Nicht alle Zuwiderhandlungen gegen geltende Verkehrsregeln stellen lediglich Ordnungswidrigkeiten dar. Einzelne Verstöße können sogar strafbar sein. Mit einem Bußgeld ist es dann in aller Regel nicht mehr getan. Stattdessen warten auf die Verkehrssünder Geldstrafen oder sogar mehrjährige Freiheitsstrafen. Aber wie hoch können die Strafen ausfallen? Und drohen auch Punkte in Flensburg laut Strafenkatalog?
Strafenkatalog: Straftaten mit Auto, Motorrad & Co.
Straftat | Strafe* | Punkte | Nebenstrafe |
---|---|---|---|
fahrlässige Tötung | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre | 2-3** | Fahrverbot bis 6 Monate oder Entziehung der Fahrerlaubnis |
fahrlässige Körperverletzung | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre | 2-3** | Fahrverbot bis 6 Monate oder Entziehung der Fahrerlaubnis |
Nötigung | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre | 2-3** | Fahrverbot bis 6 Monate oder Entziehung der Fahrerlaubnis |
gefährlicher Eingriff in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr | Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren | 2-3** | Fahrverbot bis 6 Monate oder Entziehung der Fahrerlaubnis |
gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre | 2-3** | Fahrverbot bis 6 Monate oder Entziehung der Fahrerlaubnis |
Gefährdung des Straßenverkehrs | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre | 2-3** | Fahrverbot bis 6 Monate oder Entziehung der Fahrerlaubnis |
verbotenes Autorennen | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 2 Jahre | 2-3** | Fahrverbot bis 6 Monate oder Entziehung der Fahrerlaubnis |
Fahrerflucht | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre | 2-3** | Fahrverbot bis 6 Monate oder Entziehung der Fahrerlaubnis |
Trunkenheit im Verkehr | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr | 2-3** | Fahrverbot bis 6 Monate oder Entziehung der Fahrerlaubnis |
Vollrausch | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre | 2-3** | Fahrverbot bis 6 Monate oder Entziehung der Fahrerlaubnis |
unterlassene Hilfeleistung | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr | 2-3** | Fahrverbot bis 6 Monate oder Entziehung der Fahrerlaubnis |
Fahren ohne (gültige) Fahrerlaubnis | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr | 2-3** | Fahrverbot bis 6 Monate oder Entziehung der Fahrerlaubnis |
Kennzeichenmissbrauch | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr | 2-3** | Fahrverbot bis 6 Monate oder Entziehung der Fahrerlaubnis |
* Strafe für den Grundtatbestand (Abstufungen bei verschiedenen Ausprägungen möglich) ** Fahrverbot = 2 Punkte, Entziehung der Fahrerlaubnis = 3 Punkte |
Achtung! Im obigen Strafenkatalog sind nur Straftaten erfasst, die im Straßenverkehr begangen werden können. Einen Strafenkatalog für überhöhte Geschwindigkeit gibt es per se nicht, da hier in aller Regel eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Welche Sanktionen dabei drohen können, zeigen diese Tabellen.
FAQ: Strafenkatalog
Nein. Anders als bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, die im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog zusammengefasst werden, gibt es entsprechende Sammlungen für Straftaten nicht. Hier kommen stattdessen die Strafrahmen zur Ahwendung, die StVG und StGB für die einzelnen Straftaten aufführen. Eine Übersicht zu den möglichen Strafen für Verkehrsstraftaten haben wir in diesem Strafenkatalog zusammengefasst.
Nein, in aller Regel handelt es sich bei Geschwindigkeits-, Abstands- und Rotlichtverstößen um Ordnungswidrigkeiten. Das bedeutet, zumeist sind Geldbußen vorgesehen und keine Strafen (Geldstrafe, Freiheitsstrafe).
Ja, kam es etwa zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung im Rahmen eines illegalen Autorennens, so kann hier ein Strafverfahren drohen. Auch bei anderen Verstößen im Straßenverkehr kann die Grenze zur Strafbarkeit überschritten werden, z. B. bei Trunkenheitsfahrten oder mit dem Verstoß einhergehender Gefährdung oder Nötigung.
Unterscheidung Ordnungswidrigkeit und Straftat: Warum gibt es keinen Blitzer-Strafenkatalog?
Inhalt
Wer geblitzt wird, ob nun bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung, einem Rotlichtverstoß der einer Abstandsunterschreitung, begeht in aller Regel eine Ordnungswidrigkeit. Bei der Sanktionierung einer solchen können Geldbußen, Punkte und Fahrverbote verhängt werden. Diese Sanktionen orientieren sich regelmäßig am Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog, den das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg herausgibt. In diesem sind sämtliche Verkehrsordnungswidrigkeiten inklusive der regulär vorgesehenen Sanktionen aufgeführt.
Straftaten hingegen erfasst der Flensburger Bußgeld- und Punktekatalog nicht. Es gibt zudem auch keinen eigenen Strafenkatalog für den Straßenverkehr. Einen Überblick darüber, welche Straftaten grundsätzlich im Straßenverkehr denkbar sind und geahndet werden können, finden Sie in dieser Tabelle.
In welchen wesentlichen Punkten sich Ordnungswidrigkeiten und Straftaten voneinander unterscheiden, fasst die folgende Infografik anschaulich zusammen:
Bußgeld- statt Strafenkatalog bei vom Blitzer erfassten Geschwindigkeitsüberschreitung
Im obigen Strafenkatalog sind StVO-Verstöße nicht erfasst. Bei solchen Zuwiderhandlungen handelte es sich stattdessen regelmäßig um Ordnungswidrigkeiten. Das bedeutetet: Eine Strafe kommt zunächst nicht in Betracht, sondern „nur“ ein Bußgeld, ggf. Punkte und Fahrverbote. Einen eigenen Strafenkatalog in Flensburg, der Verkehrsvergehen erfasst, gibt es nicht. Bei strafbaren Verstößen im Straßenverkehr kommt nämlich neben dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) vor allem das Strafgesetzbuch (StGB) zur Anwendung.
Der oben zur Verfügung gestellte Strafenkatalog kommt also bei Tempoverstößen in aller Regel nicht zur Anwendung. Eine Übersicht dazu, welche Sanktionen im Falle einer Geschwindigkeitsüberschreitung stattdessen drohen können, zeigen die folgenden Bußgeldtabellen:
Informationen zu Geschwindigkeitsüberschreitung mit anderen Fahrzeugen finden Sie in den folgenden Ratgebern:
- Verstöße bei Fahrzeugen mit Anhänger
- Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Bus
- Geschwindigkeitsüberschreitung mit Lkw
- Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Wohnmobil
Andere wichtige Bußgeldkataloge zu verschiedenen Verkehrsordnungswidrigkeiten:
Geschwindigkeitsüberschreitung: Sanktionierung nach Strafenkatalog im Einzelfall möglich
Zwar handelt es sich bei der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in aller Regel um eine Ordnungswidrigkeit. Im Einzelfall kann aber auch die Grenze zur Strafbarkeit überschritten sein.
Der Strafenkatalog kann für zu schnelles Fahren etwa zur Anwendung kommen, wenn der Verdacht der Teilnahme an einem illegalen Straßenrennen besteht. Auch die „Flucht“ vor der Polizei kann im Einzelfall gleichsam geahndet werden, egal ob noch weitere Fahrer beteiligt sind oder nicht. Wie viel zu schnell die Betroffenen dabei gefahren sind, spielt dann zunächst nur bedingt eine Rolle.
Auch eine Gefährdung, der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr oder Nötigung können im Zusammenhang mit erheblich überhöhter Geschwindigkeit nach obigem Strafenkatalog geahndet werden. Die Bewertung obliegt dabei der zuständigen Polizeibehörde.
Auch bei Alkoholverstößen im Straßenverkehr kann die Grenze zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat schnell überschritten sein: Zeigen Sie etwa bereits bei 0,3 Promille alkoholbedingte Ausfallerscheinungen, ist von einer relativen Fahruntüchtigkeit auszugehen. Dann können Sie wegen Trunkenheit im Straßenverkehr zur Verantwortung gezogen werden. Spätestens ab 1,1 Promille ist dies die Regel.
Wie ergibt sich eine Strafe?
Bei Straftaten gibt es anders als bei Verkehrsordnungswidrigkeiten keine Regelbußgen oder Sanktionen, die in der Regel zu verhängen sind. Die Gesetzestexte, die entsprechende Straftaten erfassen, geben stattdessen einen Strafrahmen vor. Wird ein Strafverfahren eingeleitet, so legt das zuständige Gericht bei einer Verurteilung die Individualstrafe für den jeweiligen Täter innerhalb dieses Rahmens fest.
Als Strafe kommen dabei generell in Betracht:
- Geldstrafe (zusammengesetzt aus Höhe und Anzahl der Tagessätze)
- Freiheitsstrafe (Gefängnisstrafe oder Bewährungsstrafe)
Mögliche Nebenstrafen bei Straftaten im Straßenverkehr sind laut obigem Strafenkatalog:
- 2 bis 3 Punkte (anhängig davon, ob das Gericht ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis bestimmt)
- Fahrverbot bis 6 Monate oder Führerscheinentzug
Bei einer Straftat im Straßenverkehr kann der Strafenkatalog mithin nur eine Orientierung bieten. Wie hoch die Strafe am Ende im jeweiligen Einzelfall ausfällt, lässt sich nicht pauschal festlegen.