Wenn Ordnungsamt oder Polizei einen Strafzettel ausstellen, ist der Ärger bei dem Betroffenen oft groß. Die Parkplatzknappheit insbesondere in Großstädten hat auch zur Folge, dass häufig Gebühren erhoben werden, zu deren Zahlung nicht jeder bereit ist. Vor allem wenn das Auto nur kurz im Parkverbot abgestellt oder ein Strafzettel auf einem Privatparkplatz vergeben wurde, etwa vor einem Supermarkt, spielt der Eine oder Andere mit dem Gedanken, den Strafzettel zu ignorieren. Doch was sind die Konsequenzen?
FAQ: Strafzettel
Strafzettel werden bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten, wie beispielsweise Parkverstößen ausgestellt.
Wenn Sie keinen Einspruch einlegen wollen, müssen Sie den Strafzettel in aller Regel binnen einer Woche bezahlen.
Bezahlen Sie den Strafzettel nicht, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet, bei welchem zusätzliche Gebühren erhoben werden.
Wichtige Informationen zum Strafzettel
Wann bekommen Sie einen Strafzettel in Deutschland?
Inhalt
Insbesondere in Ballungszentren und Innenstädten gestaltet sich die Parkplatzsuche oft schwierig. Haben Sie als Fahrer in der Stadt dann doch endlich einen freien Parkplatz gefunden, folgt oft die böse Überraschung: Die Stadt verlangt von Ihnen, Parkgebühren zu zahlen. Nicht selten entscheidet sich der Fahrer, dieser Aufforderung nicht nachzukommen, wenn er den Parkplatz nur kurz benutzen will.
Ein Strafzettel für das Parken ohne Parkschein ist wohl die häufigste Ausführung. Auch folgt ein Strafzettel, wenn ein Behindertenparkplatz ohne entsprechenden Parkausweis genutzt wird oder Sie Ihr Auto im Parkverbot abstellen. Haben Sie einen solchen Strafzettel nicht bezahlt und rätseln, was deswegen passiert? Wir verraten es Ihnen.
Was passiert, wenn Sie einen Strafzettel nicht bezahlen?
Wenn Sie einen Strafzettel für falsches Parken nicht bezahlen, wird die zugrunde liegende Ordnungswidrigkeit der Bußgeldstelle gemeldet, die einen Bußgeldbescheid erlässt. Haben Sie einen Strafzettel bekommen und vergessen zu zahlen, müssen Sie nun eine höhere Summe begleichen, denn ein Bußgeldbescheid beinhaltet immer Gebühren.
Diese belaufen sich in der Regel auf 25 Euro. Grundsätzlich richten sie sich jedoch nach der Höhe der festgesetzten Geldbuße. Vom Gesetzgeber ist sie auf fünf Prozent des festgelegten Bußgeldes festgeschrieben, jedoch auf mindestens 25 Euro und höchstens auf 7500 Euro.
In der Regel sind die Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr allerdings so gering, dass die fünf-Prozent-Regelung keine Anwendung findet. Wenn Sie also etwa einen Strafzettel für Falschparken nicht zahlen, werden Sie statt des ursprünglichen Verwarnungsgeldes auch die Gebühr für den Bußgeldbescheid zahlen müssen. Die Strafzettel-Kosten können sich so schnell um ein Vielfaches erhöhen.
Kann die Zahlung des Verwarnungsgeldes abgewendet werden?
Generell kann durchaus der Fall eintreten, dass Sie eine Zahlungsaufforderung nicht erhalten, weil sie sich durch äußere Umstände nicht mehr an Ihrem Auto befindet. Das sollten Sie allerdings nicht als Möglichkeit sehen, das Verwarnungsgeld nicht zahlen zu müssen, weil der Strafzettel theoretisch ja verloren gegangen sein könnte.
Wenn Sie einen Strafzettel nicht bezahlen, bis die Frist hierfür abgelaufen ist, wird die zuständige Behörde Ihnen die Zahlungsaufforderung zunächst postalisch senden. Hierfür wird noch keine Gebühr erhoben.
An dieser Stelle können Sie sich auch zur Sache äußern. Geben Sie an, dass Sie nicht der Fahrer waren, wird das Verfahren eingestellt, wenn die Behörde den Schuldigen nicht ermitteln kann.
Gibt es beim Strafzettel die Möglichkeit eines Einspruchs?
Gegen einen Strafzettel für falsches Parken Einspruch einzulegen, ist genau genommen nicht möglich. Sie können ihm aber widersprechen. Das gilt grundsätzlich für alle Verstöße, die ein Knöllchen nach sich ziehen.
Wenn Sie falsch parken und den Strafzettel nicht bezahlen, haben Sie ihm bereits widersprochen. Auch wenn Sie von einem Beamten vor Ort die Möglichkeit bekommen, das Verwarnungsgeld zu bezahlen, und dem nicht nachkommen, ist das der Fall.
Gegen den darauf folgenden Bußgeldbescheid können Sie jedoch Einspruch einlegen. Hierfür gilt eine Frist von zwei Wochen nach Zustellung. Einen Einspruch sollten Sie stets postalisch an die zuständige Bußgeldbehörde schicken, nicht etwa als E-Mail.
Grundsätzlich lohnt sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid aber nur in bestimmten Fällen. So ein Fall ist beispielsweise gegeben, wenn ein besonders hohes Bußgeld verlangt wird oder ein Fahrverbot droht. Auch um Probezeitmaßnahmen zu umgehen, kann der Einspruch sich lohnen.
Einen Strafzettel für hohe Geschwindigkeitsüberschreitung oder für einen Rotlichtverstoß gibt es aber nicht. Verstöße dieser Größenordnung bedingen einen Bußgeldbescheid. Erhalten Sie aber beispielsweise einen Strafzettel, weil ein Parkverbot von Ihnen missachtet wurde, ist die Konsequenz lediglich ein geringes Verwarnungsgeld.
Gibt es eine Verjährung beim Strafzettel?
Ein Strafzettel unterliegt keiner Verjährung im klassischen Sinne. Da im Regelfall keine umfangreichen Ermittlungen bei einem Parkverstoß nötig sind, wird in einem solchen Fall auch kein Verfahren eröffnet.
Erst wenn Sie die einwöchige Frist zur Bezahlung des Verwarnungsgeldes überschreiten und auch nicht auf die folgende Zahlungsaufforderung reagieren, kommt eine Verjährungsfrist ins Spiel: Die des Bußgeldbescheides. Diese dauert in der Regel drei Monate.
Ich hab eine strafe perkuren ohne perkenchein