¡Viva España! Spanien ist weltweit das zweitbeliebteste Urlaubsland und zieht jährlich unzählige Touristen an. Wer sich für einen Spanienurlaub mit dem Auto entscheidet, sollte sich jedoch im Vorfeld über die spanischen Verkehrsregeln informieren. Ansonsten landet schnell ein Strafzettel aus Spanien im heimischen Briefkasten. Doch müssen Sie das darin vermerkte Bußgeld überhaupt zahlen und wenn ja, wie gehen Sie dabei vor?
FAQ: Strafzettel aus Spanien
Es können nur Bußgeldbescheide ab einer Bagatellgrenze von 70 Euro in Deutschland vollstreckt werden.
Wer innerhalb von 20 Tagen den Strafzettel zahlt, bekommt einen Rabatt von 50 Prozent.
Der Zahlungsempfänger ist normalerweise auf dem Strafzettel vermerkt. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Bußgeldbescheid aus Spanien: Müssen Sie bezahlen?
Inhalt
Einige deutsche Autofahrer sind der Meinung, dass sie für Verstöße, die sie sich im Ausland geleistet haben, in ihrem Heimatland nicht belangt werden können. Dabei handelt es sich jedoch um einen großen Irrtum: Aufgrund eines Vollstreckungsabkommens innerhalb der EU können auch ausländische Bußgelder in Deutschland eingetrieben werden.
Maßgeblich ist dabei im Regelfall eine Bagatellgrenze von 70 Euro. Selbst bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h ist dieser Wert allerdings in España schon überschritten. Erhalten Sie also einen Strafzettel aus Spanien, sollten Sie sich besser nicht weigern, das jeweilige Bußgeld zu begleichen. Punkte in Flensburg können Ihnen übrigens bei einer Ordnungswidrigkeit im spanischen Straßenverkehr nicht aufgebrummt werden.
Zwar findet in Spanien ebenfalls ein Punktesystem Anwendung, dieses unterscheidet sich jedoch von dem in Deutschland. Dort startet jeder Autofahrer mit zwölf Punkten (Fahranfänger mit acht) und bei Verstößen werden dann die entsprechenden Punkte abgezogen. Ein spanischer Autofahrer kann maximal 15 Punkte haben. Zur Entziehung der Fahrerlaubnis kommt es, wenn alle Punkte aufgebraucht sind.
Wo müssen Sie das Bußgeld aus Spanien zahlen?
Je nachdem, welche Behörde den Strafzettel aus Spanien ausgestellt hat, müssen Sie dieser auch die entsprechende Zahlung zukommen lassen. Meist verhält sich das Ganze dabei folgendermaßen:
- Geschwindigkeitsüberschreitung auf Landstraße und Autobahn: Zuständig ist in der Regel der Staat bzw. auf Spanisch die „Dirección General de Tráfico“ (kurz DGT)
- Halt- sowie Parkverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitung in der Stadt: Hier liegt die Zuständigkeit bei den Stadtverwaltungen („Ayuntamientos“)
Wo Sie die jeweilige Summe begleichen müssen, ist normalerweise auf dem Strafzettel aus Spanien aufgeführt. Das Gleiche gilt für die Zahlungsmöglichkeiten. Bei einem Bußgeldbescheid der DGT werden im Regelfall EC- und Kreditkarte akzeptiert. Die Zahlung können Sie bequem über deren Webseite vornehmen.
Hallo Mara,
Ich habe das selbe Problem.
Ich bin mittlerweile wieder zuhause und versuche ebenfalls, den Strafzettel irgendwie Online zu bezahlen.
Hast du eine Lösung gefunden?
Danke,
LG Manuel
Ich habe einen Strafzettel wg Falschparken auf Mallorca am Mietwagen gehabt. Seit vier (Werk)tagen versuche ich verzweifelt, den Strafzettel zu bezahlen. Die auf dem Dokument angegebene Website atib.es und die Zahlungsversuche an den Automaten der Caixabank und Banca March führen immer sehr weit, bis dann schlussendlich die Fehlermeldung erscheint, die Option sei derzeit nicht verfügbar. Auch ein Bankangestellter war ratlos und die Stadtverwaltung der ausstellenden Gemeinde ist telefonisch nicht besetzt. Was soll ich tun? Ich möchte dringend vermeiden, wegen eines technischen Fehlers die 20 Tage Frist verstreichen lassen zu müssen und nur wegen so einem doofen Fehler 90 statt 45 Euro zu zahlen.
Hallo Mara,
wir haben vor ein paar Tagen auch einen Strafzettel für falsches parken bekommen. Haben dann mehrfach versucht an Automaten auf Mallorca zu bezahlen, ohne Erfolg. Auch heute in Deutschland können wir nicht bezahlen. Was hast du denn letztendlich gemacht? Vielen Dank für deine Antwort.
LG Evelyn
Ich habe einen Bußgeldbescheid in Höhe von 100€ aus Spanien wegen Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten. Zulässige Geschwindigkeit 50 kmh, gefahrene Geschwindikeit 59 kmh. Zeitpunkt der Messung 13.11.2019. Datum des Schreibens 17.02.2020. Zustellung des Bescheids durch die Deutsche Post 22.02.2020.Meine Frage ist. Ist diese Zustellung fristgemäß ? In Deutschland wäre ja Karrenzzeit von drei Monaten überschritten. Gibt es in Spanien andere Zeiträume ( Fristen )? Besten Dank, im Voraus und viele Grüße, Peter Barth.
Ich habe ebenfalls einen Strafzettel aus Spanien erhalten und war mir nicht sicher, wie ich die Echtheit prüfen kann. Deshalb war der Hinweis, wohin das Bußgeld normalerweise überwiesen werden muss, sehr hilfreich. Bei mir scheint hier alles seine Richtigkeit zu haben. Ich werde durch die sprachliche Unsicherheit dennoch bei einem Anwalt für Verkehrsrecht nachfragen.