Staplerschein für öffentliche Straßen: Führerschein Klasse L

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Der Führerschein Klasse L wird umgangssprachlich oft auch als „Gabelstaplerführerschein“ oder „Staplerschein“ bezeichnet, jedoch ist hierbei eine wichtige Unterscheidung notwendig. Was ist der Unterschied zwischen einem Gabelstaplerführerschein und einem Führerschein Klasse L? Was sind die Voraussetzungen dafür und welche Kosten fallen an? Wie lange ist der Führerschein Klasse L gültig?

FAQ: Staplerschein

Ist ein betrieblicher Staplerschein das Gleiche wie ein Führerschein der Klasse L?

Nein. Ein betrieblicher Staplerschein wird benötigt, um bestimmte Arbeitsmaschinen in einem Betrieb bedienen zu dürfen. Den L-Führerschein brauchen Sie, um mit dem entsprechenden Gerät auf öffentlichen Straßen zu fahren.

Welches Mindestalter gilt für den Führerschein der Klasse L?

Das Mindestalter liegt bei 18 Jahren.

Welche Kosten fallen für den betrieblichen Staplerschein an?

Die Kosten belaufen sich auf ca. 100 Euro. Mitunter werden diese vom Arbeitgeber übernommen.

Gabelstaplerführerschein oder Führerschein Klasse L: Was ist der Unterschied?

Der L-Führerschein wird häufig in Land-und Forstwirtschaft benötig
Der L-Führerschein wird häufig in Land-und Forstwirtschaft benötigt

In vielen Berufen ist es notwendig sogenannte Flurfördergeräte wie beispielsweise Gabelstapler, Zugmaschinen usw. zu fahren. Für diese wird eine Fahrerlaubnis der Klasse L benötigt.

Möchten Sie Arbeitsmaschinen innerbetrieblich nutzen, benötigen Sie dafür einen Gabelstaplerführerschein, bzw. Staplerführerschein gemäß der berufsgenossenschaftlichen Grundsätze BGG 925, BGV D 27 und BGV A1. Mit diesem Staplerschein können Sie alle Arten von betrieblichen Flurfördergeräten (beispielsweise Stapler, Zugmaschinen oder Hubwagen) fahren, dürfen bei der Geschwindigkeit jedoch 6 km/h nicht überschreiten.

Für die Fahrt mit einem Gabelstapler oder anderen sogenannten Flurfördergeräten auf öffentlichen Straßen benötigen Sie jedoch unbedingt einen Führerschein Klasse L. Der betriebliche Staplerschein wird zusätzlich benötigt.

Flurfördergeräte sind nach Berufsgenossenschaftlicher Vorschrift (DGUV) 68 Fördermittel die:

  • frei lenkbar sind und mit Rädern auf Flur fahren
  • zum Befördern, Ziehen oder Schieben von Lasten eingerichtet sind
  • zur innerbetrieblichen Verwendung bestimmt sind.

Spezielle Flurfördergeräte sind beispielsweise Geräte mit Hubeinrichtung zum Heben, Transportieren und Stapeln von Ladungen.

Fahrzeuge der Fahrerlaubnisklasse L

Mit einem Führerschein Klasse L ist es laut §6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) erlaubt folgende Fahrzeuge zu führen:

  • Land-und forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bbH von 40 km/h (mit Anhänger nur bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h.)
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen bis zu 25 km/h
  • Flurförderfahrzeuge und Stapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h

Da auf Autobahnen nur Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h erlaubt sind, dürfen Autobahnen mit Flurfördergeräten also in jedem Fall nicht befahren werden.

Auch Traktoren können mit dem Führerscheinklasse L gesteuert werden, daher ist im umgangssprachlichen Gebrauch auch oft von „Traktorführerschein L“ die Rede. Allerdings ist es mit dem Führerschein Klasse L rechtlich nur erlaubt Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h zu steuern. Wer einen Traktor mit einer höheren Geschwindigkeit fahren möchte, muss hierfür den Führerschein Klasse T besitzen. Mit der Fahrerlaubnisklasse T können Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 60 km/h gesteuert werden.

Was sind die Voraussetzungen für den Führerschein der Klasse L?

Der Klasse L -Führerschein berechtigt auch zum Fahren von Traktoren
Der Klasse L -Führerschein berechtigt auch zum Fahren von Traktoren

Möchten Sie einen Staplerschein erwerben, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein und eine Unterweisung zum Fahren von Flurförderzeugen mit anschließender Prüfung absolvieren. Diese ist durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) vorgeschrieben und in Deutschland bundesweit einheitlich. Da mit dem Fahren von Flurförderzeugen viel Verantwortung verbunden ist, müssen Sie zusätzlich noch eine medizinische Untersuchung durchführen lassen. Durch diese sogenannte „arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung“ wird sichergestellt, dass der Fahrer über die notwendigen körperlichen Fähigkeiten verfügt, um Flurfördermittel zu steuern. Besonders wichtig sind hierbei Seh- und Hörvermögen, sowie die Reaktionsfähigkeit des Fahrers.

Um die Gefahr für Unfälle zu minimieren, muss der Fahrer zudem vom Unternehmer einen schriftlichen Auftrag zur Steuerung der Flurförderzeuge und eine betriebliche Einweisung über betriebsspezifische Gegebenheiten und Sicherheitsbestimmungen erhalten.

Achtung: Der schriftliche Auftrag zur Steuerung von Flurförderzeugen vom Unternehmer erteilt werden muss, gilt immer nur für den jeweiligen Betrieb und ist nicht auf andere Betriebe übertragbar. Wenn Sie den Betrieb wechseln, muss für diesen Betrieb ein erneuter schriftlicher Auftrag erteilt werden. Der Staplerschein muss aber nicht noch einmal erworben werden.


Bei Auszubildenden, die im Rahmen ihrer Ausbildung Flurförderzeuge steuern sollen, gilt übrigens eine Ausnahmeregelung was das Mindestalter betrifft. Azubis dürfen Flurförderzeuge schon vor dem 18. Lebensjahr steuern, müssen dabei jedoch von einer Person im Besitz eines Staplerscheins beaufsichtigt werden. Die Fahrtätigkeit muss außerdem zeitlich und örtlich beschränkt sein.

Für den Stapler-Führerschein muss auch eine Probefahrt absolviert werden
Für den Stapler-Führerschein muss auch eine Probefahrt absolviert werden

Die Ausbildung für den Staplerschein besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil, der Zeitumfang beider Teile beträgt jeweils cicra zehn Stunden. Ein wichtiger Aspekt bei der theoretischen Ausbildung ist die Vermittlung von technischem und physikalischem Wissen über die Begebenheiten von Flurförderzeugen. Im praktischen Prüfungsteil muss der Anwärter für den Staplerschein eine Probefahrt erfolgreich absolvieren. Nach bestandener Prüfung wird dem Anwärter der Staplerschein in Form eines Zertifikates ausgehändigt.

Im Gegensatz zum Führerschein Klasse L ist der Staplerschein in der Regel nur innerhalb von Deutschland gültig.

Das Mindestalter für den Erwerb der Führerscheinklasse L beträgt 16 Jahre. Mit der theoretischen Ausbildung kann jedoch bereits sechs Monate vorher begonnen werde, die Prüfung kann frühestens drei Monate vor dem 16. Lebensjahr absolviert werden. Für den Erwerb eines Führerscheins der Klasse L ist der Vorbesitz von anderen Führerscheinen nicht notwendig. Wer schon einen Führerschein der Klasse B besitzt, besitzt jedoch auch schon automatisch den Führerschein der Klasse L. In der Führerscheinklasse L sind keine anderen Führerscheinklassen eingeschlossen.

Für den Erwerb des Führerscheins Klasse L ist keine praktische Ausbildung, sondern lediglich eine theoretische Ausbildung mit anschließender theoretischer Prüfung vorgesehen. Der theoretische Ausbildungsteil besteht meistens aus 14 Unterrichtseinheiten zu jeweils (90 Minuten). Diese setzen sich zusammen aus zwölf Unterrichtseinheiten Grundlagen und zwei Unterrichtseinheiten mit spezifischen Inhalten für die Führerscheinklasse L. Wer jedoch schon im Besitz einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnisklasse ist, muss nur 6 Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten belegen.

Was kostet ein Führerschein Klasse L?

Die Kosten für einen Staplerschein zur innenbetrieblichen Nutzung von Flurförderzeugen betragen circa 100 Euro. Die Prüfung kann beispielsweise beim TÜV oder gegebenenfalls bei Ihnen im Unternehmen absolviert werden. Informieren Sie sich auch bei Ihrem Arbeitgeber, ob dieser die Kosten übernimmt.

Wenn Sie einen L-Führerschein erwerben möchten, müssen Sie hierzu eine Fahrschule besuchen. Die Kosten richten sich hierbei also nach dem jeweiligen Fahrschulanbieter.

Wie lange ist der Führerschein Klasse L gültig?

Die Fahrerlaubnis der Klasse L ist unbefristet gültig. Eine Verlängerung oder weitere Prüfungen sind also nicht vorgesehen. Lediglich das Führerscheindokument selbst muss alle 15 Jahre erneuert werden.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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