Sonntagsfahrverbot: Welche Ausnahmen gelten für LKW-Fahrer?

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In Deutschland gilt ein allgemeines Wochenendfahrverbot bzw. genauer ein Sonntagsfahrverbot für LKW. Aber Ausnahmen bestätigen ja bekanntlich die Regel. Wir klären, welche Ausnahmen beim Sonntagsfahrverbot gelten, worauf Sie dabei achten sollten und wann Sie eine Ausnahmegenehmigung für ein Sonntagsfahrverbot benötigen.

FAQ: Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot für Lkw

Gibt es Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot für Lkw?

Ja. Eine Übersicht finden Sie hier.

Wie können Sie das Sonntagsfahrverbot umgehen?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Sondergenehmigung beantragen. Damit können Sie dann trotz Sonntagsfahrverbot mit dem Lkw fahren.

Was kostet es, ohne Ausnahme- oder Sondergenehmigung trotz Sonntagsfahrverbot zu fahren?

Wer trotz Lkw-Fahrverbot fährt, muss als Fahrer 120 Euro zahlen – Halter sogar bis zu 570 Euro.

Im Video: Sonntagsfahrverbot für LKW

Was steckt hinter dem Sonntagsfahrverbot für LKW? Wir klären über den Mythos auf!
Was steckt hinter dem Sonntagsfahrverbot für LKW? Wir klären über den Mythos auf!

Wann gilt keine Ausnahme beim Sonntagsfahrverbot?

Gibt es beim Sonntagsfahrverbot Ausnahmen?
Gibt es beim Sonntagsfahrverbot Ausnahmen?

Um die Ausnahmen für das Sonntagsfahrverbot aufzuzählen, muss zunächst festgehalten werden, wer bzw. welche Fahrzeuge überhaupt davon betroffen sind. Das Sonntagsfahrverbot betrifft an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr:

  • Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) über 7,5 t
  • Jede Art von Anhänger, egal wie viel dieser auf die Waage bringt
  • PKW, die als LKW zugelassen sind (etwa aus steuerlichen Vorzügen), so diese einen Anhänger ziehen
  • Gespanne von Sattelzugmaschinen plus Anhänger zum Gütertransport, wenn beide Teile zusammen mehr als 7,5 t wiegen
Daneben gibt es in Deutschland ein LKW-Fahrverbot für die Monate Juli und August: das Ferienreisefahrverbot. In der Zeit vom 1. Juli bis 31. August dürfen an Samstagen jeweils von 7 bis 20 Uhr keine LKW über 7,5 t zGM oder Anhänger gefahren bzw. transportiert werden. Das Ferienreisefahrverbot gilt zusätzlich zum Sonntagsfahrverbot. Die Ausnahmen sind dieselben wie bei letzterem.

Für diese Fahrzeuge gelten beim Sonntagsfahrverbot Ausnahmen

Am Sonntag gilt für LKW ein Fahrverbot. Ausnahmen gibt es aber in großer Zahl.
Am Sonntag gilt für LKW ein Fahrverbot. Ausnahmen gibt es aber in großer Zahl.
  • Selbst fahrende Sattelzugmaschinen
  • Zugmaschinen, welche lediglich der Fortbewegung anderer Fahrzeuge dienen
  • eigenständig fahrende Arbeitsmaschinen, wie zum Beispiel Kehrfahrzeuge oder Erntemaschinen (diese dienen nicht vorrangig der Personen- oder Güterbeförderung, sondern der Arbeitsverrichtung durch die fest installierten Geräte)
  • Kraftfahrzeuge, wie etwa für die Filmproduktion oder Ausstellungen, deren transportierter Inhalt zum Inventar des jeweiligen LKW gehört
  • Fahrzeuge, die beim Abschleppen, Reparieren oder beim Bergen zum Einsatz kommen
  • Wohnwagen und andere Anhänger, die für Sport und Freizeit genutzt und hinter einem PKW oder LKW mit bis zu 3,5 t zGM gezogen werden
  • Transporte von der Schiene auf die Straße (und umgekehrt), wenn diese nur bis zum nächsten Verladebahnhof oder von dort aus zum Ziel gebracht werden und die Strecke 200 km nicht überschreitet (nicht vom Ferienfahrverbot betroffen, also dürfen Sie in den Ferien auch an Samstagen diese Strecke fahren)
  • Transporte vom Hafen auf die Straße (und umgekehrt) zwischen Be- und Entladepunkt innerhalb von 150 km (auch im Ferienfahrverbot, an Samstagen darf diese Strecke dann nicht zurückgelegt werden)
  • Wenn Zugmaschinen eine Hilfsladefläche beinhalten, die eine Nutzlast des 0,4-fachen der zGM nicht überschreitet
  • Fahrten, bei denen leicht verderbliches Obst oder Gemüse, frische Milch, frisches Fleisch oder Fisch oder Erzeugnisse aus eben diesen transportiert werden sowie dazugehörige Leerfahrten dürfen sich beim Sonntagsfahrverbot der Ausnahmen bedienen.
Bei einer Leerfahrt ist ein schriftlicher Nachweis mitzuführen, wie etwa der Lieferschein, um bei einer Kontrolle nachvollziehen zu können, dass diese Leerfahrt keine Sondergenehmigung für das Sonntagsfahrverbot benötigt. Das gilt beispielsweise, wenn ein LKW frischen Fisch zum Ort A transportiert und dann mit leerem Frachtraum nach Ort B zurückfährt.

Wo bekomme ich eine Sondergenehmigung für das Sonntagsfahrverbot?

Ist Ihr LKW vom Sonntagsfahrverbot betroffen und Ausnahmen gelten für diesen ebenfalls nicht, können Sie eine Sondergenehmigung beantragen. Dies tun Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, in der die Fracht aufgeladen werden soll, oder bei der Behörde, in deren Bezirk Sie wohnen oder sich eine Ihrer Niederlassungen befindet. Zudem sollten Sie bedenken, einen zusätzlichen Antrag auf Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot für LKW im jeweiligen EU-Ausland einzureichen, so Sie denn in eines einreisen wollen.

Haben Sie für das Sonntagsfahrverbot die Ausnahmen von der Behörde bewilligt bekommen, müssen Sie die entsprechende Bescheinigung beim Transport mit sich führen und auf Aufforderung bei einer Verkehrskontrolle vorweisen können.

Sie können eine Sondergenehmigung für das Sonntagsfahrverbot beantragen.
Sie können eine Sondergenehmigung für das Sonntagsfahrverbot beantragen.

Die Straßenverkehrsbehörde erteilt für das Sonntagsfahrverbot beispielsweise Ausnahmen für den Transport von lebenden Tieren oder Pflanzen sowie Schnittblumen, Erträge aus der Landwirtschaft in deren jeweiliger Erntezeit, Lebensmittel, die für Veranstaltungen wie Messen oder Ausstellungen vorgesehen sind, und für Oldtimer-LKW, die zu einer Messe fahren wollen.

Auch Printmedien, die an einem Sonntag erscheinen sollen, oder Gegenstände, die in ein Schiff oder Flugzeug verladen werden müssen, dürfen mit einer Ausnahmegenehmigung trotz Sonntagsfahrverbot ausgeliefert werden.

Allerdings kann die Behörde für so eine Ausnahme beim Sonntagsfahrverbot eine gewisse Dringlichkeit einfordern. Sie gilt als erfüllt, wenn zum Beispiel ein öffentliches Interesse an dem Transport an einem Sonn- oder Feiertag besteht oder die Ablehnung der Ausnahme eine große Härte für den Bittsteller bedeuten würde.

Zudem können die Straßenverkehrsämter auch Dauerausnahmegenehmigungen für das Sonntagsfahrverbot bewilligen. Ausnahmen müssen Sie dann nicht jedes Mal neu beantragen.

Keine Ausnahmegenehmigung für das Sonntagsfahrverbot eingeholt – Strafe

Können Sie keine Sondergenehmigung vorweisen, droht nicht nur Ihnen ein Bußgeldbescheid, sondern auch dem Halter des Fahrzeugs. Denn die Fahrer erfüllen meist nur die Anordnung des Chefs, der in den meisten Fällen der Fahrzeughalter ist. Ihn trifft eine sehr viel härtere Sanktion, wenn er trotz Sonntagsfahrverbot keine Ausnahmen von der Straßenverkehrsbehörde eingeholt hat. Nach aktuellem Bußgeldkatalog muss der Fahrer des LKW ein Bußgeld in Höhe von 120 Euro zahlen, wenn er an einem Sonn- oder Feiertag einen Lastkraftwagen mit mehr als 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht fährt. Den Halter erwarten satte 570 Euro Bußgeld.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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