Der Tachograph: Was Sie zur Funktionsweise wissen müssen

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Mit dem Begriff Tachograph kann vermutlich nicht jeder auf Anhieb etwas anfangen. Es handelt sich hierbei um ein digitales Kontrollgerät. Die Vorrichtung wird auch EG-Kontrollgerät oder Fahrtenschreiber genannt und setzt sich aus Tachometer und Messchreiber zusammen. Mittlerweile sind die meisten Tachometer digital. Viele Berufskraftfahrer fragen sich in diesem Zusammenhang: Wie funktioniert ein Tachograph überhaupt? Gibt es laut LKW-Bußgeldkatalog eine Pflicht für einen Tachograph?

Bußgeldkatalog LKW: Lenk- und Ruhezeiten

SachlageBussgeld
für Fahrzeug-
führer
Bussgeld
für Betreiber
Tägliche Ruhezeit unterschritten
... bis zu einer Stunde30 €
…bis zu 3 Stunden, Bußgeld je begonnener Stunde30 €90 €
…mehr als 3 Stunden, Bußgeld je begonnener Stunde60 € 180 €
Zulässige Tageslenkzeit überschritten
... bis zu einer Stunde30 €
... bis zu zwei Stunden, Bußgeld je begonnene weitere halbe Stunde30 €90 €
... mehr als zwei Stunden, Bußgeld je begonnene weitere halbe Stunde60 €180 €
Fahrerkarte bzw. Tachoscheiben nicht mitgeführt
... dadurch keine Überprüfung möglich250 €
... dadurch Überprüfung nur unter erschwerten Bedingungen möglich75 €
Wochenruhezeit im LKW verbracht oder in anderer Umgebung ohne geeignete Schlafstättebis 500 €bis 1.500 €

FAQ: Tachograph

Ist es für Berufskraftfahrer verpflichtend, einen Tachograph im Kfz mitzuführen?

Seit 2006 gibt es die Pflicht, einen solchen Tachographen in Neufahrzeuge einbauen zu lassen. Betroffen sind Kfz mit Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen sowie Busse mit mehr als acht Sitzen.

Muss ich den Tachograpfhen nachrüsten, wenn keiner vorhanden ist?

Eine Pflicht zum Nachrüsten besteht für „Sprinter-Busse„, sofern damit regelmäßig mehr als 100 km zurückgelegt werden. Fahrzeuge, die vor 2006 zugelassen wurden, müssen nicht nachgerüstet werden.

Gibt es Ausnahmen von der Fahrtenschreiberpflicht?

Bei Lkw, die nur für Privatfahrten genutzt werden und ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen nicht überschreiten, besteht diese Pflicht nicht.

Weiterführende Informationen zum Tachograph

Tachographpflicht: Das Gerät ist für Fahrer von LKW zwingend mitzuführen

Ein Tachograph ist in LKWs verpflichtend. Einbau und Nutzung sind gesetzlich vorgeschrieben.
Ein Tachograph ist in LKWs verpflichtend. Einbau und Nutzung sind gesetzlich vorgeschrieben.

Was ist gemeint, wenn von einem Tachograph die Rede ist?

Der Fahrtenschreiber wird auch Tachograph genannt und kommt vorwiegend in LKW oder Bussen zum Einsatz.
Der Fahrtenschreiber wird auch Tachograph genannt und kommt vorwiegend in LKW oder Bussen zum Einsatz.

Ein Tachograph ist ein technisches Gerät, mit dessen Hilfe die Geschwindigkeit von LKW, gefahrene Kilometer sowie Lenk-und Ruhezeiten aufgezeichnet werden können.

Wenn beispielsweise Polizeibeamte den Tachograph später auslesen wollen, können die gesammelten Daten zur Überprüfung verwendet werden.

Neben LKW ist der Fahrtenschreiber auch für Busse relevant bzw. im Allgemeinen für alle gewerblich geführten Fahrzeuge, die ein bestimmtes Gewicht überschreiten.

Der Tachograph ist sozusagen ein Fahrtenbuch, das bei Bussen und LKW die relevanten Daten während der gesamten Fahrt aufzeichnet. Für jeden LKW-Fahrer gibt es eine LKW-Fahrerkarte, die in den Tachograph gesteckt werden muss, um die Vorrichtung bedienen zu können. Busfahrer besitzen ebenfalls eine solche Karte.

Diese wird individuell vergeben, denn jeder Fahrer besitzt seine eigene Karte. Das gilt auch dann, wenn im Verlauf des Fahrbetriebs unterschiedliche Kraftfahrer denselben LKW bzw. Bus fahren. Die personalisierte, digitale Fahrerkarte ist dementsprechend nicht übertragbar. Der maximale Speicherzeitraum der Chipkarte beträgt 28 Tage.

Per GPS-Navigation werden neben den Lenk- und Ruhezeiten auch sämtliche Strecken gespeichert, die das Fahrzeug innerhalb des genannten Zeitraums zurückgelegt hat. Das heißt, ein digitaler Tachograph ermöglicht beim späteren Auslesevorgang eine umfangreiche Überprüfung anhand der gesammelten Daten. Vornehmlich Berufskraftfahrer werden von zuständigen Verkehrspolizisten regelmäßig im Hinblick auf Lenk- und Ruhezeiten überprüft, was den Beamten durch den Tachograph so leicht wie möglich gemacht wird.

Die Informationen, die ein LKW auf dem Fahrtenschreiber als Datenspur hinterlässt, können nicht nur von der Polizei, sondern auch von verschiedenen anderen Kontrollbehörden ausgelesen und ausgewertet werden. Befugt sind beispielsweise auch Zollbeamte oder Beamte, die dem Bundesministerium für Güterverkehr unterstellt sind. Auch diese dürfen den Tachograph eines LKW zur Überprüfung auslesen.

Was ist ein analoger Tachograph und wie unterscheidet sich die Funktionsweise vom digitalen Gerät?

Beim analogen Fahrtenschreiber kommt die sogenannte Tachoscheibe zum Einsatz. Es handelt sich dabei um eine spezielle Papierscheibe.
Beim analogen Fahrtenschreiber kommt die sogenannte Tachoscheibe zum Einsatz. Es handelt sich dabei um eine spezielle Papierscheibe.

Lenkzeitunterbrechungen sowie Lenk- und Ruhezeiten werden bei einem analogen Tachograph auf einer speziellen Papierscheibe – der sogenannten Tachoscheibe – verzeichnet. Der Fahrer selbst muss die Tachoscheibe nicht ausfüllen, denn dieser Vorgang wird vom Gerät übernommen. Eine Umdrehung auf der Scheibe entspricht dabei einem Zeitraum von 24 Stunden.

Um eine einwandfreie Funktionalität des eingesetzten Gerätes gewährleisten zu können, sind regelmäßige Kontrollen und die Eichung vom Tachograph Pflicht.

Alle zwei Jahre sind die genannten Maßnahmen zur Überprüfung gesetzlich vorgeschrieben. Da gewerbliche Fahrzeugführer per Gesetz dazu verpflichtet sind, die Daten der letzten 28 Kalendertage mitzuführen, müssen gewerbliche Fahrzeugführer, im Falle von einem analogen Tachograph, die einzelnen Tachoscheiben als Nachweis dabei haben.

Denn bei einer Polizeikontrolle können zuständige Beamten die Vorlage der Scheiben verlangen. Das Aufbewahren der gespeicherten Daten ist also auch beim analogen Fahrtenschreiber Pflicht. Das Ganze gestaltet sich hier lediglich etwas papierlastiger, als wenn ein digitaler Tachograph zum Einsatz kommt und die entsprechenden Daten auf dem Chip der Fahrerkarte gespeichert sind.

Gibt es eine Fahrtenschreiberpflicht?

Der Fahrtenschreiber ist in manchen Fällen Pflicht. Im Gesetz ist genau festgelegt, in welchen Fahrzeugen ein Tachograph mitgeführt werden muss.
Der Fahrtenschreiber ist in manchen Fällen Pflicht. Im Gesetz ist genau festgelegt, in welchen Fahrzeugen ein Tachograph mitgeführt werden muss.

Bereits 1998 einigte sich der Rat der Europäischen Union darauf, die menchanisch-analogen und leicht manipulierbaren Fahrtenschreiber auszuwechseln. Infolge der Verordnung (EG) Nr. 2135/98 wurde also der neue digitale Tachograph eingeführt.

2006 wurde es schließlich Pflicht, einen digitalen Tachograph in sämtliche Neufahrzeuge einzubauen. Dies gilt für:

  • In Fahrzeugen mit Anhänger, deren Gesamtgewicht die Grenze von 3,5 Tonnen überschreitet, muss laut Gesetz ein Digital-Tachograph mitgeführt werden. Für Fahrzeuge, die zur Güterbeförderung genutzt werden und deren zulässiges Gesamtgewicht zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen liegt, besteht hingegen keine Einbaupflicht für einen Tachograph.
  • Gleiches gilt für Busse mit mindestens neun Sitzen.

In allen genannten Fahrzeugen ist der Tachograph Pflicht, sodass ein Nichtmitführen des Geräts als Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften gilt und somit geahndet werden kann. Busfahrer müssen außerdem immer einen Personenbeförderungsschein mitführen.

Für die Anträge auf Erteilung von Fahrer-, Werkstatt- oder Unternehmenskarten hat der Bundesgesetzgeber die Länder beauftragt, dies in eigener Zuständigkeit zu regeln.

Gibt es im Hinblick auf den Tachograph auch Ausnahmen?

Wenn Sie einen LKW als Privatfahrzeug nutzen und Ihr Fahrzeug das zulässige Maximalgewicht von 7,5 Tonnen nicht überschreitet, dann ist es gesetzlich nicht vorgeschrieben, dass ein Digital-Tachometer eingebaut und genutzt wird.

Wenn Sie also zum Beispiel für einen Umzug einen LKW mieten – den Sie bei Besitz der Führerscheinklasse B unter Umständen fahren dürfen – dann sind Sie nicht dazu verpflichtet, dass ein elektronischer Fahrtenschreiber zur Ausstattung dieses LKW gehört.

Müssen Sie einen Fahrtenschreiber nachrüsten, wenn noch kein Gerät eingebaut ist?

Für nach 2006 zugelassene LKW gilt: Der digitale Fahrtenschreiber muss ab Werk eingebaut sein. Nachrüsten ist verboten.
Für nach 2006 zugelassene LKW gilt: Der digitale Fahrtenschreiber muss ab Werk eingebaut sein. Nachrüsten ist verboten.

Seit 2006 werden in sämtlichen EU-Ländern von den zuständigen Behörden nur noch solche Fahrzeuge zugelassen, deren Werkausstattung bereits einen Digital-Tachograph beinhaltet.

Grund für diese Gesetzesänderung ist vor allem die Vermeidung von manipulativen Eingriffen beim Einbau des technischen Geräts. Denn schon im Vorfeld der eigentlichen Nutzung könnten regelwidrige Veränderungen bzw. Modifizierungen am Tachograph vorgenommen werden. Dadurch wären die während der Fahrt gesammelten Daten für eine spätere Überprüfung unbrauchbar.

Auch sogenannte „Sprinter-Busse“ müssen seit 2013 einen digitalen Fahrtenschreiber nachrüsten, falls mit dem Fahrzeug regelmäßig mehr als 100 Kilometer zurückgelegt werden sollen. Privatfahrten sind davon jedoch ausgenommen.Für Fahrzeuge in einer Größenordnung zwischen 2 und 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (zGG) besteht generell keine Fahrtenschreiberpflicht. Wenn jedoch bereits vom Werk aus ein Tachograph im Wagen eingebaut ist, verpflichtet sich der Fahrer in diesem Fall auch zur Nutzung der vorhandenen Gerätschaft. Andernfalls kann beispielsweise ein Bußgeld wegen Regelverstoß verhängt werden.

Für die Nachrüstung mit einem digitalen Tachograph gibt es in bestimmten Fällen Ausnahmen: Fahrzeuge, die ihre Erstzulassung bereits vor 2006 erhalten haben, müssen laut gesetzlicher Vorschrift nicht nachgerüstet werden. Sofern das analoge System (mit Tachoscheibe) funktionsfähig ist, sind Sie als Fahrer nicht gesetzlich verpflichtet, einen elektronischen Tachograph nachträglich einzubauen bzw. diesen in einer Werkstatt vom Fachmann einbauen zu lassen.

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Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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