Straßenausstattung: Den Verkehr regeln, lenken und sichern

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FAQ: Straßenausstattung

Was ist die Straßenausstattung?

Bei der Straßenausstattung handelt es sich um einen Oberbegriff für verschiedenste Einrichtungen an der Straße. Diese helfen unter anderem dabei, den Verkehr zu regeln bzw. zu lenken und sie verbessern die Verkehrssicherheit.

Was gehört zur Straßenausstattung?

Zu den Bestandteilen der Straßenausstattung zählen zum Beispiel Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierungen, Lichtzeichenanlagen, Fahrzeugrückhaltesysteme sowie die Straßenbeleuchtung.

Wer ist für die Ausstattung der Straßen zuständig?

Die Zuständigkeit bei der Straßenausstattung hängt grundsätzlich von der Art der Straße ab. So muss sich der Bund üblicherweise um Autobahnen und Bundesstraßen kümmern. Verantwortlich für Bundesfernstraßen und Landesstraßen sind die Bundesländer, wohingegen Kreisstraßen in den Zuständigkeitsbereich der Landkreise fallen.

Weitere Ratgeber zur Straßenausstattung

Wie muss eine Straße ausgestattet sein?

Im Alltag schenken wir der Straßenausstattung meist nur wenig Beachtung.
Im Alltag schenken wir der Straßenausstattung meist nur wenig Beachtung.

Um den Straßenverkehr möglichst sicher zu gestalten, reichen Verkehrsregeln alleine in der Regel nicht aus. Daher kommen an Straßen und Wegen auch unterschiedliche Einrichtung und Maßnahmen zum Einsatz, um den Verkehr zu regeln, zu lenken und zu sichern. Gemeinhin werden diese Elemente unter dem Begriff der Straßenausstattung zusammengefasst. Zur Ausstattung einer Straße zählen dabei insbesondere:

  • Verkehrszeichen
  • Wegweisungen
  • Fahrbahnmarkierungen
  • Fahrzeugrückhaltesysteme
  • Lichtzeichenanlagen
  • Straßenbeleuchtung

Was sich hinter den Bezeichnungen der einzelnen Einrichtungen konkret verbirgt, erklären wir nachfolgend.

Übrigens! Zur Straßenausstattung bzw. dem Straßenzubehör können je nach Definition auch Bepflanzungen, Möblierungen, Müllgefäße und die Ausstattung von Rastplätzen zählen.

Einrichtungen der Straßenausstattung im Detail

Zu den Einrichtungen der Straßenausstattung zählen unter anderem Ampeln und sonstige Lichtzeichenanlagen.
Zu den Einrichtungen der Straßenausstattung zählen unter anderem Ampeln und sonstige Lichtzeichenanlagen.

Die Verkehrszeichen sind wohl die bekanntesten Elemente der Straßenausstattung. Die Schilder ordnen z. B. Ge- und Verbote an und weisen auf Gefahren hin. Dabei lassen sich folgende Arten unterscheiden:

Für mehr Orientierung sorgen zudem die sogenannten Wegweisungen. Hierbei handelt es sich um Schilder, die ortsunkundigen Personen helfen, ihr Ziel zu erreichen. Zur Wegweisung gehören neben Wegweisern auch Ortsschilder, Straßenschilder und Hausnummern.

Die Straßenmarkierung dient der Verkehrsführung sowie der Kennzeichnung verschiedener Verkehrsflächen. Dabei können Markierungen auf der Fahrbahn gemäß Straßenverkehrs-Ordnung grundsätzlich auch zu den Verkehrszeichen zählen.

Als Fahrzeugrückhaltesysteme werden die diversen Schutzeinrichtungen entlang der Straße bezeichnet. Sie sollen unter anderem sicherstellen, dass Fahrzeuge nicht in den Gegenverkehr geraten oder von der Fahrbahn abkommen. Zu den Rückhaltesystemen zählen zum Beispiel Leitplanken, Erdwälle, Schutzwände und Brückengeländer.

Der bekannteste Vertreter der Lichtzeichenanlagen ist die Ampel. Sie regelt mithilfe der verschiedenen Signalphasen den Verkehrsfluss. Darüber hinaus können entsprechende Einrichtungen auch an Bahnübergängen oder als Verkehrsbeeinflussungsanlagen auf der Autobahn zum Einsatz kommen und die Verkehrssicherheit erhöhen.

Ebenfalls einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit leistet die Straßenbeleuchtung. Denn im Verkehr führt mehr Sichtbarkeit in der Regel auch zu mehr Sicherheit. Dabei besteht in der Regel eine Beleuchtungspflicht für Fußgängerüberwege. Außerhalb geschlossener Ortschaften verfügen die Straßen hingegen nur selten über eine Straßenbeleuchtung.

Die einzelnen Einrichtungen der Straßenausstattung können sich bereits positiv auf die Verkehrssicherheit auswirken. Die Stärken der einzelnen Maßnahmen zeigen sich allerdings meist erst im Zusammenspiel mit den anderen Elementen.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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