Wird der vorgeschriebene Sicherheitsabstand im Straßenverkehr nicht eingehalten, erhöht sich das Risiko für einen Auffahrunfall um ein Vielfaches. Doch nicht nur der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ist von Bedeutung, sondern auch der seitliche Sicherheitsabstand beim Überholen. Im Ratgeber klären wir, was die StVO zum Sicherheitsabstand besagt, welche Faustformel Sie zur Berechnung nutzen können und welche Sanktionen möglich sind.
Bußgeldtabelle: So werden Verstöße gegen den Sicherheitsabstand geahndet
Bußgeldrechner: Was, wenn Sie den Sicherheitsabstand unterschreiten?
Haben Sie beispielsweise den Sicherheitsabstand auf der Autobahn nicht eingehalten und fragen sich nun, welche Konsequenzen auf Sie zukommen? Anstatt auf den drohenden Bußgeldbescheid zu warten, können Sie unseren Bußgeldrechner nutzen und sich kostenlos innerhalb weniger Sekunden berechnen lassen, was Sie erwartet.
FAQ: Sicherheitsabstand
Ja, in der Straßenverkehrsordnung (StVO) unter § 4 wird festgelegt, dass ein ausreichender Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug bestehen muss.
Ja, auch hier definiert die StVO Vorgaben. In § 5 ist festgehalten, dass ein ausreichender Seitenabstand beim Überholvorgang zu beachten ist. Die genauen Angaben zum seitlichen Abstand finden Sie hier.
Ja, die Bußgelder liegen zwischen 25 und 400 Euro. Auch Punkte und Fahrverbote sind ab einer bestimmten Schwere möglich.
Wichtige Informationen zum Sicherheitsabstand
Video: Der Mindestabstand zum Vordermann
Welcher Sicherheitsabstand ist laut StVO einzuhalten?
Inhalt
- Bußgeldtabelle: So werden Verstöße gegen den Sicherheitsabstand geahndet
- Bußgeldrechner: Was, wenn Sie den Sicherheitsabstand unterschreiten?
- FAQ: Sicherheitsabstand
- Video: Der Mindestabstand zum Vordermann
- Welcher Sicherheitsabstand ist laut StVO einzuhalten?
- Wie geht eine Abstandsmessung vonstatten?
- Im Video: Alles Wichtige zum Sicherheitsabstand
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) widmet sich in § 4 dem Thema Abstand nach vorn. Genaue Werte werden dort jedoch in Bezug auf den Sicherheitsabstand zum Vordermann nicht genannt. Vielmehr heißt es in § 4 Absatz 1 StVO lediglich:
Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.
Wie bereits erwähnt, muss außerdem bei Überholmanövern ein seitlicher Sicherheitsabstand beachtet werden. Die StVO regelt dies in § 5 Absatz 4:
Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden
Beim seitlichen Abstand während eines Überholvorganges gelten seit Inkrafttreten der StVO-Novelle (28. April 2020) genaue Angaben:
- Seitenabstand zu Fahrradfahrern, zu Fuß Gehenden und Fahrern von bspw. E-Scootern (Elektrokleinstfahrzeuge): innerorts mindestens 1,5 Meter, außerhalb geschlossener Ortschaften wenigstens 2 Meter
- Seitlicher Sicherheitsabstand zu Lkw und Auto: mindestens 1 Meter
- Seitlicher Sicherheitsabstand zu einspurigen Kfz (bspw. Motorrad): mindestens 1,5 Meter
- Seitlicher Sicherheitsabstand zu wartenden Schul- oder Linienbussen: mindestens 2 Meter
Sicherheitsabstand berechnen: Welche Formel können Sie anwenden?
Auch wenn die StVO genaue Angaben zum vorgeschriebenen Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Pkw vermissen lässt, können Kraftfahrer die entsprechenden Werte selbst anhand einer Formel berechnen. Welcher Sicherheitsabstand letztendlich einzuhalten ist, richtet sich unter anderem nach der gefahrenen Geschwindigkeit bzw. danach, ob Sie sich mit Ihrem Fahrzeug außerorts oder innerorts befinden.
Sind Sie beispielsweise mit Ihrem Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften unterwegs, lautet eine Faustformel für den Sicherheitsabstand „Abstand gleich halber Tacho“. Halbieren Sie den Tachowert Ihres Kfz, erhalten Sie den jeweiligen Wert. Das Gleiche gilt für die Strecke, die Sie in zwei Sekunden zurücklegen. Der Sicherheitsabstand bei 80 km/h würde demzufolge beispielsweise bei 40 Metern liegen.
Innerorts können Sie den Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Auto mit der Formel „Abstand gleich der in einer Sekunde gefahrenen Strecke“ ermitteln. Liegt Ihre Geschwindigkeit beispielsweise bei 50 km/h, beträgt der Sicherheitsabstand innerorts entsprechend 15 Meter, was in etwa drei Pkw-Längen entspricht. Zusammenfassend bedeutet dies für den vorgeschriebenen Abstand innerhalb bzw. außerhalb geschlossener Ortschaften:
- Sicherheitsabstand bei 50 km/h: 15 Meter (Strecke, die Sie in einer Sekunde fahren oder drei Pkw-Längen)
- Sicherheitsabstand bei 100 km/h: 50 Meter (Abstand gleich halber Tacho)
Berechnung vom Sicherheitsabstand: Was gilt für Lkw?
Sind Sie mit einem Lastkraftwagen unterwegs und möchten beispielsweise den Sicherheitsabstand auf der Autobahn berechnen, können Sie die gerade genannten Formeln nicht anwenden.
Aufgrund ihres Gewichtes von oftmals mehr als 3,5 Tonnen und das darin begründeten höheren Gefahrenpotenzials schreibt § 4 Absatz 3 StVO einen Sicherheitsabstand von mindestens 50 Metern vor. Dies gilt, sobald die gefahrene Geschwindigkeit mit dem Lkw über 50 km/h liegt.
Sicherheitsabstand missachtet: Welche Strafe wird fällig?
Wie bei allen Verstößen im Straßenverkehr drohen ebenfalls Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog, wenn der Sicherheitsabstand nicht eingehalten wurde. Diese sind einerseits davon abhängig, wie schnell Sie als Kraftfahrer unterwegs waren, andererseits jedoch auch davon, um wie viel Sie den vorgeschriebenen Abstand unterschritten haben.
Lag Ihr Tempo unter 80 km/h und der Sicherheitsabstand wurde missachtet, müssen Sie mit einem Verwarngeld von 25 Euro rechnen. Bei einer zusätzlichen Gefährdung oder Sachbeschädigung erhöht sich der jeweilige Betrag auf 30 bzw. 35 Euro. Waren Sie mit mehr als 80 km/h unterwegs, drohen 75 Euro Bußgeld, wenn der Sicherheitsabstand weniger als 5/10 des halben Tachowerts betrug. Hinzu kommt ein Punkt in Flensburg.
Ein geringerer Abstand als 2/10 des halben Tachowerts zieht gemäß Bußgeldkatalog bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h bereits ein Bußgeld in Höhe von 240 Euro und ebenfalls einen Punkt nach sich. Ein Tempo von mehr als 100 km/h in Kombination mit einem geringeren Sicherheitsabstand als 3/10 des halben Tachowerts wird mit einem Bußgeld von 160 Euro, zwei Punkten in Flensburg sowie einem Fahrverbot von einem Monat geahndet.
Die folgende Grafik gibt Überblick zu den möglichen Sanktionen, die bei Nichteinhaltung des notwendigen Sicherheitsabstands gemäß Bußgeldkatalog drohen können:
Wie geht eine Abstandsmessung vonstatten?
Bevor wegen einem Verstoß gegen den Sicherheitsabstand überhaupt ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot nach sich ziehen kann, muss ein solcher zunächst einmal nachgewiesen werden.
Um zu überprüfen, ob sich Kraftfahrer auf einer Autobahn an den vorgeschriebenen Abstand halten, kommt in der Regel eine sogenannte Videoabstandsmessanlage auf einer Brücke zum Einsatz.
Dabei werden meist zwei Kameras auf einer Brücke auf der Autobahn installiert, die alle Fahrstreifen auf einer Strecke von ungefähr 700 Metern erfassen können. In der Nähe der Brücke sitzen zwei Polizeibeamte in einem Kfz, in dem sich ein Monitor befindet, der die Videoaufnahmen der Kameras wiedergibt.