Kann eine Straftat auch im Straßenverkehr begangen werden?

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Im Jahr 2016 wurden insgesamt 6.372.526 Straftaten in Deutschland verübt. Dies geht aus der Polizeilichen Kriminalstatistik hervor. Unter anderem bezogen sich die begangenen Straftaten auf Diebstähle, Körperverletzungen, Rauschgiftdelikte oder Mord. Doch ist es auch möglich, als Autofahrer eine Straftat im Straßenverkehr zu begehen?

FAQ: Straftat im Straßenverkehr

Was gilt als Straftat im Straßenverkehr?

Als Straftaten im Straßenverkehr gelten beispielsweise Fahrerflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs oder Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Wie wird eine Straftat im Straßenverkehr sanktioniert?

Je nach Schwere des Vergehens wird eine Geld- oder Freiheitsstrafe ausgesprochen.

Wann verjährt eine Straftat im Straßenverkehr?

bei der Verjährung einer Straftat kommt es darauf an, welche Höchststrafe das Gesetz bestimmt. Eine Freiheitsstrafe, die maximal mit einem Jahr Gefängnis geahndet wird, verjährt beispielsweise nach drei Jahren. Mehr dazu lesen Sie hier.

Wichtige Informationen zum Thema Straftat

Wann liegt eine Straftat vor?

Wann handelt es sich um eine Straftat im Straßenverkehr?
Wann handelt es sich um eine Straftat im Straßenverkehr?


Wann genau handelt es sich um eine Straftat? Eine Definition findet sich zumindest teilweise in § 1 des Strafgesetzbuchs (StGB). Dort heißt es:

Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.“

Daraus ergeben sich drei weitere Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um von einer Straftat ausgehen zu können:

  1. Es muss aus dem Strafgesetzbuch oder einem anderen Gesetz hervorgehen, dass die jeweilige Tat verboten und mit einer entsprechenden Strafe verbunden ist.
  2. Beim Begehen der Tat muss dem Täter seine Schuld bewusst gewesen sein.
  3. Der Straftäter muss die Tat rechtswidrig, also ohne Rechtfertigungsgründe, begangen haben (wie z. B. bei einer Handlung aus Notwehr).


In Deutschland wurden 2016 insgesamt 6.372.526 Straftaten laut Statistik begangen.
In Deutschland wurden 2016 insgesamt 6.372.526 Straftaten laut Statistik begangen.

Es muss zudem zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat differenziert werden. Zwar wird auch bei Ordnungswidrigkeiten gegen das Gesetz verstoßen, der Verstoß ist allerdings nicht kriminell und auch weniger schwerwiegend (z. B. eine Geschwindigkeitsüberschreitung).

In der Regel landen solche Fälle nicht vor Gericht, sondern es wird lediglich ein Bußgeld von der zuständigen Verwaltungsbehörde verhängt. In einem entsprechenden Bußgeldbescheid erfährt der Verkehrssünder dann, welche Sanktionen laut Bußgeldkatalog auf ihn zukommen.

Nichtsdestotrotz kann ein Straftatbestand auch bei einem Fehlverhalten im öffentlichen Verkehr erfüllt sein. Wobei es sich demzufolge um eine Straftat im Straßenverkehr handelt, erfahren Sie im Folgenden.

Straftaten im Straßenverkehr: Beispiele

Es existieren einige Arten von Straftaten im Straßenverkehr, bei denen es mit einem Bußgeld allein nicht mehr getan ist. Vielmehr kommt es zu einer Geldstrafe. Eine besonders schwere Straftat kann sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Unter anderem handelt es sich bei den folgenden Delikten um Verkehrsstraftaten:

In besonders schwerwiegenden Fällen ist ein Führerscheinentzug bei Straftaten im Verkehr keine Seltenheit, da an der Fahreignung des betroffenen Kraftfahrers gezweifelt wird. Um den Führerschein wiederzubekommen, bedarf es in diesem Fall normalerweise einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Dass das unerlaubte Entfernen vom Unfallort bzw. umgangssprachlich die Fahrerflucht als Straftat gilt, ist vielen Kraftfahrern beispielsweise nicht bewusst, weshalb einigen das Herz in die Hose rutscht, wenn sie vom jeweiligen Strafmaß erfahren.

Im Video: Was sind Straftaten im Straßenverkehr

Erfahren Sie alles Wichtige zu Straftaten im Straßenverkehr in diesem Video.
Erfahren Sie alles Wichtige zu Straftaten im Straßenverkehr in diesem Video.

Spezifische Ratgeber zu Straftaten im Straßenverkehr

Wie läuft ein Strafverfahren ab?

Ein Strafverfahren ist grundsätzlich nicht mit einem Bußgeldverfahren gleichzusetzen. Das sogenannte Ermittlungsverfahren beginnt in dem Moment, in dem die Staatsanwaltschaft bzw. die Polizei von der jeweiligen Straftat im Straßenverkehr erfahren hat.

Unter Umständen kann auch eine Sachbeschädigung als Straftat gelten.
Unter Umständen kann auch eine Sachbeschädigung als Straftat gelten.

Dies kann beispielsweise bei einem tödlichen Verkehrsunfall von selbst geschehen, oder wenn ein Mitwissender seiner Anzeigepflicht bei dieser Straftat nachkommt, da er sich sonst ebenfalls strafbar machen würde (§ 138 StGB).

Am Ende des Ermittlungsverfahrens verhält es sich normalerweise so, dass die Staatsanwalt­schaft Klage erhebt oder es zur Einstellung vom Strafverfahren kommt. Diese Entscheidung ist in der Regel abhängig davon, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht oder nicht.

Anders ausgedrückt: Wie wahrscheinlich ist es, dass die Person, welche die Straftat im Straßenverkehr begangen hat, später dafür verurteilt wird? Sollte ein hinreichender Tatverdacht vorliegen, kommt es zu einem Zwischenverfahren, in dem das zuständige Gericht die Sache überprüft. Stimmt dieses den Ermittlungsbehörden zu, wird schließlich die Hauptverhandlung eröffnet. In dieser entscheidet sich, ob und wie der Straftäter zu verurteilen ist.

Wann tritt die Verjährung bei Straftaten ein?

Die Verjährungsfristen von Straftaten sind im Strafgesetzbuch definiert. § 78 StGB zufolge richten sie sich nach dem maximalen Strafmaß für die jeweilige Tat:

Soweit die Verfolgung verjährt, beträgt die Verjährungsfrist

  1. dreißig Jahre bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind,
  2. zwanzig Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als zehn Jahren bedroht sind,
  3. zehn Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als fünf Jahren bis zu zehn Jahren bedroht sind,
  4. fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind,
  5. drei Jahre bei den übrigen Taten.“

Jedoch: § 78 StGB besagt weiterhin, dass nicht jede Straftat nach dem Ablauf einer bestimmten Frist verjährt und nennt in diesem Zusammenhang den Straftatbestand „Mord“ nach § 211 StGB. Weitere Informationen zur Verjährung haben wir im folgenden Video für Sie zusammengestellt:

Wann verjähren Strafteten? Die Antwort gibt es im Video.
Wie funktioniert die Verjährung im deutschen Strafrecht? Wir haben die Antworten.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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