Nicht nur Verkehrsschilder können in Deutschland auf bestimmte Verhaltensweisen oder Verbote im Straßenverkehr hinweisen, sondern auch spezielle Fahrbahnmarkierungen. Dazu zählen mitunter Busstreifen, Abbiegepfeile oder Haltelinien. Ebenfalls gekennzeichnet durch eine solche Markierung ist die Sperrfläche. Wie Sie sich als Kraftfahrer verhalten sollten, wenn Sie auf einen solchen Bereich treffen, und welche Sanktionen der Bußgeldkatalog bei Verstößen vorsieht, lesen Sie in diesem Ratgeber.
Bußgeldtabelle: Verstöße rund um die Sperrfläche
Verstoß | Verwarnungsgeld |
---|---|
Ordnungswidriges Befahren einer Sperrfläche | 10 € |
… mit Unfallfolge | 35 € |
Parken auf einer Sperrfläche | 25 € |
Ordnungswidriges Benutzen einer Sperrfläche beim Überholen | 30 € |
Ordnungswidriges Benutzen einer Sperrfläche beim Linksabbiegen | 30 € |
… mit Gefährdung | 35 € |
… mit Unfallfolge | 40 € |
Ordnungswidriges Benutzen einer Sperrfläche beim Wenden | 30 € |
… mit Gefährdung | 35 € |
… mit Unfallfolge | 40 € |
FAQ: Sperrfläche
Was ist eine Sperrfläche?
Bei einer Sperrfläche handelt es sich um einen Bereich auf der Fahrbahn, der – wie der Name schon sagt – für Kraftfahrer gesperrt ist. Es ist demzufolge laut der geltenden Verkehrsregeln in Deutschland nicht gestattet, eine Sperrfläche zu überfahren.
Wie sieht eine Sperrfläche aus?
In Anlage 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist die Sperrfläche unter dem Zeichen 298 zu finden. Auch wenn dies vermuten lässt, es würde sich dabei um ein Verkehrszeichen handeln, ist es vielmehr so, dass die Sperrflächenmarkierung selbst das Zeichen darstellt. Erkennen können Sie diesen Bereich an weißen Schrägstrichen, die von weißen Linien umrandet sind.
Was kostet das Parken auf einer Sperrfläche?
Wenn Sie auf einer Sperrfläche parken, müssen Sie sich auf ein Verwarnungsgeld von 25 Euro einstellen. Unter Umständen können Sie in einem solchen Fall sogar abgeschleppt werden. Wie das Überfahren einer Sperrfläche oder die unerlaubte Nutzung beim Linksabbiegen, Wenden oder Überholen laut Bußgeldkatalog sanktioniert werden kann, verrät Ihnen diese Tabelle.
Was besagt die StVO zur Sperrfläche?
Inhalt
Die grundlegenden Regeln für die Teilnahme am Straßenverkehr sind in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgehalten. Demzufolge lassen sich darin auch Vorschriften zur Sperrfläche finden. Die StVO erwähnt den Bereich mit weißen Schrägstrichen, die von weißen Linien umrandet sind, zwar nicht explizit in einem ihrer Paragraphen, dafür befindet sich allerdings eine Anmerkung dazu in Anlage 2 zu § 41 StVO:
Wer ein Fahrzeug führt, darf Sperrflächen nicht benutzen.“
Die Sperrflächenmarkierung zählt laut StVO zu den Vorschriftszeichen, wobei ihr Zeichen die Nummer 298 trägt. Ein besonderes Verkehrszeichen für die Sperrfläche gibt es nicht, da die Markierung selbst als solches fungiert. Treffen Kraftfahrer auf einen solchen Bereich, sollten sie einen weiten Bogen darum machen, um sich keine Ordnungswidrigkeit zu leisten.
Fehlverhalten auf einer Sperrfläche: Welche Sanktionen drohen?
Gemäß Anlage 2 zu § 41 StVO dürfen Sie eine Sperrfläche als Kraftfahrer nicht befahren. Verstoßen Sie gegen diese Vorschrift, erwarten Sie Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog. Anschließend haben wir Ihnen aufgelistet, welche Zuwiderhandlung auf einer Sperrfläche wie geahndet werden kann:
- Wenn Sie eine Sperrfläche überfahren, besteht die Strafe aus einem Verwarnungsgeld von 10 Euro. Kam es dabei zu einem Unfall, steigt der Betrag auf 35 Euro an.
- Das Parken auf einer Sperrfläche (Zeichen 298) wird mit 25 Euro sanktioniert.
- Nutzen Sie beim Überholen ordnungswidrig eine Sperrfläche, müssen Sie 30 Euro zahlen.
- Wenn Sie beim Linksabbiegen verkehrswidrig die Sperrfläche benutzen, kommt ein Verwarnungsgeld von 30 Euro auf Sie zu. Gefährdeten Sie dabei andere Verkehrsteilnehmer, werden 35 Euro von Ihnen verlangt. Ereignete sich ein Unfall, werden 40 Euro fällig.
- Sollten Sie verbotenerweise beim Wenden die Sperrfläche nutzen, müssen Sie sich auf 30 Euro einstellen. Auch hier erhöht sich das Verwarnungsgeld auf 35 Euro bei einer Gefährdung und auf 40 Euro bei einem Unfall.
Vorsicht beim Parken auf Sperrflächen!
Da der Gesetzgeber allein das Befahren eines solchen Bereiches verbietet, ist auch das Halten oder Parken auf einer Sperrfläche laut StVO tabu. Wenn Sie als Kraftfahrer dennoch auf einer Sperrfläche parken, kann Sie unter Umständen mehr erwarten als lediglich die Zahlung eines Verwarnungsgeldes von 25 Euro. Behindert oder gefährdet Ihr Kfz den Verkehr, kann die zuständige Behörde es nach dem Parken auf einer Sperrfläche abschleppen lassen. Die Kosten dafür müssen Sie in diesem Fall selbst tragen.
Betreten einer Sperrfläche als Fußgänger: Ist das auch verboten?
Anlage 2 zu § 41 StVO zufolge darf eine Sperrfläche mit einem „Fahrzeug“ nicht genutzt werden. Fußgänger werden an dieser Stelle nicht erwähnt. Daher verwundert es auch nicht, dass der Bußgeldkatalog keine Sanktionen für zu Fuß Gehende bereithält, die sich auf einer Sperrfläche herumtreiben. Doch auch wenn Fußgänger keine explizite Strafe erwartet, sollten sie eine Sperrfläche dennoch nicht betreten. Schließlich befindet sich eine solche nicht selten auf der Fahrbahn, die wiederum Kraft- und Radfahrern vorbehalten ist. Um sich nicht selbst in Gefahr zu begeben, sollten Sie daher auch als Fußgänger Abstand von einer Sperrfläche halten und sie nicht betreten.