Wer in den Urlaub fährt, freut sich normalerweise darüber, alle Sorgen und Pflichten des Alltags mal zu vergessen. Allerdings kann ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland ein jähes Erwachen bedeuten, etwa wenn die Urlauber es vorher versäumten, sich mit den Verkehrsregeln des jeweiligen Landes vertraut zu machen. Wie Sie am besten mit einem Strafzettel aus Österreich umgehen, das lesen Sie bei uns.
FAQ: Strafzettel aus Österreich
Muss ich einen Strafzettel aus Österreich bezahlen?
Ja, ab einer Bagatellgrenze von 25 Euro.
Was ist, wenn ich nicht selbst gefahren bin?
In Österreich gilt Halterhaftung, in Deutschland aber Fahrerhaftung. Deshalb kann ein Bußgeldbescheid in Deutschland nicht vollstreckt werden, wenn der tatsächliche Fahrer unbekannt ist.
Ich habe einen Brief von einem Inkassobüro erhalten, geht das?
Bußgelder aus dem Ausland können grundsätzlich nur über das Bundesamt für Justiz vollstreckt werden.
Das-EU-Abkommen: Deshalb müssen Sie zahlen!
Inhalt
Bereits seit 2010 gibt es einen EU-Rahmenbeschluss über die gegenseitige Anerkennung von Geldsanktionen, welcher im Laufe der Jahre von den jeweiligen Ländern in nationales Recht umgesetzt wurde – bis auf Irland und Griechenland ist dies bis dato in allen EU-Ländern geschehen. Der Beschluss ermöglicht es, Bußgelder auch im europäischen Ausland durchzusetzen. Haben Sie demnach einen Strafzettel aus Österreich erhalten, müssen Sie davon ausgehen, dass Sie den Zahlungsforderungen nachkommen müssen.
Allerdings muss hierbei eine Bagatellgrenze eingehalten werden: Nur Bußgeldbescheide, die 70 Euro oder mehr verlangen, können im Ausland vollstreckt werden. Dabei sollten Sie aber bei einem Blick in die österreichische Bußgeldtabelle nicht gleich in Jubel ausbrechen: Eventuell entstehende Verfahrenskosten, die zum Bußgeld dazugerechnet werden, sind in diesen 70 Euro mit inbegriffen. Sagt demnach die Tabelle, es erwartet Sie ein Bußgeld von 50 Euro, kommen eventuell noch 25 Euro Verfahrenskosten dazu. Da diese dazuaddiert eine Summe von 75 Euro ergeben, ist die Bagatellgrenze damit überschritten.
Sonderregelungen für einen Bußgeldbescheid aus Österreich
Waren Sie mit dem Auto in Österreich unterwegs und verstießen gegen das dort geltende Verkehrsrecht, so ist die Bagatellgrenze sogar noch niedriger als in den übrigen Ländern der EU. Zwischen Deutschland und Österreich gibt es ein besonderes Abkommen, das ein Vollstrecken der Geldbuße bereits ab 25 Euro erlaubt.
Allerdings gibt es in Österreich eine Besonderheit beim Blitzen: Hier wird nur das Kennzeichen, nicht aber der Fahrer fotografiert. Der Strafzettel aus Österreich ist demnach ohne Foto gültig und geht zuerst an den Halter.
Sollten Sie sich weigern, den Fahrer zu benennen, kann die österreichische Behörde ein Ordnungstrafmandat wegen Verweigerung der Lenkererhebung verhängen. Dies hat dieselbe Höhe wie das Bußgeld, das im Strafzettel aus Österreich gefordert wurde. Weil dies aber mit dem deutschen Gesetz nicht vereinbar ist, kann diese Summe auch nicht vollstreckt werden.
Hallo, ich fuhr von Italien nach Deutschland über die BrennerAutobahn. Ich bezahlte Ordnungsgemäß an der Schranke die Gebühr. Ich tankte einmal in Österreich in Tirol. 2 Wochen später bekam ich einen Strafbescheid der österreichischen Brenner Autobahnbehörde ich hätte die Mautgebühr nicht bezahlt, ohne Foto. Was kann ich tun? EinWiderspruch sei nicht möglich heißt ès indem Schreiben ( keine Anschrift auf dem Bescheid).
Wie hätte ich überhaupt auf die Autobahn kommen können ohne Bezahlung ?
120 € Strafgebühr wegen Nichtentrichtung der Maut wurden gefordert ???
Hallo,
wie sieht es mit der Bagatellgrenze bei mehreren Parkzetteln aus, die jeweils 20€ kosten. Ist jeder einzelne Strafzettel dann unter der Bagatellgrenze (und somit in Deutschland z.B. nicht vollstreckbar), oder summieren sich die Strafzettel und man überschreitet bei zweien schon die Bagatellgrenze?
Danke