FAQ: Dauer der Auszahlung vom Schmerzensgeld
Wie lange wird Schmerzensgeld ausgezahlt?
In aller Regel handelt es sich beim Schmerzensgeld um eine Einmalzahlung, welche zu einem festgelegten Datum bezahlt werden muss.
Wann habe ich einen Anspruch auf Schmerzensgeld?
Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn Dritte bei Ihnen körperliche oder seelische Schäden hinterlassen.
Gibt es eine Schmerzensgeldrente?
In einigen Ausnahmefällen kann das Schmerzensgeld als Rente ausbezahlt werden. Hier lesen Sie mehr dazu.
Wann gibt’s Schmerzensgeld – und wie lange?
Inhalt
Nach einen Unfall steht dem unschuldig zu Schaden gekommenen Unfallopfer in der Regel Schmerzensgeld zu.
Die Dauer bis zur Auszahlung ist für Betroffene oftmals ein drängendes Problem, denn nicht selten zieht sich die Reaktion der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners unnötig lange hin.
Dabei wollen Unfallopfer nur, was ihnen zusteht, um möglichst bald mit dem unangenehmen Vorfall abschließen zu können.
Ob Ihnen überhaupt Schmerzensgeld zusteht, können Sie ermessen, wenn sie den Wortlaut von Paragraph 253 des Bürgerlichen Gesetzbuches studieren. Demnach steht jedem eine „Entschädigung in Geld“ zu, der Opfer einer „einer Verletzung des Körpers [oder] der Gesundheit“ geworden ist. Es geht dabei also um immaterielle Schäden. Somit ist der Verkehrsunfall ein klassisches Beispiel für entstandene Schmerzensgeldansprüche.
Besteht also ein Anspruch auf Schmerzensgeld, sollte die Dauer bis zur Auszahlung nicht lange hinausgezögert werden. Warum es doch zu Verzögerungen kommen kann und welche Handhabe Betroffene in solchen Fällen haben, legen wir in diesem Ratgeber dar. Außerdem gehen wir bei Schmerzensgeld auf die Dauer der Auszahlung ein, die infolge von Langzeitschäden als Rente gewährt werden.
Wie lange dauert es, bis man Schmerzensgeld bekommt?
Zunächst ist zu betrachten, ob die Schadensregulierung durch die Versicherung vorsätzlich hinausgezögert wird. Denn neben dem Schmerzensgeld steht Ihnen als Unfallopfer zunächst vor allem Schadensersatz für den materiellen Schaden zu. Dieser wird in der Regel bald bezahlt, nachdem durch ein Kfz-Gutachten der Schaden ermessen wurde und die Schuldfrage außer Frage steht.
Schuldhafte Regulierungsverzögerungen durch die Haftpflicht der Gegenseite können schmerzensgelderhöhend wirken. Wenden Sie sich an einen Anwalt, wenn Sie den Verdacht haben, dass Sie unnötig lange hingehalten werden.
Eines gilt sowohl für den Schadensersatz als auch für das Schmerzensgeld: Die Dauer bis zur Auszahlung kann sich aufgrund der sogenannten „Prüffrist“ bis zu sechs Wochen hinziehen, ohne dass von einer Verzögerungstaktik ausgegangen werden muss.
Kommt es aufgrund von Uneinigkeit zur Klage auf Schmerzensgeld, verzögert sich dessen Auszahlung naturgemäß bis nach dem Urteil.
Selbst wenn die oben genannte Prüffrist abgelaufen ist, muss der Geschädigte sich zunächst mit einer Mahnung zur Leistungserfüllung an die Versicherung wenden.
Diese sollte eine Frist zur Zahlung der Forderung enthalten.
In der Regel beläuft eine solche sich auf zwei Wochen nach Eingang der Mahnung. Spätestens wenn hierauf keine Auszahlung des Ihnen zustehenden Schmerzensgeldes erfolgt, ist der Gang zum Anwalt geboten. Denn nun steht ein Rechtsstreit vor dem Amts- oder Landesgericht bevor. Zwar besteht nur vor dem Landesgericht Anwaltszwang, doch ist es ratsam, auch bei Prozessen vor dem Amtsgericht, einen Anwalt zu konsultieren. Die Anwaltskosten muss die gegnerische Versicherung übernehmen, da diese ihrer Zahlungspflicht nicht nachgekommen ist.
Vor welchem Gericht ein Schmerzensgeldprozess verhandelt wird, hängt von der geforderten Schmerzensgeldhöhe ab. Prozesse bis 5.000 Euro landen vor dem Amtsgericht, höhere Schadenssummen werden vor dem Landesgericht verhandelt.
Rente als Schmerzensgeld: Dauer der Auszahlung ist einzelfallabhängig
In der Regel besteht Schmerzensgeld aus einer Einmalzahlung. Manchmal entsteht jedoch auch der Anspruch auf eine Schmerzensgeldrente. Dazu kommt es insbesondere, wenn körperliche oder seelische Langzeitschäden abzusehen sind. Sowohl die Höhe einer solche Rente durch Schmerzensgeld, als auch Dauer der Auszahlung sind stets richterlich festzulegen. Prinzipiell kann eine Schmerzensgeldrente ein Leben lang ausgezahlt werden.
Ich hatte im Juni 2021 einen unverschuldeten Verkehrsunfall. Dabei zog ich mir Verletzungen an der Lendenwirbelsäule, Abschurfung am linken Fuß zu. Schmerzensgeld in Höhe von 2000 Euro, wurde mir von der gegnerischen Versicherung bereits gezahlt.
Im Laufe der Zeit, haben sich Schmerzen im Laufe der Zeit eingestellt. Die Schmerzen sind mittlerweile unerträglich.
Kann ich Aufgrund dessen nochmals Schmerzensgeld einfordern?