Beziehen sich die Schäden nach einem Unfall im Straßenverkehr nicht nur auf die involvierten Fahrzeuge, sondern auch die jeweiligen Fahrer haben Verletzungen davongetragen, steht meist relativ schnell die Frage nach Schmerzensgeld im Raum. Das Gleiche gilt beispielsweise, wenn einem Arzt bei seiner Behandlung ein Fehler unterlaufen ist. Wissenswertes rund um die Zahlung vom Schmerzensgeld in Deutschland erfahren Sie im Ratgeber.
FAQ: Schmerzensgeld
Schmerzensgeld wird als finanzielle Entschädigung für einen immateriellen Schaden, körperlich oder psychisch, gezahlt. So können Sie z. B. als Geschädigter nach einem Unfall einen Anspruch auf Schmerzensgeld haben.
Damit Schmerzensgeld beansprucht werden kann, muss der körperliche bzw. psychische Schaden auf das Fremdeinwirken einer dritten Person zurückzuführen sein. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Ob und in welcher Höhe Ihnen Schmerzensgeld zusteht, muss im Einzelfall von einem Richter entschieden werden. Oft wird sich dabei an Schmerzensgeldtabellen orientiert, die Gerichte sind dazu jedoch nicht verpflichtet. Wonach sich die Schmerzensgeldhöhe richtet, erfahren Sie hier.
Weitere Informationen über Schmerzensgeld
Was ist Schmerzensgeld?
Beim Schmerzensgeld handelt es sich grundsätzlich um eine Entschädigung in Geld, die einen finanziellen Ausgleich für immaterielle Schäden schaffen soll. Wurde der Körper oder die Gesundheit einer Person verletzt, ohne dass sie daran eine Schuld trifft, soll ihr diese besondere Form von Schadensersatz eine Art Genugtuung verschaffen.
Dem Schmerzensgeld werden im Allgemeinen zwei wichtige Funktionen zugeschrieben:
- Ausgleich, um entstandene Schäden zu kompensieren und dem Geschädigten zu Annehmlichkeiten und Erleichterungen zu verhelfen
- Genugtuung, um der geschädigten Person in gewisser Weise Vergeltung zu verschaffen und für eine Wiedergutmachung zu sorgen
Anspruch auf die Zahlung von Schmerzensgeld: Wann besteht er?
Da strafrechtliche Handlungen nicht selten mit der Zahlung von Schmerzensgeld einhergehen (wie z. B. bei einer Körperverletzung), wird häufig angenommen, diese Form des Schadensersatzes wäre im Strafrecht verankert. Dem ist jedoch nicht so. Lediglich die jeweilige Straftat wird nach dem Strafgesetzbuch (StGB) sanktioniert.
Das Schmerzensgeld an sich ist im Zivilrecht verankert, wobei unter anderem das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die rechtliche Grundlage darstellt. Die Vorschriften zu immateriellen Schäden befinden sich in § 253 BGB. Dort heißt es:
- Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann Entschädigung in Geld nur in den durch das Gesetz bestimmten Fällen gefordert werden.
- Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.“
Einen Anspruch auf Schmerzensgeld haben laut BGB entsprechend Personen, die körperliche Schäden erlitten haben, welche wiederum auf das Fremdeinwirken einer dritten Person zurückzuführen sind. Tragen Geschädigte also keine oder nur eine anteilige Schuld an den entstandenen Verletzungen, können sie Schmerzensgeld geltend machen.
Wie setzt sich die Höhe vom Schmerzensgeld zusammen?
Im Gegensatz zu Vermögensschäden, bei denen die entsprechende Entschädigungssumme leicht anhand objektiver Merkmale festgesetzt werden kann, ist dies beim Schmerzensgeld gar nicht so einfach. Schließlich ist es um einiges unkomplizierter, die Höhe bestimmter Schäden an Kfz, Kleidung oder Fahrrad zu beziffern.
Beim Schmerzensgeld geht es jedoch vordergründig um die subjektive Wahrnehmung. Daher ist es durchaus keine einfache Aufgabe, zu entscheiden, wie viel Geld einer Person aufgrund ihrer erlittener Schmerzen zusteht. Es existieren gewisse Faktoren, die das Schmerzensgeld in seiner Höhe beeinflussen.
Diese bestehen aus einer Kombination von Genugtuungs- und Ausgleichsfunktion und schließen beispielsweise folgende Aspekte mit ein:
- Intensität und Ausmaß der Verletzung
- Dauer der ärztlichen Behandlung
- Vermögensverhältnisse von Schädiger und Opfer
- mögliche Regulierungsverzögerung
- Folge- oder Dauerschäden
Welche Rolle spielt eine Schmerzensgeldtabelle?
Bei dieser Entscheidung kommen häufig sogenannte Schmerzensgeldtabellen zum Einsatz. Sie enthalten diverse Urteile zum Schmerzensgeld, die von verschiedenen Gerichten in der Vergangenheit getroffen wurden. Die wohl bekanntesten Tabellen, die sich mit Schadenersatz und Schmerzensgeld befassen, sind die folgenden:
- Hacks-Ring-Böhm-Schmerzensgeldtabelle vom ADAC
- Beck‘sche Schmerzensgeldtabelle vom Rechtsanwalt Andreas Slizyk
- Celler Schmerzensgeldtabelle vom Oberlandesgericht Celle
Die Celler Schmerzensgeldtabelle ist kostenlos online aufrufbar. Das Gleiche gilt teilweise auch für die Beck’sche Schmerzensgeldtabelle: Sie ist online einsehbar, allerdings nur zu gewissen Teilen gebührenfrei. Die Schmerzensgeldtabelle von Hacks Ring Böhm gibt es nur als Buch; dementsprechend müssen Sie dafür bezahlen.
Im Großen und Ganzen enthalten alle drei genannten Tabellen für Schmerzensgeld und Schadensersatz die gleichen gerichtlichen Urteile. In der Regel muss lediglich zwischen öffentlichen Gerichtsurteilen und Vergleichen unterschieden werden. Das Wichtigste ist und bleibt jedoch: Die Höhe vom Schmerzensgeld kann nicht pauschal festgesetzt werden.
Werfen Sie beispielsweise einen Blick in Hacks Tabelle und suchen sich ein Urteil zum Schmerzensgeld heraus, das Ihrem Fall ähnelt, bedeutet dies noch lange nicht, dass Sie auch genau die dort genannte Summe erhalten. Um sich ein Bild einer solchen Tabelle für Schmerzensgeld zu machen, stellen wir Ihnen hier einen Auszug zur Verfügung:
Erlittene Verletzung | Schmerzensgeld | Gericht/Jahr (Aktenzeichen) |
---|---|---|
Starker Haarverlust durch Blondierung | 18.000 € | OLG Koblenz/2013 (Az. 12 U 71/13) |
Totalerblindung | ca. 230.000 € | OLG Berlin/2004 (Az. 20 U 19/03) |
Schwere Gehirnerschütterung, Verletzung des Nervs, dadurch bedingte dauernde Kopfschmerzen, HWS-Syndrom, multiple Prellungen | ca. 5.620 € | OLG Hamm/1984 (Az. 13 U 297/83) |
Schleudertrauma zweiten Grades | ca. 500 € | LG Hamburg/1992 (Az. 306 O 250/90) |
Kompletter Zahnverlust des Ober - und Unterkiefers | ca. 7.700 € | OLG München/1990 (Az. 1 U 2076/90) |
Wie kann ein Rechtsanwalt für Ihr Schmerzensgeld kämpfen?
Geschädigte Personen können sich entweder außergerichtlich mit der Versicherung des Schädigers auf die Höhe des Schmerzensgeldes einigen oder diese im Zuge einer Verhandlung vor Gericht von einem Richter festsetzen lassen. Bei beiden Varianten sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie einen Anwalt mit ins Boot holen.
Unter anderem kann er Sie professionell zur jeweiligen Vorgehensweise beraten und Ihnen seine Unterstützung zusichern, wenn die Versicherung des Schädigers ohne ersichtlichen Grund versuchen sollte, das Schmerzensgeld zu verringern.
Existiert eine Verjährung beim Schmerzensgeld?
Nach einer Körperverletzung oder einem unverschuldeten Autounfall steht Ihnen nicht unbegrenzt Zeit zur Verfügung, um Ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Früher oder später kommt es nämlich beim Schmerzensgeld zur Verjährung. Wann dieser Zeitpunkt erreicht ist, setzt das BGB fest.
Maßgeblich ist in diesem Fall die in § 195 BGB definierte sogenannte regelmäßige Verjährungsfrist. Sie beträgt drei Jahre und greift immer dann, wenn keine anderweitigen Ausnahmeregelungen Anwendung finden.
§ 214 BGB zufolge können Sie nach Ablauf dieser Frist kein Schmerzensgeld mehr einfordern. Der Startschuss für die Frist fällt übrigens nicht am Tag des schädigenden Ereignisses, sondern erst am Ende des Jahres, in dem es dazu kam. Laut § 199 BGB müssen Sie als geschädigte Person in diesem Jahr von der Identität des Schädigers erfahren haben. Weiterhin setzt das BGB eine Höchstgrenze von 30 Jahren in Bezug auf die Verjährung von Schmerzensgeldansprüchen fest.