“Welche Fahrzeuge dürfen hier nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren?“ – dem ein oder anderen wird diese Frage noch aus dem Theorieunterricht in der Fahrschule bekannt vorkommen. Die Schrittgeschwindigkeit soll Mensch und Auto vor einer Kollision bewahren. Doch wie schnell ist das Schritttempo eigentlich?
FAQ: Schrittgeschwindigkeit
Dazu gibt es keine pauschale Regelung, es ist grundsätzlich den Gerichten überlassen, wie sie die Schrittgeschwindigkeit im Einzelfall definieren. In aller Regel handelt es sich aber um ein Geschwindigkeit zwischen 5 und 15 km/h.
Schrittgeschwindigkeiten wird auf Spielstraßen bzw. in verkehrsberuhigten Bereichen angeordnet. Zudem dürfen Sie auch nur Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn Sie an einem Linienbus vorbeifahren, bei dem Fahrgäste ein- und aussteigen. Auch beim Rechtsabbiegen innerorts dürfen Kfz über 3,5 t zGG nur Schrittgeschwindigkeit fahren.
Ein verkehrsberuhigter Bereich wird durch das Verkehrszeichen 325.1 angekündigt und mit dem Verkehrszeichen 325.2 entsprechend wieder aufgehoben.
Im Video: Wichtiges zur Schrittgeschwindigkeit
Wann ist nur Schritttempo erlaubt?
Inhalt
Ein Kfz soll eigentlich dazu dienen, schnell ans Ziel zu kommen. Dennoch gibt es allerhand Tempolimits, damit niemand durch zu schnelles Fahren gefährdet wird. Tempo-30-Zonen vor Schulen sollen die Kinder beispielsweise besonders schützen.
An einigen besonderen Stellen ist allerdings ein noch geringeres Tempo vorgesehen: die Schrittgeschwindigkeit. So ist es beispielsweise in sogenannten Spielstraßen bzw. verkehrsberuhigten Bereichen der Fall.
In diesen haben Fußgänger Vorrang gegenüber den Kfz-Fahrern. Auch deshalb ist hier nur die Schrittgeschwindigkeit angebracht. Ein Schild weist den Verkehrsteilnehmer darauf hin, dass es sich um einen entsprechenden Bereich mit Schritttempo handelt.
Allerdings kann die Schrittgeschwindigkeit auch ohne Schild erforderlich sein. § 20 Absatz 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) definiert dazu Folgendes:
Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten.
Auch in diesem Fall müssen sich alle Verkehrsteilnehmer an die Schrittgeschwindigkeit halten, wenn sie keine Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog wie beispielsweise ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder das Fahrverbot riskieren wollen.
Wie schnell ist die Schrittgeschwindigkeit laut StVO eigentlich?
Stellt sich nun die Frage: „Wie hoch ist die durchschnittliche Schrittgeschwindigkeit eigentlich?“ Deren Beantwortung gestaltet sich durchaus schwierig, da ein Tacho in diesen Bereichen meist keine genauen Angaben liefert.
Grundsätzlich erreichen Sie das Schritttempo, indem Sie den ersten Gang einlegen, kurz Gas geben und das Kfz dann „rollen“ lassen. In der StVO wird die Schrittgeschwindigkeit nicht durch eine genaue Angabe definiert.
Die Frage: „Wie viel km/h ist Schrittgeschwindigkeit?“ hat auch schon mehrere Gerichte beschäftigt. Die Urteile gehen dabei teils weit auseinander. Einige Gerichte sehen einen Wert unter 15 km/h noch als Schrittgeschwindigkeit an, andere definieren 7 km/h als Schritttempo.
Normale Schrittgeschwindigkeit überschritten: Diese Strafen drohen
Fahren Sie im betreffenden Bereich nicht mit Schrittgeschwindigkeit und werden geblitzt, erwarten Sie Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog. Da es sich um ein sehr niedriges Tempo handelt, welches als Limit gilt, können die Strafen hier sehr hoch ausfallen.
Für die Missachtung der Schrittgeschwindigkeit werden dann Bußgeld, Punkte in Flensburg und nicht selten auch ein Fahrverbot fällig. Glimpflich kommen Sie davon, wenn Sie bei der Einfahrt in einen verkehrsberuhigten Bereich die Geschwindigkeit nicht drosseln, der Wert aber unter 10 km/h liegt. Dann folgt lediglich ein Verwarngeld von 30 Euro. Bei allen anderen Geschwindigkeitsüberschreitungen fallen die Strafen dann deutlich höher aus.
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Die Schrittgeschwindigkeit gilt lt. StVO nur für Fahrzeugführer, nicht für alle Verkehrsteilnehmer. Als Fußgänger muss ich demnach keine Schrittgeschwindigkeit einhalten. Oder gibt es hierfür eine anders lautende Rechtssprechung?