Im Jahr 2016 wurden insgesamt 6.372.526 Straftaten in Deutschland verübt. Dies geht aus der Polizeilichen Kriminalstatistik hervor. Unter anderem bezogen sich die begangenen Straftaten auf Diebstähle, Körperverletzungen, Rauschgiftdelikte oder Mord. Doch ist es auch möglich, als Autofahrer eine Straftat im Straßenverkehr zu begehen?
FAQ: Straftat im Straßenverkehr
Als Straftaten im Straßenverkehr gelten beispielsweise Fahrerflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs oder Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Je nach Schwere des Vergehens wird eine Geld- oder Freiheitsstrafe ausgesprochen.
bei der Verjährung einer Straftat kommt es darauf an, welche Höchststrafe das Gesetz bestimmt. Eine Freiheitsstrafe, die maximal mit einem Jahr Gefängnis geahndet wird, verjährt beispielsweise nach drei Jahren. Mehr dazu lesen Sie hier.
Wichtige Informationen zum Thema Straftat
Wann liegt eine Straftat vor?
Inhalt
Wann genau handelt es sich um eine Straftat? Eine Definition findet sich zumindest teilweise in § 1 des Strafgesetzbuchs (StGB). Dort heißt es:
Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.“
Daraus ergeben sich drei weitere Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um von einer Straftat ausgehen zu können:
- Es muss aus dem Strafgesetzbuch oder einem anderen Gesetz hervorgehen, dass die jeweilige Tat verboten und mit einer entsprechenden Strafe verbunden ist.
- Beim Begehen der Tat muss dem Täter seine Schuld bewusst gewesen sein.
- Der Straftäter muss die Tat rechtswidrig, also ohne Rechtfertigungsgründe, begangen haben (wie z. B. bei einer Handlung aus Notwehr).
Es muss zudem zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat differenziert werden. Zwar wird auch bei Ordnungswidrigkeiten gegen das Gesetz verstoßen, der Verstoß ist allerdings nicht kriminell und auch weniger schwerwiegend (z. B. eine Geschwindigkeitsüberschreitung).
In der Regel landen solche Fälle nicht vor Gericht, sondern es wird lediglich ein Bußgeld von der zuständigen Verwaltungsbehörde verhängt. In einem entsprechenden Bußgeldbescheid erfährt der Verkehrssünder dann, welche Sanktionen laut Bußgeldkatalog auf ihn zukommen.
Nichtsdestotrotz kann ein Straftatbestand auch bei einem Fehlverhalten im öffentlichen Verkehr erfüllt sein. Wobei es sich demzufolge um eine Straftat im Straßenverkehr handelt, erfahren Sie im Folgenden.
Straftaten im Straßenverkehr: Beispiele
Es existieren einige Arten von Straftaten im Straßenverkehr, bei denen es mit einem Bußgeld allein nicht mehr getan ist. Vielmehr kommt es zu einer Geldstrafe. Eine besonders schwere Straftat kann sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Unter anderem handelt es sich bei den folgenden Delikten um Verkehrsstraftaten:
- Fahren unter dem Einfluss von Alkohol, Medikamenten oder Drogen (§ 316 StGB)
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)
- Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB)
- Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
- Vollrausch (§ 323a StGB)
- Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG)
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB)
Im Video: Was sind Straftaten im Straßenverkehr
Spezifische Ratgeber zu Straftaten im Straßenverkehr
Wie läuft ein Strafverfahren ab?
Ein Strafverfahren ist grundsätzlich nicht mit einem Bußgeldverfahren gleichzusetzen. Das sogenannte Ermittlungsverfahren beginnt in dem Moment, in dem die Staatsanwaltschaft bzw. die Polizei von der jeweiligen Straftat im Straßenverkehr erfahren hat.
Dies kann beispielsweise bei einem tödlichen Verkehrsunfall von selbst geschehen, oder wenn ein Mitwissender seiner Anzeigepflicht bei dieser Straftat nachkommt, da er sich sonst ebenfalls strafbar machen würde (§ 138 StGB).
Am Ende des Ermittlungsverfahrens verhält es sich normalerweise so, dass die Staatsanwaltschaft Klage erhebt oder es zur Einstellung vom Strafverfahren kommt. Diese Entscheidung ist in der Regel abhängig davon, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht oder nicht.
Wann tritt die Verjährung bei Straftaten ein?
Die Verjährungsfristen von Straftaten sind im Strafgesetzbuch definiert. § 78 StGB zufolge richten sie sich nach dem maximalen Strafmaß für die jeweilige Tat:
Soweit die Verfolgung verjährt, beträgt die Verjährungsfrist
- dreißig Jahre bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind,
- zwanzig Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als zehn Jahren bedroht sind,
- zehn Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als fünf Jahren bis zu zehn Jahren bedroht sind,
- fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind,
- drei Jahre bei den übrigen Taten.“
Jedoch: § 78 StGB besagt weiterhin, dass nicht jede Straftat nach dem Ablauf einer bestimmten Frist verjährt und nennt in diesem Zusammenhang den Straftatbestand „Mord“ nach § 211 StGB. Weitere Informationen zur Verjährung haben wir im folgenden Video für Sie zusammengestellt: