Die Versicherungsprämie, welche Sie an Ihre Kfz-Versicherung zahlen müssen, hängt von unzähligen Faktoren ab – dazu zählen u. a. einige Kfz-Versicherungsklassen. Eine dieser Versicherungsklassen ist die Schadenfreiheitsklasse. Sie kann einen ausgesprochen positiven Einfluss auf den Tarif haben, wenn der Fahrer über Jahrzehnte hinweg unfallfrei unterwegs war.
FAQ: Schadenfreiheitsklasse
Anbieter von Kfz-Versicherungen geben Rabatte, wenn Versicherungsnehmer besonders lange unfallfrei fahren.
Manchmal ist es möglich, die Schadenfreiheitsklasse in die neue Versicherung mitzunehmen.
Das ist vom Versicherungsanbieter abhängig. Eine beispielhafte Übersicht finden Sie hier.
Was genau ist eine Schadenfreiheitsklasse und wie wirkt sie sich auf die Versicherungsprämie aus?
Inhalt
In der Kfz-Versicherung spielt die Schadenfreiheitsklasse eine wichtige Rolle und kann die Höhe des Versicherungstarifs maßgeblich beeinflussen. Ihr Name verrät dabei im Grunde ihre Funktion: So werden die Versicherungsnehmer in einer Kfz-Versicherung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) eingeteilt und zwar je nach dem, wie viele Jahre derjenige bereits versichert ist, ohne dass er einen Schaden gemeldet hat.
Vereinfacht kann die Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse zunächst folgendermaßen erklärt werden: Wer ein Jahr unfallfrei unterwegs war, wird zum Ende des Kalenderjahres eine Klasse höher gestuft. Hiermit erhöht sich auch der Schadenfreiheitsrabatt, der mit den Kfz-SF-Klassen einher geht. Das bedeutet, dass der Versicherte nur noch einen geringeren Prozentsatz des Versicherungsbeitrages zahlen muss.
Fährt dieser jahrzehntelang mit seinem Wagen, ohne die Versicherung in Anspruch zu nehmen, muss er am Ende vielleicht nur noch etwa 20 Prozent des Versicherungsbeitrags zahlen – der Schadenfreiheitsrabatt beträgt also etwa 80 Prozent. Wie viel Prozent aber wirklich pro Jahr eingespart werden können, hängt vom Anbieter ab.
Die SF-Klassen und den Schadenfreiheitsrabatt gibt es nicht in jeder Kfz-Police: So gibt es die Schadenfreiheitsklasse in der Vollkasko und in der Haftpflicht, nicht jedoch in der Teilkasko. Weil bei letzterer nur solche Schäden versichert sind, an denen der Versicherte sowieso keine Schuld trägt, machen die SF-Klassen hier wenig Sinn.
Die Rückstufung bei den SF-Klassen
Das Ganze funktioniert demzufolge auch umgekehrt: der Versicherungsnehmer wird in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft, sobald er einen Schaden meldet. Anders als bei der Hochstufung erfolgt die Rückstufung nicht immer nur auf jeweils eine Klasse niedriger, sondern umfasst in der Regel mehrere Klassen – so kann, wer zunächst in der Schadenfreiheitsklasse 4 ist, nach einem Unfall in der Schadenfreiheitsklasse 2 landen.
Um wie viele Klassen der Versicherte zurückstuft wird, hängt davon ab,
- welche Schadenfreiheitsklasse er momentan innehat,
- wie viele Schäden er seinem Anbieter im Jahr meldet und
- von der individuellen Vorgehensweise des Versicherers.
Jeder Anbieter hat eigene Rückstufungstabellen, nach denen er arbeitet. Diese ist in den Versicherungsbedingungen enthalten. Bei Bedarf können Sie sie einfach anfordern.
Erfahrungsgemäß lässt sich aber feststellen: Ein günstiger Versicherer stuft seine Kunden häufig um mehr Klassen zurück als ein eher teurer Anbieter.
Sobald ein Schaden angemeldet und reguliert wurde, ist der Versicherte aber nicht sofort in einer niedrigeren Klasse. Wie die Hochstufung erfolgt die Rückstufung immer erst zum Ende eines Kalenderjahres.
Beispiel-Tabellen zur Verdeutlichung der SF-Klassen und der Rückstufung
Zur Verdeutlichung der Erklärungen soll die folgende Auflistung dienen. Sie gibt einen Überblick darüber, wie in einer Kfz-Versicherung die SF-Klassen funktionieren. Die Tabelle zeigt an, welche Klassen es gibt. Zwar kann, wie oben erklärt, die Vollkasko-Schadenfreiheitsklasse nicht mit der in der Kfz-Haftpflichtversicherung gleichgesetzt werden. Aber das grundsätzliche System der Schadenfreiheitsklasse in der Haftpflicht spiegelt die Tabelle genauso wieder wie die SF-Klassen in der Vollkasko. Zu beachten ist aber, dass jede Assekuranz ihren eigenen SF-Rabatt festlegt.
Darüber hinaus wird unten Näheres zu den Besonderheiten einzelner SF-Klassen erklärt.
Schadenfreiheitsklasse | zu zahlender Beitrag (Anteil)* |
---|---|
35 (mehr als 35 Jahre unfallfrei) | 20 % |
34 | 20-21 % |
33 | 21 % |
32 | 22 % |
31 | 22 % |
30 | 23 % |
29 | 23 % |
28 | 23 % |
27 | 24 % |
26 | 24-25 % |
25 | 25 % |
24 | 25-26 % |
23 | 25-26 % |
22 | 25-27 % |
21 | 26-27 % |
20 | 26-28 % |
19 | 27-29 % |
18 | 27-29 % |
17 | 28-30 % |
16 | 28-30 % |
15 | 29-31 % |
14 | 30-31 % |
13 | 31-32 % |
12 | 32-33 % |
11 | 33-35 % |
10 | 34-37 % |
9 | 35-38 % |
8 | 36-40 % |
7 | 38-42 % |
6 | 39-44 % |
5 | 42-46 % |
4 | 45-52 % |
3 | 51-58 % |
2 | 55-64 % |
1 (ein Jahr unfallfrei) | 60-74 % |
1/2 (Fahrerlaubnis mehr als drei Jahre) | 72-84 % |
S (durch rückstufungswirksame Schäden) | 92 % |
0 (Fahrerlaubnis weniger als drei Jahre) | 95-100 % |
M (durch rückstufungswirksame Schäden) | 125-140 % |
*Diese Angaben zum Schadenfreiheitsrabatt sind nur ein fiktives Beispiel. Der Rabatt ist abhängig vom jeweiligen Anbieter.
Näheres zu den besonderen SF-Klassen:
- Schadenfreiheitsklasse 0: Hier steigen zumeist Fahranfänger ein, die seit weniger als drei Jahren eine Fahrerlaubnis besitzen.
- Schadenfreiheitsklasse 1/2: Versichern Sie zum ersten Mal ein Kfz, steigen Sie zumeist in diese Klasse ein, falls Sie bereits einige Jahre Fahrpraxis und/oder ein Begleitetes Fahren ab 17 vorweisen können. Dies ist außerdem zumeist auch die Schadenfreiheitsklasse für einen neu angemeldeten Zweitwagen.
- Schadenfreiheitsklasse S: Diese Klasse erreichen Sie, wenn Sie aus der Schadenfreiheitsklasse 1 zurückgestuft werden.
- Schadenfreiheitsklasse M: Fahranfänger in der Klasse 0, die durch Eigenverschulden einen Unfall bauen, werden in die Malusklasse runtergestuft. Auch wer viele Unfälle baut und auf der Straße eigentlich nicht unerprobt ist, kann hier landen. Die SF-Klasse M ist mit teilweise hohen Aufschlägen verbunden.
Die folgende Tabelle soll zudem zeigen, wie bei der Autoversicherung eine Rückstufung aussehen kann. In der Praxis muss jedoch nach einem Verkehrsunfall die Schadenfreiheitsklasse nicht der Tabelle unten entsprechen – auch hier handelt es sich um ein fiktives Beispiel.
Zeitpunkt | Schadenfreiheitsklasse | der zu zahlende Beitrag nach Abzug des Schadenfreiheitsrabatts |
---|---|---|
Vor dem Unfall | SF 25 | 25 % |
Nach dem 1. Unfall | SF 12 | 30% |
Nach dem 2. Unfall | SF 4 | 50 % |
Nach dem 3. Unfall | SF 1 | 70 % |
Welche Schadenfreiheitsklasse habe ich?
Vielleicht konnten Sie bereits Ihre Schadenfreiheitsklassen anhand der Tabelle oben in Erfahrung bringen.
Um die Schadenfreiheitsklasse zu berechnen, kann es jedoch manchmal auf einige Besonderheiten ankommen, insbesondere weil die Berechnung der Schadenfreiheitsklasse nach einem Unfall nicht bei allen Versicherungen einheitlich ist.
Die einfachste Variante aber, um Ihre Schadenfreiheitsklasse zu ermitteln, wäre ein Blick in die letzte Beitragsrechnung. Dort ist üblicherweise die aktuelle Einstufung aufgeführt.
Wovon wird der Versicherungstarif außerdem beeinflusst?
Wie eingangs erwähnt, sind die SF-Klassen nicht die einzigen Versicherungsklassen, die den zahlenden Beitrag beeinflussen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gibt außerdem jährlich Verzeichnisse über die Typklassen und die Regionalklassen heraus. Erstere spiegeln dabei die Schadensbilanzen eines jeden Automodells wieder. Letztere konzentrieren sich auf unfallträchtige Zulassungsbezirke.
So ähnlich ist es übrigens auch bei der Schadenfreiheitsklasse. Die Anbieter können diese etwas verschieden aufbauen: Manche haben SF-Klassen über die 35 hinaus oder listen keine Klasse S auf.
Die Schadenfreiheitsklasse behalten – verschiedene Szenarien
Die Schadenfreiheitsklasse plus der zugehörige Schadenfreiheitsrabatt ist in manchen Fällen auch trotz eines gemeldeten Schadens zu retten. Darüber hinaus stellt sich die Frage, was mit der SF-Klasse passiert, wenn die Kfz-Versicherung gewechselt oder auf ein neues Kfz umgestiegen wird.
Zunächst einmal sollte sich ein Kfz-Halter überlegen, ob es für ihn günstiger wäre, den Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen, anstatt die Versicherung in Anspruch zu nehmen und dann womöglich eine sehr hohe Schadenfreiheitsklasse zu verlieren, die durch jahrelanges unfallfreies Fahren einen besonders hohen Schadenfreiheitsrabatt mit sich bringt. Andernfalls könnte es möglicherweise Jahre dauern, bis dieser gegenwärtig günstige Status wieder erreicht wird. Die Mehrkosten, welche durch die nun höhere Prämie entstehen, könnten unter Umständen die Reparaturkosten übersteigen.
Übrigens hilft die Versicherung bei der Entscheidung normalerweise weiter und rechnet für Sie aus, welche Option für Sie lohnenswerter ist und ob Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse behalten sollten oder nicht.
Generell muss natürlich nicht jeder Schaden, insbesondere wenn es sich nur um kleine Beschädigungen handelt, der Versicherung gemeldet werden. Hierbei sollte allerdings beachtet werden, dass der Versicherer, wenn er eingeschaltet wird, im Interesse seines Kunden arbeitet und für eine saubere und möglichst faire Abwicklung und evtl. auch Einigung mit dem Unfallgegner sorgt.
Rabattschutz und Rabattretter
Der Rabattschutz bzw. der Rabattretter stellen eine Tarifoption dar, über deren Inanspruchnahme Sie üblicherweise selbst entscheiden können. Diese sorgen dafür, dass Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse samt Schadenfreiheitsrabatt behalten, wenn Sie einen Schaden melden. Allerdings steigen dafür auch die zu zahlenden Versicherungsprämien.
Zudem ist der Schaden, der ohne Verlust der SF-Klassen gemeldet werden kann, nicht unbegrenzt hoch. Bspw. könnte nur ein Schaden im Jahr risikofrei gemeldet werden.
In Kombination mit dem höheren Beitrag lohnt sich diese Zusatzleistung daher nicht immer.
Schadenfreiheitsklasse nach Wechsel der Kfz-Versicherung
Weil die Schadenfreihetsklasse eines Versicherungsnehmers viel darüber aussagt, wie riskant es ist, diesen zu versichern, wird die SF-Klasse auch bei einem Versicherungswechsel übernommen – denn wer in der Vergangenheit durch Besonnenheit im Straßenverkehr auffiel, wird dies vermutlich auch in Zukunft tun und umgekehrt.
Darüber hinaus gibt es beim Wechsel den Rabattschutz bzw. den Rabattretter zu beachten. Der wird nämlich nicht in die neue Kfz-Versicherung übernommen. Das bedeutet konkret: Hatten Sie vor kurzem einen Unfall und ein Rabattschutz verhinderte eine Rückstufung, dann wird die neue Versicherung diesen Sonderstatus nicht berücksichtigen, sondern Sie im Nachhinein doch noch hinunterstufen.
Schadenfreiheitsklasse beim Wechsel des Kfz
Der Wechsel von einem Kfz aufs andere ist in der Regel möglich. Aber auch hier gibt es einiges zu beachten. Waren Sie bspw. bisher leidenschaftlicher Motorradfahrer und wollen sich nun ein Auto zulegen, ist es möglich, die SF-Klasse auf das neue Kfz zu übertragen. Hier müssen Sie jedoch beachten, dass für Pkw und Motorräder unterschiedliche SF-Klassen gelten.
Wer jahrelang einen Dienstwagen fuhr und aufgrund dessen keinen eigenen Pkw benötigte, muss nach Aufgabe des Jobs womöglich umdenken. Trotz jahrelanger Fahrpraxis kann es mit einem neuen Wagen zu einer niedrigen Schadenfreiheitsklasse und einem sehr hohen Tarif kommen.
Um das zu verhindern, sollten Sie aber direkt beim Verhandeln über den Arbeitsvertrag tätig werden. Sie können sich mit Ihrem Arbeitgeber vertraglich darauf einigen, dass Sie die SF-Klassen des Firmenwagens später mitnehmen dürfen. Allerdings muss auch die Assekuranz des Dienstwagens hier ihr Einverständnis geben, weil für diese Abmachung Ihre Daten individuell gepflegt werden müssen.
Übertragen der SF-Klassen auf Verwandte
Sogar auf andere Fahrer lässt sich der SF-Rabatt eines Kfz-Halters übertragen. Dabei muss es sich jedoch um nahestehende Menschen handeln, etwa die Kinder, den Ehepartner o. Ä.. Einmal abgegeben ist die Schadenfreiheitsklasse jedoch auf immer verloren. Dies kann z. B. dann sinnvoll sein, wenn Eltern oder Großeltern aus Altersgründen ihren Rabatt an den Nachwuchs abgeben, weil Sie künftig nicht mehr fahren möchten.