Um das beliebte Urlaubsland Italien ranken sich Sagen über schier unglaubliche Fahrstile der Ortsansässigen und hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen, die selten geahndet werden. Wer die Wahrheit dieser Erzählungen herauszufinden sucht, den könnte – wieder daheim – eine böse Überraschung erwarten: ein Strafzettel aus Italien. „Ist die Verjährung dabei genau wie in Deutschland?“, fragen Sie sich dann schnell. Hier finden Sie die Antwort.
FAQ: Verjährung des Bußgeldbescheides aus Italien
Wann verjährt ein italienischer Bußgeldbescheid?
Ein Bußgeldbescheid aus Italien verjährt endgültig nach 5 Jahren. Innerhalb eines Jahres nach Ihrem Verstoß muss der Bußgeldbescheid bei Ihnen eingehen.
Kann ich bei einer erneuten Einreise zur Rechenschaft gezogen werden?
Ja: Wenn Sie einen rechtmäßigen Bußgeldbescheid nicht innerhalb von 5 Jahren begleichen und während dieser Zeit erneut in das Land der Zitronen reisen, können Sie bei einer Verkehrskontrolle zur Kasse gebeten werden. Dann kann sogar ein Fahrverbot wirksam werden, falls eines für Ihren Verstoß vorgesehen ist.
Wie verhält es sich mit Inkassounternehmen, die Bußgelder eintreiben wollen?
In Deutschland ist das Bundesamt für Justiz (BfJ) zuständig, Bußgelder aus dem Ausland geltend zu machen. Erhalten Sie Post von einem Inkasso aus Italien, sollten Sie sich an das Amt wenden, um die Rechtmäßigkeit des Bescheides überprüfen zu lassen.
Wann verjährt ein Strafzettel aus Italien?
Inhalt
Grundsätzlich müssen Sie wissen, dass bei einem Strafzettel aus Italien nicht einfach Verjährung eintritt. Aktuell gibt es zwischen allen EU-Mitgliedstaaten (mit Ausnahme von Griechenland) ein Vollstreckungsabkommen. Dieses ermöglicht es den Behörden, einen Bußgeldbescheid aus Italien, bis zur Verjährung der Ordnungswidrigkeit, in Deutschland vollstrecken dürfen. Allerdings werden erst Beträge, die im EU-Ausland bei mindestens 70 Euro Geldbuße (inkl. Gebühren) liegen, in Deutschland geltend gemacht. Bußgelder, die diese Grenze nicht erreichen, würden den vergleichsweise hohen bürokratischen Aufwand, den ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland verursacht, nicht rechtfertigen.
Damit steht zunächst fest, dass Sie bei einem Bußgeld aus Italien die Verjährung nicht bedenkenlos abwarten können, sobald Sie wieder in der Heimat sind. Auch wenn in Italien ein anderes Verkehrsrecht gilt, als in Deutschland, sollten Sie dessen Grundzüge kennen.
Was gilt für die Verjährungsfristen aus Italien in Deutschland?
Für die Verjährung bei einem Strafzettel aus Italien bleibt der Bußgeldstelle als erstes eine Dauer von 360 Tagen, in der der Verstoß gegen die Verkehrsregeln in Italien, wie zum Beispiel eine Geschwindigkeitsüberschreitung verfolgt werden muss. Das heißt, dass die italienischen Behörden nach Ihrer Ordnungswidrigkeit oder Straftat im Straßenverkehr rund ein Jahr Zeit haben, Ihnen den Bußgeldbescheid zuzustellen.
Wenn Sie den Bußgeldbescheid aus Italien erst nach einem Jahr erhalten, könnte diese Frist bereits abgelaufen sein. Bei Unsicherheiten sollten Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht zu Rate ziehen, um eventuelle Mahngebühren zu vermeiden.
Nach diesem einen Jahr bis zur Zustellung beginnt eine neue Zeitspanne für die Verjährung von einem Bußgeld aus Italien. Die nächste Verjährungsfrist von einem Bußgeld aus Italien läuft nach fünf Tagen ab Zustellung aus. Somit verstreicht auch die Chance auf den 30-prozentigen Nachlass, den Ihnen die zuständigen Behörden dann gewähren würden. Dazu später mehr.
Die nächste Frist zur Verjährung von einer Ordnungswidrigkeit in Italien tritt nach 60 Tagen ein. Innerhalb dieser handelt es sich um den normalen Betrag nach italienischem Bußgeldkatalog.
Danach haben Sie jegliche Chance verwirkt, für Ihren Strafzettel aus Italien keine Verjährung eintreten zu lassen und eventuelle Rabatte auf das Bußgeld zu erhalten und es bleiben weitere rund 58 Monate Zeit, den nun sehr hohen Betrag bei Ihnen einzutreiben.
Wie wird Italien mich bei einem Bußgeld bis zur Verjährung kontaktieren?
Keine Sorge: Sie müssen kein Italienisch sprechen können, um die wichtigen Daten dem Bußgeldbescheid entnehmen zu können. Eine deutsche Behörde ist dafür zuständig, Bußgelder aus anderen EU-Staaten hier einzutreiben: das Bundesamt für Justiz. Dieses sollte dafür sorgen, dass Sie den Bescheid in Ihrer Landessprache erhalten. Ist das nicht der Fall, können Sie Einspruch einlegen.
Wenn Sie gegen einen Strafzettel aus Italien vor der Verjährung Einspruch einlegen wollen und in der italienischen Sprache nicht sehr bewandert sind, sollten Sie einen Italienisch sprechenden Anwalt aufsuchen. Denn der Einspruch muss auf Italienisch erfolgen.
Strafzettel aus Italien zahlen oder Verjährung abwarten?
Kurz gesagt: Wenn Sie Ihren Geldbeutel schonen wollen, lohnt es sich in keinem Fall, bei einem Strafzettel aus Italien auf die Verjährung zu warten. Ganz im Gegenteil: Der italienische Bußgeldkatalog sieht einen Nachlass von ganzen 30 Prozent der Geldbuße für einen Verkehrsverstoß vor, wenn Sie diesen innerhalb der ersten fünf Tage bezahlen, nachdem Sie den Bescheid erhalten haben. Wenn Sie also zum Beispiel ein Knöllchen für falsches Parken an Ihrem Auto vorfinden, lohnt es sich, nicht erst etwaige Bußgeldbescheide abzuwarten sondern – wenn möglich – noch direkt in Italien zu zahlen.
Zwischen dem 6. Und 60. Tag nach Erhalt von einem Strafzettel aus Italien tritt die Verjährung dieses 30-Prozent-Nachlasses ein. Dann wird für den Verstoß das gesetzliche Minimum , also der „normale“ Betrag verlangt.
60 Tage, also etwa zwei Monate, nachdem Sie die Zahlungsaufforderung erhalten haben, verdoppelt sich das Bußgeld, wenn Sie nicht reagieren.
Verjährung in Italien: Zeit ist Geld
Hier ein Beispiel zur Veranschaulichung, um die Beträge und die Verjährungsfrist für einen Strafzettel aus Italien besser überblicken zu können:
Angenommen Sie begehen am 15. April 2019 einen Geschwindigkeitsverstoß in Italien (z. B. 20 km/h zu schnell). Laut italienischer Bußgeldtabelle werden dafür 170 Euro fällig, wenn Sie die Geschwindigkeit tagsüber (nicht von 22 bis 7 Uhr) überschritten haben.
Wir wissen, dass die Verjährung für eine Geschwindigkeitsüberschreitung in Italien nach fünf Jahren eintritt. Die Behörden haben nach dem Verstoß 360 Tage Zeit, bis für das Bußgeld in Italien die Verfolgungsverjährung abläuft.
Aus Italien muss der Strafzettel (bevor die Verjährung eintreten soll) also bis zum 10. April 2020 bei Ihnen eintreffen. Nun beginnt die erste Frist von fünf Tagen, in denen Ihnen 30 Prozent vom eigentlichen Betrag erlassen werden, falls Sie rechtzeitig zahlen. Das wären dann ganze 51 Euro. Hinzu kommen allerdings die besagten rund 30 Euro Gebühren. 170 Euro – 51 Euro + 30 Euro = 149 Euro, wenn Sie binnen fünf Tagen nach Erhalt von einem Strafzettel aus Italien bis zur Verjährung am sechsten Tag zahlen.
Lassen Sie diese erste Frist verstreichen, müssen Sie 170 Euro + 30 Euro = 200 Euro bezahlen. Das gilt aber nur bis 60 Tage nach Zustellung des Bußgeldbescheides.
Hallo , ich habe im Urlaub in Italien 2018 eine verkehrsberuhigte Zone befahren. Im November 2018 kam ein Strafzettel – 99 Euro über die Einfahrt .Beim verlassen der Zone wurde noch ein Foto gemacht, welches nochmal 99 Euro kosten sollte. Eine Strafe habe ich überwiesen ,die Zweite ignoriert. Man kann ja für ein Vergehen nur einmal bestraft werden.
Jetzt kommt ein Inkasso – Unternehmen und fordert 460 Euro . Muss ich dass bezahlen ??????
Würde mich sehr interessieren, mit der Verjährung
Hallo zusammen,
ich habe heute zwei Forderungen aus meinem Urlaub 2021 zugestellt bekommen. Die erst Geschwindigkeitsüberschreitung am 13.08.201 die zweite am 15.08.2021. Beide Forderungen betragen 49.40Euro bis zum 5 Tag, 62 Euro vom 6-60Tag und 106,50 Euro ab dem 60 Tag. In beiden Fällen lag die Geschwindigkeitsübertretung unter 10 Kmh bei 90 erlaubt. Der Bescheid kam aber erst am 21.01.2023 per Förmlicher Zustellung (gelber Brief) von der Regierung bei mir an. Ist diese Forderung überhaupt noch rechtmäßig?
Der Bescheid muss doch innerhalb eines Jahres eintreffen.
Und was sollte ich jetzt am besten tun damit ich ich nicht bei der nächsten Verkehrskontrolle eine Nachforderung befürchten muss?
vielen Dank vorab
JJ
Guten Tag, ich habe wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung (77 km/h, statt die erlaubten 70 km/h) einen Bußgeldbescheid über die Regierung von Oberpfalz zugestellt bekommen. Der Verstoß war wohl am 04.06.2021, der Bescheid wurde am 29.09.2022 zugestellt. Ist das dann nicht längst verjährt? Was passiert, wenn ich nicht bezahle?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank im Voraus.
Guten Tag, erst mal vielen Dank für Ihre tolle Internet Seite: „Was gilt für die Verjährungsfristen aus Italien in Deutschland“. Ich habe dazu eine Frage. Corona bedingt kann ich mir den Bußgeldbescheid (Jahr 2020) aus Italien über 408,- EUR nicht leisten. (Sprich nach dem Verstreichen der Ersten Frist 200 EUR + 30 EUR) Muss ich mit noch höherem Bußgeld rechnen, oder ist das wie eine Art „Obergrenze“? Währe schön wenn Sie mir weiter helfen könnten.
Vielen Dank im Voraus
Gruß Graziano