Gerade im Verkehrsrecht wird häufig von einer Schrecksekunde gesprochen, wenn ein Unfallhergang rekonstruiert werden soll oder die voraussichtliche Reaktionszeit bestimmt wird. Aber was ist eine Schrecksekunde eigentlich genau?
FAQ: Schrecksekunde
Das ist der kurze Moment zwischen einer plötzlich auftretenden Gefahr und der darauf folgenden Reaktion des Betroffenen, um diese Gefahr abzuwenden. Er ist aufgrund seines Schrecks für einen kurzen Moment reaktionsunfähig.
Die Schrecksekunde verzögert die Reaktionszeit. So braucht ein Fahrer beispielsweise mehr Zeit zum Bremsen und damit einen längeren Bremsweg, weil er während der Schrecksekunde gar nicht bremsen kann.
Schrecksekunde ist eher ein symbolischer Begriff. Wie lange diese Zeitspanne dauert, hängt z. B. von der eigenen Schreckanfälligkeit und der Art der Gefahr ab. Als Richtwert gelten circa 800 Millisekunden.
Was mit einer Schrecksekunde gemeint ist
Inhalt
Tritt ein unerwartetes und bedrohliches Ereignis auf, dann sorgt ein einsetzender Schock häufig dafür, dass die Reaktionszeit einer Person verlangsamt ist. Trotz des Namens muss es sich bei einer Schrecksekunde nicht zwangsläufig um genau eine Sekunde handeln. In der Regel wird diese zwar auf etwa 800 Millisekunden angesetzt; je nach persönlicher Verfassung und Ausmaß der auftretenden Gefahr kann diese natürlich in der Länge variieren.
Die Schrecksekunde bezieht sich also auf den unmittelbar folgenden Schock. Hiervon sind länger anhaltende Zustände, wie die etwa Angst- oder Schreckstarre, abzugrenzen.
Im Straßenverkehr muss oft schnell reagiert werden
Auch wenn es für viele Menschen zum Alltag gehört, stellt Autofahren eine besondere Art von Stresssituation dar. Der Begriff „Stress“ meint hier nicht zwangsläufig, dass Menschen immer stark angespannt sind; im wissenschaftlichen Kontext bedeutet Stress das Vorhandensein äußerer Reize – Stressoren genannt.
Diese sind im Verkehr sehr zahlreich, auch wenn routinierte Autofahrer diese nicht immer wahrnehmen: Die Anzeigen im eigenen Wagen, Lichtblinkanlagen, Verkehrsschilder, Wetterverhältnisse, andere Fahrer, Passanten und mehr müssen beachtet werden, wenn ein Fahrzeug bewegt wird.
Abgesehen von den ohnehin schon vielen Faktoren kann eine Schrecksekunde im Gefahrenfall auch durch weitere Umstände verlängert werden, z. B.:
- wenn der Fahrer durch Alkohol hinterm Steuer oder andere Drogen berauscht ist – Seh- und Reaktionsfähigkeit sind in der Regel eingeschränkt
- der Fahrer übermüdet ist
- der Fahrer unaufmerksam ist
Eine verstrichene Schrecksekunde kann dann mitunter auch zwischen Leben und Tod entscheiden – so radikal dies klingen mag. Wer 80 km/h fährt, der legt rein rechnerisch etwa 22,2 Meter in einer Sekunde zurück. Dies kann im realen Verkehr natürlich nicht derart pauschalisiert werden, sondern soll nur den Sachverhalt verdeutlichen. Je nachdem, wie lange die Schrecksekunde tatsächlich anhält, bewegt sich das Fahrzeug noch ein gutes Stück, bevor der Fahrer tatsächlich reagiert und handelt.
Die Schrecksekunde bzw. die allgemeine Reaktionszeit eines Fahrers findet als korrekte zeitliche Sekunde bei der groben Ermittlung des Bremsweges Anwendung. Fahrschulen lehren in der Regel folgende Formel zur Errechnung der Strecke, bis eine Reaktion einsetzt:
Bei dieser Rechenformel wird von einer einsekündigen Reaktionszeit des Fahrers ausgegangen. Summiert mit dem Bremsweg, welcher hauptsächlich von Geschwindigkeit und auch Bodenbeschaffenheit abhängig ist, wird so der Anhalteweg ermittelt; also die Strecke, die der Wagen vom Eintreten des Hindernisses bis zum wirklichen Stillstand zurücklegt.
Da es sich um eine nicht exakt messbare Zeitspanne handelt, berücksichtigt die Rechtsprechung die Schrecksekunde in der Regel nicht – vor allem dann, wenn die Verzögerung und ein darauf folgender Unfall auf eigenes Fehlverhalten zurückgeführt werden kann.