Sturmschaden am Auto – Wer zahlt die Reparatur?

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Orkan „Friederike“, der am 18. Januar 2018 über Deutschland wütete, war der stärkste Sturm seit elf Jahren. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kam es dabei allein an Kraftfahrzeugen zu Schäden im Wert von etwa 100 Millionen Euro. Doch welche Versicherung reguliert einen Sturmschaden am Auto eigentlich?

FAQ: Wissenswertes zum Sturmschaden

Wann wird von einem Sturmschaden gesprochen?

Das ist der Fall, wenn es durch einen Sturm zu Schäden kam – beispielsweise, wenn ein Ast auf ein Auto geweht wurde und dabei eine Scheibe zu Bruch ging.

Welche Versicherung kommt für den Sturmschaden auf?

Das kommt darauf an, was beschädigt wurde. Bei einem Auto springt die Teil- bzw. Vollkaskoversicherung ein. Wurde ein Gebäude beschädigt, ist die Wohngebäudeversicherung zuständig.

Was ist zu beachten, wenn Sie einen Sturmschaden am Auto melden?

Melden Sie den Schaden so schnell wie möglich Ihrer Versicherung. Es empfiehlt sich, Fotos vom beschädigten Auto einzureichen. Weitere Infos zur Schadensmeldung finden Sie hier.

Sturmschäden durch Bäume & Co. können teuer werden

Ein Sturmschaden wie dieser ist keine Seltenheit. Auch Pkw sind oft betroffen.
Ein Sturmschaden wie dieser ist keine Seltenheit. Auch Pkw sind oft betroffen.

Ein Sturm kann für Autofahrer schnell zur großen Gefahr werden. Gegenstände können unkontrolliert umherwehen und das Fahrzeug treffen. Bäume können Äste verlieren oder gar komplett auf die Fahrbahn stürzen – entweder direkt auf ein Auto oder in so geringem Abstand, dass ein Anhalten nicht mehr möglich und eine Kollision mit dem Hindernis unvermeidlich ist. Des Weiteren können einzelne Böen so stark sein, dass sie ein Fahrzeug von der Straße drücken.

Doch welche Versicherung zahlt, wenn ein Auto einen Sturmschaden erlitten hat? Je nach Schaden kommt in der Regel die Teil- bzw. Vollkaskoversicherung für die Regulierung auf. Die Kfz-Haftpflichtversicherung hingegen spielt in diesem Fall keine Rolle. Diese übernimmt lediglich Schäden, welche einem Dritten entstehen. Verursachen Sie beispielsweise einen Auffahrunfall, zahlt die Kfz-Haftpflicht demnach für die Reparatur des anderen Fahrzeugs, jedoch nicht für Schäden an Ihrem Auto.

Die eine Sturmschadenversicherung gibt es nicht. Vielmehr gibt es – je nach schützenswertem Objekt – unterschiedliche Versicherungen. Für Schäden an einem Gebäude ist die Wohngebäudeversicherung zuständig. Führt ein Sturm zu Schäden an der Wohnungseinrichtung, springt die Hausratversicherung ein. Weht ein Blumentopf vom Balkon eines Mieters und wird dabei ein Fußgänger verletzt, ist das ein Fall für die private Haftpflichtversicherung des Blumentopfbesitzers.

Welche Art von Sturmschaden ist versichert?

Sturmschäden durch Bäume werden meist von der Teilkasko übernommen.
Sturmschäden durch Bäume werden meist von der Teilkasko übernommen.

Bei einem Sturmschaden springt die Teilkasko in vielen Fällen ein – etwa, wenn ein Ast aufs Auto fällt oder eine Böe das Fahrzeug von der Fahrbahn abbringt. Allerdings wird in der Regel ein solcher Sturmschaden von der Versicherung nur bei Windstärke acht – das sind Windgeschwindigkeiten ab 63 km/h – oder mehr übernommen.

War der Sturm weniger stark, kommt nur die Vollkaskoversicherung für einen entstandenen Sturmschaden auf. Die Vollkasko greift außerdem auch bei unmittelbaren Sturmschäden. Verreißen Sie etwa bei einer Böe das Lenkrad und geraten dadurch in den Gegenverkehr, zahlt die Versicherung die Reparatur Ihres Fahrzeugs. Gleiches gilt, wenn Sie einen Baum, der schon länger auf der Fahrbahn liegt, zu spät erkennen und mit diesem kollidieren. Auch in diesem Fall greift bei Schäden nach einem Sturm nur die Vollkasko.

Beachten Sie: Wurde ein Sturmschaden beispielsweise durch herabfallende Dachziegel ausgelöst, kann es sein, dass der Immobilienbesitzer Schadensersatz leisten muss. Das ist der Fall, wenn er seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat.

Wie können Sie einen Sturmschaden melden?

Wenn Sie einen Sturmschaden melden, empfiehlt es sich, Fotos mitzuschicken.
Wenn Sie einen Sturmschaden melden, empfiehlt es sich, Fotos mitzuschicken.

Kam es an Ihrem Auto zu einem Sturmschaden, müssen Sie selbst tätig werden, damit die zuständige Kfz-Versicherung den Schaden reguliert.

Es ist wichtig, dass Sie den Schaden rechtzeitig melden. Die einzuhaltende Frist ist den Versicherungsbedingungen zu entnehmen. Bei vielen Versicherungen muss Ihre Meldung über den Schaden spätestens nach drei Tagen erfolgt sein.

Ihre Meldung über den Sturmschaden sollte unter anderem über die folgenden Informationen verfügen, damit die Schadensregulierung schnell ablaufen kann:

  • Angaben über den Versicherungsnehmer (Name, Adresse etc.)
  • Versicherungsnummer
  • Wann kam es zum Sturmschaden?
  • Wie kam es zum Schaden?
  • Welche Schäden liegen vor?
  • Fotos machen die Einschätzung durch die Versicherung einfacher
Sturmschaden und die Versicherung zahlt nicht? In diesem Fall empfiehlt es sich meist, einen Anwalt einzuschalten. Dieser kann den Fall prüfen und Sie dabei unterstützen, gegen die Versicherung vorzugehen. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, sollte diese für die entstehenden Kosten aufkommen.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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