Vor vielen Schulen sind die in neon-gelb gekleideten Personen ein fester Bestandteil des morgendlichen Verkehrsbildes. Die Ehrenamtlichen bekleiden das Amt als Schülerlotse und tragen somit zur Verkehrssicherheit bei. Wie die Ausbildung zum Verkehrshelfer aussieht und ob ein Versicherungsschutz besteht, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.
FAQ: Schülerlotse
Hierbei handelt es sich um Verkehrshelfer, die dazu beitragen, den Verkehr auf dem Schulweg zu sichern.
Schülerlotsen dürfen nicht in den fließenden Verkehr eingreifen oder Verstöße gegen Verkehrsregeln ahnden. Sie müssen somit warten, bis sich im Verkehrsfluss eine Lücke ergibt.
In den meisten Bundesländern können Kinder ab 13 Jahren die Ausbildung zum Schülerlotsen absolvieren. Erwachsene erhalten hingegen eine Einweisung durch die Polizei.
Was ist unter der Bezeichnung „Schülerlotse“ zu verstehen?
Inhalt
Um die Verkehrssicherheit von Kindern auf dem Schulweg zu erhöhen, wurde der Schülerlotsendienst bereits am 14. Januar 1953 vom damaligen Bundesverkehrsminister Hans-Christoph Seebohm gegründet.
Heutzutage werden die Personen, welche ehrenamtlich der Tätigkeit als Schülerlotse nachgehen, offiziell als Verkehrshelfer bezeichnet. Dabei handelt es sich um einen Sammelbegriff, der verschiedenste Personengruppen zusammenfasst, welche im Straßenverkehr unterstützend tätig sind. Als Verkehrshelfer gemäß StVO (Straßenverkehrs-Ordnung) zählen seit 1992 unter anderem der Schülerlotse, der Schulbusbegleiter sowie der Verkehrskadett.
Die Arbeit der Verkehrshelfer beschränkt sich dabei nicht nur auf die Gewährleistung eines sicheren Schulweges. Stattdessen kommen sie bei verschiedensten Situationen zum Einsatz, um den Verkehrsteilnehmern helfend zur Seite zu stehen. Dabei kann es sich zum Beispiel um die Unterstützung bei Großveranstaltungen oder Umleitungen handeln.
In welchen Bereichen kommen Schülerlotse und Verkehrskadett zum Einsatz?
Zu den verschiedenen Ehrenämtern, die der Gesetzgeber als Verkehrshelfer zusammenfasst, zählt insbesondere der Schülerlotse bzw. Schulweghelfer. Hierbei handelt es sich um den bekanntesten Vertreter, weshalb sich im allgemeinen Sprachgebrauch auch die Bezeichnung „Schülerlotse“ als Oberbegriff eingebürgert hat.
Der Schülerlotse sichert den Verkehr, damit schulpflichtige Kinder sicher zum Unterricht gelangen. Sie sind an ihrer neon-gelbe Dienstbekleidung zu erkennen, welche von der Deutschen Verkehrswacht zur Verfügung gestellt wird. Dieser Maßnahme zur Verbesserung der Verkehrssicherheit von Kindern richtet sich insbesondere an Grundschüler. In der Regel wird das Ehrenamt als Schülerlotse von älteren Schülern bekleidet. Aber auch Eltern, Geschwister oder sonstige Erwachsene können bei der Straßenüberquerung helfen. Laut Angaben der Deutschen Verkehrswacht sind rund 50.000 Menschen in Deutschland als Schülerlotsen tätig.
Da immer mehr Kinder auf ihrem Schulweg auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind, setzen verschiedene Schulen sogenannte Schulbuslotsen bzw. Schulbusbegleiter ein. Diese besondere Art von Schülerlotse gewährleistet eine sichere Beförderung im Bus. Hierbei geht es insbesondere darum, die Sicherheit an den Haltestellen zu verbessern, beim Ein- und Aussteigen zu unterstützen sowie auf rücksichtsvolles Verhalten im Bus zu achten.
Bei Großveranstaltungen werden die Ordnungsbehörden oder die Polizei nicht selten durch die sogenannten Verkehrskadetten unterstützt. Hierbei handelt es sich um Jugendlichen und junge Erwachsene, die mindestens 14 Jahre alt sein müssen. Sie sorgen ehrenamtlich bei Veranstaltungen für einen geordneten sowie reibungslosen Verkehrsablauf. Die Tätigkeit als Verkehrskadett setzt eine gesonderte Ausbildung voraus, welche die Verkehrsvorschriften, die Maßnahmen der Ersten Hilfe und den Umgang mit den Verkehrsteilnehmern thematisiert.
Schülerlotse: Ein Ehrenamt mit Verantwortung
Ein Schülerlotse ist unter keinen Umständen mit einem Hilfspolizisten gleichzusetzen. Das bedeutet auch, dass die Schulweghelfer nicht dazu befugt sind, mögliche Verstöße gegen die StVO zu ahnden oder in den fließenden Verkehr einzugreifen. Das Verkehrshelfer-Schild gewährt somit gemäß Gesetzgeber keinen Vorrang, wie es zum Beispiel beim Zebrastreifen der Fall ist.
Aus diesem Grund muss ein Schülerlotse abwarten, bis sich eine ausreichend große Lücke im Verkehr bildet. Erst dann kann er den Autofahrern mithilfe der Winkerkelle anzeigen, dass er die Schüler die Fahrbahn lotsen möchte. Dies sollte im Idealfall in kleinen Gruppen erfolgen.
Wie wichtig die Aufgabe als Schülerlotse ist und dass es sich dabei um ein Erfolgskonzept handelt, lässt sich bemessen. So kam es laut Angaben der Verkehrswacht seit der Einführung des Dienstes im Jahre 1953 zu keinem einzigen schweren oder tödlichen Unfall an den gesicherten Übergängen.
Schülerlotsenausbildung – Helfen will gelernt sein
Um als Schülerlotse dafür Sorge zu tragen, dass insbesondere Abc-Schützen sicher zur Schule gelangen, ist eine entsprechende Ausbildung notwendig. Für diese können sich interessierte Schüler anmelden, die in der Regel mindestens 13 Jahre alt sein müssen bzw. die 7. Klasse besuchen. In Brandenburg besteht allerdings die Möglichkeit, dass sich bereits ein Fünftklässler als Schülerlotste ausbilden lässt.
Die Ausbildung ist dabei grundsätzlich kostenlos und wird durch den Verband der Automobilindustrie (VDA) finanziell unterstützt. Wohingegen die Entwicklung des Ausbildungskonzeptes in den Aufgabenbereich der Deutschen Verkehrswacht fällt. In der Regel führen Polizeibeamte die Ausbildung durch. Die Ausbildungszeiten variieren dabei je nach Bundesland, liegen aber meist im Bereich zwischen 6 und 12 Stunden.
Die Ausbildung für die Tätigkeit als Schülerlotse soll vor allem praxisorientiert sein und die Besonderheiten vor Ort berücksichtigen. Zu den Inhalten zählen daher unter anderem:
- Kenntnisse zu den Verkehrszeichen und –regeln gemäß StVO
- Sicherung der Straße für die Überquerung
- Übungen zur Einschätzung der verschiedenen Gefahren im Straßenverkehr
- Abschätzen von Entfernungen, Geschwindigkeiten und Bremswegen von Fahrzeugen
- Beurteilung des Verhaltens anderer Verkehrsteilnehmer
- Verantwortungsbewusstsein für die Aufgaben als Schülerlotse
Neben der theoretischen Vorbereitung auf die Aufgabe als Schülerlotse beinhaltet die Ausbildung auch praktische Übungen. Den Abschluss der Schülerlotsenausbildung bildet eine Prüfung, in der die künftigen Verkehrshelfer ihre Tauglichkeit unter Beweis stellen müssen.
Versicherungsschutz für Schülerlotsen: Was gilt?
Als Schülerlotse übernimmt ein Teenager oder ein Erwachsener Hilfsaufgaben für die jeweilige Gemeinde. Aus diesem Grund ist er gemäß Art. 34 Grundgesetz in Verbindung mit § 839 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nicht haftbar, wenn Dritte während seiner Tätigkeit zu Schaden kommen.
Für die Haftung tritt entweder die Gemeinde oder Stadt ein, da diese Träger des Schulwegdienstes sind. Dies gilt allerdings nur solange der Schülerlotse nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
Sollte es durch einen Unfall zu Verletzungen kommen, ist ein Schülerlotse bei seiner Tätigkeit durch die gesetzliche Unfallversicherung umfassend abgesichert.
Frage: Wer ist die offizielle Instanz, die die Stelle anordnet, wo genau die Lotsen wann zu stehen haben ?
Eltern machen Vortschläge wo, die Oberschule stellt die von der Polizei ausgebildeten Lotsen, sagt aber die Gemeinde muss anordnen wo – die Gemeinde ist nicht zuständig, im Zweifel der Schulträger ( Samtgemeinde bzw. Landkreis ), beide sagen auch sie sind dafür nicht zuständig – das Verkehrsamt auch nicht, weil die Lotsen in dem Sinne nicht dem Verkehrsrecht unterliegen – die Polizei macht die Ausbildung und die Einweisung vor Ort, an den gewünschten Stellen und gibt auch Empfehlungen, aber ordnet nicht an – auch die Verkehrswacht kann nicht helfen !?