Schneeketten aufziehen: Wann ist das in Deutschland Pflicht?

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Im Winter kann schon mal von heute auf morgen viel Schnee fallen. Das Autofahren kann sich dann äußerst schwierig gestalten. Schneeketten können dabei eine große Hilfe sein. Aber gibt es in Deutschland eigentlich eine Schneekettenpflicht? Wie schnell darf ich mit diesen fahren? Die Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie im Folgenden.

FAQ: Schneeketten für Auto, Traktor, LKW und Co.

Wann muss ich Schneeketten montieren?

In Deutschland ist das Fahren mit Schneeketten Pflicht, wenn das Verkehrszeichen 268 dies vorschreibt. Das gilt dann für alle  Kfz, vorausgesetzt, es liegt Schnee.

Wo muss ich Schneeketten bei Allrad-Antrieb anbringen?

Bei einem Fahrzeug mit Allrad-Antrieb müssen Sie die Schneeketten an einer der beiden Achsen befestigen. In der Betriebsanleitung steht, für welche Sie sich dabei am besten entscheiden.

Droht ein Bußgeld, wenn ich ohne Schneekette fahre?

Ja, wenn Sie keine Schneeketten an Ihrem PKW anbringen, drohen 20 Euro Verwarnungsgeld.

Video zur Schneekettenpflicht: Wann gilt sie?

Video: Wann sind Sie verpflichtet, Schneeketten aufzuziehen?
Video: Wann sind Sie verpflichtet, Schneeketten aufzuziehen?

Eine Schneekettenpflicht besteht nur bei einem bestimmten Verkehrszeichen

Schneeketten: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt bei 50 km/h.
Schneeketten: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt bei 50 km/h.

Ein Auto muss mit Schneeketten ausgestattet werden, wenn das Verkehrszeichen Nr. 268 dies vorschreibt. Die Pflicht besteht dann für alle Fahrzeuge, sodass unter Umständen sogar ein Traktor mit Schneeketten ausgestattet werden muss.

In der Theorie sind dann auch Schneeketten für Motorrad-Fahrer vorgeschrieben. Allerdings ist die Verkehrssicherheit für Zweiradfahrer im Winter selbst mit solch einem Zubehör zumindest beinträchtig. Reifen, welche mit fast 3 cm langen Spikes gespickt sind, welche Motorradfans vom Eisspeedway kennen, sind nur auf den dafür vorgesehenen Rennstrecken zugelassen.

Schneeketten für LKW, die jeweils über zwei Reifen gleichzeitig verlaufen, werden übrigens „Zwillings-Schneeketten“ genannt, da ein Reifenpaar „Zwillingsbereifung“ heißt.

Schneeketten montieren am PKW: Das müssen Sie beachten

Schneekettenpflicht: Bei Allrad-Antrieb muss nur eine der Achsen ausgestattet werden.
Schneekettenpflicht: Bei Allrad-Antrieb muss nur eine der Achsen ausgestattet werden.

Wer zum ersten Mal Schneeketten montieren muss, fragt sich vielleicht, ob die Ketten an jedem Rad befestigt werden müssen. Grundsätzlich gilt: Je mehr Schneeketten angebracht sind, desto höher ist der Grip und damit die Verkehrssicherheit.

Allerdings müssen Sie nur die Reifen der jeweiligen Antriebsachse mit den Schneeketten ausstatten. Bei Heckantrieb sind die Ketten also an den hinteren Reifen anzubringen. An Autos mit Allrad-Antrieb müssen Schneeketten nur an einer der Achsen befestigt werden. Welche das ist, entnehmen Sie der Betriebsanleitung.

Legal und demnach auf deutschen Straßen zugelassen, gibt es für Schneeketten eine Alternative, die sich für Autos mit teuren Felgen anbietet: die Hybridschneekette. Sie besteht zu einem Teil aus Stahl und zum Teil aus Textil. Die Stahlkette wird über die Reifen gespannt und der Seitenteil aus Stoff über die Felgen. Diese laufen so nicht Gefahr, durch die Schneeketten Kratzer davonzutragen.

Schneeketten angebracht? Geschwindigkeit vorgeschrieben!

Haben Sie beispielsweise Ihren LKW mit Schneeketten ausgestattet, ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr die, die Sie an den Verkehrsschildern ablesen können. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) definiert das Tempo in diesem Fall ganz genau:

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt für Kraftfahrzeuge mit Schneeketten auch unter günstigen Umständen 50 km/h

Überschreiten Sie dieses Tempolimit, haben Sie Sanktionen nach geltendem Bußgeldkatalog zu erwarten. Die Bußgelder, Punkte in Flensburg und ggf. ein Fahrverbot können Sie der jeweiligen Bußgeld‌tabelle für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts und außerorts entnehmen.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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