Selbstbeteiligung bei Teil- & Vollkasko: Sparen beim Versicherungsbeitrag

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (30 Bewertungen; 4,80 von 5)
Loading ratings...Loading...

Fahrzeugbesitzer, die Schäden an Ihrem eigenen Auto versichern möchten, müssen zusätzlich zur Kfz-Haftpflichtversicherung eine Teil- und/oder Vollkaskoversicherung abschließen. Diese gehen jedoch mit weiteren Kosten einher. Eine Möglichkeit, um die Beiträge zu senken, besteht darin, für die Versicherung eine Selbstbeteiligung – auch Selbstbehalt genannt- festzulegen.

FAQ: Selbstbeteiligung bei einer Versicherung

Was ist die Selbstbeteiligung bei einer Versicherung?

Wurde ein Selbstbehalt vereinbart, müssen Sie im Schadenfall selbst einen gewissen Betrag zahlen und sich somit an den Kosten beteiligen. Die Kfz-Versicherung übernimmt also nicht die vollen Kosten nach einem Schaden.

Welche Vorteile bringt mir der Selbstbehalt?

Eine Selbstbeteiligung sorgt dafür, dass die Beiträge für eine Versicherung sinken. Mehr dazu lesen Sie hier.

Bei welchen Versicherungen kann eine Selbstbeteiligung vereinbart werden?

Das ist unter anderem bei der Teil-, Vollkasko-, Mietwagen oder Rechtsschutzversicherung möglich.

Was bedeutet Selbstbehalt bei einer Versicherung?

Beim Abschluss einer Teil- oder Vollkaskoversicherung müssen Sie sich entscheiden, ob Sie einen Selbstbehalt zahlen wollen.
Beim Abschluss einer Teil- oder Vollkaskoversicherung müssen Sie sich entscheiden, ob Sie einen Selbstbehalt zahlen wollen.

Wie teuer eine Kfz-Versicherung ist, hängt von vielen unterschiedlichen Faktoren ab. Entscheidend sind unter anderem die Folgenden:

Bei der Teil- und Vollkaskoversicherung gibt es noch einen weiteren entscheidenden Faktor: die Selbstbeteiligung. Legen Sie für Ihre Kfz-Versicherung einen Selbstbehalt fest, bedeutet das, dass der Versicherer bei einem Schadensfall nicht den kompletten Betrag zahlt. Vielmehr müssen Sie einen vertraglich festgelegten Betrag zuschießen. Der Versicherte muss sich also selbst an den Schäden beteiligen. Günstigere Reparaturen, die unter der Selbstbeteiligung liegen, muss der Versicherte vollständig selbst bezahlen.

Beachten Sie: Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung ist keine Selbstbeteiligung möglich. Diese Option haben Sie nur bei der Voll- und Teilkaskoversicherung.

Wie wirkt sich bei der Kfz-Versicherung die Selbstbeteiligung auf den Beitrag aus?

Ein Selbstbehalt bei der Versicherung sorgt dafür, dass die Beiträge sinken.
Ein Selbstbehalt bei der Versicherung sorgt dafür, dass die Beiträge sinken.

Wie wir bereits erwähnt haben, müssen Personen, die eine Teil- oder Vollkasko mit Selbstbeteiligung haben, kleine Schäden ohne finanzielle Unterstützung der Versicherung bezahlen. Für den Versicherer bedeutet das weniger Aufwand. Des Weiteren ist der Versicherte dazu verpflichtet, bei einem größeren Schadensfall seinen Selbstbehalt zu übernehmen.

Neben dem oftmals geringeren Aufwand hat die Kfz-Versicherung also auch weniger Kosten zu stemmen. Entscheiden Sie sich für eine Teil- oder Vollkasko mit Selbstbeteiligung, kommt Ihnen der Versicherer deshalb besonders entgegen. In diesem Fall sinken nämlich die Versicherungsbeiträge.

Im Vergleich zu einer Teil- oder Vollkasko ohne Selbstbeteiligung können Sie so bares Geld sparen. Dabei gilt: Je höher die Selbstbeteiligung, umso stärker sinkt der regelmäßig zu zahlende Beitrag. Je nach Versicherer kann schon eine Selbstbeteiligung von 150 Euro in der Vollkasko dazu führen, dass Sie bezüglich der Beiträge 20 Prozent sparen.

Wie finden Sie die passende Selbstbeteiligung für Ihre Versicherung?

Wie hoch sollte die Selbstbeteiligung für die Versicherung sein? Ein Vergleich im Internet kann helfen.
Wie hoch sollte die Selbstbeteiligung für die Versicherung sein? Ein Vergleich im Internet kann helfen.

Wenn Sie eine Kaskoversicherung abschließen, gibt Ihnen der Versicherer verschiedene Optionen bezüglich der Selbstbeteiligung. Doch welcher Betrag lohnt sich dabei eigentlich? Diese Frage ist nicht pauschal zu beantworten.

Grundsätzlich ist hier natürlich von Bedeutung, welchen Betrag Sie im Schadensfall aufbringen können und wollen. Verfügen Sie über ein ausreichendes finanzielles Polster, kann es sich unter Umständen durchaus lohnen, eine etwas höhere Selbstbeteiligung festzulegen.

Zu beachten ist, dass Sie für die Voll- und Teilkasko einen unterschiedlich hohen Selbstbehalt festlegen können. Viele Versicherte entscheiden sich dafür, bei der Teilkasko eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro zu vereinbaren. Diese Kfz-Versicherung reguliert nämlich häufig kleinere Schäden, wie etwa Glasbruch.

Die Vollkaskoversicherung hingegen springt häufig bei einem größeren Schaden, etwa nach einem schweren Unfall mit Totalschaden, ein. Hier lohnt sich deshalb meist eine höhere Selbstbeteiligung. Viele Versicherte setzen hier auf einen Betrag in Höhe von 300 Euro.

Sind Sie unsicher, ob Sie sich für eine Voll- oder Teilkasko ohne oder mit Selbstbeteiligung entscheiden sollen? Wissen Sie nicht, welcher Selbstbehalt für Sie am besten wäre? In diesem Fall empfiehlt es sich, Ihren Versicherungsvertreter darum zu bitten, beispielhaft einige Optionen durchzurechnen. Daneben haben Sie die Möglichkeit, Vergleichsportale zu nutzen, um die günstigste Alternative zu finden.

Beim Mietwagen: Ist der Selbstbehalt bei der Versicherung zwingend nötig?

Eine Versicherung für den Mietwagen ohne Selbstbeteiligung ist meist zu empfehlen.
Eine Versicherung für den Mietwagen ohne Selbstbeteiligung ist meist zu empfehlen.

Vor allem im Urlaub setzen viele Menschen auf einen Mietwagen. Er gibt ihnen die Möglichkeit, am Urlaubsort mobil zu sein und flexibel von A nach B zu gelangen. Auch selbst durchgeführte Rundreisen sind mit einem Mietwagen möglich.

Wenn Sie einen Mietwagen buchen, müssen Sie für diesen auch eine Versicherung abschließen. Zusätzlich zur in den meisten Ländern vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung ist es empfehlenswert, den Schutz einer Vollkaskoversicherung hinzuzufügen. Nur so sind auch Schäden versichert, die Sie selbst verursachen – etwa bei einem durch Sie selbst ausgelösten Unfall.

Häufig haben Sie die Wahl, ob Sie eine Kfz-Versicherung für den Mietwagen mit oder ohne Selbstbeteiligung vereinbaren möchten. Hier gilt das gleiche wie bei der regulären Kfz-Versicherung: Haben Sie sich für eine Selbstbeteiligung entschieden, müssen Sie den vertraglich festgelegten Betrag zahlen, insofern es zu einem Schadensfall kommt.

Wie hoch die Selbstbeteiligung beim Mietwagen ausfällt, lässt sich nicht pauschal angeben. Hier ist unter anderem entscheidend, in welchem Land Sie sich befinden, um welchen Versicherer es sich handelt und welches Automodell versichert wird.

Gut zu wissen: Viele Experten raten davon ab, eine Versicherung für den Mietwagen mit Selbstbeteiligung abzuschließen. Häufig sind Angebote ohne Selbstbehalt nämlich nur geringfügig teurer.

Selbstbeteiligung beim Rechtsschutz: Versicherung für Prozess- und Anwaltsgebühren

Für eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung müssen Sie meist tiefer in die Tasche greifen.
Für eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbst­beteiligung müssen Sie meist tiefer in die Tasche greifen.

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für Gericht und Anwalt, wenn Sie einen Prozess anstreben. Dabei wird zwischen verschiedenen Rechtsschutzversicherungen unterschieden. Für Autofahrer ist der Kfz-Rechtsschutz entscheidend. Diese Versicherung springt ein, wenn es zu Rechtsproblemen im Straßenverkehr kommt.

Bei den meisten Anbietern haben Sie die Wahl zwischen einer Rechtsschutzversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung. Entscheiden Sie sich für Letzteres, müssen Sie bei einem Schadensfall den festgelegten Betrag hinzuzahlen. Je nach Versicherer ist häufig ein maximaler Selbstbehalt in Höhe von 150, 300, 500 oder 1.000 Euro möglich.

Der Rechtsschutz ohne Selbstbeteiligung ist dabei in der Regel um einiges teurer als die Alternative mit Selbstbeteiligung. Je nach Versicherer und Höhe des Betrages können Sie teilweise bis zu 20 Prozent sparen. Eine Rechtsschutzversicherung mit Selbstbeteiligung kann sich also durchaus lohnen. Das ist vor allem für Personen der Fall, für welche die Versicherung lediglich eine Absicherung für den Ernstfall ist und die nicht damit rechnen, oft in einen Rechtsstreit verwickelt zu werden.

Wie viel Geld Sie durch eine Selbstbeteiligung beim Rechtsschutz sparen können, finden Sie am besten durch einen Vergleich im Internet heraus. Auch Ihr Versicherungsmakler kann Ihnen dabei helfen.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

Bildnachweise