tageskennzeichen zum Einsatz?

Wenn die Zulassung nur für einen Tag benötigt wird, z. B. für eine Überführung oder eine Probefahrt, kann ein Tageskennzeichen ausreichend sein.

Kann ein Tageskennzeichen ohne TÜV beantragt werden?

Ja, aber nur wenn das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung gefahren wird oder zu einer Werkstatt, um TÜV-relevante Reparaturen durchführen zu lassen. Auch darf das Fahrzeug mit diesem Kennzeichen dann nur im Zulassungsbezirk gefahren werden. Ansonsten muss ein gültiger TÜV vorhanden sein.

Das Tageskennzeichen ist ein Kurzzeitkennzeichen

Das Tageskennzeichen trägt seinen Namen, weil es längstens für fünf Tage gültig ist.
Das Tageskennzeichen trägt seinen Namen, weil es längstens für fünf Tage gültig ist.

Das Tageskennzeichen wird in Deutschland genau genommen als Kurzzeitkennzeichen betitelt. Dieses unterscheidet sich deutlich von den gängigen EU-Kennzeichen, die standardisiert auf deutschen Straßen geführt werden.

Auch für ein Tageskennzeichen ist eine Versicherung nötig, denn ein Unfall kann jederzeit geschehen.
Auch für ein Tageskennzeichen ist eine Versicherung nötig, denn ein Unfall kann jederzeit geschehen.

So befindet sich an seinem linken Rand etwa kein blaues Band, das das Autokennzeichen üblicherweise als zu einem EU-Staat zugehörig ausweist. Dementsprechend sind auch die Sterne der EU-Flagge sowie der Ländercode Deutschlands nicht auf dem Tageskennzeichen zu finden.

Am rechten Rand des Kennzeichens befindet sich ein gelbes Band, das die Dauer seiner Gültigkeit anzeigt. Diese beträgt höchstens fünf Tage nach der Zulassung. Ein 1- oder 3-Tageskennzeichen gibt es nicht, aber natürlich können Sie das Kennzeichen auch nur für diese Dauer benutzen. Gleiches gilt für das Tageskennzeichen beim Motorrad.

Die Erkennungsnummer folgt bei einem Tageskennzeichen nicht dem üblichen Muster. Statt einer Kombination aus Buchstaben und Zahlen zeigt es eine aus sechs Ziffern bestehende Zahlenreihe, die stets mit „03“ oder „04“ beginnt.

Tageskennzeichen ohne TÜV

Bis zum 30. März 2015 konnte ein Kurzzeitkennzeichen für Überführungs- und Probefahrten ohne gültigen TÜV beantragt werden. Diese Regelung wurde jedoch häufig dahingehend missbraucht, dass das Kennzeichen unzulässig für mehrere Fahrzeuge gebraucht wurde. Das Bußgeld für dieses Vergehen war so gering, dass es die Kosten der Mehrfachzulassung nicht überschritt.

Ein Tageskennzeichen ohne TÜV zu beantragen, ist nicht mehr möglich.
Ein Tageskennzeichen ohne TÜV zu beantragen, ist nicht mehr möglich.

Auch konnte die Zulassungsverordnung anderer Länder teils dadurch umgangen werden, dass ein in Deutschland zugelassenes Tageskennzeichen ins Ausland mitgenommen und dort an einem Fahrzeug angebracht wurde.

Letztlich stellte das Tageskennzeichen unter den alten Regelungen auch ein Risiko für die Verkehrssicherheit dar: Ein Fahrzeug musste zwar als verkehrssicher gelten, doch was das genau bedeutete, war Auslegungssache.

Ein Tageskennzeichen kann seit dem 01. April 2015 nur dann ohne TÜV genutzt werden, wenn die Fahrt dazu dient, die Hauptuntersuchung durchführen zu lassen. Auch wenn das Ziel der Fahrt eine Werkstatt ist, in der für den TÜV nötige Reparaturen durchgeführt werden sollen, ist dies möglich. Hierfür darf jedoch nur der eigene Zulassungsbezirk genutzt werden.

Dass das Tageskennzeichen nur unter Einschränkung ausgestellt wurde, wird im Fahrzeugschein vermerkt.

Was Sie für ein Tageskennzeichen brauchen

Wollen Sie ein Tageskennzeichen beantragen, können Sie das auf unterschiedliche Weise erledigen: Sie können persönlich in Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde vorsprechen oder sich an die Behörde wenden, die in dem Bezirk zuständig ist, in dem das Fahrzeug zuletzt zugelassen war. Die Antragstellung ist häufig auch online möglich. Auch finden sich im Internet zahlreiche Anbieter, die sämtliche Schritte der Beantragung für Sie übernehmen.

Beantragen Sie ein Tageskennzeichen, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
Auch für ein Tageskennzeichen muss eine Versicherung abgeschlossen werden. Die Versicherung kann Ihnen auf Antrag die eVB-Nummer im Zuge der schnelleren Bereitstellung nicht nur per Post, sondern auch per Mail oder SMS mitteilen.

Was kostet ein Kfz-Tageskennzeichen?

Ein Tageskennzeichen für das Auto bringt Kosten in Höhe von wenigstens 70 Euro mit sich.
Ein Tageskennzeichen für das Auto bringt Kosten in Höhe von wenigstens 70 Euro mit sich.

Welche Kosten das Tageskennzeichen für ein Auto mit sich bringt, ist abhängig davon, in welchem Zulassungsbezirk Sie sich befinden. Für die Schilder, die Sie am Fahrzeug montieren, fällt beim Tageskennzeichen ein Preis von etwa 15 bis 20 Euro an. Ein Wunschkennzeichen erhöht die Kosten um weitere 11 Euro. Die Antrags- und Verwaltungsgebühren belaufen sich auf etwa 15 Euro. Tageskennzeichen für ein Motorrad kosten etwa ebenso viel.

Hinzu kommen die Versicherungskosten. Sie können sich für eine Kfz-Versicherung Ihrer Wahl entscheiden. Die Kosten für Kurzzeitversicherungen belaufen sich bei günstigen Anbietern üblicherweise auf etwa 40 Euro für eine Deckelung von fünf Tagen. Ein Versicherungsabschluss ist bei einem Tageskennzeichen auch für 1 Tag oder 3 Tage möglich. Meist ist bei einem Tageskennzeichen nur eine Haftpflichtversicherung möglich – eine Kaskoversicherung wird häufig nicht angeboten.

Lassen Sie das Fahrzeug nicht nur für die Dauer von 1 bis 5 Tagen versichern, sondern bleiben auch danach bei der ausgewählten Versicherung, entfällt die Gebühr für das Tageskennzeichen üblicherweise.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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