Die Straßenverkehrsordnung (StVO) von Belgien bestimmt, wie ihr Gegenstück in Deutschland, wie sich Verkehrsteilnehmer zu verhalten haben und welche Sanktionen für Verstöße verhängt werden können. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen zu den in Belgien gültigen Verkehrsvorschriften.
FAQ: Straßenverkehrsordnung in Belgien
Verfügt Belgien über eine Straßenverkehrsordnung?
Auch in Belgien werden die Vorschriften für die Teilnahme am Straßenverkehr durch einen Gesetzestext definiert.
Ist die belgische Straßenverkehrsordnung auf deutsch verfügbar?
Die Regierung stellt diese nur auf belgisch und niederländisch zur Verfügung.
Müssen sich deutsche Autofahrer an die belgischen Vorschriften halten?
Fahren Sie mit einem Kfz in Belgien, müssen Sie sich an die dortigen Vorschriften halten.
Code de la route – Verkehrsvorschriften in Belgien
Die gültigen Verkehrsregeln sind in insgesamt fünf Artikeln in der Straßenverkehrsordnung zusammengefassten. In Belgien gilt, wie in Deutschland auch, dass sich alle Verkehrsteilnehmer an die dort definierten Vorschriften halten müssen. In Belgien wird die Straßenverkehrsordnung zudem auch als „code de la route“ bezeichnet, da Französisch neben Deutsch und Niederländisch eine der drei Amtssprachen ist.
So werden in den Artikeln des ersten Abschnittes unter anderem Anwendungsbereiche, Begriffserklärungen und Verbindlichkeiten von Verkehrszeichen festgelegt. Der zweite Abschnitt enthält die Vorschriften für die Benutzung öffentlicher Straßen und der dritte enthält die gültigen Verkehrszeichen. Der vierte Abschnitt befasst sich dann mit den technischen Vorschriften und der fünfte legt die Aufhebungs- und Übergangsbestimmungen sowie das Inkrafttreten jeglicher verkehrsrechtlicher Bestimmungen fest.
Die Straßenverkehrsordnung von Belgien legt also gesetzlich fest, wie Verkehrsteilnehmer im Verkehr unterwegs sein dürfen und sollen, welche Voraussetzungen sie für die Teilnahme erfüllen müssen und welche Institutionen für die Verfolgung von Verstößen zuständig sind.
Im Wesentlichen unterscheiden sich diese Vorschriften kaum von denen in Deutschland, sodass Urlauber nicht mit großen Unterschieden rechnen müssen. Dennoch sollten sich Reisende vor dem Fahrantritt gut über die gültigen Regelungen informieren. Verstöße gegen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung können in Belgien recht teuer werden.
Die belgische Regierung stellt sowohl die französische als auch die niederländische Version der Straßenverkehrsordnung zum Nachlesen und Herunterladen zur Verfügung. Auf der folgenden Seite, muss „Code de la Route“ gewählt werden, um den Text einsehen bzw. herunterladen zu können: Link zum Text auf Französisch. Beim Link zur niederländischen Version ist „De wegcode“ auszuwählen.
Wichtigen Vorschriften in der Straßenverkehrsordnung von Belgien
Was genau legen die Verkehrsvorschriften in Belgien nun fest und wann droht Ihnen ein ausländisches Bußgeld? Nachfolgend sind einige Beispiele für Vorgaben der Straßenverkehrsordnung von Belgien zu finden. Zu den allgemeinen Vorschriften zählt beispielsweise, dass in auch in Belgien ein Kraftfahrzeug nur mit gültigen Führerschein gefahren werden darf. Ab welchem Alter gefahren werden darf, ist für die jeweiligen Führerscheinklassen ebenfalls hier festgehalten (Abschnitt 1, Artikel 8).
Neben solchen allgemeinen Regelungen, sind unter anderem Bestimmungen zur Geschwindigkeit, zur Promillegrenze sowie zum Handy am Steuer oder zur Sicherung der Insassen und Ladung von für Reisende von Bedeutung. Die Promillegrenze liegt gemäß der Straßenverkehrsordnung in Belgien bei 0,5 und bereits geringe Verstöße können zu Bußgeldern ab 170 Euro führen. Das Telefonieren während der Fahrt ist nur über eine Freisprechanlage erlaubt und alle Insassen müssen angeschnallt bzw. durch eine entsprechende Rückhalteeinrichtung (Kindersitz) gesichert sein.
Ebenfalls mit relativ hohen Bußgeldern müssen Verkehrsteilnehmer rechnen, wenn sie sich nicht an die vorgeschriebenen Tempolimits halten. Die Straßenverkehrsordnung schreibt in Belgien allgemeinen Geschwindigkeitsbeschränkungen vor, die dann gültig sind, wenn keine Verkehrsschilder ein Tempolimit anzeigen. So sind innerorts maximal 50 km/h erlaubt und außerorts zwischen 70 km/h (Flandern) und 90 km/h (Rest des Landes) zulässig. Auf der Autobahn darf maximal 120 km/h gefahren werden. Hier ist zudem auch zu beachten, dass eine Mindestgeschwindigkeit von 70 km/h ebenso vorgeschrieben ist.
Verstößen Reisende gegen diese Geschwindigkeitsvorgaben ist mit Bußgeldern zwischen 50 und 2.750 Euro zu rechnen. Fahrverbot und der Einzug der Fahrerlaubnis sind ebenfalls möglich, allerdings sind diese dann nur in Belgien gültig bzw. wird der Führerschein an das KBA in Deutschland geschickt. Bußgelder können hingegen auch hier vollstreckt werden, sodass Betroffene einen Bußgeldbescheid aus Belgien nicht ignorieren sollten.