In größeren Städten prägt sie das Straßenbild und ist für viele Bewohner eines der wichtigsten Fortbewegungsmittel: die Straßenbahn. Unfälle mit anderen Verkehrsteilnehmern bleiben dabei nicht aus. Aufgrund ihrer Größe und ihres Gewichts hat ein Unfall oft Personenschäden zur Folge, wenn die Tram andere Verkehrsteilnehmer erfasst oder mit ihnen kollidiert.
FAQ: Straßenbahn-Unfall
Das kommt darauf an, wer an dem Straßenbahn-Unfall Schuld trägt. Dazu ist die Schuldfrage zu klären. Vor diesem Hintergrund ist es Aufgabe der Polizei, einen Unfallbericht zu verfassen. Dabei haben die Beteiligten die Möglichkeit, den Unfallhergang zu schildern.
Eine Studie der Unfallforschung der Deutschen Versicherer (UDV) brachte folgende Ergebnisse: In nur 16 % der Fälle ist die Straßenbahn Hauptverursacher eines Unfalls, in 45 % waren Pkw und in 22 % der Fälle Fußgänger die Verursacher.
Ja, vor allem im Vorfahrtsrecht enthält die Straßenverkehrsordnung (StVO) Privilegien für Straßenbahnen. Das hat im Falle eines Unfalls Auswirkungen auf die Haftungsfrage. Mehr dazu finden Sie hier.
Wer haftet bei einem Straßenbahn-Unfall?
Inhalt
Um einen Straßenbahn-Unfall zu vermeiden, ist es wichtig, die Vorfahrtsregelungen zu kennen und zu beachten. Dazu heißt es in § 9 Absatz 1 Satz 3 der StVO:
„Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, […] auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren.“
Das bedeutet, die Straßenbahn hat Vorrang. Außerdem ist zu beachten, dass Sie gemäß § 2 Absatz 3 der StVO mit einem Kfz nur dann auf längs verlaufenden Schienen fahren dürfen, wenn Sie dadurch keine Straßenbahn behindern. Für einen Unfall, der aus der Missachtung dieser Regeln entsteht, trägt der Kraftfahrzeugführer die alleinige Schuld, sofern der Tramfahrer seinerseits regelkonform handelt.
In Situationen, in denen eine Straßenbahn schlagartig bremsen muss, um eine Kollision zu verhindern, besteht eine Verletzungsgefahr für die Fahrgäste. Wird die Bremsung notwendig, weil sich ein anderer Fahrer verkehrswidrig verhielt, so haftet dieser, wenn sich ein Fahrgast verletzt. Dies geht aus einem Urteil des Landgericht Berlins hervor (Urteil vom 31.3.2022, Az.: 44 O 340/21).
Trifft Sie als Autofahrer, Radfahrer oder Fußgänger keine Schuld bei einem Straßenbahn-Unfall, haftet das Verkehrsunternehmen.
So vermeiden Sie einen Unfall mit der Tram
Grundsätzlich besteht an Kreuzungen und in deren Umfeld die höchste Gefahr für einen Straßenbahn-Unfall: Laut einer UDV-Studie ereigneten sich 86% der Fälle, in denen eine Tram in einen Unfall mit anderen Verkehrsteilnehmern verwickelt war, in diesem Bereich.
Auf Grund ihres höheren Gewichts hat die Straßenbahn einen wesentlich längeren Bremsweg als andere Fahrzeuge. Sie kann darüber hinaus nicht ausweichen. Deshalb sollten Sie die Gleise als Fußgänger oder Radfahrer nur dann überqueren, wenn die Verkehrszeichen das erlauben und wenn die Gleise frei sind. Das unerlaubte Überqueren von Straßenbahnschienen an dafür nicht vorgesehenen Stellen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
An Stellen, an denen der Verkehr nicht durch Ampeln oder Zeichen geregelt ist, besteht eine besonders hohe Gefahr für einen Straßenbahn-Unfall mit Fußgängern, welche die Gleise überqueren. Hier ist besondere Aufmerksamkeit geboten. Grundsätzlich ist die Geschwindigkeit der Tram nicht zu unterschätzen. Geschwindigkeiten über 50 km/h sind je nach Streckenverlauf keine Seltenheit.
Auch wenn die Tram nicht plötzlich zur Seite ausscheren kann, sollten Autofahrer und Radler ausreichend Abstand halten, um einen Tram-Unfall zu vermeiden. Gleiches gilt für das Parken in Gleisnähe.