Das beliebte Urlaubsland Italien ist für seine harten Strafen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen bekannt. So droht ab 20 km/h zu schnell bereits ein Bußgeld von 170 Euro. Eine Lösung dabei scheint, einen Strafzettel aus Italien einfach nicht zu bezahlen. Dann aber kann es richtig teuer werden. Was Sie bei einem Strafzettel aus Italien beachten sollten, lesen Sie hier.
Was kosten Strafzettel in Italien?
Tatbestand | Sanktionen in Euro |
---|---|
Geschwindigkeitsüberschreitung über 10 km/h | bis 700 * |
Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 10 km/h innerorts und 2 Mal im selben Jahr | bis 880 |
Rotlichtverstoß | ab 170 * |
Handy am Steuer | bis 1000 |
Verstoß gegen die Gurtpflicht | ab 80 |
Parkverstoß | ab 85 |
Alkohol am Steuer | bis 2000 bzw. bis 4000 |
* Nachts (22 bis 7 Uhr) sind die Bußgelder um ein Drittel höher.
FAQ: Strafzettel aus Italien
Ja, das Vollstreckungsabkommen macht es möglich, Geldbußen ab 70 Euro aus den meisten EU-Ländern in Deutschland einzufordern.
Der Einspruch muss auf Italienisch erfolgen, weshalb es sich empfiehlt, einen deutschen Anwalt aufzusuchen, der Italienisch beherrscht und den Einspruch für Sie verfasst.
Begleichen Sie die Geldbuße innerhalb von 5 Tagen ab Erhalt des Bescheides, erlassen Ihnen die italienischen Behörden 30 Prozent der Geldsanktion. Innerhalb von 60 Tagen zahlen Sie immerhin nur den Regelbetrag. Danach verdoppelt sich die Geldbuße.
Muss man einen Strafzettel aus Italien überhaupt bezahlen?
Inhalt
Tatsächlich kann es vorkommen, dass Sie, wenn Sie aus dem Urlaub nach Hause kommen, von einem Bußgeldbescheid aus Italien begrüßt werden. Da stellt sich natürlich die Frage, ob Sie italienische Strafzettel überhaupt bezahlen müssen?
Seit März 2016 gilt das sogenannte Vollstreckungsabkommen zwischen Italien und Deutschland. Dieses Abkommen umfasst derzeit alle EU-Mitgliedsstatten mit Ausnahme von Griechenland. Das bedeutet, dass Sie Bußgelder ab einer Höhe von 70 Euro für im EU-Ausland begangene Verstöße gegen die jeweiligen Verkehrsregeln bezahlen müssen.
Weiterführende Informationen zu Verstößen und Verkehrsregeln in Italien
Diese Regeln gelten für den Bußgeldbescheid aus Italien
Um den Strafzettel aus Italien zu begleichen, werden Sie Post vom Bundesamt für Justiz (BfJ) bekommen. Das ist für die Vollstreckung und Prüfung vom Bußgeld aus Italien zuständig.
Es kann aber auch sein, dass private italienische oder deutsche Firmen versuchen werden, die Bußgelder für die Behörden einzutreiben. In diesem Fall können Sie sich an das Bundesamt für Justiz wenden, um abzuklären, ob Sie so den Strafzettel aus Italien bezahlen müssen oder auf den Brief vom BfJ warten sollten.
Allerdings dürfen diese privaten Unternehmen noch offene Mautbeträge einfordern, sofern Sie den Fahrer ermitteln können.
Ebenso wichtig wie der Absender ist die Sprache, in der der Italien-Strafzettel Sie erreicht. Denn Sie als EU-Bürger haben das Recht, den Bußgeldbescheid aus Italien für die Vollstreckung in Ihrer Landessprache zu erhalten. Ist das nicht der Fall, lehnt das BfJ die Vollstreckung in der Regel ab.
Bei einem Bußgeld aus Italien erfolgt die Vollstreckung in Deutschland in der Regel nicht, wenn der Grenzwert von 70 Euro nicht erreicht ist. Diese Beträge werden im Ausland meist nicht weiter verfolgt.
Wann sollte ich den Strafzettel aus Italien bezahlen?
Bei einem Strafzettel aus Italien kann die Vollstreckung noch fünf Jahre ab rechtskräftiger Zustellung erfolgen. Demnach kann diese auch so lange in Deutschland eingefordert werden. Nicht nur aus diesem Grund bietet es sich an, ein ausländisches Knöllchen gleich zu tilgen.
Wenn Sie das Bußgeld in Italien schnell bezahlen, erlassen Ihnen die Behörden 30 Prozent des Betrages. Schnell bedeutet in diesem Fall: innerhalb von fünf Tagen.
Stellen die Beamten für Recht und Ordnung im italienischen Ausland also einen Strafzettel für Sie aus, sollten Sie die Möglichkeit ergreifen, diesen direkt zu bezahlen. So sparen Sie sich anfallende Mahngebühren.
Kommen Sie der Zahlungsaufforderung nicht innerhalb von 60 Tagen nach, verdoppelt sich der Betrag für den Strafzettel aus Italien.
Genauso verhält es sich, wenn Sie einen Strafzettel in Italien an Ihrem Mietwagen vorfinden. Warten Sie nicht, bis die zahlreichen Fristen abgelaufen sind. Wenn Sie das Bußgeld in Italien gleich zahlen, wird der Geldbeutel merklich geschont.
Bußgeld aus Italien zahlen: Drei Fristen sind wichtig
Der italienische Bußgeldkatalog sieht 360 Tage Frist vor, innerhalb der der Strafzettel aus Italien bei Ihnen eintreffen muss, wenn Sie Ihren Wohnsitz nicht in Italien haben. Danach beginnt die oben genannte Vollstreckungsfrist von fünf Jahren.
Sollten Sie das Bußgeld aus Italien nicht fristgerecht bezahlen, fallen weitere Gebühren an, wodurch sich die Summe deutlich erhöhen kann.
Übrigens kann ein Strafzettel aus Italien für Sie wieder relevant werden, wenn Sie das Bußgeld nicht bezahlen oder ein Fahrverbot erhalten haben, aber innerhalb der fünf Jahre Verjährungsfrist erneut in „das Land, wo die Zitronen blühn“, reisen.
Denn dann kann für das Bußgeld in Italien die Vollstreckung zum Beispiel durch Polizeibeamte umso einfacher erfolgen.
Ein Fahrverbot wird immer in dem Land vollstreckt, in dem es ausgestellt wurde. Bei einem Strafzettel aus Italien, der ein Fahrverbot beinhaltet, müssen Sie dies also nicht in Deutschland ableisten.
Wofür bekommen Sie Strafzettel in Italien?
Die Verkehrsregeln in Italien verbieten einige Punkte, die Sie aus Deutschland als legitim kennengelernt haben. So ist es beispielsweise nicht gestattet, dass Sie einen Fahrer, der mit seinem Fahrzeug liegen geblieben ist, abschleppen. Dafür ist in Italien nur der Abschleppdienst zuständig. Werden Sie erwischt, erwartet Sie ein Strafzettel aus Italien inklusive Bußgeld.
Zudem liegt die Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts bei 90 km/h (100 km/h in Deutschland) und Sie müssen auf diesen Straßen und auf der Autobahn stets das Abblend- oder Tagfahrlicht einschalten.
Daneben gibt es eine Regelung für Berg- und Passstraßen. Diese besagt, dass Linienbusse dort immer Vorfahrt haben. Außerdem haben Sie, wenn Sie mit Ihrem Pkw bergauf fahren Vorrang, es sei denn, es gibt auf Ihrer Seite eine Ausweichmöglichkeit.
Aber es geht auch andersherum: Die Busspur darf in Italien – anders als in der Regel in Deutschland – auch von Fahr-, Motor-, und Kleinkrafträdern genutzt werden.
Doch Radfahrer müssen sich an eine Warnwestenpflicht halten, sofern Sie nachts unterwegs sind, oder durch einen Tunnel fahren. Diese gilt übrigens auch für Fahrten mit dem Auto auf der Autobahn oder außerhalb geschlossener Ortschaften, wenn Sie das Fahrzeug verlassen müssen.
knolle am auto wegen parken auf behindertenparkplatz.was passiert jetzt .ich bin bereit zuzahlen , weiß jedoch nicht die bankverbindung .bekomme ich post vom bundesamt.mein urlaub ist bereits 3 monate vorbei
Ich wurde mit dem Motorrad auserhalb geschlossener Ortschaft gelaesert. Gemessene Geschwindigkeit 56 Km/h erlaubt 50 Km/h nach Tolerantz-abzug war ich noch 51 Km/h schnell
der Bußgeld Betrag ist 42,- Euro plus 8,25 Euro Versand plus 33,- Euro info aufwendungen. ist zusammen : 83,25 Euro
-5% = 70,65 Euro
plus Auslandsüberweisung 12,-Euro sind das : 82,65 Euro für 1 Km/h zu schnell
für mich ist das abzocke und mich sieht bella Italia nie wieder, man kann auch woanders sein Geld ausgeben.
Mit Womo und Bootsanhänger irgendwo auf der Landstraße bei Brescia mit 77 Km/h (im laufenden Verkehr, aber ich mit Anhänger) geblitzt. Keine Geschwindigkeitsbegrenzung, deshalb wären ohne Anhänger 90 Km/h erlaubt. Riesen Autoschlange hinter mir, in Italien mit Anhänger nur 70 Km/h außerhalb geschlossener Ortschaft erlaubt.
Nach Toleranzabzug 2,1 Km/h Überschreitung: 132,80 € plus 12 € Auslandsüberweisung. Bei Nichtzahlung innerhalb 60 Tagen 221,80€
Meine Konsequenz: „Bootsurlaub“ in Italien jedesmal mind 3500€ „Urlaubsgeld“ ausgegeben.
Jetzt nicht mehr!!!
Meine Tochter hat Bussgeldbescheide von der Polizei aus Palermo und Nicolosi bekommen. Da Sie alle in Italienisch verfasst sind ist es schwer Sie zu zuordnen. Es wird ein Video Erwähnt. Ebenso 3 Bescheide über Verwaltungsgebühren der Autovermieter Firma wegen Auskünfte an die Polizei.( 3x 61,00 Euro ). Es ist aber auf diesen Bescheiden keine Info auf einen Überweisungsträger zu finden. Wie soll ich weiter vorgehen.