Sicherheitsabstand außerorts: Ausschlaggebend ist die gefahrene Geschwindigkeit!

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (41 Bewertungen; 4,30 von 5)
Loading ratings...Loading...

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) schreibt für alle Verkehrsteilnehmer vor, dass ein ausreichender Sicherheitsabstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen eingehalten werden muss. Dieser soll im Falle plötzlich auftauchender Verkehrshindernisse gewährleisten, dass genügend Zeit für eine entsprechende Reaktion bleibt, um Kollisionen zu vermeiden. Wie groß genau die Abstände aber sein sollten, listet die StVO nicht auf. Hier spielt im Wesentlichen die gefahrene Geschwindigkeit eine Rolle. Wie viel Sicherheitsabstand sollten Sie außerorts einhalten?

Bußgeldtabelle: Sicherheitsabstand außerorts nicht eingehalten

Ab­stands­ver­stoßBuß­geldFahr­verbotPunkteLohnt ein Einspruch?
Ab­stands­verstoß bei weniger als 80 km/h25 € eher nicht
... mit Gefähr­dung30 €eher nicht
... mit Sachbe­schä­digung35 €Hier prüfen **
Ab­stands­verstoß mit mehr als 80 km/h
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes75 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes100 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes160 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes240 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes320 €1Hier prüfen **
Ab­stands­verstoß mit mehr als 100 km/h
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes75 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes100 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes160 €1 Mo­nat2Hier prüfen **
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes240 €2 Mo­nate2Hier prüfen **
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes320 €3 Mo­nate2Hier prüfen **
Ab­stand­verstoß mit mehr als 130 km/h
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes100 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes180 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes240 €1 Mo­nat2Hier prüfen **
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes320 €2 Mo­nate2Hier prüfen **
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes400 €3 Mo­nate2Hier prüfen **

Bußgeldtabelle: Sicherheitsabstand außerorts mit dem Lkw nicht eingehalten

VergehenBußgeldPunkteLohnt ein Einspruch?
Erforderlicher LKW-Abstand von 50 Metern wurde nicht eingehalten, Fahrer war schneller als 50 km/h und führte einen LKW mit über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht80 Euro 1Hier prüfen **
Erforderlicher LKW-Abstand von 50 Metern wurde nicht eingehalten, Fahrer war schneller als 50 km/h und führte ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht bzw. einen Omnibus mit Fahrgästen120 Euro 1Hier prüfen **

Bußgeldrechner: Nötigen Sicherheitsabstand außerorts unterschritten

FAQ: Sicherheitsabstand außerorts

Wie viel Sicherheitsabstand muss ich außerorts einhalten?

Als Faustformel gilt „Abstand gleich halber Tacho“. Bei eingeschränkter Sicht oder schlechten Straßenverhältnissen müssen Sie mindestens 50 Meter Abstand halten.

Welches Bußgeld fällt bei einer Abstandsunterschreitung außerorts an?

Zwischen 75 und 400 Euro – je nach Geschwindigkeit und Abstand.

Wie viel Sicherheitsabstand ist beim Überholen einzuhalten?

Fahrradfahrer, Fußgänger und Motorräder sollten mit zwei Metern Abstand, andere Kfz mit einem Meter Abstand überholt werden.

Video: Der Mindestabstand zum Vordermann

In diesem Video erfahren Sie, wie viel Abstand Sie zum Fahrzeug vor Ihnen halten müssen.
In diesem Video erfahren Sie, wie viel Abstand Sie zum Fahrzeug vor Ihnen halten müssen.

Notwendigen Sicherheitsabstand außerhalb geschlossener Ortschaften berechnen

Der Sicherheitsabstand außerorts sollte mindestens die Hälfte des Tachowertes betragen.
Der Sicherheitsabstand außerorts sollte mindestens die Hälfte des Tachowertes betragen.

Die Berechnung des einzuhaltenden Mindestabstands zum Vorausfahrenden gestaltet sich vergleichsweise einfach. Basiswert ist dabei stets die im Einzelfall gefahrene Geschwindigkeit.

Die folgende Faustformel gilt, wenn Sie den mindestens notwendigen Sicherheitsabstand außerorts ermitteln wollen:

 

Tachowert* ÷ 2 = Mindestabstand in Metern

* = gefahrene Geschwindigkeit

Beispiele:

100 km/h ÷ 2 = Mindestabstand 50 m
130 km/h ÷ 2 = Mindestabstand 65 m
160 km/h ÷ 2 = Mindestabstand 80 m

Den halben Tachowert ziehen dabei auch die Kontrollbehörden heran, wenn es um die Ahndung von Abstandsverstößen geht. Dabei kann vor allem eine erhebliche Unterschreitung vom Sicherheitsabstand außerorts zu erheblichen Sanktionen führen. Der Grund: Die hohen Geschwindigkeiten auf Landstraße, Autobahn & Co. können schwere Schäden im Falle eines Zusammenstoßes verursachen. Bleibt es gerade innerorts aufgrund der geringeren Geschwindigkeiten in den meisten Fällen bei Blech- und leichteren Personenschäden, ist die Verletzungsgefahr bei höherem Tempo wegen des höheren Aufprallgewichts um ein Vielfaches größer.

Unterschreiten Sie den Sicherheitsabstand außerhalb geschlossener Ortschaften bereits bei einer Fahrtgeschwindigkeit über 80 km/h um mehr als die Hälfte (weniger als 5/10 des halben Tachowertes), droht der Bußgeldkatalog eine Geldbuße von mindestens 75 Euro sowie einen Punkt in Flensburg an.

Bei Geschwindigkeiten über 100 km/h kann zudem ab einem Abstand unter 3/10 des halben Tachowertes zusätzlich ein mindestens einmonatiges Fahrverbot drohen, zusätzlich zu nunmehr zwei Punkten in Flensburg und dreistelligen Bußgeldern.

Notwendiger Sicherheitsabstand außerorts vs. im Notfall benötigter Anhalteweg

Wird der Sicherheitsabstand außerorts zu vorausfahrenden LKWs und anderen Fahrzeugen nicht eingehalten, kann ein Bußgeld verhängt werden.
Wird der Sicherheitsabstand außerorts zu vorausfahrenden LKWs und anderen Fahrzeugen nicht eingehalten, kann ein Bußgeld verhängt werden.

Auch wenn die Einhaltung vom Sicherheitsabstand sowohl außerorts als auch innerorts Unfälle vermeiden oder zumindest mögliche Unfallfolgen abschwächen soll: Bereits rein rechnerisch genügen die Vorgaben vor allem bei hohen Geschwindigkeiten regelmäßig nicht, um das Auto im Notfall rechtzeitig zum Stehen zu bringen.

Eine Gegenüberstellung der rechnerisch benötigten Anhaltewege (bei normaler sowie Gefahrenbremsung) und den mindestens einzuhaltenden Sicherheitsabstand finden Sie in der folgenden Übersicht:

Geschwin­digkeit in km/hMindest­abstand in Meternnormaler Anhalte­weg in MeternAnhalte­weg bei Gefahren­bremsung in Metern
60305436
70357045,5
80408856
904510767,5
1005013080
1105515493,5
12060180108
13065208123,5
14070238140
15075270157,5
16080304176
17085340195,5
18090378216
19095418237,5
200100460260

Diese Auflistung zeigt, dass der rechnerisch ermittelte Anhalteweg sehr schnell die Strecke bei weitem überschreitet, die der Sicherheitsabstand insbesondere außerorts einräumt.

Zu beachten ist dabei außerdem, dass die Berechnung des Anhalteweges aus Reaktions- und Bremsweg sich auf ideale Umstände bezieht (Fahrer nicht abgelenkt und in der Wahrnehmung auch anderweitig nicht beeinträchtigt, ideale Straßenhaftung und Beschaffenheit des Fahrzeugs usf.). Zahlreiche Aspekte können sich nämlich auf Reaktions- und Bremsweg auswirken, sodass der Anhalteweg bei negativen Einflüssen im Realfall auch wesentlich länger sein kann.
Um den Sicherheitsabstand außerhalb geschlossener Ortschaften einzuhalten, sollte auf eine angemessene Geschwindigkeit geachtet werden.
Um den Sicherheitsabstand außerhalb geschlossener Ortschaften einzuhalten, sollte auf eine angemessene Geschwindigkeit geachtet werden.


Angesichts dieser Werte scheint es für alle Verkehrsteilnehmer zumindest empfehlenswert, sich nicht nur auf die Vermeidung von Bußgeldern zu konzentrieren und den Sicherheitsabstand außerorts nur in einem gewissen Rahmen zu unterschreiten.

Selbst der notwendige Mindestabstand, der bei der Ahndung berücksichtigt wird, kann nämlich nicht in jedem Fall eine Kollision tatsächlich verhindern.

Im Video: Welchen Sicherheitsabstand müssen Sie einhalten?

Hier erfahren Sie alles zum Sicherheitsabstand.
Hier erfahren Sie alles zum Sicherheitsabstand.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

Bildnachweise

** Anzeige