Die Weitläufigkeit einer Landstraße sorgt bei vielen Autofahrern für mehr Fahrfreude als bspw. im dichten Stadtverkehr. Hinzu kommen in den meisten Fällen tolle Aussichten auf natürliche Schönheiten wie bunte Baumreihen im Herbst, Wälder und Felder. Dennoch sollten Kfz-Führer nicht die Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) außer Acht lassen, denn diese sorgen für ein sicheres Vorankommen. Dazu gehört unter anderem der Sicherheitsabstand auf der Landstraße, den Fahrer zum Vordermann einhalten müssen.
Bußgeldkatalog zur Unterschreitung vom Mindestabstand auf der Landstraße
FAQ: Abstand auf der Landstraße
Der richtige Sicherheitsabstand hängt von der Geschwindigkeit ab. Der Abstand „halber Tacho“ wird als angemessen betrachtet. Mehr dazu lesen Sie hier.
Der Seitenabstand ist abhängig von der Fahrzeugart. Zu mehrspurigen Kfz ist ein Meter Abstand zu halten, bei einspurigen eineinhalb Meter. Zu wartenden Bussen sind zwei Meter Abstand zu lassen.
Das Bußgeld kann zwischen 25 und 400 Euro betragen, Sie können bis zu zwei Punkte in Flensburg erhalten.
Video: Der Mindestabstand zum Vordermann
Der seitliche Sicherheitsabstand auf der Landstraße
Inhalt
- Bußgeldkatalog zur Unterschreitung vom Mindestabstand auf der Landstraße
- FAQ: Abstand auf der Landstraße
- Video: Der Mindestabstand zum Vordermann
- Der seitliche Sicherheitsabstand auf der Landstraße
- Die Distanz zum Vordermann
- Abstand nicht eingehalten: Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog
- Im Video: Welchen Sicherheitsabstand müssen Sie einhalten?
In der StVO sind sämtliche Regeln für den Straßenverkehr festgehalten. Dazu zählen auch die Vorschriften über den einzuhaltenden Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug. Allerdings gibt es den Sicherheitsabstand auf der Landstraße (und auf anderen Straßen, die außerorts entlangführen) auf zweierlei Art: Der Abstand zur Seite (beim Überholen) und der Abstand nach vorne (beim Hintereinanderfahren).
Dazu gehören Wetter- und Witterungsbedingungen, die eigenen Fähigkeiten und – ganz wichtig – die dabei gefahrene Geschwindigkeit. Daran werden zumindest die Sanktionen für einen Abstandverstoß zum voranfahrenden Auto gemäß Bußgeldkatalog festgemacht, wovon sich bestimmte Regeln ableiten lassen.
Zunächst aber zum Sicherheitsabstand zur Seite: In § 5 Abs. 4 StVO „Überholen“ heißt es dazu lediglich:
Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden.
Neben Faktoren wie die Art des Straßenbelags (wie zum Beispiel Kopfsteinpflaster oder Asphalt) oder die Geschwindigkeit und die damit verbundene Sogwirkung des Kfz wird sich hier vor allem an der Mehrspurigkeit des Fahrzeugs orientiert. Die festgelegten seitlichen Abstände beim Überholen sollten folgenden Angaben betragen:
- Der Seitenabstand auf der Landstraße (also außerorts) muss mindestens 2 Meter zu Fußgängern, Radfahrern und Fahrern von Elektrokleinstfahrzeugen betragen. Innerorts reichen 1,5 Meter aus.
- Der Abstand zu mehrspurigen Fahrzeugen wie Pkw sollte wenigstens einen Meter betragen.
- Zu einspurigen Kfz wie Motorrädern soll ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
- Bei wartenden Schul- oder Linienbussen ist ein Abstand von 2 Metern einzuhalten.
Die Distanz zum Vordermann
Der Abstand zum Vordermann hat in der StVO sogar einen eigenen Paragrafen, arbeitet dabei aber auch zunächst mit vorsichtigen, nicht allzu konkreten Aussagen, die schließlich auch auf die individuelle Situation im Straßenverkehr angewendet werden müssen. In Abs. 1 § 4 StVO ist demnach festgelegt:
Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.
Das bedeutet auch hier, dass der Sicherheitsabstand auf der Landstraße, wenn er als ausreichend betrachtet werden soll, aufgrund verschiedener Faktoren gestaltet wird. Generell wird aber außerorts von einem Abstand nach vorn ausgegangen, der jene Strecke beträgt, die das Kfz mit dieser Geschwindigkeit in zwei Sekunden zurücklegen würde. Da dies häufig schwer einzuschätzen ist, können sich Autofahrer auch an der folgenden Faustformel orientieren: Sicherheitsabstand = Halber Tachowert in Metern.
Wie kann ich den geforderten Abstand zum Voranfahrenden auf der Straße einfach ausmachen?
In der Fahrschule wird nicht selten eine Formel zur korrekten Berechnung vom Sicherheitsabstand auf der Landstraße (und anderswo) gelehrt. Diese ist allerdings kein praktisches Werkzeug für die Einschätzung des Abstandes während der Fahrt. Die oben vorgestellte Faustformel vom halben Tachowert kommt aber gewöhnlicherweise zu ähnlichen Ergebnissen. Das bedeutet, halten Sie sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Landstraße und fahren 100 km/h, dann sollten Sie einen Abstand von etwa 50 Metern zum Vordermann einhalten.
Abstand nicht eingehalten: Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog
Wie erwähnt orientiert sich die Rechtsprechung vor allem an der gefahrenen Geschwindigkeit, wenn es darum geht, den Sicherheitsabstand auf der Landstraße als angemessen oder als Risiko für den Straßenverkehr einzuordnen. Daher sind die Sanktionen für einen Abstandsverstoß außerorts auch in vier Tempo-Kategorien eingeteilt:
- bis 80 km/h
- zwischen 80 und 100 km/h
- zwischen 100 und 130 km/h
- über 130 km/h