Das Schloss Schönbrunn in Wien, Mozarts Geburtsort Salzburg oder die Tiroler Alpen: Es gibt einige Gründe, weshalb sich ein Urlaub in Österreich lohnt. Vor allem aufgrund der geographischen Nähe zu Deutschland treten viele Fahrer von dort die Reise mit dem fahrbaren Untersatz an. Im Vorfeld sollten Sie sich als deutscher Autofahrer jedoch mit der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Österreich befassen, um kein Bußgeld zu riskieren, weil Sie gegen die österreichischen Verkehrsregeln verstoßen haben.
Verstöße gegen die StVO in Österreich: Mögliche Strafen
Tatbestand | Sanktionen in Euro |
---|---|
Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 50 km/h | Bis 5000 |
Rotlichtverstoß | Ab 70 |
Handy am Steuer | Ab 100 |
Verstoß gegen die Gurtpflicht | Ab 50 |
Parkverstoß | Ab 20 |
Alkohol am Steuer | Ab 300 |
FAQ: StVO in Österreich
Wie schnell darf ich in Österreich unterwegs sein?
In unserem Ratgeber zum Tempolimit in Österreich erfahren Sie, mit welchem Kraftfahrzeug Sie auf österreichischen Straßen wie schnell fahren dürfen.
Was besagt die österreichische StVO zu Alkohol am Steuer?
Die Promillegrenze in Österreich liegt bei 0,5. Fahranfänger, die ihren Führerschein noch nicht länger als drei Jahre besitzen, müssen sich jedoch an eine Alkoholgrenze von 0,1 Promille halten.
Können Bußgelder aus Österreich auch in Deutschland vollstreckt werden?
Ja, der deutsch-österreichische Amts- und Rechtshilfevertrag von 1988 ermöglicht es den Behörden, österreichische Bußgelder auch in Deutschland einzutreiben. Dazu muss lediglich ein Betrag von 25 Euro erreicht sein.
Die wichtigsten Vorschriften aus der StVO in Österreich
Inhalt
Im Anschluss stellen wir Ihnen einige Vorschriften aus der StVO in Österreich vor, mit denen Sie während Ihres Urlaubs in Kontakt kommen könnten. Sind Sie stets darüber informiert, was im österreichischen Straßenverkehr erlaubt ist und was nicht, können Sie so ärgerliche Bußgelder vermeiden.
Was besagt die Straßenverkehrsordnung in Österreich zur Geschwindigkeit?
Je nachdem, welche Art von Kfz Sie steuern und auf welchen Straßen Sie damit unterwegs sind, kann dies die erlaubte Höchstgeschwindigkeit in Österreich beeinflussen. Teilweise spielt es außerdem eine Rolle, zu welcher Tages- oder Nachtzeit Sie die Fahrt unternehmen. Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die zulässige Geschwindigkeit gemäß der StVO in Österreich:
innerorts | außerorts | Schnellstraße | Autobahn | |
---|---|---|---|---|
Motorrad | 50 km/h | 100 km/h | 100 km/h | 130 km/h |
Pkw | 50 km/h | 100 km/h | 100 km/h | 130 km/h |
Pkw + Anhänger bis 750 kg | 50 km/h | 100 km/h | 100 km/h | 100 km/h |
Wohnmobil bis 3,5 Tonnen | 50 km/h | 100 km/h | 100 km/h | 130 km/h |
Wohnmobil bis 7,5 Tonnen | 50 km/h | 70 km/h | 70 km/h | 80 km/h |
Bedenken Sie: Außerhalb geschlossener Ortschaften sieht die StVO in Österreich unterschiedliche Maximalgeschwindigkeiten für Gespanne vor. Diese richten sich nach dem Gewicht des Anhängers. Die Angaben in der obigen Tabelle beziehen sich ausschließlich auf Hänger bis zu 750 kg. Detailliertere Informationen – auch zu schwereren Anhängern – finden Sie in unserem Ratgeber zum Tempolimit in Österreich.
Wichtig: Nachts zwischen 22 und 5 Uhr sieht die StVO in Österreich auf einigen Autobahnen ein geringeres Tempolimit vor. Es gelten dann nicht mehr 130, sondern 110 km/h als Maximalgeschwindigkeit. Darüber hinaus existiert in der Nacht eine Sonderregelung für Lkw-Fahrer: Bringt ihr Brummi mehr als 7,5 Tonnen auf die Waage, sind gemäß der StVO in Österreich zwischen 22 und 5 Uhr auf allen Straßen außerorts nur maximal 60 km/h zulässig.
Alkohol am Steuer: Was die StVO in Österreich vorschreibt
Tipperl, Spritzer, Sturm oder Schilcher: Was für Touristen zunächst einmal nur wie eine Aneinanderreihung seltsamer Begriffe klingen mag, stellt für die Österreicher eine Auswahl ihrer beliebtesten alkoholischen Getränke dar. Alle gerade genannten Köstlichkeiten bestehen hauptsächlich aus Wein.
Wer die österreichische Trinkkultur genauer unter die Lupe nehmen und selbst den ein oder anderen Schluck probieren möchte, sollte jedoch auf der Hut sein, wenn er im Anschluss noch ein Kfz bedienen möchte. Gemäß der StVO gilt in Österreich eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille. Fahranfänger, die noch nicht länger als drei Jahre über eine Fahrerlaubnis verfügen, müssen sich an eine Grenze von 0,1 Promille halten.
StVO in Österreich: Die Ampel funktioniert etwas anders
Die Ampeln in Österreich verfügen zwar – wie in Deutschland auch – über die Signalfarben rot, gelb und grün, allerdings funktionieren sie in der Alpenrepublik ein wenig anders. Dies wird deutschen Fahrern vor allem dann klar, wenn eine grüne Ampel plötzlich anfängt zu blinken. Welche Bedeutung sich hinter welcher Ampelphase verbirgt und wie Sie sich der StVO in Österreich zufolge verhalten sollten, zeigt diese Zusammenfassung:
- Rot: Eine rote Ampel signalisiert allen Verkehrsteilnehmern, dass sie anhalten müssen.
- Gelb (ohne Blinken): Näher Sie sich der Kreuzung, müssen Sie Ihr Fahrzeug langsam zum Stehen bringen. Befinden Sie sich bereits auf der Kreuzung, müssen Sie diese schnell überqueren.
- Gelb (blinkend): Diese Ampelphase bedeutet „Achtung“.
- Grün (ohne Blinken): Zeigt die Ampel Grün, dürfen Sie fahren.
- Grün (blinkend): Kurz bevor die Grünphase endet, blinkt die Ampel viermal, damit sich Kraftfahrer darauf einstellen können, dass sie bald auf Rot springt.
Straßenverkehrsordnung in Österreich: Vorschriften fürs Fahrrad
Die StVO in Österreich richtet sich nicht nur an Auto-, sondern ebenfalls an Radfahrer. Beschließen Sie also, die Alpenrepublik mit dem Fahrrad zu erkunden, sollten Sie die folgenden Regeln kennen:
- Kinder dürfen im öffentlichen Straßenverkehr nur dann mit dem Rad fahren, wenn sie von einer Aufsichtsperson begleitet werden, die mindestens 16 Jahre alt ist. Erst ab dem 12. Lebensjahr dürfen sie alleine unterwegs sein.
- Es ist verboten, während der Fahrt mit dem Fahrrad zu telefonieren. Die StVO in Österreich gestattet dies jedoch mit einer Freisprechanlage.
- Die österreichische Promillegrenze fürs Fahrrad liegt bei 0,8.
- Fahrradfahrer dürfen gewisse Verkehrsflächen nicht befahren. Dies muss laut der StVO in Österreich durch entsprechende Verkehrszeichen ausgeschildert sein. Davon betroffen sind beispielsweise ausschließliche Gehwege, Schutzwege, Autostraßen und Autobahnen. Tabu ist auch der Bereich, der auf einem getrennten Geh- und Radweg den Fußgängern vorbehalten ist.
Sie haben in Österreich gegen die StVO verstoßen?
Sie haben sich nicht an die StVO in Österreich gehalten und anschließend einen österreichischen Bußgeldbescheid in Ihrem heimischen Briefkasten vorgefunden? Diesen sollten Sie keinesfalls ignorieren.
Schließlich besteht bereits seit 1988 ein sogenanntes „bilaterales Abkommen“ zwischen Deutschland und Österreich („Deutsch-österreichischer Amts- und Rechtshilfevertrag“).
Dieses Vollstreckungsabkommen ermöglicht es den Behörden, österreichische Bußgelder auch in Deutschland einzutreiben, sofern eine Bagatellgrenze von 25 Euro erreicht ist – ohne Verfahrenskosten. Es handelt sich demzufolge um eine Falschannahme, dass Verstöße gegen die StVO in Österreich in Deutschland nicht sanktioniert werden könnten.