Straßenverkehrsgesetz (StVG): Was ist im Verkehr erlaubt?

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Wer eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begeht, muss mit Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen. Diese umfassen in jedem Fall ein Verwarnungsgeld bzw. ein Bußgeld sowie in Fällen, welche die Verkehrssicherheit in besonders hohem Maße beeinträchtigt haben, Punkte in Flensburg und unter Umständen auch ein Fahrverbot. Was im ruhenden und im fließenden Verkehr erlaubt ist – und demzufolge auch, wann die genannten Sanktionen folgen können –, ist im Straßenverkehrsgesetz (StVG) festgeschrieben.

FAQ: Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Regelt nur das StVG den Verkehr?

Das StVG ist ein Bundesgesetz und somit die Grundlage für alle anderen Verordnungen und Vorschriften, die den Straßenverkehr in Deutschland regeln.

Welche Vorschriften beziehen sich auf das StVG?

Hauptsächliche Vorschriften, die sich auf das Straßenverkehrsgesetz beziehen, sind die Fahrzeug-Zulassungsverordnung, die Fahrerlaubnis-Verordnung, die Straßenverkehrs­Zulassungs-Ordnung und die Straßenverkehrs-Ordnung.

Wie ist das StVG aufgebaut?

Das Straßenverkehrsgesetz gliedert sich in sieben Teile: Verkehrsvorschriften, Haftpflicht, Straf- und Bußgeldvorschriften, Fahreignungsregister, Fahrzeugregister, Fahrerlaubnisregister inkl. Datenverarbeitung sowie Gemeinsame Vorschriften und Übergangsbestimmungen.

Gilt nur das StVG auf deutschen Straßen?

Das Straßenverkehrsgesetz oder StVG ist ein deutsches Bundesgesetz aus dem Verkehrsrecht.
Das Straßenverkehrsgesetz oder StVG ist ein deutsches Bundesgesetz aus dem Verkehrsrecht.

Das deutsche Straßenverkehrsrecht wird nicht alleine durch das StVG geregelt, aber es stellt die Grundlage aller anderen Vorschriften auf diesem Rechtsgebiet dar. Diese umfassen in Wesentlichen:

die Fahrzeug-Zulassungsordnung (FVZ)
die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
die Straßenverkehrs­Zulassungs-Ordnung (StVZO)
die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Auch wenn die StVO Ihnen sicher am geläufigsten ist, so ist sie doch nur eine Rechtsverordnung – ebenso wie die anderen drei genannten. In ihr ist geregelt, wie sich am Straßenverkehr Teilnehmende verhalten sollen. Das StVG ist hingegen ein Bundesgesetz und steht in der Normenhierarchie damit klar über Rechtsverordnungen. Diese beziehen sich daher auf das StVG.

Verkehrsvorschriften im Gesetz

Im StVG ist festgeschrieben, welche Kraftfahrzeuge von einer zuständigen Behörde für den Verkehr zugelassen werden müssen.
Im StVG ist festgeschrieben, welche Kraftfahrzeuge von einer zuständigen Behörde für den Verkehr zugelassen werden müssen.

Das StVG gliedert sich in sieben Teile, von denen der erste allgemeine Verkehrsvorschriften umfasst. § 1 StVG legt fest, dass Kraftfahrzeuge und deren Anhänger in der zuständigen Behörde zunächst einmal zugelassen werden müssen, wenn sie auf öffentlichen Straßen bewegt werden sollen. Für welche Kfz diese Regelung gilt, wer davon ausgenommen ist und welche Formulare Sie bei der Zulassungsstelle vorlegen müssen, erfahren Sie in diesem Paragraphen. § 2 StVG regelt anschließend, dass zum Führen eines zugelassenen Fahrzeugs eine Fahrerlaubnis sowie ein Führerschein nötig sind.

Unter welchen Umständen Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen werden kann, finden Sie in § 3 StVG. Hier wird klargestellt, dass dies geschieht, wenn Sie sich als nicht geeignet oder nicht befähigt zum Führen eines Kfz auf öffentlichen Straßen erweisen. Auch wie der Sachverhalt aussieht, wenn Sie eine ausländische Fahrerlaubnis haben, erfahren Sie hier.

Daneben enthält dieser erste Teil des Gesetzes auch die Bestimmungen zum Fahreignungs-Bewertungssystem (§ 4 StVG), Erläuterungen darüber, wie mit dem Verlust von Dokumenten und Kennzeichen umgegangen werden muss (§ 5 StVG), sowie Ausführungsvorschriften über Rechtsverordnungen (§ 6 StVG).

Zweiter Teil des StVG: Haftpflicht

Der zweite Abschnitt des Bundesgesetzes untergliedert sich in die Paragraphen 7 bis 20. Im Folgenden finden Sie kurze Erläuterungen zu den wichtigsten Punkten:

§ 9 StVG regelt die Haftpflicht im Falle eines Mitverschuldens des Verletzten.
§ 9 StVG regelt die Haftpflicht im Falle eines Mitverschuldens des Verletzten.
  • § 7 StVG: Der Halter eines Kfz ist in der Regel dafür verantwortlich, einen Schaden zu ersetzen, der durch den Betrieb des Kfz entstanden ist. Das kann sich sowohl auf körperliche Schäden bzw. den Tod einer Person beziehen als auch auf Sachschäden. Ausnahmen von dieser Regelung sind im gleichen sowie im nachfolgenden Paragraphen aufgeführt.
  • § 11 StVG: Hier wird geregelt, in welchem Umfang Schadensersatz an einen Verletzten zu leisten ist. Hierbei ist auch aufgeführt, dass es sich nicht um einen körperlichen Schaden handeln muss, sondern dass auch ein immaterieller Schaden reguliert werden kann. § 12 StVG legt schließlich die Höchstbeträge des zu zahlenden Schadensersatzes fest.
  • § 17 StVG: Dieser Paragraph legt fest, wie die Schadensersatzregelungen sich gestalten, wenn ein Schaden durch mehr als einen Fahrzeughalter verursacht wird. Spezifiziert wird dies noch einmal in § 18 StVG.
  • § 20 StVG: Hat ein Schadensereignis in einem bestimmten Bezirk stattgefunden und ein Beteiligter will auf Basis des StVG klagen, dann ist das Gericht zuständig, das für den entsprechenden Bezirk verantwortlich ist.

Straf- und Bußgeldvorschriften

Der Strafenkatalog für den Verkehr ist im dritten Teil des StVG zu finden. Er umfasst die Paragraphen 21 bis 27. Im Folgenden erläutern wir wiederum die wichtigsten unter ihnen:

§ 21 StVG regelt das Fahren ohne Fahrerlaubnis, was mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe sanktioniert werden kann.
§ 21 StVG regelt das Fahren ohne Fahrerlaubnis, was mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe sanktioniert werden kann.
  • § 21 StVG: Während im ersten Teil des StVG festgelegt wurde, dass Sie zum Führen eines Kfz eine Fahrerlaubnis benötigen, ist in Paragraph 21 StVG festgeschrieben, was geschieht, wenn Sie diese Regelung missachten. Eine Geld- oder Freiheitsstrafe kann die Folge sein – auch wenn Sie als Halter jemanden, der keine Fahrerlaubnis hat, dazu veranlassen, Ihr Fahrzeug zu fahren.
  • § 22 StVG: Als Kennzeichenmissbrauch weist dieser Paragraph das Verändern, Beseitigen, Verdecken oder anderweitige Beeinträchtigen des amtlichen Kfz-Kennzeichens aus. Auch den Anschein eines amtlichen Kennzeichens durch ein selbstgestaltetes Zeichen zu erwecken, stellt eine Straftat dar.
  • § 24a StVG: Hier ist die 0,5-Promille-Grenze festgeschrieben, die im Straßenverkehr nicht überschritten werden darf. Gegenteiliges wird mindestens als Ordnungswidrigkeit behandelt und kann mit einem Bußgeld bis 3.000 Euro belegt werden.
  • § 24c StVG: So wie das StVG in § 24 a Regelungen zum Umgang mit Alkohol aufstellt, ist das auch hier der Fall. Dieser Teil befasst sich allerdings mit der 0-Promille-Grenze, die für Fahranfänger während der Probezeit gilt. Von dieser Regelung sind auch Fahrer unter 21 Jahren betroffen – unabhängig davon, ob sie sich noch in der Probezeit befinden.
Paragraph 24 der StVO befasst sich mit Verkehrsordnungswidrigkeiten und regelt unter anderem die Promillegrenzen am Steuer.
Paragraph 24 der StVO befasst sich mit Verkehrsordnungswidrigkeiten und regelt unter anderem die Promillegrenzen am Steuer.
  • § 25 StVG: Erhalten Sie einen Bußgeldbescheid, kann es sein, dass neben einem Bußgeld und Punkten in Flensburg auch ein Fahrverbot als Sanktion ausgewiesen ist. Geregelt ist diese Maßnahme in Paragraph 25 des Gesetzes. Wird ein Fahrverbot wegen einer Ordnungswidrigkeit angeordnet, kann das für eine Dauer von einem Monat bis zu drei Monaten geschehen.
  • § 25a StVG: Der Halter eines Fahrzeugs, mit dem ein Park- oder Halteverstoß begangen wurde, muss für die Kosten aufkommen, wenn der Fahrer nicht ausfindig gemacht werden kann, bevor die Ordnungswidrigkeit nicht mehr verfolgbar ist. Auch Ausnahmen hiervon werden in diesem Paragraphen beschrieben.
  • § 26 StVG: Neben der Klärung, welche Verwaltungsbehörde in welchen Fällen zuständig ist, klärt dieser Paragraph auch die Frist der Verjährung, nach deren Ablauf die Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit nicht mehr möglich ist.

Die übrigen Bestandteile des StVG

Eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr kann zu einem Eintrag in das Fahreignungsregister des KBA führen.
Eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr kann zu einem Eintrag in das Fahreignungsregister des KBA führen.

Neben den genannten Bestandteilen gibt es noch vier weitere Teile des StVG. Unter dem Punkt „Fahreignungsregister“ sind verschiedene Regularien zum Inhalt des Fahreignungsregisters vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zu finden. Welche Eintragungen in das Register erfolgen und unter welchen Umständen diese wieder gelöscht werden können, ist ebenfalls ein Bestandteil dieses Abschnitts.

Der Teil „Fahrzeugregister“ bestimmt nicht nur den Zweck dieser Register, sondern auch wie die Daten erhoben und übermittelt werden. Wie Sie Ihre Daten beim KBA abrufen können, lässt sich ebenfalls hierüber erfahren. Gleiches gilt für die Fahrerlaubnisregister, die im sechsten Teil des StVG beschrieben und geregelt sind. Gemeinsame Vorschriften und Übergangsbestimmungen bilden schließlich den Abschluss des Gesetzes.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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