Strafzettel aus der Schweiz: Was gilt im Nachbarland?

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Die Schweiz ist bei Touristen aus nah und fern beliebt. Vor allem aus Deutschland zieht es Urlauber in die beschauliche Schweiz. Wegen der schönen Landschaft im Tessin gilt diese Region als beliebteste Schweizer Feriendestination. Wer mit dem Auto anreist, ist gut beraten, sich im Vorfeld über das geltende Verkehrsrecht zu informieren, um einen Strafzettel aus der Schweiz zu vermeiden. Andernfalls droht ein Bußgeld aus dem Ausland.

Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz innerorts

Tem­po­ver­stoßBus­se in CHFEnt­zug des Füh­rer­scheinsWei­te­re Fol­gen
1-5 km/h zu schnell40neinnein
6-10 km/h zu schnell120neinnein
11-15 km/h zu schnell250neinnein
16-20 km/h zu schnellun­be­stimm­te Hö­heneinAn­zei­ge, Ver­warnung
21-24 km/h zu schnellun­be­stimm­te Hö­hemin­des­tens 1 Mo­natAn­zei­ge
25 km/h und mehr zu schnellun­be­stimm­te Hö­hemin­des­tens 3 Mo­na­teAn­zei­ge

Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz außerorts

Tem­po­ver­stoßBus­se in CHFEnt­zug des Füh­rer­scheinsWei­te­re Fol­gen
1-5 km/h zu schnell40neinnein
6-10 km/h zu schnell100neinnein
11-15 km/h zu schnell160neinnein
16-20 km/h zu schnell240neinnein
21-25 km/h zu schnellun­be­stimm­te Hö­heneinAn­zei­ge, Ver­war­nung
26-29 km/h zu schnellun­be­stimm­te Hö­hemin­des­tens 1 Mo­natAn­zei­ge
30 km/h und mehr zu schnellun­be­stimm­te Hö­hemin­des­tens 3 Mo­na­teAn­zei­ge

Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz auf der Autobahn

Tem­po­ver­stoßBus­se in CHFEnt­zug des Füh­rer­scheinsWei­te­re Fol­gen
1-5 km/h zu schnell20neinnein
6-10 km/h zu schnell60neinnein
11-15 km/h zu schnell120neinnein
16-20 km/h zu schnell160neinnein
21-25 km/h zu schnell260neinnein
26-30 km/h zu schnellun­be­stimm­te Hö­heneinAn­zei­ge, Ver­warnung
31-34 km/h zu schnellun­be­stimm­te Hö­hemin­des­tens 1 Mo­natAn­zei­ge
35 km/h und mehr zu schnellun­be­stimm­te Hö­hemin­des­tens 3 Mo­na­teAn­zei­ge

FAQ: Strafzettel aus der Schweiz

Was kostet mich ein Strafzettel aus der Schweiz?

Hierbei kommt es auf den zugrunde liegenden Verkehrsverstoß an. Häufig sind solche Verstöße teurer als in Deutschland. Unsere Bußgeldtabellen verraten aber, wie eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts (hier), außerorts (hier) oder auf der Autobahn (hier) geahndet wird.

Welche Folgen kann ein Strafzettel aus der Schweiz außer die Busse haben?

In der Schweiz werden insbesondere Tempoverstöße härter sanktioniert als in Deutschland. Diese gelten schnell als Straftat und ziehen eine Anzeige und eine Geldstrafe nach sich.

Wird ein Bußgeldbescheid aus der Schweiz vollstreckt?

Ja, ein Bußgeldbescheid aus der Schweiz wird in Deutschland vollstreckt. Dafür gibt es ein Abkommen zwischen den beiden Ländern, im Einzelfall entscheidet aber ein Gericht.

Bußgeldbescheid aus der Schweiz: Für Urlauber häufig unerwartet

Vom Strafzettel aus der Schweiz werden Urlauber bei der Heimkehr oft überrascht.
Vom Strafzettel aus der Schweiz werden Urlauber bei der Heimkehr oft überrascht.

Mit dem Auto eine Tour in die Schweiz zu unternehmen, liegt nahe, da Feriengäste aus Deutschland verhältnismäßig schnell das angrenzende Land erreichen. Insbesondere mit den geltenden Geschwindigkeitslimits sollten sich Touristen vorher jedoch vertraut machen.

Auf der Autobahn in der Schweiz gelten beispielsweise andere Höchstgeschwindigkeiten als in Deutschland: Schneller als 120 km/h dürfen Sie hier in der Regel nicht fahren. Wer die Vorschriften missachtet, muss mit einem Strafzettel in der Schweiz rechnen. Im Einzelfall kann auf den Bußgeldbescheid sogar eine Freiheitsstrafe folgen.

Strafzettel: Die Schweiz gilt bei Kosten als Hochpreisland

Strafzettel in der Schweiz erhalten? Oft wird es in der Folge teurer als in Deutschland.
Strafzettel in der Schweiz erhalten? Oft wird es in der Folge teurer als in Deutschland.

Teuer kann es werden, wenn die geltenden Vorschriften des Schweizer Bußgeldkatalogs missachtet werden.

Wer zum Beispiel mit zu hoher Geschwindigkeit geblitzt wird, dem drohen im Falle von einem Strafzettel in der Schweiz mitunter recht hohe Geldstrafen. Das liegt u.a. auch daran, dass im Gegensatz zu Deutschland zusätzliche Administrativgebühren erhoben werden.

Was Bußgelder angeht, ist die Schweiz unter Verkehrsexperten als Hochpreisland bekannt. Auch für vermeintlich geringe Verstöße müssen zum Teil hohe Beträge entrichtet werden. Bei schweren Vergehen gegen die geltenden Gesetze kann ein Strafzettel in der Schweiz auch ein Strafverfahren nach sich ziehen. Die Behörden sanktionieren deutlich strenger, als es deutsche Touristen aus dem Heimatland gewöhnt sind.

Wer beispielsweie mit seinem Auto 40 km/h zu schnell in einer 30er-Zone gefahren ist und von einem mobilen oder stationären Blitzer erfasst wird, der kann im schlimmsten Fall sogar eine Mindesthaftstrafe von einem Jahr aufgebrummt bekommen. Laut Schweizer Recht ist dieses Strafmaß zulässig.

Wird ein Strafzettel aus der Schweiz in Deutschland vollstreckt?

Es gilt zwar für alle EU-Mitgliedstaaten das Lugano-Abkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, aber da die Schweiz nicht zu den EU-Mitgliedern zählt, ist das Land vom genannten Vertrag ausgeschlossen.

Ob ein Strafzettel aus der Schweiz in Deutschland vollstreckbar ist entscheiden nach genauer Prüfung die Richter.
Ob ein Strafzettel aus der Schweiz in Deutschland vollstreckbar ist entscheiden nach genauer Prüfung die Richter.

Allerdings gibt es einen davon unabhängigen deutsch-schweizerischen Polizeivertrag, der es unter Umständen möglich macht, dass ein Strafzettel aus der Schweiz auch in Deutschland vollstreckt werden kann.

Das letzte Wort haben jedoch die Richter, wenn im Einzelfall vor Gericht verhandelt wird, welche Sanktionen dem Knöllchen aus der Schweiz folgen können. Gegebenenfalls lohnt es sich auch, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.

Vor dem Landgericht in Potsdam wurde beispielsweise 2017 ein Antrag eines Schweizer Kantons in erster Instanz bewilligt, aber in zweiter Instanz vom Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg abgelehnt (OLG Brandenburg, Beschluss vom 25.01.2017 – 7 W 115/16). Hintergrund war, dass der betroffene Schuldner gegen den Antrag der Schweizer Behörden geklagt hatte, die eine Vollstreckung von dem Strafzettel aus der Schweiz in Deutschland durchsetzen wollten.

Es ging um einen angeblichen Verkehrsverstoß, dem eine Buße in Höhe von 100.00 Schweizer Franken folgen sollte. Die zuständige Behörde wollte die Erteilung einer Vollstreckungsklausel für den Strafzettel aus der Schweiz – unter Berufung auf das Lugano-Übereinkommen – beantragen.

Die Richter am OLG Brandenburg beschlossen jedoch, dass sich weder aus der genannten Übereinkunft noch aus dem zwischen Deutschland und der Schweiz geschlossenen Polizeivertrag eine Vollstreckungsmöglichkeit für den Bußgeldbescheid ergebe. Letztlich musste der Kläger das Bußgeld aus der Schweiz nicht bezahlen.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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